+++ Kostenlosen Beratungstermin reservieren und Pflege sicher planen! +++
Corona-Schnelltest Corona-Schnelltest

Pflegegrad 5 – Anspruch, Voraussetzungen, Leistungen

Definition

Wie ist Pflegegrad 5 definiert?

Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe in der Einteilung der Pflegegrade. Er bedeutet, dass den Betroffenen das umfangreichste Leistungspaket der Pflegeversicherungen zukommt. Dabei ist er – wie Pflegegrad 4 – definiert durch das Feststellen der schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Im Unterschied dazu kennzeichnet Pflegegrad 5 aber noch der Zusatz »mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung«.
Bis zum 31.12. 2016 galten die alten Pflegestufen, bei denen die Pflegestufe 3 die Stufe mit den höchsten Leistungen war. Wer diese Pflegestufe besaß, entweder mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall, konnte ab 2017 automatisch die Leistungen vom Pflegegrad 5 erwarten. Eine erneute Antragstellung war nicht notwendig.

Der Pflegegrad ergibt sich aus der Einschätzung des Medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten oder von MEDICPROOF bei den privat Versicherten. Die Gutachter berechnen den Pflegegrad nach vorgegebenen Kriterien, die sich auf die psychische, körperliche und kognitive Verfassung der Pflegebedürftigen beziehen. Bei Werten zwischen 90 und 100 Punkten bescheinigen sie den Pflegegrad 5.

Gleichbleibende Leistungen bei allen Pflegegraden

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 € monatlich
  • Zuschuss Hausnotruf: 30,35 €
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 40 € monatlich
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.000 € Gesamtsumme

Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 901 €
  • Pflegesachleistungen: 1.995 €
  • Teilstationäre Pflege: 1.995 €
  • Vollstationäre Pflege: 2.001 €

Jährliche Leistungen bei Pflegegrad 5

  • Kurzzeitpflege: 1.774 €
  • Verhinderungspflege: 1.612 €
Leistungen

Gleichbleibende Leistungen bei allen Pflegegraden

Menschen mit Pflegegrad 5 steht – wie allen Pflegegraden – einmal der Entlastungsbeitrag von 125 € zu. Mit ihm können Putz- oder Haushaltshilfen entlohnt werden. Aber auch die Teilnahme an Betreuungsgruppen oder die Unterstützung durch einen Alltagsbegleiter macht der Entlastungsbeitrag möglich.
 
Für Pflegehilfsmittel stellt die Pflegeversicherung bis zu 40 € monatlich zur Verfügung. Menschen mit Pflegegrad 5 und ihre Betreuer können damit aus dem Hilfsmittelkatalog der Pflegeversicherung die Pflegemittel auswählen, die sie benötigen. Dazu gehört auch die Installation eines Hausnotrufs als technisches Pflegemittel. Selbstverständlich können die Pflegebedürftigen auch die Beratung durch Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen. Diese begutachten die Wohnung, machen eventuell Vorschläge zur Wohnraumanpassung oder können Rat geben, wie die Pflegeleistungen optimiert werden können. Die pflegenden Angehörigen können kostenlos an Pflegekursen teilnehmen und dabei auch ganz gezielt ihre Pflegesituation besprechen.

 

Auch bei diesem Pflegegrad sind die regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Fachkräfte gesetzlich verpflichtend. Bei der Beratung kann es beispielsweise um benötigte Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Rollator gehen oder – gerade bei diesem Pflegegrad von besonderer Bedeutung – um Informationen und praktische Tipps zu Lagerungs- und Hebetechniken.

Für nötige Umbauten oder Umrüstungen in der Wohnung können Menschen mit Pflegegrad 5 bis zu 4.000 Euro in Anspruch nehmen. Häufig werden Anpassungen im Bad nötig oder der Einbau eines Treppenlifts muss geplant werden, um das Leben der Betroffenen sicherer zu machen und zu erleichtern.
Wer in eine betreute Wohngemeinschaft umzieht, erhält als einmaligen Gründungszuschuss 2.500 Euro; außerdem wird der Wohngruppe ein Betrag von 214 Euro im Monat für betreuende Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.

