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Pflegegrad 3 – Anspruch, Voraussetzungen, Leistungen

Definition

Wie ist Pflegegrad 3 definiert?

Wer als Pflegebedürftiger wissen will, welche Leistungen er zur Unterstützung erwarten kann bzw. welcher der Pflegegrade auf ihn zutrifft, reicht einen Antrag bei seiner Pflegekasse ein. Sind die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug gegeben, so wird dieser vom ersten Tag der Antragstellung an gewährt. Wurde per Telefon ein Antrag angefordert, so zählt der Tag des Anrufs als Leistungsbeginn.

Die Pflegekassen beauftragen einen Gutachter vom MD (Medizinischer Dienst, ehemals MDK), der vor Ort anhand eines Fragenkatalogs die einzelnen Lebensbereiche auf Selbstständigkeit und noch vorhandene Fähigkeiten hin überprüft. Dabei werden die einzelnen Bereiche unterschiedlich gewichtet. Das Modul Selbstversorgung hat mit 40 % den größten Anteil am Endergebnis.

Gerade im Bereich Selbstversorgung benötigen manche Pflegebedürftige oft mehr als einmal am Tag Hilfe und Unterstützung durch Pflegepersonen. Kommen weitere Beeinträchtigungen hinzu, etwa im Bereich der Mobilität, der Gestaltung des Alltagslebens und der Fähigkeit, die krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zu bewältigen, kann sich rasch eine Punktzahl ergeben, die die Einteilung in den Pflegegrad 3 erforderlich macht.
 
Gemäß Definition aus § 15 SGB XI liegen bei Menschen mit Pflegegrad 3 »schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten« vor. Bei einer Bewertung mit der Gesamtpunktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten bescheinigt der MD den Pflegegrad 3. Mit Einstufung in den Pflegegrad 3 stehen den pflegebedürftigen Menschen verschiedene Geld- und Sachleistungen zu. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, diese Leistungen wahrzunehmen. Ebenso müssen sich auch die privaten Kassen an die betreffenden Regelungen halten.

Leistungen
Ambulante Pflegedienst-Mitarbeiterin unterstützt Ehepaar mit Pflegegrad bei der Zubereitung einer Mahlzeit

Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 3

Den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 stehen einmal bestimmte Geldleistungen zu, darunter der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der bei jedem Pflegegrad ausgezahlt wird. Hinzu kommt das Pflegegeld in Höhe von 545 Euro, das Pflegebedürftige erhalten und für die Hilfe verwenden, die sie selbst beschafft haben. Im Falle der Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vollstationären Pflege sowie bei Hauswirtschafts- und Betreuungsleistungen unterstützt die Pflegekasse die Pflegebedürftigen ebenfalls mit finanziellen Leistungen.
Für Pflegehilfsmittel erhalten sie bis zu 40 Euro im Monat; bei nötigen Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung können sie ebenfalls mit einem Zuschuss rechnen.
An Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen Beträge in Höhe von 1.298 Euro zu. Diese Sachleistungen führen die Pflegedienste als Pflegeleistungen aus und rechnen sie direkt mit den Krankenkassen ab.

 

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich und können ihn je nach den Besonderheiten ihres Pflegebedarfs einsetzen. Haben sie den Entlastungsbetrag in einem Monat nicht voll genutzt, ist es laut Bundesgesundheitsministerium rechtens, die Leistungen auf die folgenden Kalendermonate zu übertragen. Sie können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres in Anspruch genommen werden.
 
Pflegebedürftige Menschen können diesen Betrag zum Beispiel einsetzen, um an einer Betreuungsgruppe teilzunehmen, in der sie sich im Kontakt mit Gleichgesinnten austauschen können. Genauso besteht die Möglichkeit, sich damit pflegerische oder sonstige betreuerische Dienstleistungen zu sichern oder ihn für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Nachtpflege zu verwenden.

Pflegekraft hilft älterer Dame bei Beantragung
Pflegegeld
Pflegebedürftige legt Widerspruch gegen den Bescheid zum Pflegegrad ein

Das Pflegegeld der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3

Das Pflegegeld ist die monatliche Sozialleistung von gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, die den Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege zugutekommt. Sie bekommen den Betrag direkt überwiesen und können damit ihre selbst beschaffte Hilfe entgelten. Einem Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 3 steht ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro zu, wenn er durch Angehörige, Freunde oder Bekannte bei sich zu Hause unterstützt und versorgt wird.
 
Nach dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz fand 2017 die Umbenennung von Pflegestufen in Pflegegrade statt. Aus der Pflegestufe 2 wurde der Pflegegrad 3 mit einer Erhöhung des Pflegegelds von 458 auf 545 Euro. Die Pflegekassen haben den Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 2 automatisch den Pflegegrad 3 zugeteilt.
 
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, sich nach § 37.3 SGB XI regelmäßig durch Pflegefachkräfte beraten zu lassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann dieses Versäumnis eine Kürzung des Pflegegelds zur Folge haben; im schlimmsten Fall wird das Pflegegeld ganz gestrichen. Für Menschen mit Pflegegrad 3 gilt der sogenannte Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr als verpflichtend.

