
Pflegegrad 5 (vormals Pflegestufe 3)
Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen
Wie ist Pflegegrad 5 definiert?
Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe in der Einteilung der Pflegegrade. Er bedeutet, dass den Betroffenen das umfangreichste Leistungspaket der Pflegeversicherungen zukommt. Dabei ist er – wie Pflegegrad 4 – definiert durch das Feststellen der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Unterschied dazu kennzeichnet Pflegegrad 5 aber noch der Zusatz »mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung«.
Bis zum 31.12. 2016 galten die alten Pflegestufen, bei denen die Pflegestufe 3 die Stufe mit den höchsten Leistungen war. Wer diese Pflegestufe besaß, entweder mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall, konnte ab 2017 automatisch die Leistungen vom Pflegegrad 5 erwarten. Eine erneute Antragstellung war nicht notwendig.
Der Pflegegrad ergibt sich aus der Einschätzung des Medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten oder von MEDICPROOF bei den privat Versicherten. Die Gutachter berechnen den Pflegegrad nach vorgegebenen Kriterien, die sich auf die psychische, körperliche und kognitive Verfassung der Pflegebedürftigen beziehen. Bei Werten zwischen 90 und 100 Punkten bescheinigen sie den Pflegegrad 5.
Wichtig!
Pflegegrade haben Pflegestufen ersetzt
Im Jahr 2017 trat in Deutschland eine grundlegende Pflegereform in Kraft. Zum 01. Januar wurden die bis dahin bestehenden Pflegestufen durch die sogenannten Pflegegrade ersetzt.
Vor dieser Umstellung gab es drei Pflegestufen. Menschen, die eine erhebliche Pflege benötigten und als schwerst pflegebedürftig eingestuft wurden, befanden sich in Pflegestufe 3. Mit der Einführung der Pflegegrade wurde Pflegestufe 3 automatisch in Pflegegrad 4 überführt, bei zusätzlichem Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz oder in Härtefällen sogar in Pflegegrad 5. Diese Neuerung ermöglicht seither eine individuellere Betreuung und Pflege, da nun neben dem reinen Pflegeaufwand auch der Grad der Selbstständigkeit in die Bewertung einbezogen wird. So konnte ein faireres System geschaffen werden, das den unterschiedlichen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen insgesamt besser gerecht wird.

Gleichbleibende Leistungen bei allen Pflegegraden
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 Euro monatlich
- Zuschuss Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich
- Wohngruppenzuschuss: 224 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: 4.180 Euro je Maßnahme
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 5
- Pflegegeld: 990 Euro
- Pflegesachleistungen: 2.299 Euro
- Teilstationäre Pflege: 2.085 Euro
- Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro
Jährliche Leistungen bei Pflegegrad 5
- Kurzzeitpflege: 1.854 Euro
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro (ab 01.07.2025 - 1.685 Euro)

Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems
Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.
Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.
Gleichbleibende Leistungen bei allen Pflegegraden
Menschen mit Pflegegrad 5 steht – wie allen Pflegegraden – einmal der Entlastungsbeitrag von 131 Euro zu. Mit ihm können Putz- oder Haushaltshilfen entlohnt werden. Aber auch die Teilnahme an Betreuungsgruppen oder die Unterstützung durch einen Alltagsbegleiter macht der Entlastungsbeitrag möglich.
Für Pflegehilfsmittel stellt die Pflegeversicherung bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung. Menschen mit Pflegegrad 5 und ihre Betreuer können damit aus dem Hilfsmittelkatalog der Pflegeversicherung die Pflegemittel auswählen, die sie benötigen. Dazu gehört auch die Installation eines Hausnotrufs als technisches Pflegemittel. Selbstverständlich können die Pflegebedürftigen auch die Beratung durch Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen. Diese begutachten die Wohnung, machen eventuell Vorschläge zur Wohnraumanpassung oder können Rat geben, wie die Pflegeleistungen optimiert werden können. Die pflegenden Angehörigen können kostenlos an Pflegekursen teilnehmen und dabei auch ganz gezielt ihre Pflegesituation besprechen.
