Schliessen
Schliessen
Alte Dame wird beraten Terminkalender Terminkalender
Themenwelt »Pflegegrade« Pflege-Ratgeber

  • Kompaktes Wissen aus der Pflegewelt
  • Einfach und kompetent erklärt
  • In wenigen Minuten up to date sein

Pflegegrad 1

Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen

Definition

Wie ist Pflegegrad 1 definiert?

Im Januar 2017 wurde ein neuer Begriff für Pflegebedürftigkeit im Recht der Pflegeversicherung etabliert, dem – je nach Schwere der Beeinträchtigung – eine Zuordnung zu einem von 5 Pflegegraden zugrunde liegt. Pflegegrad 1 ist dabei für Personen bestimmt, die bis dato bei den Leistungsansprüchen durch die verschiedenen Pflegestufen noch nicht berücksichtigt worden sind. Der Pflegegrad 1 soll durch frühzeitige Unterstützung gewährleisten, dass die Betroffenen möglichst lange selbstständig leben können. So haben sie die Möglichkeit, weiter in ihrem eigenen Umfeld und der ihnen vertrauten Umgebung zu verbleiben. Somit ist der Pflegegrad 1 eine Erweiterung des bisherigen Leistungsangebots der Pflegekassen und für Menschen bestimmt, bei denen eine »geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« vorliegt.
 
Versicherte mit dem Pflegegrad 1 haben noch keinen Anspruch auf Leistungen zur Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Ebenso entfallen im Bereich von Pflegegrad 1 das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und die Tages- und Nachtpflege.

Wichtige Information!

Pflegegrade haben Pflegestufen ersetzt

Zum 1. Januar 2017 wurden Im Zuge der umfassenden Reformierung des Pflegesystems die alten Pflegstufen durch Pflegegrade ersetzt. Diese Reform brachte insbesondere mit dem Pflegegrad 1, dem keine vorherige Pflegstufe entsprach, eine bedeutende Neuerung mit sich. Pflegegrad 1 stellt nunmehr die niedrigste Pflegebedürftigkeitsstufe dar. Er berücksichtigt bereits Einschränkungen in der Selbstständigkeit und Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person, die zuvor in der niedrigsten Pflegestufe 0 nicht erfasst wurden.

Die Umstellung auf die neuen Pflegegrade 1 bis 5 ermöglicht eine exaktere und gerechtere Einstufung, die nicht nur den Pflegeaufwand, sondern auch individuelle Faktoren berücksichtigt. Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner können Sie durch Beantwortung einiger Fragen Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.

Tabelle von Pflegestufen und Pflegegraden im Vergleich
Pflegegrad 1 beantragen – Pflegekraft leistet Unterstützung beim Antrag eines Plegebedürftigen
Beantragung

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad beantragen möchte, setzt sich mit seiner Pflegekasse in Verbindung. Diese sendet einen Antrag zu und schickt, nachdem dieser ausgefüllt vorliegt, einen Gutachter vom Medizinischen Dienst – bei den Privatversicherten ist es der MEDICPROOF – in den betreffenden Haushalt.

Der Medizinische Dienst fragt sechs Lebensbereiche ab und bezieht dabei die geistigen, körperlichen und psychischen Möglichkeiten ein, die dem Betroffenen noch zur Verfügung stehen. Dabei muss zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit voraussehbar sein, dass dieser Bedarf länger als sechs Monate andauern wird.

Bei den sechs Lebensbereichen geht es um die Mobilität des Antragstellers, um seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und seine Verhaltensweisen und psychischen Grundlagen. Weiter werden die Möglichkeiten der Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, die Gestaltung des Alltagslebens und das Pflegen von sozialen Kontakten abgefragt. Dazu kommen außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Die aufgeführten sechs Lebensbereiche werden unterschiedlich bewertet.
Wenn der Medizinische Dienst bei der Pflegebegutachtung – dem sogenannten Begutachtungsassessment oder NBA – Werte zwischen 12,5 bis unter 27 Punkten ermittelt hat, ist von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen. Es erfolgt die Einteilung in den Pflegegrad 1.

