Beratungstermin buchen 06424 928370 WhatsApp Chat
Web Chat

Zustimmung erforderlich

Um den UserLike-Chat zu nutzen, bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu Marketing-Cookies. Diese Cookies sind notwendig, damit UserLike den Chat-Dienst optimieren und personalisieren kann. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Cookie-Einstellungen

pflegeberatung(at)hausengel.de
<
Schliessen
Schliessen
Alte Dame wird beraten Terminkalender Terminkalender
Themenwelt »Pflege zu Hause« Pflege-Ratgeber

  • Kompaktes Wissen aus der Pflegewelt
  • Einfach und kompetent erklärt
  • In wenigen Minuten up to date sein

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Es passiert oft schneller, als man glaubt oder wahrhaben möchte: Ein Unfall, eine Erkrankung, ein Schlaganfall – und schon ist nichts mehr, wie es war.

Wird ein Mensch pflegebedürftig, so stellt sich ihm und seiner Familie bald eine Vielzahl an Fragen. Dazu gehört: Kann, soll und möchte er oder sie zu Hause gepflegt werden? Wir geben Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps, wie Sie die häusliche Betreuung und Beruf vereinbaren können, welche Unterstützungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und welche Leistungen Sie beanspruchen können.

Pflegesituation in Deutschland

In Deutschland sind viele Menschen bereit, die Pflege ihrer Angehörigen selbst zu übernehmen. Während die Zahl der vollstationär in Heimen versorgten Personen in den letzten 20 Jahren kaum gestiegen ist, hat sich die Zahl derjenigen, die zu Hause versorgt werden, fast verdreifacht. Diese Entwicklung zeigt, dass es sich nicht um eine Ausnahmeerscheinung, sondern um Alltag für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen handelt. Das Pflegesystem in Deutschland würde ohne die Betreuung durch Familienangehörige nicht funktionieren.

Darstellung eines Graphen mit zwei Kurven. Eine steil angesteigende Linie verdeutlich den wachsenden Bedarf an versorgten Personen zu Hause vs. einer stabilen, kleineren Kurve für einen stationären Aufenthalt
Beruf, Familie und Pflege vereinbaren – ein Balanceakt
Eine Frau versucht Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen

Beruf, Familie und Pflege vereinbaren – ein Balanceakt

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserwartung und dem anhaltenden demografischen Wandel ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Wer sich entscheidet, ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen, der übernimmt eine große Verantwortung und vielfältige Pflichten. Dabei ist der Balanceakt zwischen all diesen Aufgaben oft schwierig.

Allein schon Familie, Freunde, Kinder, Beruf und Haushalt unter einen Hut zu bringen, ist eine logistische, finanzielle und organisatorische Herausforderung. Wenn dann noch die pflegerische Betreuung eines Angehörigen hinzukommt, muss notgedrungen irgendwo kürzergetreten werden. Oft betrifft dies das eigene Berufsleben.

Frauen in der häuslichen Pflege

Annähernd drei Viertel aller Pflegenden von Familienmitgliedern sind weiblich. Auch wenn immer mehr Männer sich entscheiden, beruflich kürzer zu treten, um die pflegerische Betreuung Angehöriger zu übernehmen, kann allein dies die Situation pflegender Frauen nicht verbessern. Der Verdienstausfall trifft sie aufgrund des Gender-Pay-Gaps aktuell immer noch härter. Da Frauen im Durchschnitt weniger verdienen, fallen auch die Lohnersatzleistungen für sie geringer aus. Das gilt es bei der langfristigen Planung einer Angehörigenpflege zu bedenken.

Eine Frau präsentiert die Situation von Frauen in der Pflege
Die wichtigsten Schritte, um Pflege und Beruf zu vereinbaren

Die wichtigsten Schritte, um Pflege und Beruf zu vereinbaren

  • Die Pflegekasse informieren und den Pflegegrad feststellen lassen
  • Leistungen beantragen (Pflegeberatung, Pflegegeld, Pflegeunterstützungsgeld, Pflegesachleistungen, Pflegekurse etc.)
  • Das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
  • Gemeinsam mit Arbeitgeber und Familie dauerhafte Lösungen erarbeiten
  • Für finanzielle und soziale Absicherung sorgen
  • Auszeiten nehmen
  • Die Situation in regelmäßigen Abständen reflektieren und bewerten
  • Im Gespräch bleiben und Unterstützung suchen/annehmen
Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