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1

1.1Positionswechsel im Bett
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1.2Halten einer stabilen Sitzposition
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1.3Umsetzen
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1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
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1.5Treppensteigen
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2

2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
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2.2Örtliche Orientierung
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2.3Zeitliche Orientierung
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2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
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2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
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2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
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2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
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2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
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2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
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2.10Verstehen von Aufforderungen
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2.11Beteiligen an einem Gespräch
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3

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
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3.2Nächtliche Unruhe
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3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
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3.4Beschädigen von Gegenständen
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3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
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3.6Verbale Aggression
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3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
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3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
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3.9Wahnvorstellungen
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3.10Ängste
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3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
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3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
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3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Info

4

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
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4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
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4.3Waschen des Intimbereichs
Info
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
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4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
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4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
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4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
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4.8Essen
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4.9Trinken
Info
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Info
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Info
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Info
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Info

5

5.1Medikation
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5.2Injektionen
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5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Info
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
Info
5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
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5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
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5.7Körpernahe Hilfsmittel
Info
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
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5.9Versorgung mit Stoma
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5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Info
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
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5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.13Arztbesuche
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5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
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5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Info
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Info

6

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
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6.2Ruhen und Schlafen
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6.3Sich beschäftigen
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6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
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6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
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6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
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Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.

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Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3

Die Höhe der Pflegesachleistungen von ambulanten Pflegediensten beträgt 1.363 Euro monatlich bei Pflegegrad 3. Damit können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 verschiedene Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die diesem Betrag entsprechen. Die Pflegebereiche beziehen sich auf Körperpflege, Ernährung und Bewegung: Ganzkörperwaschungen, Hilfe beim Aufstehen oder Anziehen, Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Einkäufe und/oder das Reinigen der Wohnung gehören zu den Angeboten, die ein professioneller Pflegedienst als Pflegesachleistung ausführen kann.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Online-Broschüre verfasst, in der alle Dienstleistungen der Pflegekassen aufgeführt sind, die als Pflegesachleistungen gelten.
Auch hier haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren, um ihre Pflege noch günstiger und optimaler zu gestalten.

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 3

Leistungen bei Pflegegrad 3

Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die tagsüber oder nachts teilstationär betreut werden müssen, erhalten die Kosten für die Grundversorgung und den Fahrtdienst bis zu einem Betrag von 1.298 Euro von der Pflegekasse erstattet. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Betreuung trägt der Pflegebedürftige selbst.
 
Wer sich vorübergehend in Kurzzeitpflege begeben muss, kann bei Pflegegrad 3 mit Begleichung der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bis zur Höhe von 1.774 Euro rechnen. Die Dauer der Unterstützung beträgt 28 Tage pro Jahr. Mit dem Entlastungsbetrag, dem Pflegegeld oder dem Betrag aus der nicht genutzten Verhinderungspflege kann der Eigenanteil an den Kosten für die Kurzzeitpflege abgegolten werden.
 
Bei Urlaub oder Verhinderung der betreuenden Angehörigen tritt die Verhinderungspflege in Kraft, die von einem ambulanten Pflegedienst oder anderen Pflegepersonen übernommen werden kann. Hier zahlen die Pflegekassen einen Zuschuss von 1.612 Euro für vier Wochen im Jahr. Haben Pflegebedürftige im laufenden Jahr die Kurzzeitpflege nicht genutzt, können sie die Leistungen der Verhinderungspflege sogar sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 3

Ein zusätzlicher Anspruch besteht bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 auf medizinische und technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch. Dieser beträgt – wie bei den anderen Pflegegraden auch – bis zu 40 Euro monatlich. Gefördert werden die Hilfsmittel, die im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen verzeichnet sind.

Als technisches Hilfsmittel gilt das Hausnotrufsystem, das die Pflegekassen zum einen in der Anschaffung, zum anderen für den laufenden Betrieb mit 25,50 Euro monatlich bezuschussen.

Männliche 24-Stunden-Betreuungskraft in typischer Pflege-Situation mit Senior im Rollstuhl

Finanzielle Unterstützung der Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 können auch dann Unterstützung ihrer Pflegekassen erwarten, wenn sie ihr Wohnumfeld an die sich verändernden Bedürfnisse anpassen wollen oder müssen. Zu möglichen Maßnahmen könnte z. B. die Anbringung von Haltegriffen an entsprechenden Stellen gehören oder die Befestigung lockerer Teppiche, um potenzielle Stolperfallen zu vermeiden. Das Ziel ist stets ein möglichst barrierefreies Wohnumfeld. Eventuell muss auch das Badezimmer umorganisiert werden, mit angepasster Höhe von Toilettensitz und Waschbecken, sicherem Zugang zu Dusche oder Badewanne und vor allem einem rutschfesten Fußboden. Auch der Einbau eines Treppenlifts gehört zu den Maßnahmen, die förderungswürdig sind.
 
Für den Umbau stellt die Pflegekasse maximal 4.000 Euro zur Verfügung. Sollte sich der Bedarf später verändern und weitere Maßnahmen nötig werden, können Pflegebedürftige erneut einen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreichen. Je nach Einzelfall und Härtegrad entscheidet die Pflegekasse, ob sie dem nachkommen kann.

Quellen

Weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf umfassende und kostenlose Beratung durch ihre Pflegeversicherung oder andere Beratungsstellen. In den Beratungsgesprächen kann erörtert werden, wie die pflegerische Versorgung optimiert oder die Wohnung altersgemäß umgebaut werden kann. Auch die pflegenden Angehörigen oder Freunde können sich laut § 45 SGB XI kostenlos zum Thema Pflege beraten lassen. Sie können dabei ihren Fokus auf die Themen legen, die gerade in ihrem individuellen Fall Bedeutung haben.

Weiterführende Informationen zu Pflegegraden

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