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Verhinderungspflege

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist als Urlaubs- und Krankheitsvertretung in der Pflege gedacht. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn eine Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Hinderungsgründe ihre Pflegetätigkeit nicht ausführen kann. Sie ist ein Angebot der Pflegeversicherung zur Kostenübernahme für die Ersatzpflege. Entsprechende Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch unter § 39.

Pflegekraft vom Ambulanten Pflegedienst kümmert sich liebevoll um pflegebedürftige Seniorin während der Verhinderungspflege
Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Voraussetzung für den Anspruch eines Pflegebedürftigen auf Verhinderungspflege ist, dass dieser mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Das bedeutet auch, dass die Bestätigung der Pflegebedürftigkeit vor mindestens sechs Monaten erfolgt sein muss.

Die Vertretungspflege können Personen aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen oder ambulante Dienste übernehmen. Die Kostenerstattung durch die Pflegekasse wird über das Konto der pflegebedürftigen Person abgewickelt, während ambulante Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.

Verhinderungspflege bezieht sich immer auf einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen pro Kalenderjahr und kann auch tage- oder stundenweise gewährt werden. Dabei bleibt die Pflegeperson auch während ihrer Abwesenheit weiter rentenversichert, sofern die Pflegeversicherung ihre Rentenbeiträge übernommen hat.

Wann kann man Verhinderungspflege beantragen?

In welchen Fällen können pflegebedürftige Personen Verhinderungspflege beantragen?

Hin und wieder benötigen pflegende Angehörige eine Auszeit. Manchmal geht es dabei nur um einige Stunden, wenn dringende Verpflichtungen und Termine wie Arztbesuche oder Elternabende eine Zwangspause von der Pflege erfordern. Manchmal sind es aber auch echte Erholungsphasen, die sich die Pflegeperson einräumen muss, damit die eigene Gesundheit im Gleichgewicht bleibt. Sie geht dann zum Sport, macht einen Einkaufsbummel oder trifft sich mit Freunden. Diese Pausen sind nötig, um wieder Kraft zu tanken und fit zu bleiben für den oft sehr anstrengenden Pflege-Arbeitstag. Mit der Verhinderungspflege lassen sich für alle Fälle passende und zuverlässige Pflege-Vertretungen organisieren. Die Kosten werden später mit der Pflegekasse abgerechnet.

Gründe für eine längere Abwesenheit sind Urlaubs- und Erholungstage. Da können – je nach den Zielen der pflegenden Person – ein bis drei Wochen am Stück zusammenkommen. Etwas ernster wird die Situation, wenn für die Pflegeperson Aufenthalte in Krankenhaus und REHA-Klinik nötig werden. Dann kann es schnell passieren, dass die Höchstdauer der Förderung erreicht wird. In diesen Fällen können die Betroffenen versuchen, auf andere Fördermöglichkeiten zurückzugreifen.

Pflegeperson plant Erholungszeit
Pflegebedürftige Seniorin wird in der Verhinderungspflege zu Hause von Pflegekraft betreut
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Der Personenkreis, der für eine Pflege-Vertretung geeignet ist, setzt sich meistens aus der näheren oder entfernteren Verwandtschaft zusammen. Aber auch im Freundes- und Bekanntenkreis oder in der unmittelbaren Nachbarschaft wird oft eine Ersatzpflege organisiert. Im Hinblick auf die Entlohnung für die Ersatzpflege bestehen unterschiedliche Regelungen, die vom Verwandtschafts- und Pflegegrad abhängen.

Vertretungskräfte für die Pflege können auch im Bereich der Pflege-Fachkräfte gesucht werden. In Frage kommen hier Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten oder Einzelpflegekräfte. Auch ehrenamtlich in der Pflege Tätige weisen in der Regel das nötige Fachwissen und pflegerische Können auf.

Die Ersatzpflege muss nicht zwingend in der Wohnung oder dem Zuhause der zu pflegenden Person stattfinden. Der Aufenthalt in einem Krankenhaus, in einer Pflege-Einrichtung sowie in einem Vorsorge- oder Rehabilitation-Zentrum ist ebenso gut geeignet, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Antrag auf Verhinderungspflege stellen

Antrag auf Verhinderungspflege stellen

Der Pflegebedürftige stellt den Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegeversicherung. Wenn pflegende Angehörige bereits die Termine für ihre Abwesenheit im Voraus wissen, ist es günstig, den Antrag so zeitig wie möglich zu stellen, um bei eventueller Ablehnung der Pflegekasse rechtzeitig eine neue Argumentation mit vertiefter Begründung zu liefern. Allerdings kann die Kostenerstattung – siehe auch SGB 1, § 45 Abs. 1 – vier Jahre lang geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und dass in dieser Zeit nachweislich Anspruch auf Verhinderungspflege bestand.