Wenn ein Familienmitglied oder naher Angehöriger zu Hause gepflegt werden soll, gibt es vorab viel zu klären und zu entscheiden. Einer der ersten Schritte sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber sein. Im besten Fall zeigt dieser Verständnis für die Situation und ist an gemeinsamen Lösungen interessiert. Vielleicht bewilligt der Arbeitgeber sogar kurzfristig Urlaub, damit Zeit ist, Regelungen für die Situation zu treffen. Wenn es sich um ein längerfristiges Arrangement handelt, gibt es auch hier verschiedene Modelle, die die gleichzeitige Ausübung von Angehörigenpflege und Beruf ermöglichen sollen.

Ein Angehöriger spricht mit seinem Arbeitgeber über die Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege-Situation zuhause
Arbeitsmodelle zur Entlastung pflegender Angehöriger

Arbeitsmodelle zur Entlastung pflegender Angehöriger

➤ Pflegeunterstützungsgeld

Falls der Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt oder Sie keinen Urlaubsanspruch mehr haben, sollten Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieses dient als Lohnausgleich. Beachten Sie aber, dass Pflegeunterstützungsgeld auf 10 Tage begrenzt ist. Es kann daher nur als Überbrückungshilfe fungieren, um auf eine akute Notsituation zu reagieren.

➤ Pflegezeit

Wer Pflegezeit nimmt, kann bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise aus seinem Beruf aussteigen. Dabei unterliegt er oder sie einem Sonderkündigungsschutz. Die Pflegezeit ist nur für Angestellte von Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten im Pflegezeitgesetz verankert und muss mindestens 10 Tage vor Beginn angekündigt werden. Gleichzeitig muss auch angegeben werden, wie lange die Pflegezeit voraussichtlich dauern wird.

Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit kein Gehalt. Ein finanzieller Ausgleich ist unter Umständen über die Beziehung von Pflegegeld möglich. Dieses erhält die pflegebedürftige Person und kann selbst entscheiden, wie die finanziellen Mittel eingesetzt werden.

➤ Brückenteilzeit

Seit 2019 räumt das Teilzeit- und Befristungsgesetz in § 9 Arbeitnehmern einen Anspruch auf Brückenteilzeit ein. Dabei muss nicht unbedingt ein Pflegefall vorliegen, die Regelung kann aber für betreuuende Familienangehörige ebenfalls hilfreich sein. Das Gesetz besagt, dass Beschäftigte nach einer Phase der Teilzeitarbeit das Recht haben, in eine vorige Arbeitssituation zurückzukehren.

Die Voraussetzungen für Brückenteilzeit sind, dass das Arbeitsverhältnis seit über einem halben Jahr besteht, der Betrieb mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigt und der Antrag spätestens drei Monate vor Antritt gestellt wird. Brückenteilzeit kann für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren genommen werden.

➤ Familienpflegezeit

Familienpflegezeit darf für bis zu 24 Monate genutzt werden, um ein Familienmitglied zu pflegen. Dabei muss der Arbeitnehmer die Familienpflegezeit acht Wochen vor Beginn ankündigen und weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Er erhält ein entsprechend gekürztes Gehalt. Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht bei Betrieben mit mindestens 25 Mitarbeitern. Sollte der Arbeitgeber weniger Angestellte beschäftigen, so liegt die Bewilligung von Familienpflegezeit in seinem Ermessen.

Pflege eines sterbenden Angehörigen
Eine Angehörige hält die Hand einer sterbenden Frau, die im Bett liegt

Begleitung eines sterbenden Angehörigen

Wer sich um eine schwerkranke, pflegebedürftige Person in den letzten Wochen ihres Lebens kümmert, kann bis zu drei Monate von der Arbeit freigestellt werden. Das gilt selbst dann, wenn der Angehörige nicht komplett zu Hause gepflegt wird. Es gelten ansonsten die gleichen Bedingungen wie bei der Pflegezeit.