Ältere Dame hält einen Briefumschlag

Das Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad 5

Die Einstufung in den Pflegegrad 5 beinhaltet einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 901 Euro als Pflegegeld für pflegende Angehörige oder für sonstige selbst beschaffte Hilfen.
Wenn sowohl Angehörige als auch professionelle Fachkräfte die Pflegeleistungen wahrnehmen, lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen geschickt kombinieren. Dabei wird der jeweilige Anteil prozentual ermittelt. Bis maximal 40 % von den Pflegesachleistungen können auf das Pflegegeld übertragen werden. Das ist der Fall, wenn die Pflegefachkraft zum Beispiel nur das Waschen und Duschen einer pflegebedürftigen Person übernimmt, alle anderen Aufgaben aber vom pflegenden Angehörigen ausgeführt werden.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

An Pflegesachleistungen stehen Personen mit bescheinigtem Pflegegrad 5 die pflegerischen Dienstleistungen im Wert von 1.995 Euro monatlich zu. Diese Leistungen übernimmt ein professioneller Pflegedienst, der auch direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Die Pflegekräfte vom Pflegedienst kümmern sich um körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Ernährung, Körperpflege und Bewegung und unterstützen bei der häuslichen Krankenpflege wie Medikamenteneinnahme und Injektionen. Je nach Bedarf bieten sie pflegerische Betreuungsmaßnahmen an, kümmern sich um die Pflege der sozialen Kontakte und sorgen für die Alltagsgestaltung von Pflegebedürftigen. Mitunter übernehmen sie Aufgaben im Haushalt wie Nahrungszubereitung und Wohnungsreinigung. Wenn es um sachkundige Informationen zu optimalen Pflegemaßnahmen geht, sind diese Fachkräfte die richtigen Ansprechpartner für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen.
Auch bei den Pflegesachleistungen gilt: Werden sie nicht voll in Anspruch genommen, kann der ausstehende Betrag in einen Entlastungsbeitrag umgewandelt werden.

Ältere Dame wird von einer Pflegekraft betreut
Sofort loslegen
  • In 5 Minuten zum Ergebnis
  • 6 einfache Schritte
  • Ergebnis direkt im Anschluss
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da!

Pflegegrad­rechner

Schnelle & unkomplizierte Berechnung

Ermitteln Sie jetzt mit einigen wenigen Eingaben in unseren praktischen Pflegegradrechner umgehend Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Jetzt Pflegegrad berechnen

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontakt

1

1.1Positionswechsel im Bett
Info
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
Info
1.3Umsetzen
Info
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Info
1.5Treppensteigen
Info

2

2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Info
2.2Örtliche Orientierung
Info
2.3Zeitliche Orientierung
Info
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Info
2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Info
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Info
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Info
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
Info
2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Info
2.10Verstehen von Aufforderungen
Info
2.11Beteiligen an einem Gespräch
Info

3

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Info
3.2Nächtliche Unruhe
Info
3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Info
3.4Beschädigen von Gegenständen
Info
3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Info
3.6Verbale Aggression
Info
3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Info
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Info
3.9Wahnvorstellungen
Info
3.10Ängste
Info
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Info
3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Info
3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Info

4

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
Info
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
Info
4.3Waschen des Intimbereichs
Info
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
Info
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
Info
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
Info
4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Info
4.8Essen
Info
4.9Trinken
Info
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Info
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Info
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Info
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Info

5

5.1Medikation
Info
5.2Injektionen
Info
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Info
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
Info
5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Info
5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
Info
5.7Körpernahe Hilfsmittel
Info
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
Info
5.9Versorgung mit Stoma
Info
5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Info
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.13Arztbesuche
Info
5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
Info
5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Info
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Info

6

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Info
6.2Ruhen und Schlafen
Info
6.3Sich beschäftigen
Info
6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Info
6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Info
6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
Info

Ergebnis

Vielen Dank!
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da!

Ihre Auswertung ergab folgendes Resultat

Wussten Sie?

Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.

Wir bieten Ihnen bundesweit eine persönliche und individuelle Pflegeberatung zu allen Themen der häuslichen Kranken- und Altenpfege an.