Damit hat der Antragsteller Anspruch auf das Leistungsangebot, das für den Pflegegrad 1 vorgesehen ist. Es umfasst Beratung für den Pflegebedürftigen und seine pflegenden Angehörigen, finanzielle Unterstützung mit dem Entlastungsbetrag, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln, zur Anpassung des Wohnumfelds und zur Installation eines Hausnotrufs als technisches Hilfsmittel.

Tabellarische Darstellung der Pflegegrad-Einstufung nach Punktesystem

Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems

Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.

Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.

Widerspruch

Widerspruch gegen den Bescheid des MD zum Pflegegrad

Hat der MD (Medizinischer Dienst, ehemals MDK) keinen Pflegegrad festgestellt, kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben. Hier ist die Frage entscheidend, ob vielleicht der ein oder andere Grund für die Pflegebedürftigkeit übersehen worden ist. Das kann geschehen, wenn der Betroffene an diesem Tag z. B. außergewöhnlich »gut drauf« war, was aber nicht für alle Tage oder Situationen gilt und nicht den Regelfall darstellt. Eventuell konnten auch die entscheidenden Situationen während der Begutachtung nicht aufgezeigt werden. Für pflegende Angehörige und den Pflegebedürftigen selbst empfiehlt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen, so dass die Situationen der Pflegebedürftigkeit gut dokumentiert sind. Der Widerspruch gegen den Bescheid zum Pflegegrad kann zunächst formlos erfolgen. In der Folgezeit können Antragsteller und Angehörige den Widerspruch in Ruhe ausführlich mit Argumenten begründen.

Pflegebedürftige legt Widerspruch gegen den Bescheid zum Pflegegrad ein
Pflegebedürftige Seniorin mit Gehstock, die alle Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt
Voraussetzungen

Beispiele für Voraussetzungen, um den Pflegegrad 1 zu erhalten

Mobilität ist ein wichtiges Kriterium zur Alltagsbewältigung. Sie kann bei älteren Menschen etwa durch die häufig auftretende Alterserkrankung Arthrose eingeschränkt sein. Manchen Menschen fällt dann das Treppensteigen oder Einkaufen schwer. Sie sind im Bereich Mobilität eingeschränkt. Hinzu kommt, dass auch das Waschen und Anziehen nicht mehr so leicht von der Hand geht und eventuell mit Schmerzen verbunden ist. Also ist auch der Bereich Selbstversorgung betroffen. Vielleicht kommen aufgrund der sich langsam verändernden Situation Ängste und Unsicherheiten auf, die dazu führen, dass die betreffende Person verschiedene Aktivitäten nicht mehr selbstständig unternehmen mag. Hier ist der Bereich »Verhalten und psychische Problemlagen« betroffen. In diesen drei Bereichen ist die Selbstständigkeit eingeschränkt, so dass sich bei der Begutachtung ein Punktewert ergeben könnte, der für den Pflegegrad 1 ausreichend ist.

Sofort loslegen
  • In 5 Minuten zum Ergebnis
  • 6 einfache Schritte
  • Ergebnis direkt im Anschluss
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da!

Pflegegrad­rechner

Schnelle & unkomplizierte Berechnung

Ermitteln Sie jetzt mit einigen wenigen Eingaben in unseren praktischen Pflegegradrechner umgehend Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

Jetzt Pflegegrad berechnen

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns!

1

1.1Positionswechsel im Bett
Info
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
Info
1.3Umsetzen
Info
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Info
1.5Treppensteigen
Info

2

2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Info
2.2Örtliche Orientierung
Info
2.3Zeitliche Orientierung
Info
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Info
2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Info
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Info
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Info
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
Info
2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Info
2.10Verstehen von Aufforderungen
Info
2.11Beteiligen an einem Gespräch
Info

3

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Info
3.2Nächtliche Unruhe
Info
3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Info
3.4Beschädigen von Gegenständen
Info
3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Info
3.6Verbale Aggression
Info
3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Info
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Info
3.9Wahnvorstellungen
Info
3.10Ängste
Info
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Info
3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Info
3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Info