Zeitliche Befristung von Pflege

Zeitliche Befristung von Entlastungshilfen

Wichtig: Alle Entlastungshilfen sind zeitlich begrenzt. Handelt es sich um eine dauerhafte und langjährige Pflegesituation, muss also spätestens nach fünf Jahren eine neue Lösung gefunden sein. Sollte die pflegebedürftige Person nicht mehr zu Hause gepflegt werden können, versterben oder wieder gesund sein, so endet die Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit vier Wochen nach Eintritt dieser Umstände. Der Arbeitgeber muss jedoch unverzüglich informiert werden.

Finanzielle Unterstützung durch ein zinsloses Darlehen

Finanzielle Unterstützung durch ein zinsloses Darlehen

Menschen in Pflegezeit haben einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, um den Verdienstausfall auszugleichen. Wer sich entscheidet, dieses Darlehen vom Staat zu erhalten, erhält monatlich eine Summe zwischen mindestens 50 Euro und höchstens 50 % des durch die Arbeitsreduzierungen ausfallenden Nettoverdienstes.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch vorab vereinbarte Raten. Um zu errechnen, welche Summe einem selbst zusteht, kann man den Rechner auf der Seite des Bundesministeriums nutzen: https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/rechner

Eine Frau füllt ein Formular aus
Eigene Absicherung als Pflegeperson

Eigene Absicherung als Pflegeperson

Rentenversicherung

Die Pflegekasse einer pflegebedürftigen Person zahlt nicht nur Leistungen an diese aus, sondern unterstützt auch betreuuende Angehörige. Wer die pflegerische Betreuung von Familienmitgliedern übernimmt, zahlt also über deren Pflegekasse weiterhin in die eigene Rentenkasse ein.

Die Rentenbeitragszahlungen werden aber nur dann bewilligt, wenn man sich mindestens 10 Stunden pro Woche im häuslichen Umfeld um die pflegebedürftige Person kümmert. Dies darf nicht erwerbsmäßig erfolgen und die pflegebedürftige Person muss mindestens mit Pflegegrad 2 eingestuft worden sein. Zusätzlich darf nebenher nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Arbeitslosenversicherung

Wer komplett aus seinem Berufsleben aussteigt, um die Betreuung eines Familienmitglieds zu übernehmen, hat Anspruch auf Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse. Das bedeutet, dass nach Beendigung der Pflegetätigkeit Ansprüche auf Leistungen und Unterstützung bestehen, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen werden soll. Dies gilt auch für Personen, die akut arbeitslos sind und den Bezug ihrer Leistungen unterbrechen, um einen Angehörigen zu pflegen.

Unfallversicherung

Angehörige die pflegen sind beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeiten selbst, während Hilfeleistungen für die Haushaltsführung und den Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernimmt die Zahlungen der Kranken– und Pflegeversicherung für das pflegende Familienmitglied.

Unabhängige finanzielle Absicherung
Angehörige unterhälten sich über die finanzielle Absicherung

Unabhängige finanzielle Absicherung

Konkurrieren die individuellen Bedürfnisse von zu pflegenden Personen mit jenen, die Familie und Beruf einfordern, sind es oft die Pflegenden, die psychisch, physisch und finanziell zurückstecken, um für andere da zu sein. Gerade der letzte Punkt kann aber für das eigene Alter zur Stolperfalle werden, wenn man sich nicht absichert. Denn wer seinen Job zugunsten einer Angehörigenpflege aufgibt, begibt sich nicht selten in die Abhängigkeit seines Partners. Scheitert die Beziehung, kann dies eine finanzielle Katastrophe bedeuten.

Daher sollte frühzeitig über eine Absicherung, Zusatzversicherungen oder Ausgleichszahlungen gesprochen werden. Denn nur wenn dies zum Thema wird, können Wege gefunden werden, die häusliche Betreuung für alle gerecht und fair zu gestalten.

Pflegen, ohne sich selbst zu schaden

Pflegen, ohne sich selbst zu schaden

Viele Menschen vergessen ihn, wenn sie die pflegerische Betreuung eines Angehörigen übernehmen: Den Blick auf sich selbst und die eigene Gesundheit. Um einer Pflegeaufgabe vollumfänglich gerecht zu werden, muss man selbst fit und bei Kräften sein. Sollte das aus irgendwelchen Gründen – Krankheit, Stress, Überforderung – nicht der Fall sein, so sollte man niemals zögern, sich Hilfe zu suchen. Auch wenn man sich vorab auf eine häusliche Betreuung geeinigt hat, haben alle Parteien das Recht und auch die Pflicht, die Situation zu ändern, wenn sie nicht mehr tragbar ist oder ein Burn-Out droht.

