Pflegegrad 3 (vormals Pflegestufe 2 oder 1)
Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen
Wie ist Pflegegrad 3 definiert?
Wer als Pflegebedürftiger wissen will, welche Leistungen er zur Unterstützung erwarten kann bzw. welcher der Pflegegrade auf ihn zutrifft, reicht einen Antrag bei seiner Pflegekasse ein. Sind die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug gegeben, so wird dieser vom ersten Tag der Antragstellung an gewährt. Wurde per Telefon ein Antrag angefordert, so zählt der Tag des Anrufs als Leistungsbeginn.
Die zuständige Pflegekasse beauftragt einen Gutachter vom MD (Medizinischer Dienst, ehemals MDK), der vor Ort anhand eines Fragenkatalogs die einzelnen Lebensbereiche auf Selbstständigkeit und noch vorhandene Fähigkeiten hin überprüft. Dabei werden die einzelnen Bereiche unterschiedlich gewichtet. Das Modul Selbstversorgung hat mit 40 % den größten Anteil am Endergebnis.
Gerade im Bereich Selbstversorgung benötigen manche Pflegebedürftige oft mehr als einmal am Tag Hilfe und Unterstützung durch Pflegepersonen. Kommen weitere Beeinträchtigungen hinzu, etwa im Bereich der Mobilität, der Gestaltung des Alltagslebens und der Fähigkeit, die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zu bewältigen, kann sich rasch eine Punktzahl ergeben, die die Einteilung in den Pflegegrad 3 erforderlich macht.
Gemäß Definition aus § 15 SGB XI liegen bei Menschen mit Pflegegrad 3 »schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten« vor. Bei einer Bewertung mit der Gesamtpunktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten bescheinigt der MD den Pflegegrad 3. Mit Einstufung in den Pflegegrad 3 stehen den pflegebedürftigen Menschen verschiedene Geld- und Sachleistungen zu. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, diese Leistungen wahrzunehmen. Ebenso müssen sich auch die privaten Kassen an die betreffenden Regelungen halten. Pflegegrad 3 ersetzt die früheren Pflegestufen 2 sowie 1 (mit erheblicher Alltagseinschränkung).
Achtung!
Pflegestufen gibt es nicht mehr
Mit der Reform des Pflegesystems Anfang 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade überführt. Die alten Pflegestufen 1 (bei Vorliegen einer erheblichen Alltagseinschränkung) und 2 sind in der Regel in den neuen Pflegegrad 3 übergegangen. Das heißt: war eine pflegebedürftige Person vor der Reform in Pflegestufe 1 oder 2 eingestuft, wurde diese Person bei Erfüllung der Voraussetzungen normalerweise automatisch in den Pflegegrad 3 hochgestuft.
Die neuen Pflegegrade 1 bis 5 richten sich seither nicht mehr nur nach dem Pflegeaufwand, sondern auch nach dem Grad der Selbstständigkeit und den Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen. Dies ermöglicht eine detailliertere und fairere Bewertung jeder einzelnen Person. Mit dem kostenfreien Pflegegrad-Rechner von Hausengel können Sie durch die Beantwortung einiger Fragen eine Prognose über Ihren möglichen Pflegegrad erstellen.
Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 3
Den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 stehen einmal bestimmte Geldleistungen zu, darunter der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der bei jedem Pflegegrad ausgezahlt wird. Hinzu kommt das Pflegegeld in Höhe von 573 Euro, das Pflegebedürftige erhalten und für die Hilfe verwenden, die sie selbst beschafft haben. Im Falle der Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege sowie bei Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen unterstützt die Pflegekasse die Pflegebedürftigen ebenfalls mit finanziellen Leistungen.
Für Pflegehilfsmittel erhalten sie bis zu 40 Euro im Monat; bei nötigen Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung können sie ebenfalls mit einem Zuschuss rechnen.
An Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen Beträge in Höhe von 1.432 Euro zu. Diese Leistungen führen die Pflegedienste als Pflegeleistungen aus und rechnen sie direkt mit den Krankenkassen ab.
Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems
Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.
Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.
Pflegegrad-Kriterien
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich und können ihn je nach den Besonderheiten ihres Pflegebedarfs einsetzen. Haben sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll genutzt, ist es laut Bundesgesundheitsministerium rechtens, die Leistungen auf die folgenden Kalendermonate zu übertragen. Sie können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftige Menschen können diesen Betrag zum Beispiel einsetzen, um an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen, in der sie sich in der Verbindung zu Gleichgesinnten austauschen können. Genauso besteht die Möglichkeit, sich damit pflegerische oder sonstige betreuerische Dienstleistungen zu sichern oder ihn für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege zu verwenden.