Auch bei diesem Pflegegrad sind die regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Fachkräfte gesetzlich verpflichtend. Bei der Beratung kann es beispielsweise um benötigte Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator gehen oder – gerade bei diesem Pflegegrad von besonderer Bedeutung – um Informationen und praktische Tipps zu Lagerungs- und Hebetechniken.
Für nötige Umbauten oder Umrüstungen in der Wohnung können Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 4.180 Euro in Anspruch nehmen. Häufig werden Anpassungen im Bad nötig oder der Einbau eines Treppenlifts muss geplant werden, um das Leben der Betroffenen sicherer zu machen und zu erleichtern.
Wer in eine betreute Wohngemeinschaft umzieht, erhält als einmaligen Gründungszuschuss 2.500 Euro; außerdem wird der Wohngruppe ein Betrag von 224 Euro im Monat für betreuende Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.

Das Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad 5
Die Einstufung in den Pflegegrad 5 beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 947 Euro monatlich als Pflegegeld für pflegende Angehörige oder für sonstige selbst beschaffte Hilfen.
Wenn sowohl Angehörige als auch professionelle Fachkräfte die Pflegeleistungen wahrnehmen, lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen geschickt kombinieren. Dabei wird der jeweilige Anteil prozentual ermittelt. Bis maximal 40 % von den Pflegesachleistungen können auf das Pflegegeld übertragen werden. Das ist der Fall, wenn die Pflegefachkraft zum Beispiel nur das Waschen und Duschen einer pflegebedürftigen Person übernimmt, alle anderen Aufgaben aber vom pflegenden Angehörigen ausgeführt werden.
Pflegegrad-Kriterien
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
An Sachleistungen stehen Personen mit bescheinigtem Pflegegrad 5 die pflegerischen Dienstleistungen im Wert von 2.299 Euro monatlich zu. Diese Leistungen übernimmt ein professioneller Pflegedienst, der auch direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Pflegekräfte vom Pflegedienst kümmern sich um körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Ernährung, Körperpflege und Bewegung und unterstützen bei der häuslichen Krankenpflege wie Medikamenteneinnahme und Injektionen. Je nach Bedarf bieten sie pflegerische Betreuungsmaßnahmen an, kümmern sich um die Pflege der sozialen Kontakte und sorgen für die Alltagsgestaltung von Pflegebedürftigen. Mitunter übernehmen sie Aufgaben im Haushalt wie Nahrungszubereitung und Wohnungsreinigung. Wenn es um sachkundige Informationen zu optimalen Pflegemaßnahmen geht, sind diese Fachkräfte die richtigen Ansprechpartner für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen.
Auch bei den Sachleistungen gilt: Werden sie nicht voll in Anspruch genommen, kann der ausstehende Betrag in einen Entlastungsbeitrag umgewandelt werden.

- In 5 Minuten zum Ergebnis
- 6 einfache Schritte
- Ergebnis direkt im Anschluss
Wir sind für Sie da!
Pflegegradrechner
Schnelle & unkomplizierte Berechnung
Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns!
Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5
Die Tages- und Nachtpflege – auch teilstationäre Pflege – wird für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 von der Pflegeversicherung mit 2.085 Euro monatlich unterstützt. Tagespflege dient einerseits dazu, pflegende Personen zu entlasten, die eventuell tagsüber einer Beschäftigung nachgehen. Für den Pflegebedürftigen kann sie aber neben der Betreuung auch Geselligkeit und Unterhaltung im Kreis von Gleichgesinnten bedeuten. Nachtpflege ist immer dann gefragt, wenn Pflegebedürftige z. B. Probleme mit dem Einschlafen oder Durchschlafen haben oder eine bestimmte Medikation benötigen.
Leistungen für Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Kurzzeitpflege meint die vorübergehende Unterbringung für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung. Sie kann notwendig werden, wenn Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt noch weiterer Pflege bedürfen. Auch wenn pflegende Personen erkranken oder Urlaub nehmen, ist die Kurzzeitpflege angebracht.