4

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
Info
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
Info
4.3Waschen des Intimbereichs
Info
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
Info
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
Info
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
Info
4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Info
4.8Essen
Info
4.9Trinken
Info
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Info
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Info
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Info
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Info

5

5.1Medikation
Info
5.2Injektionen
Info
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Info
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
Info
5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Info
5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
Info
5.7Körpernahe Hilfsmittel
Info
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
Info
5.9Versorgung mit Stoma
Info
5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Info
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.13Arztbesuche
Info
5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
Info
5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Info
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Info

6

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Info
6.2Ruhen und Schlafen
Info
6.3Sich beschäftigen
Info
6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Info
6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Info
6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
Info

Ergebnis

Vielen Dank!
Brauchen Sie Hilfe?
Wir sind für Sie da!

Ihre Auswertung ergab folgendes Resultat

Wussten Sie?

Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.

Wir bieten Ihnen bundesweit eine persönliche und individuelle Pflegeberatung zu allen Themen der häuslichen Kranken- und Altenpfege an.

Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns!

Leistungen

Finanzielle Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige, die vom MD den Pflegegrad 1 erhalten haben, haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen, den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt im Monat 125 Euro und kann nach jeweiligem Bedarf verwendet werden.
Betroffene können sich mit ihrem Entlastungsbetrag eine Hilfe für den Haushalt organisieren, die sie bei Putzarbeiten oder anderen Hausarbeiten unterstützt oder die schweren Arbeiten ganz übernimmt. Möglich ist auch die Bezahlung einer Alltagsbegleitung, die beim Einkauf, Spaziergang oder anderen Freizeitbeschäftigungen begleitet oder Pflegebedürftigen einfach nur Gesellschaft leistet.

Mitunter ist auch der Anschluss an eine Betreuungsgruppe sinnvoll, die dabei unterstützt, geistig und körperlich fit zu bleiben. Wer für bestimmte Tätigkeiten die Hilfe von Pflegekräften braucht – wenn z. B. ein Verband gewechselt werden muss oder Unterstützungsbedarf beim Duschen und Baden besteht – der kann seinen Entlastungsbetrag auch für die sogenannten »körperbezogenen Pflegemaßnahmen« verwenden.

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 1

Leistungen bei Pflegegrad 1

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Zum Gebrauch bestimmter Hilfsmittel steht ihnen ein Pauschalbetrag von monatlich 40 Euro zur Verfügung. Die verwendeten Mittel müssen im Hilfsmittelverzeichnis und Hilfsmittelkatalog, den die Krankenkassen bieten, aufgeführt sein. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Desinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und anderes.
 
Pflegebedürftige müssen medizinische Hilfsmittel und Hilfsmittel zur Pflege nicht mehr gesondert beantragen. Sie gelten ab 2017 als automatisch beantragt, wenn die Betroffenen einverstanden sind.
 
Das Hausnotrufsystem gilt als technisches Pflegehilfsmittel, das ebenfalls bezuschusst wird. Für den Hausnotruf zahlt die Pflegekasse für die Installation einen einmaligen Betrag von 10,49 Euro. Außerdem zahlt sie monatlich 25,50 Euro für den Gebrauch.

Zuschüsse der Pflegekassen zur Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1

Eine gesonderte Leistung der Pflegekassen ist der Zuschuss bei nötiger Wohnraumumgestaltung, der bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen kann. Er ist dazu gedacht, die Wohnung von Senioren so auszustatten oder umzugestalten, dass diese sich gut und gefahrlos ohne fremde Hilfe darin zurechtfinden können. Dazu sollten sich Herd und Sanitäranlagen in der richtigen Höhe befinden, alle wichtigen Utensilien leicht erreichbar und Stolpersteine aus dem Weg geräumt sein. Besonders im Bad könnten Umbaumaßnahmen nötig werden, wie etwa durch eine Toilettensitzerhöhung oder die Anbringung von Haltegriffen. Außerdem muss besonders hier der Fußboden rutschfest sein. Die Umbaumaßnahmen richten sich nach dem Bedarf der Pflegebedürftigen, der sich im Laufe der Jahre natürlich verändern kann. Sollten im Laufe der Zeit neue Maßnahmen zur Anpassung notwendig werden, so können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Zuschuss u. U. erneut beantragen.