Das Pflegegeld der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3
Das Pflegegeld ist die Sozialleistung von gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, die den Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege monatlich zugutekommt. Sie bekommen den Betrag direkt überwiesen und können damit ihre selbst beschaffte Hilfe entgelten. Einem Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 3 steht eine Geldzahlung in Höhe von 573 Euro monatlich zu, wenn er bei der Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte bei sich zu Hause unterstützt und versorgt wird.
Nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz fand 2017 die Umbenennung von Pflegestufen in Pflegegrade statt. Aus der Pflegestufe 2 wurde der Pflegegrad 3 mit einer Erhöhung des Pflegegelds von 458 Euro auf 545 Euro monatlich und inzwischen 573 Euro (Stand 2024). Die Pflegekassen haben den Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2 automatisch den Pflegegrad 3 zugeteilt.
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, sich nach § 37.3 SGB XI regelmäßig durch Pflegefachkräfte beraten zu lassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dieses Versäumnis eine Kürzung des Pflegegelds zur Folge haben; im schlimmsten Fall wird es ganz gestrichen. Für Menschen mit Pflegegrad 3 gilt der sogenannte Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr als verpflichtend.
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Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3
Die Höhe der Pflegesachleistungen von ambulanten Pflegediensten beträgt 1.432 Euro monatlich bei Pflegegrad 3. Damit können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die diesem Betrag entsprechen. Die Pflegebereiche beziehen sich auf Körperpflege, Ernährung und Bewegung: Ganzkörperwaschungen, Hilfe beim Aufstehen oder Anziehen, Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Einkäufe und/oder das Reinigen der Wohnung gehören zu den Angeboten, die ein professioneller Pflegedienst als Pflegesachleistung ausführen kann.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Online-Broschüre verfasst, in der alle Dienstleistungen der Pflegekassen aufgeführt sind, die als Pflegesachleistungen gelten.
Auch hier haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Pflegegeld und Sachleistungen zu kombinieren, um ihre Pflege noch günstiger und optimaler zu gestalten.
Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 3
Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die tagsüber oder nachts teilstationär betreut werden müssen, erhalten die Kosten für die Grundversorgung und den Fahrtdienst bis zu einem Betrag von 1.298 Euro von der Pflegekasse erstattet. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung trägt der Pflegebedürftige selbst.
Wer sich vorübergehend in Kurzzeitpflege begeben muss, kann bei Pflegegrad 3 mit Begleichung der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bis zur Höhe von 1.774 Euro rechnen. Die Dauer der Unterstützung beträgt 28 Tage pro Jahr. Mit dem Entlastungsbetrag, dem Pflegegeld oder dem Betrag aus der nicht genutzten Verhinderungspflege kann der Eigenanteil an den Kosten für die Kurzzeitpflege abgegolten werden.
Bei Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen tritt die Verhinderungspflege in Kraft, die von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen Pflegepersonen übernommen werden kann. Für die Verhinderungspflege zahlt die jeweilige Pflegekasse einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen im Jahr. Haben Pflegebedürftige im laufenden Jahr die Kurzzeitpflege nicht genutzt, können sie die Leistungen der Verhinderungspflege sogar sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 3
Ein zusätzlicher Anspruch besteht bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auf medizinische und technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch. Dieser beträgt – wie bei den anderen Pflegegraden auch – bis zu 40 Euro monatlich. Gefördert werden die Hilfsmittel, die im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen verzeichnet sind.
Als technisches Hilfsmittel gilt das Hausnotrufsystem, das die zuständige Pflegekasse zum einen in der Anschaffung, zum anderen für den laufenden Betrieb mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst.
Finanzielle Unterstützung der Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 können auch dann Unterstützung ihrer zuständigen Pflegekasse erwarten, wenn sie ihr Wohnumfeld an die sich verändernden Bedürfnisse anpassen wollen oder müssen. Zu möglichen Maßnahmen könnte z. B. die Anbringung von Haltegriffen an entsprechenden Stellen gehören oder die Befestigung lockerer Teppiche, um potenzielle Stolperfallen zu vermeiden. Das Ziel ist stets ein möglichst barrierefreies Wohnumfeld. Eventuell muss auch das Badezimmer umorganisiert werden, mit angepasster Höhe von Toilettensitz und Waschbecken, sicherem Zugang zu Dusche oder Badewanne und vor allem einem rutschfesten Fußboden. Auch der Einbau eines Treppenlifts gehört zu den Maßnahmen, die förderungswürdig sind.
Für den Umbau stellt die Pflegekasse maximal 4.000 Euro zur Verfügung. Sollte sich der Bedarf später verändern und weitere Maßnahmen nötig werden, können Pflegebedürftige erneut einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen. Je nach Einzelfall und Härtegrad entscheidet die Pflegekasse, ob sie dem nachkommen kann.
Weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 3
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf umfassende und kostenlose Beratung durch ihre Pflegeversicherung oder andere Beratungsstellen. In den Beratungsgesprächen kann erörtert werden, wie die pflegerische Versorgung optimiert oder die Wohnung altersgemäß umgebaut werden kann. Auch die pflegenden Angehörigen oder Freunde können sich laut § 45 SGB XI kostenlos zum Thema Pflege beraten lassen. Sie können dabei ihren Fokus auf die Themen legen, die gerade in ihrem individuellen Fall Bedeutung haben.
Quellen
- https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-3
- https://pflegebox.de/ratgeber/pflegegrad/pflegegrad-3
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
- https://www.pflegegrad.info/pflege/pflegegrad-3.php
- https://www.awo-pfalz.de/senioren/ratgeber-pflege/pflegegrade/pflegegrad-3
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 bedeutet, dass eine Person einen erheblichen Pflegebedarf hat und in vielen Bereichen des täglichen Lebens Unterstützung benötigt. Zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Mobilität sowie der medizinischen Versorgung. Pflegegrad 3 wird Personen zugeordnet, die im Alltag auf externe Hilfe angewiesen sind. Um eine Einstufung in Pflegegrad 3 zu erhalten ist eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten nachzuweisen.
Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 erhält man finanzielle Leistungen von der Pflegeversicherung. Die genaue Höhe des Geldbetrags variiert und ist abhängig von der gewählten Pflegeform. Es können entweder Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Sachleistungen für die professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst gewährt werden. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.
Kann ich meinen voraussichtlichen Pflegegrad selbst ermitteln?
Mit dem kostenfreien Pflegegrad-Rechner von Hausengel können Sie durch die Beantwortung einiger Fragen zumindest eine Prognose über Ihren möglichen Pflegegrad erstellen. Entscheidend und rechtsgültig für den Bezug von Leistungen der Pflegekasse ist aber ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, dessen Ergebnis ebenfalls auf Basis eines Fragebogens ermittelt wird.
Können Angehörige die Pflege bei Pflegegrad 3 übernehmen?
Grundsätzlich können Angehörige die Pflege bei Pflegegrad 3 übernehmen. Sie haben die Wahl zwischen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, um die Versorgung zu gewährleisten.
Kann ich bei Pflegegrad 3 mehrere Leistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Es ist möglich und unter Umständen sogar sinnvoll, verschiedene Leistungen in der Pflege gleichzeitig zu nutzen. Beispielsweise können Sie Pflegegeld in Kombination mit Sachleistungen nutzen, um eine bestmögliche Unterstützung bei der Pflege sicherzustellen. Besprechen Sie Ihre Bedürfnisse am besten mit der zuständigen Pflegekasse, um eine individuell passende Lösung zu finden.
Welche Leistungen kann ich mit Pflegegrad 3 von einem Pflegedienst erwarten?
Ein Pflegedienst kann eine echte Hilfe sein, wenn eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt. Die Unterstützungsangebote reichen von der persönlichen Hygiene über die Hilfe beim Essen und der Mobilität bis hin zur Hausarbeit. Ein Pflegedienst kann auch Hilfe bei der Medikamenteneinnahme sowie der Kommunikation mit Ärzten und Therapeuten anbieten. Die Pflegesachleistungen der zuständigen Pflegekasse bei Pflegegrad 3 – also wenn ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird – betragen 1.363 Euro pro Monat.
Wie oft wird Pflegegrad 3 überprüft?
Der Pflegegrad 3 wird in der Regel einmal pro Kalenderjahr überprüft, um sicherzustellen, dass die zugewiesene Einstufung noch angemessen und aktuell ist. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) und berücksichtigt verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Wenn sich der Bedarf an Pflege erhöht hat, kann die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragt werden.
Gibt es bei Pflegegrad 3 zusätzliche finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige?
Ja, pflegende Angehörige haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Dazu gehört beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld, das zur sozialen Absicherung von Angehörigen dient, die die Pflege zeitweise übernehmen.
Welche früheren Pflegestufen entsprechen heute Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 entspricht grob gesagt den alten Pflegestufen 1 und 2. Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen.
Wie wird Pflegegrad 3 berechnet und festgestellt?
Pflegegrad 3 wird mittels einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) festgestellt. Dabei werden verschiedene Bereiche der Pflegebedürftigkeit bewertet. Diese umfasst die sechs Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheits- oder Therapieanforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Für jeden Bereich gibt es Punkte, die anschließend zusammengezählt werden. Wenn die Gesamtpunktzahl die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 erfüllt, erhalten die Versicherten einen Bescheid von ihrer Pflegekasse, der den Pflegegrad 3 anerkennt. Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht werden.