Pflegebedürftige erhalten die Rückerstattung ihrer Ausgaben, wenn sie die Zeiten, in denen die Ersatzpflege tätig war, genau dokumentieren und die erstellten Rechnungen sammeln. Rechnungen und Dokumentation werden der Pflegekasse übermittelt, die sich anschließend um die Erstattung der Kosten auf das Konto des Pflegebedürftigen kümmert.

Pflegeberater kontrolliert Pflegegeld-Antrag einer pflegebedürftigen Person
Pflegekraft unterstützt pflegebedürftige Seniorin bei der Körperpflege
Leistungen der Ersatzpflege

Diese Leistungen kann die Ersatzpflege bieten

Die Vertretung durch eine Ersatzpflege kann stundenweise, tageweise oder eine Woche bis mehrere Wochen lang erfolgen. Dabei nimmt die pflegende Person alle Tätigkeiten der Grundpflege und der medizinischen Behandlungspflege wahr. Im Einzelnen gehören dazu die Körperpflege mit Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden sowie die Mundhygiene und Zahnpflege. Die Vertretungspflege unterstützt beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden und beim Gang zur Toilette. Sie ist Begleitung beim Einkaufen oder übernimmt dieses selbst, kocht und leistet Unterstützung bei den Mahlzeiten. Sie hält die Wohnung in Ordnung, kümmert sich um Sauberkeit oder hilft bei diesen Tätigkeiten mit. Auch das Verabreichen von Medikamenten und sonstige pflegerische Tätigkeiten wie die Versorgung eventuell vorhandener Wunden und Verbandswechsel gehören zum Tätigkeitsbereich der Ersatzpflege.

Leistungen, die die Pflegeversicherung gewährt

Leistungen, die die Pflegeversicherung gewährt

Für die Verhinderungspflege stellen Pflegekassen einen Betrag von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Das gilt für Personen, die in Vertretung pflegen und die nicht mit dem zu Pflegenden eng verwandt sind oder mit ihm in einem Haushalt wohnen. Der Höchstbetrag gilt also für Pflegende von Betreuungs- oder Pflegediensten, für Nachbarn, Freunde und Bekannte und ebenso für entfernte Verwandte. Zu entfernten Verwandten zählen z. B. Onkel und Tanten, Nichten und Neffen sowie Cousins und Cousinen.

Diese beiden Punkte – Verwandtschaftsgrad und Wohnung – spielen bei der Gewährung der finanziellen Zuschüsse durch die Pflegeversicherung eine entscheidende Rolle. Wohnt die Pflege-Vertretung im selben Haushalt oder ist sie mit dem Pflegebedürftigen eng verwandt, zahlt die Pflegekasse als Höchstbetrag das 1,5-fache des Pflegegeldes. Zu nahen Verwandten zählen Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder. Sind die nahen Verwandten allerdings selbst erwerbsmäßig in der Pflege tätig, erhalten sie den vollen Betrag von 1.612 Euro für ihre Vertretungstätigkeit.

Auch wenn mehrere Personen als Pflegeperson gemeldet sind, gibt es Einschränkungen bei der Förderung. Für den Fall, dass diese sich gegenseitig bei der Pflege vertreten wollen, gewähren die Pflegekassen keine finanzielle Unterstützung der Verhinderungspflege.
Vorteile für Pflegebedürftige und Pflegeperson ergeben sich bei einer Vertretungsbetreuung, die auf nur wenige Stunden beschränkt ist. Übernimmt eine Pflegeperson stundenweise die Pflegevertretung, wird das Pflegegeld auch weiterhin ausgezahlt. Die Zeit wird nicht auf die Förderdauer angerechnet, lediglich der ausgezahlte Betrag wird mit dem Gesamtbudget verrechnet.
 

Pflegeperson und pflegebedürftige Angehörige Arm in Arm
Leistungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen
Pflege ist eine Kunst
»Krankenpflege ist eine Kunst und fordert eine ebenso große Hingabe und Vorbereitung wie das Werk eines Malers oder Bildhauers.«
Florence Nightingale (1820–1910, britische Krankenschwester und Pionierin der modernen Krankenpflege)

Leistungen der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen

Viele Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich geschickt kombinieren, so auch die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege. Wer die Kurzzeitpflege im laufenden Jahr noch nicht genutzt hat, kann sie für seine Pflege-Vertretung verwenden. Im umgekehrten Fall ist das genauso möglich. Allerdings kann die Kurzzeitpflege mit ihrem Gesamtbudget von 1.774 Euro mit dem Höchstbetrag von 1.612 Euro aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Für das Aufstocken der Verhinderungspflege steht nur der Betrag von 806 Euro aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

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