Die Kurzzeitpflege wird für 56 Tage im Jahr von der Pflegekasse mit 1.854 Euro bezuschusst. Ist der Betrag vor Ablauf der Bewilligungszeit ausgeschöpft, trägt der Pflegebedürftige die Kosten des Aufenthalts. Auch hier gibt es wieder Möglichkeiten, bestimmte Zuschüsse zu kombinieren, z. B. mit den Zuschüssen aus der Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege meint die vorübergehende Pflege durch Pflegekräfte oder jede andere Person, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, etwa durch eine Erkrankung oder Urlaub. Diese Art der Pflege ist auch als Pflegevertretung, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung sowie Ersatzpflege bekannt. Die Kosten dafür übernimmt – laut Sozialgesetzbuch § 39 – die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 1.612 Euro (ab dem 01.07.2025 - 1.685 Euro). Die Kosten für die Verhinderungspflege werden auch dann erstattet, wenn es nur um eine stundenweise oder tageweise Vertretung durch eine nahestehende Person geht.


Unterstützung durch die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, zahlt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 2.096 Euro zu jenen laufenden Kosten, die von Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Dazu gehören Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für sogenannte anteilige Investitionskosten, die von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung unterschiedlich ausfallen können. Neu an den Richtlinien für die vollstationäre Unterbringung ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich hoch ist. Er verteuert sich nicht mehr mit steigendem Pflegegrad.
Fallbeispiel für Pflegegrad 5:
Querschnittslähmung infolge eines Unfalls
Ein früherer aktiver Sportler hat mit Anfang 70 einen schweren Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt. Infolgedessen kann er sich nicht mehr selbstständig versorgen und bekommt Pflegegrad 5 zugesprochen. Da auch seine Angehörigen die Versorgung nicht allein stemmen können, wird ein vollstationärer Heimaufenthalt notwendig, wo der pflegebedürftige Senior bei fast allen körperlichen Verrichtungen die Hilfe des geschulten Pflegepersonals in Anspruch nehmen kann und muss. Geistig ist er noch rege und fit, interessiert sich für alles, was in der Welt vorgeht, und diskutiert gerne mit seinen Pflegern oder mit anderen Pflegebedürftigen. Allerdings leidet er psychisch unter den Folgen seines Unfalls und nimmt daher auch eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch.
Das Fallbeispiel zeigt, dass eine Einstufung in Pflegegrad 5 nicht zwingend eine Frage des Alters ist, und mitunter sehr individuelle Behandlungen oder Pflege-Erfordernisse notwendig werden. Hier wurde Pflegegrad 5 u. a. deshalb zugewiesen, weil es der verunfallten Person in der Folge unmöglich war, ihre Liegeposition im Bett selbstständig zu verändern oder tagsüber ihre Zeit ohne besondere Unterstützung außerhalb des Bettes verbringen zu können. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen auch beim Essen und Trinken oft Hilfe und Unterstützung, weil die eigenständige Bewältigung nicht mehr möglich ist. Davon sind besonders Menschen mit Behinderungen oder Lähmungen in den Extremitäten betroffen, aber auch eine Demenz-Erkrankung kann als Kriterium für die Einstufung in den Pflegegrad 5 greifen.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Er kennzeichnet einen besonders hohen Pflegebedarf. Mit Pflegegrad 5 bescheinigen die Pflegekassen ihren Versicherten die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Personen mit Pflegegrad 5 haben somit Anspruch auf eine umfassende und intensive Unterstützung, um ihren hohen Pflegebedarf bestmöglich zu decken. Sie können nicht mehr allein und ohne externe Hilfe in einer Wohnung oder einem Haus leben.
Ist eine Pflege zu Hause bei Pflegegrad 5 möglich?
Pflege zu Hause ist auch bei Pflegegrad 5 grundsätzlich möglich. Menschen mit Pflegegrad 5 haben jedoch in der Regel einen sehr hohen Pflegebedarf und sind gewöhnlich rund um die Uhr auf Pflege und Betreuung angewiesen. Aufgrund der erheblichen Einschränkungen im Alltag benötigen sie Unterstützung bei vielen grundlegenden Alltagshandlungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese Tätigkeiten sind oft nicht mehr ohne Hilfestellung möglich. Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen, stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Pflegesachleistungen, bei denen ambulante Pflegedienste professionelle Unterstützung im häuslichen Umfeld bieten. Zusätzlich können auch Hilfsmittel und technische Assistenzsysteme eingesetzt werden, um die Mobilität und den Alltag zu erleichtern. Die konkrete Ausgestaltung der Pflege zu Hause erfolgt individuell in Absprache mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften, um eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten.
