Nachtpflege
Was bedeute Nachtpflege?
Wie auch die Tagespflege ist die Nachtpflege eine Form der teilstationären Versorgung, die als Leistung der Pflegeversicherung in § 41 des elften Sozialgesetzbuchs festgelegt ist. Sie soll die ambulante Pflege und häusliche Versorgung unterstützen, ergänzen und pflegende Personen entlasten. Das übergeordnete Ziel ist, den dauerhaften Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung zu vermeiden oder so lange wie möglich hinauszuzögern.
Die Nachtpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Personen, die tagsüber durch Angehörige oder andere Pflegepersonen betreut werden. Bei dieser Form der teilstationären Versorgung verbringen sie die Nacht in einer Pflegeeinrichtung unter medizinischer und pflegerischer Obhut. Die Übernahme der Fahrten zwischen Einrichtung und zu Hause gehört zum Angebot dazu.
Die Nachtpflege wird von der Pflegeversicherung aus einem Extra-Budget bezuschusst. Sie gilt ab Pflegegrad 2, wodurch sich aber weder die Pflegesachleistungen noch das Pflegegeld vermindern. Die finanziellen Zuschüsse müssen beantragt werden. Formulare für einen entsprechenden Antrag liegen bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse aus. Hier finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch Informationen über die passende Pflege-Einrichtungen, deren Leistungen und Kosten und können sich entsprechend beraten lassen.
Die Nachtpflege wird von speziellen Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten angeboten, können aber auch in Pflegeheimen eingebunden sein. Diese Art der Pflege und Betreuung ist sowohl die ganze Nacht als auch stundenweise möglich.
Für wen eignet sich die Nachtpflege?
Nachtpflege ist für den Personenkreis gedacht, der auch nachts besondere Hilfe, Pflege und Betreuung benötigt, die in seinem Zuhause nicht im notwendigen Maß durchgeführt werden kann. Selbstverständlich wird dabei auch der Aspekt berücksichtigt, dass pflegende Angehörige ihren Erholungsschlaf brauchen, um gesund und fit zu bleiben.
Nachtpflege ist besonders für jene Menschen von Bedeutung, bei denen Wunden regelmäßig – auch nachts – versorgt oder Verbände gewechselt werden müssen. Für sie ist sie genau die richtige Maßnahme, um die erforderlich medizinische Versorgung sicherzustellen.
Auch Patienten, die nachts besonders aktiv sind oder unter nächtlicher Unruhe und Ein- und Durchschlafproblemen leiden, sind in speziellen Pflege-Einrichtungen für die Nacht gut aufgehoben. Hier können sie sich entweder in geschützter Umgebung bewegen oder bekommen die nötige medizinische Betreuung bei ihren Schlafproblemen.
Ein weiterer Personenkreis für die Nachtpflege sind Intensivpflege-Patienten, Palliativ-Patienten sowie Demenzkranke. Hier erhalten sie die nötige medizinische und pflegerische Betreuung, während ihre pflegenden Angehörigen entlastet werden. Gerade Menschen mit Demenz müssen mit fortschreitender Erkrankung über einen immer größer werdenden Zeitraum betreut werden. Es ist kaum möglich, dass ein Angehöriger diese Arbeit allein bewältigen kann. Für ihn ist es eine besonders große Entlastung, wenn er seinen Pflegebedürftigen über Nacht in eine sichere Obhut geben kann. Einige Einrichtungen bieten neben der medizinischen Versorgung auch spezielle Beschäftigung und Unterhaltung für alle Nachtaktiven an.
Das Pflegepersonal der Einrichtung übernimmt das Zurechtmachen für die Nacht. Es hilft und unterstützt – wo es nötig ist – beispielsweise beim Auskleiden, beim Anziehen, beim Gang zur Toilette sowie beim Waschen und der Zahnhygiene. Steht ein Verbandswechsel oder eine Medikamentenvergabe während der Nachtzeit an oder muss eine Wunde in bestimmtem Zeitrhythmus versorgt werden, wird auch das vom Pflegepersonal erledigt.
Am Morgen stehen Waschen und Anziehen, medizinische Versorgung sowie Frühstück auf dem Programm. Mit der Rückfahrt nach Hause endet die Nachtpflege.
Eine Alternative zur stationären Unterbringung: Die Nachtpflege zu Hause
Alternativ zum Aufenthalt in einer dafür geeigneten Einrichtung kann die Pflege auch im eigenen Zuhause stattfinden. Ambulante Pflegedienste stellen dazu stundenweise oder die ganze Nacht über eine Pflegekraft zur Verfügung, die die Verantwortung für den Patienten übernimmt. Die Tätigkeiten umfassen den kompletten Bereich, der auch in einem Pflegeheim angeboten wird.
Die Pflegekraft macht den pflegebedürftigen Menschen für die Nacht zurecht, begleitet zur Toilette, reicht bei Bedarf Trinken an, wechselt Bettwäsche bei Inkontinenzfällen und übernimmt Verbandswechsel und Wundversorgung, wenn dies erforderlich ist. In Notfällen kann sie Angehörige benachrichtigen und gegebenenfalls ärztliche Hilfe rufen.
Menschen, die einen anderen Schlafrhythmus haben und noch nicht einschlafen können, brauchen eine besondere Betreuung. Die Pflegekraft kann sich mit ihnen unterhalten, ihnen eine Beschäftigung anbieten oder etwas vorlesen. Nachtaktivität spielt besonders bei Demenzerkrankten eine Rolle. Mit ihrer Anwesenheit können die Pflegekräfte gewährleisten, dass Demenzerkrankte, bei denen die Gefahr des Weglaufens besteht, sicher in der Wohnung bleiben.