Machen Sie sich in solch einer Situation bewusst, dass Sie nicht alles allein schaffen müssen. Pflegedienste z. B. können hier Entlastung bieten. Dabei muss gar nicht die gesamte Pflege in fremde Hände gegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aufgaben zu teilen. Kontaktieren Sie einfach einen Pflegedienst und lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Auch Unterstützung bei der Alltagsorganisation, beispielsweise durch Minijobber im Bereich Reinigung oder Einkauf können entlasten.

Wer eine Auszeit benötigt, sollte sich zudem mit folgenden Themen auseinandersetzen:

Eine Frau ermuntert eine Angehörige, die wegen der Vereinbakeit von Beruf und Pflege, überfordert ist und hält dabei ihre Hand
Eine Lupe als Symbolbild für ein Quellenverzeichnis
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Was ist Pflegezeit und wie lange darf sie dauern?

Wer einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, hat Anspruch auf Pflegezeit. Die Pflegezeit kann bis zu sechs Monate dauern und der Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit kein Gehalt.


Kann die Pflegezeit verlängert werden?

Die Pflegezeit kann verlängert werden, wenn zuerst weniger als sechs Monate beantragt wurden, jedoch nur bis zur Höchstdauer von sechs Monaten.


Wie lange kann Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden?

Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate lang in Anspruch genommen werden, um ein Familienmitglied zu pflegen. Sie muss acht Wochen vor Beginn angekündigt werden. Der Arbeitnehmer muss seiner Arbeit weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche nachgehen.


Können Pflegezeit und Familienpflegezeit kombiniert werden?

Ja, Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, solange sie nahtlos aneinander anknüpfen. Die Gesamtdauer beträgt jedoch höchstens 24 Monate und es müssen – je nach Unternehmensgröße – die jeweiligen Ankündigungsfristen und Ansprüche beachtet werden.


Was sind die Voraussetzungen für Brückenteilzeit?

Das vorhandene Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Antritt der Brückenteilzeit gestellt werden.

Gibt es eine finanzielle Unterstützung während der Pflegezeit?

Unter Umständen kann ein finanzieller Ausgleich durch den Bezug von Pflegegeld ermöglicht werden. Außerdem haben Personen in Pflegezeit Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.


Kann die Pflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Person mehrmals geltend gemacht werden?

Pflegezeit für dieselbe pflegebedürftige Person kann von pflegenden Angehörigen nur einmal beansprucht werden.


Was ist der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Während der Arbeitnehmer bei der Familienpflegezeit weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten muss, kann während der Pflegezeit die Arbeitszeit komplett auf null reduziert werden.


Was ist Brückenteilzeit und wie lange darf sie dauern?

Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, zeitlich befristete Teilzeitarbeit zu leisten mit einem Rückkehrrecht zu der Arbeitszeit, die sie davor hatten. Der Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

Sind pflegende Angehörige während der Pflegezeit sozialversichert?

Während der Pflegezeit werden die Zahlungen der Kranken- und Pflegeversicherung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernommen.


Wer hat Anspruch auf Familienpflegezeit?

Beschäftigte können Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, wenn sie bei einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigen tätig sind und einen pflegebedürftigen Familienangehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.


Kann man während der Pflegezeit oder Familienpflegezeit gekündigt werden?

Nein, das Pflegezeitgesetz enthält ein Kündigungsverbot. Daher können Beschäftigte wegen der pflegerischen Betreuung eines nahen Angehörigen nicht gekündigt werden.


Kann Brückenteilzeit auch für die Betreuung einer angehörigen Person in Anspruch genommen werden?

Ja, Brückenteilzeit kann auch für die pflegerische Betreuung von Angehörigen genutzt werden. Bei der Antragstellung muss kein bestimmter Grund für die Brückenteilzeit angegeben werden.

Weiterführende Themen zur Pflege zu Hause

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

200,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding GmbH
Direkt per WhatsApp schreiben
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren
Anrufen 06424 928370 08:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail an pflegeberatung(at)hausengel.de schreiben