Gibt es bei Pflegegrad 5 eine Altersgrenze?
Nein, bei Pflegegrad 5 gibt es keine spezifische Altersgrenze. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer anhand des individuellen Pflegebedarfs und ist vollkommen unabhängig vom Alter.
Kann man Pflegegrad 5 online beantragen?
Ja, Pflegegrad 5 kann grundsätzlich online bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse stellt dafür Formulare und Infos zur Verfügung, um den Antragsprozess zu erleichtern. Eine Beantragung bei der Pflegekasse kann aber stets auch formlos per Brief, Fax oder telefonisch erfolgen.
Wie kann man sich auf die Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5 vorbereiten?
Eine frühzeitige Vorsorgeplanung und die Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sind wichtige Schritte, um sich auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorzubereiten, nicht nur im Hinblick auf Pflegegrad 5.
Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung in Pflegegrad 5 erfüllt sein?
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, stellen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) untersucht die noch vorhandene Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, desto mehr Punkte werden vergeben. Um Pflegegrad 5 zu erreichen, müssen bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden.
Welche früheren Pflegestufen entsprechen heute Pflegegrad 4?
Pflegebedürftige Personen, die vor der Reform 2017 die Pflegestufe 3 mit Härtefall hatten, wurden in der Regel automatisch in den Pflegegrad 5 übergeleitet. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt auf Basis einer umfassenden Begutachtung, die nicht mehr nur den Pflegeaufwand in den Fokus nimmt, sondern auch die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit berücksichtigt. Dies ermöglicht eine genauere und gerechtere Einschätzung der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit.
Welche Vorteile bieten Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5?
Pflegesachleistungen ermöglichen eine direkte Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. Dies ist bei Pflegegrad 5, wo der Hilfebedarf in der Regel sehr hoch ist, besonders relevant, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
Das Pflegegeld für Pflegegrad 5 beträgt derzeit 990 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Dieser Betrag wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn die Pflege im eigenen Zuhause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen erfolgt.
Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, um die Pflege zu Hause zu unterstützen. Es kann beispielsweise dazu dienen, den Pflegepersonen eine finanzielle Anerkennung zu geben, notwendige Anschaffungen für die Pflege zu tätigen oder andere mit der Pflege verbundene Kosten zu decken.
Wenn zusätzlich zur häuslichen Pflege auch Leistungen eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Pflegekasse regelmäßig über mögliche Pflegegeld-Änderungen zu informieren.
Welche Leistungen sind bei Pflegegrad 5 zu erwarten?
Mit dem anerkannten Pflegegrad 5 sind Pflegebedürftige in hohem Maße auf fremde Hilfe angewiesen. Entsprechend umfangreich sind auch die Leistungen, die ihnen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Nachtpflege, Entlastungsbetrag, Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln, voll- und teilstationäre Pflege, Wohnraumanpassungen und Beratungsangebote. Je nach individuellem Fall können Leistungen auch kombiniert werden.
Können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, wenn die Angehörigen die Pflege nicht selbst stemmen können?
Grundsätzlich ist es bei Pflegegrad 5 in vielen Fällen möglich, im vertrauten Zuhause zu bleiben. Ein vielfältiges Leistungsangebot trägt dazu bei, dass die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Zu den Varianten, die ein solches Konstrukt ermöglichen, zählt etwa die 24h-Betreuung, die ideal mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden kann.
Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 5 zu?
Derzeit (Stand Januar 2025) hat eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 5 ein Anrecht auf folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zur Unterstützung der Pflege und Betreuung:
- Pflegegeld: 990 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 Euro (für professionelle Pflegedienste)
- Entlastungsbetrag: 131 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 2.085 Euro
- Vollstationäre Pflege: 2.096 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
- Wohngruppenzuschlag: 224 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
- Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (ab dem 01.07.2025 - 1.685 Euro)
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.