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontakt

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Die Tages- und Nachtpflege, auch teilstationäre Pflege, wird für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 von der Pflegeversicherung mit 1.995 Euro unterstützt. Tagespflege dient einerseits dazu, pflegende Personen zu entlasten, die eventuell tagsüber einer Beschäftigung nachgehen. Für den Pflegebedürftigen kann sie aber neben der Betreuung auch Geselligkeit und Unterhaltung im Kreis von Gleichgesinnten bedeuten. Nachtpflege ist immer dann gefragt, wenn Pflegebedürftige z. B. Probleme mit dem Einschlafen oder Durchschlafen haben oder eine bestimmte Medikation benötigen.

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 5

Leistungen bei Pflegegrad 5
Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege meint die vorübergehende Unterbringung für begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung. Sie kann notwendig werden, wenn Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt noch weiterer Pflege bedürfen. Auch wenn pflegende Personen erkranken oder Urlaub nehmen, ist die Kurzzeitpflege angebracht.
 
Die Kurzzeitpflege wird für 56 Tage im Jahr von der Pflegekasse mit 1.774 Euro bezuschusst. Ist der Betrag vor Ablauf der Bewilligungszeit ausgeschöpft, trägt der Pflegebedürftige die Kosten des Aufenthalts. Auch hier gibt es wieder Möglichkeiten, bestimmte Zuschüsse zu kombinieren, z. B. mit den Zuschüssen aus der Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege meint die vorübergehende Pflege durch Pflegekräfte oder jede andere Person, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, etwa durch eine Erkrankung oder Urlaub. Diese Art der Pflege ist auch als Pflegevertretung, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung sowie Ersatzpflege bekannt. Die Kosten dafür übernimmt – laut Sozialgesetzbuch § 39 – die Pflegekasse für bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Zuschuss von bis zu 1.612 Euro. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden auch dann erstattet, wenn es nur um eine stundenweise oder tageweise Vertretung durch eine nahestehende Person geht.

Pflegekraft betreut betagte Dame in der Kurzzeitpflege
Pflegekraft unterstützt ältere Dame im Alltag

Unterstützung durch die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege

Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auf eine vollstationäre Versorgung angewiesen sind, zahlt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 2.005 Euro zu jenen laufenden Kosten, die von Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Dazu gehören Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für sogenannte anteilige Investitionskosten, die von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung unterschiedlich ausfallen können. Neu an den Richtlinien für die vollstationäre Unterbringung ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil für alle Pflegegrade gleich hoch ist. Er verteuert sich nicht mehr mit steigendem Pflegegrad.

Fallbeispiel

Fallbeispiel für Pflegegrad 5:

Querschnittslähmung infolge eines Unfalls

Ein früherer aktiver Sportler hat mit Anfang 70 einen schweren Unfall und ist seitdem querschnittsgelähmt. Infolgedessen kann er sich nicht mehr selbstständig versorgen und bekommt Pflegegrad 5 zugesprochen. Da auch seine Angehörigen die Versorgung nicht allein stemmen können, wird ein vollstationärer Heimaufenthalt notwendig, wo der pflegebedürftige Senior bei fast allen körperlichen Verrichtungen die Hilfe des geschulten Pflegepersonals in Anspruch nehmen kann und muss. Geistig ist er noch rege und fit, interessiert sich für alles, was in der Welt vorgeht, und diskutiert gerne mit seinen Pflegern oder mit anderen Pflegebedürftigen. Allerdings leidet er psychisch unter den Folgen seines Unfalls und nimmt daher auch eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch.

Das Fallbeispiel zeigt, dass eine Einstufung in Pflegegrad 5 nicht zwingend eine Frage des Alters ist, und mitunter sehr individuelle Behandlungen oder Pflege-Erfordernisse notwendig werden. Hier wurde Pflegegrad 5 u. a. deshalb zugewiesen, weil es der verunfallten Person in der Folge unmöglich war, ihre Liegeposition im Bett selbstständig zu verändern oder tagsüber ihre Zeit ohne besondere Unterstützung außerhalb des Bettes verbringen zu können. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen auch beim Essen und Trinken oft Hilfe und Unterstützung, weil die eigenständige Bewältigung nicht mehr möglich ist. Davon sind besonders Menschen mit Behinderungen oder Lähmungen in den Extremitäten betroffen, aber auch eine Demenz-Erkrankung kann als Kriterium für die Einstufung in den Pflegegrad 5 greifen.

Weiterführende Informationen zu Pflegegraden

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

100,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding AG