Was passiert, wenn sich der allgemeine Zustand eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 verändert?
Wenn sich der Zustand verschlechtert, kann eine Neubewertung des Pflegegrades erfolgen. Dazu ist es ratsam, die Pflegekasse zeitnah über Veränderungen zu informieren, um angemessene Leistungen und Pflege-Qualität sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?
Der Hauptunterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegt im Ausmaß des Pflegebedarfs. Während bei Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigungen in mindestens zwei Bereichen bestehen, markiert Pflegegrad 3 erhebliche Beeinträchtigungen in drei oder mehr Bereichen, was demzufolge auch einen höheren Bedarf an Pflege bedeutet.
Was versteht man unter Kurzzeitpflege im Zusammenhang mit Pflegegrad 3?
Die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Man versteht darunter eine vorübergehende stationäre Pflege, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zusteht, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend entlastet werden müssen. Sei es, weil sie eine Auszeit benötigen oder sich in einer Lebenssituation befinden, die sie besonders fordert. Die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernimmt bis zu einem gewissen Satz die Pflegekasse.
Kann Pflegegrad 3 rückwirkend beantragt werden?
Ja, Pflegegrad 3 kann auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt werden. Daher ist es wichtig, den Antrag zeitnah bei der Pflegekasse zu stellen, um keine Leistungen verstreichen zu lassen.
Was passierte mit Pflegestufe 1 und 2 nach der Pflegereform?
Die Pflegestufen 1 und 2 wurden bei Erfüllung der Voraussetzungen in Pflegegrad 3 überführt. Dies erfolgte automatisch, ohne dass die Pflegebedürftigen dafür einen neuen Antrag stellen mussten.
Welche Leistungen erhält man mit Pflegegrad 3 für eine Unterbringung im Pflegeheim?
Mit Pflegegrad 3 stehen pflegebedürftigen Personen für die Unterbringung in einem Pflegeheim folgende Leistungen zu:
- Pflegepauschale: Die Pflegekasse übernimmt einen festen Betrag von 1.262 Euro monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich Betreuung und Pflege (medizinische Behandlungspflege) im Pflegeheim.
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich, die für zusätzliche Betreuungsangebote im Pflegeheim genutzt werden können.
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Bei Bedarf können Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte oder spezielle Betten gestellt werden, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: In einigen Fällen kann auch ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, beispielsweise für den Umzug in ein barrierefreies Zimmer innerhalb des Pflegeheims.
Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 3 zu?
Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu gehören finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder sog. Sachleistungen, aber auch Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen, teilstationäre Pflegeangebote und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich sowie Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln sind ebenfalls inbegriffen.
Was ist ein Umwandlungsanspruch und kann ich ihn bei Pflegegrad 3 nutzen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die ihre Sachleistungen für professionelle Pflege nicht vollständig nutzen, haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einzusetzen. Diese Option wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Mit dieser Regelung erhalten Pflegebedürftige die Chance, ihr Budget für Betreuung und Entlastung zu erhöhen. Dadurch können sie zusätzliche Unterstützung und Entlastung in ihrem Pflegealltag erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegestufe3?
Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3 klingen ähnlich, basieren aber auf unterschiedlichen Bewertungssystemen und haben daher unterschiedliche Bedeutungen. Pflegestufe 3 war Teil des alten Pflege-Systems vor 2017. Im Fall der höchsten Pflegestufe 3 waren die betroffenen Personen schwerst pflegebedürftig mit einem täglichen Bedarf an Grundpflege von mehr als vier Stunden pro Tag. Pflegegrad 3 ist Teil des neuen Pflege-Systems, das 2017 eingeführt wurde. Menschen mit Pflegegrad 3 haben eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dieser Grad berücksichtigt nicht nur – wie vorher – den Bedarf an Pflege, sondern auch den Grad der Selbstständigkeit der Person in sechs verschiedenen Bereichen wie z. B. Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Personen, die zuvor in Pflegestufe 3 eingestuft waren, wurden in Pflegegrad 4 oder 5 überführt.
Wie können finanzielle Belastungen bei Pflegegrad 3 abgefedert werden?
Pflegegrad 3 bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüssen für Pflegehilfsmittel, um die Belastungen, die mit der Pflege einhergehen, abzumildern. Dadurch können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die finanziellen Herausforderungen besser bewältigen.
Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 3 zu?
Aktuell (Stand 2024) stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 3 folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zu, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu unterstützen:
- Pflegegeld: 573 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.432 Euro (für professionelle Pflegedienste)
- Entlastungsbetrag: 125 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 1.298 Euro
- Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
- Wohngruppenzuschlag: 214 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
- Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.