Am Morgen wird die Grundpflege erledigt. Der Patient wird gewaschen, angezogen und mit Medikamenten versorgt, sofern dies erforderlich ist.
Die Vorteile einer Nachtpflege zu Hause liegen für die Pflegebedürftigen darin, dass sie zum einen in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und zum anderen die mitunter umständlichen oder unbequemen Fahrten zu den Pflegeheimen entfallen.
Pflegende Angehörige können sich indes entspannen und beim geruhsamen Nachtschlaf erholen.
Finanzielle Förderung durch die Pflegekasse
Die Nachtpflege wird wie die Tagespflege auch ab Pflegegrad 2 von den Pflegekassen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag bezuschusst. Dabei werden Pflegekosten und Fahrtkosten gefördert. Übersteigen die Kosten die zuerkannte finanzielle Leistung, müssen Pflegebedürftige den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Entscheidend ist auch hier die Höhe des Pflegegrads. Personen mit Pflegegrad 2 erhalten als Zuschuss eine monatliche Höchstleistung von 2.689 Euro. Pflegegrad 3 wird mit 1.298 Euro, Pflegegrad 4 mit 1.612 Euro bezuschusst. Personen mit Pflegegrad 5 erhalten eine monatliche Unterstützung von 1.995 Euro für die Nachtpflege.
Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Ebenso müssen sie die sogenannten Investitionskosten begleichen, die sich aus Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen der Einrichtung ergeben. Diese Kosten variieren von Einrichtung zu Einrichtung. Auch Region und Bundesland spielen bei der Höhe der Aufwendungen eine Rolle, ebenso wie der Aufwand für die Pflege und das generelle Leistungsangebot der Einrichtung. Eine im Jahr 2020 durchgeführte Umfrage ergab, dass die durchschnittlichen Kosten für die teilstationäre Pflege bei 234 Euro im Monat lagen. Etwa mit diesem Betrag müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rechnen, wenn sie die Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen wollen.
Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro einsetzen und damit einen Teil der Pflegekosten abdecken. Wenn der Entlastungsbetrag im laufenden Jahr noch nicht verbraucht wurde, kann dieser ebenfalls eingesetzt werden.
Was tun, wenn Pflegebedürftige Vorbehalte gegen die Pflege haben?
Manche Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben Vorbehalte oder auch Ängste, eine Nacht in einer anderen Umgebung zu verbringen. Wenn aus medizinischen Gründen oder zur dringenden Entlastung der pflegenden Angehörigen trotzdem die Notwendigkeit besteht, kann ein ambulanter Dienst eine Pflegeperson stellen, die die Leistungen zur Nachtpflege zu Hause übernimmt. Ist das nicht möglich, kann ggf. auch ein Probetermin in der Einrichtung zur Nachtpflege hilfreich sein. Der Pflegebedürftige kann in Ruhe eine Nacht in der Einrichtung verbringen und schauen, ob es ihm gefällt. Vielleicht auch in Begleitung seiner Pflegeperson. Dadurch können in vielen Fällen die Anfangsängste und Vorbehalte abgebaut werden, denn solche speziellen Pflege-Einrichtungen arbeiten in aller Regel sehr professionell und sind stets bestrebt, den Pflegebedürftigen die beste Pflege und Betreuung zukommen zu lassen.
Quellen
- www.pflege.de/altenpflege/tagespflege-nachtpflege
- www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/tages-und-nachtpflege-eine-stuetze-fuer-die-pflege-zuhause-13297
- www.bundesgesundheitsministerium.de/tagespflege-und-nachtpflege.html
- www.deutsche-seniorenbetreuung.de/pflege/tagespflege-nachtpflege/#faq-item-wer-hat-anspruch-auf-tages-und-nachtpflege
Häufig gestellte Fragen zur Nachtpflege
Was macht eine Nachtpflegekraft?
Eine Nachtpflegekraft stellt die nächtliche Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sicher. Sie unterstützt diese bei grundlegenden Bedürfnissen, verabreicht Medikamente und überwacht den Zustand der Patienten. Ihre Arbeit ist unerlässlich für eine durchgängige Pflege und bietet den Pflegebedürftigen Sicherheit während der Nacht.
Wer kann mich bei Fragen zur nächtlichen Versorgung und Pflege beraten?
Bei allen Fragen rund um die Inanspruchnahme dieser Pflegeleistung können Sie z. B. die Pflegeberatung von Hausengel in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Sie u. a. Informationen zur Finanzierung, zur Beantragung bei der Pflegekasse oder zur Auswahl einer geeigneten Nachtpflegekraft. Die Beratung ist kostenlos und hilft auch bei der Einschätzung, ob diese Pflegeform für Ihren konkreten Pflegebedarf sinnvoll ist.
Wer bezahlt die Nachtpflege?
Die Kosten werden bis zu einem gewissen Betrag von der Pflegeversicherung übernommen und schließen pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung ein. Die maximale Höhe der Leistungsbeträge ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag für die Kosten verwendet werden. Eigenanteile wie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen jedoch in der Regel von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Es können aber auch Erstattungen oder Zuschüsse gewährt werden.
Wer hat Anspruch auf Nachtpflege?
Anspruch haben grundsätzlich alle Pflegebedürftigen, die mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 2 nachweisen können. Die Nachtpflege zählt zu den Leistungen der Pflegekasse und kann genutzt werden, wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn sie zur Ergänzung oder Stärkung der Pflege zu Hause erforderlich ist. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen direkten Anspruch auf Nachtpflege, können jedoch ihren monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro dafür nutzen.