Beratungsangebote der Pflegekassen bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen eine umfassende und individuelle Pflegeberatung für sich in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Pflegekassen, private Versicherungsunternehmen oder der Pflegestützpunkt in der Nähe halten verschiedene Angebote bereit, bei denen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausführlich zum Thema Pflege informieren können. Zudem können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 einmal pro Halbjahr eine Pflegefachkraft zur häuslichen Beratung in Anspruch nehmen, die sie direkt in ihrem Wohnumfeld berät. Hier können zum Beispiel mögliche Umbaumaßnahmen zur Wohnraumanpassung das Beratungsthema sein.
 
Eine Einstufung in den Pflegegrad 1 beinhaltet auch, dass pflegende Angehörige, ehrenamtliche oder andere Helfer in der Pflege die Möglichkeit haben, an einem kostenlosen Pflegekurs teilzunehmen. Hier können sie sich zu den speziellen Themen beraten lassen, die für ihren Pflegefall relevant sind.

Sonderformen »Betreute Wohngruppen« und »Stationäre Pflege« bei Pflegegrad 1

Leben ältere Menschen in betreuten Wohngruppen oder einer Seniorenwohngemeinschaft zusammen, so stehen auch ihnen mit dem Pflegegrad 1 bestimmte Leistungen zu. Sie haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag, Anspruch auf Leistungen zur Wohnraumanpassung und gegebenenfalls auch auf eine Anschubfinanzierung für die Gründung ihrer Gruppe.
 
Die Kosten für eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim tragen Menschen mit Pflegegrad 1 fast ausschließlich allein. Ihnen steht lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat als finanzielle Hilfe zu. Allerdings können Personen, die nur eine niedrige Rente beziehen, mit der Sozialleistung »Hilfe zur Pflege« Unterstützung vom Staat erwarten.

Pflege ist eine Kunst
»Krankenpflege ist eine Kunst und fordert eine ebenso große Hingabe und Vorbereitung wie das Werk eines Malers oder Bildhauers.«
Florence Nightingale (1820–1910, britische Krankenschwester und Pionierin der modernen Krankenpflege)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 1

Was ist ein Pflegegrad und wie wird er ermittelt?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den individuellen Hilfebedarf bei pflegebedürftigen Personen festlegt. Sie wird von der Pflegeversicherung anhand eines Begutachtungssystems ermittelt, das verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstständigkeit berücksichtigt.


Welche Leistungen kann ich bei Pflegegrad 1 noch in Anspruch nehmen?

Neben dem Entlastungsbetrag stehen Ihnen weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu. Hierzu zählen etwa zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro pro Monat, Zuschüsse zum Haunotruf in Höhe von 25,50 Euro pro Monat oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Ihre Pflegekasse informiert Sie gerne über die genauen Leistungen, die für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.


Wie lange ist ein Pflegegrad gültig?

Ein Pflegegrad ist in der Regel zeitlich unbefristet gültig. Allerdings kann die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des Pflegegrades durchführen, um sicherzustellen, dass er weiterhin angemessen ist. Es ist wichtig, Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand frühzeitig zu melden, um gegebenenfalls eine Neubewertung und in der Folge eine Anpassung des Pflegegrades zu erreichen.


Muss ich bei Pflegegrad 1 einen Eigenanteil für Pflegeleistungen zahlen?

In der Regel müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil zahlen, wenn die in Anspruch genommene Pflegeleistung den Entlastungsbetrag von 125 Euro übersteigt. So wird etwa die Unterbringung in einem Pflegeheim nicht bezuschusst. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen und dem Umfang der in Anspruch genommenen Pflegeleistungen.


Welche Pflegestufe ersetzt Pflegegrad 1?

Mit dem neuen Pflegegrad-System wurde 2017 Pflegegrad 1 neu eingeführt, um leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen. Er ersetzt daher nicht direkt eine bestimmte vorher geltende Pflegestufe. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen der Pflegereform, um eine differenziertere und bedarfsgerechtere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.


Wie beantrage ich einen Pflegegrad bei meiner Pflegekasse?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Sie können das entsprechende Antragsformular anfordern oder online herunterladen. Nach der Antragstellung wird ein Gutachter den Antragsteller besuchen, um den Pflegebedarf zu ermitteln.


Wenn sich der Hilfebedarf ändert, ändert sich dann auch der Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist nicht statisch, sondern kann sich verändern. Wenn sich Ihr Hilfebedarf erhöht, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Pflegekasse wird erneut eine Begutachtung durchführen und gegebenenfalls einen höheren Pflegegrad festlegen.


Wie oft wird der Pflegegrad 1 überprüft?

Die Überprüfung des Pflegegrades erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei einer Verschlechterung des Zustands kann jedoch eine frühere Überprüfung beantragt werden. In beiden Fällen wird die Pflegekasse dann erneut eine Begutachtung durchführen und anhand der aktuellen Kriterien der Pflegegrade Ihren neuen Pflegegrad festlegen.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegegrad 1 zu erhalten?

Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Alltag festgestellt werden. Dies kann beispielsweise durch eine körperliche oder geistige Erkrankung bedingt sein. Es ist wichtig, dass der Hilfebedarf regelmäßig und für voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Zudem wird eine Pflegebedürftigkeit mit einem Zeitaufwand von mindestens 90 Minuten pro Tag anerkannt. Für eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation kontaktieren Sie bitte Ihre Pflegekasse.


Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegestufe 1?

Der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegestufe 1 besteht in erster Linie in der Terminologie und im Bewertungssystem. Pflegegrad 1 ist Teil des gültigen Pflegegrad-Systems, das in Deutschland am 1. Januar 2017 eingeführt wurde, während Pflegestufe 1 eine Bezeichnung aus dem vorherigen Pflege-System war. In der alten Pflegestufe 1 wurden vorwiegend körperliche Einschränkungen und der Bedarf an Grundpflegeleistungen wie Waschen, Anziehen und Nahrungsaufnahme berücksichtigt. Mit dem geltenden Pflegegrad 1 werden nicht nur die körperlichen, sondern auch psychische, kognitive und soziale Beeinträchtigungen sowie der Bedarf an Unterstützung bei der Alltagsbewältigung bewertet. Dies ermöglicht eine eingehendere Erfassung der Pflegebedürftigkeit.


Steht mir bei Pflegegrad 1 ein Pflegegeld zu?

Bei Pflegegrad 1 haben Sie monatlich Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird von der Pflegeversicherung gezahlt und soll die pflegerische Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste abdecken. Die Höhe des Entlastungsbetrages beträgt derzeit 125 Euro.


Wie schnell wird ein Pflegegrad-Antrag bearbeitet?

Es gibt keine festgelegte Wartezeit für die Bearbeitung eines Pflegegrad-Antrags. Die Pflegekasse ist jedoch dazu verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist über Ihren Antrag zu entscheiden. Bei dringenden Fällen kann auch eine schnellere Bearbeitung beantragt werden.


Kann ich Widerspruch gegen die Einstufung in Pflegegrad 1 einlegen?

Wenn Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 1 nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden.


Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Pflegegrad 1?

Für den Antrag auf Pflegegrad 1 sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu zählen in der Regel ärztliche Befunde, die Ihre Diagnose und den aktuellen Gesundheitszustand dokumentieren, sowie Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten, die Ihre Hilfebedürftigkeit bestätigen können. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie den ausgefüllten Antrag und ggf. weitere persönliche Angaben wie Einkommensnachweise oder Informationen zu Ihrer Wohnsituation einreichen. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.


Gibt es noch Pflegestufen?

Nein. Die Pflegestufen 0 bis 3 gab es bis zum 31.12.2016. Bis dahin wurde die Pflegebedürftigkeit einer Person am reinen Pflege-Aufwand in Stunden bemessen.

Die Pflegestufen wurden mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) am 01.01.2017 durch 5 Pflegegrade ersetzt.


Weiterführende Informationen zu Pflegegraden

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

200,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding GmbH