Pflege durch Angehörige
Informationen, Tipps und Hilfe
Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, so haben Angehörige viel zu organisieren und zu bedenken. Hinzu kommt, dass solche lebensverändernden Situationen oft emotional, aber auch körperlich sehr belastend für die Beteiligten sein können. Bei alldem stellt sich für viele Familien eine zentrale Frage: Pflegen wir selbst?
Tatsächlich beantwortet ein Großteil der Angehörigen diese Frage mit »Ja«. Denn über 80 % aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, der Großteil wiederum von der eigenen Familie. Wer die Entscheidung für die Pflege eines Angehörigen trifft, übernimmt mit ihr viel Verantwortung und ist auf Unterstützung angewiesen. In diesem Beitrag finden Sie hilfreiche Informationen und Tipps rund um die Pflege durch Angehörige.
Pflege zu Hause
Pflege durch Angehörige ist nur dann möglich, wenn die entsprechenden räumlichen und zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind, der Zustand der pflegebedürftigen Person dies zulässt und diese es auch wünscht. Ganz wichtig: Der pflegebedürftige Mensch sollte im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses stehen und seine Wünsche äußern, wie und von wem er gepflegt werden möchte.
Gleichzeitig sollten sich Angehörige besprechen und vollkommen einig über die Pflegesituation sein. Es bringt niemandem etwas, wenn die Pflege von einem Familienmitglied übernommen wird, dass diese gar nicht zu 100 Prozent im Sinne des hilfsbedürftigen Menschen zu leisten vermag. Die körperliche, aber auch die mentale Belastung durch die Pflege Angehöriger ist nicht zu unterschätzen.
Pflegebedürftige nach Versorgungsart 2021
in %, insgesamt 5,0 Millionen
63 % aller Pflegebedürftigen werden überwiegend durch Angehörige im eigenen Zuhause versorgt
21 % werden durch ambulante Pflege-/Betreuungsdienste im eigenen Zuhause versorgt
16 % leben vollstationär in Heimen
Rundungsbedingte Abweichung möglich.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023
Vorteile der häuslichen Pflege durch Angehörige
Die wenigsten Menschen wünschen sich, in einem Altenheim zu leben. Im Gegenteil – die meisten möchten im Alter ihre gewohnte Umgebung und das vertraute häusliche Umfeld nicht verlassen und auch eine Betreuung durch fremde Pflegerinnen und Pfleger ist für viele unvorstellbar. So hat es viele Vorteile, wenn die Pflege durch Angehörige in den eigenen vier Wänden stattfinden kann.
Absprachen und Kommunikation
Eine pflegende Familie sollte regelmäßig die aktuelle Situation beleuchten, ggf. neu bewerten und vorausschauend planen. Ist eine der pflegenden Personen absehbar verhindert, zum Beispiel durch Urlaub, Arbeit oder anderweitige Verpflichtungen? Sind alle mit der aktuellen Situation zufrieden, benötigt jemand Hilfe oder Entlastung, weil er oder sie sich überfordert fühlt? Wird den Bedürfnissen aller gerecht? Leidet jemand unter der aktuellen Situation? Wie geht es möglicherweise vorhandenen Kindern durch die Veränderung im Alltag?
Belastungsgrenzen sollten nicht überschritten werden und gegenseitige Unterstützung ist das A und O. Hierbei ist eine verständnisvolle und empathische Kommunikation der Grundstein für ein funktionierendes Miteinander. Zudem müssen klare Absprachen getroffen und eingehalten werden. Unter Umständen kann es helfen, diese schriftlich festzuhalten. Das beugt Missverständnissen vor und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Was es für Angehörige zu beachten gilt
Checkliste zur häuslichen Pflege
- Mit welchem Pflegegrad wird der Angehörige eingestuft?
Hiernach richten sich viele Leistungen der Pflegekasse! - Welche Unterstützung kann ich erhalten – emotional, finanziell und logistisch?
- Wie bemessen sich Umfang und Zeitaufwand der Pflege?
- Kann ich die Pflege mit meinen anderen Aufgaben (Beruf und Familie) vereinbaren?
- Müssen Medikamente verabreicht werden, Verbände angelegt oder Spritzen gesetzt werden? Traue ich mir das zu?
- Wie steht es um Hygiene und Ernährung des zu pflegenden Menschen und was muss hierbei beachtet werden?
- Wie verschaffe ich dem Pflegebedürftigen ausreichend Bewegung – Sport, Spaziergänge, Physiotherapie?
- Wie kann ich meinen hilfsbedürftigen Angehörigen betreuen und beschäftigen? Welche Unterhaltungsangebote stehen zur Verfügung (Rätsel, Bücher, Filme, Ausflüge, Treffen, Besuche, Unternehmungen)?
- Wie gewährleiste ich ein gewisses Maß an Mobilität für den Pflegebedürftigen? Existiert eine situationsgerechte Transportmöglichkeit? Wer übernimmt die Fahrtkosten, beispielsweise für Einkäufe oder Arzttermine?
- Welche weiteren Aufgaben fallen an, gerade im Bereich der Haushaltsführung?
Zum Beispiel: Reinigung der Wohnung, Einkauf, Kochen, Putzen, Waschen
Wann ist eine Pflege durch Angehörige nicht sinnvoll?
Natürlich gibt es auch Situationen, in denen eine Pflege durch Angehörige schlicht nicht durchführbar oder zu leisten ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der allgemeine Gesundheitszustand eine stationäre Pflege erfordert. Gleiches gilt, wenn durch die Pflege die eigene Gesundheit oder die berufliche Absicherung der Pflegeperson gefährdet wird, oder wenn der Pflegebedürftige selbst nicht durch Angehörige gepflegt werden möchte.
Umfang der Pflege
Ob und in welcher Weise Pflege von Angehörigen übernommen werden kann, hängt auch vom Pflegegrad ab. In Deutschland unterscheidet man zwischen fünf Pflegegraden. Unterstützung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden abhängig vom Pflegegrad berechnet und ausgezahlt. Daher sollte frühestmöglich eine Beurteilung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder den privaten Versicherer erfolgen, damit alle Beteiligten wissen, in welchem Umfang mit Unterstützung durch die Pflegekasse gerechnet werden kann.
Sie suchen weitere Informationen zu den einzelnen Pflegegraden und deren Einstufung?
Pflegegrad 1 - Anspruch, Voraussetzungen, Leistungen
Pflegegrad 2 - Anspruch, Voraussetzungen, Leistungen
Pflegegrad 3 - Anspruch, Voraussetzungen, Leistungen
Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige
Pflegeberatung
Wer einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse stellt, hat automatisch ein Recht auf kostenlose Beratung. Dieses Angebot sollten auch Angehörige von Pflegebedürftigen nutzen, um sich über ihre Möglichkeiten und Rechte umfassend zu informieren. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung sollte ein Terminvorschlag durch die Pflegekasse erfolgen. Die Beratung erfolgt entweder durch die Kasse selbst oder durch eine unabhängige Beratungsstelle.
Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Sowohl für Pflegebedürftige selbst als auch für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit, Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten. Der erste Schritt sollte daher immer die Kontaktaufnahme sein. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse in der Regel der Krankenkasse angegliedert. Privatversicherte sollten ihre Versicherung kontaktieren.
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Pflegeunterstützungsgeld
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Entlastung für Angestellte, die kurzzeitig und im Notfall die Pflege von engen Angehörigen übernehmen. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die maximal für 10 Tage ausgezahlt wir und sich an der Höhe des Nettolohns bemisst. Beamte, Selbstständige, Arbeitslose oder in Urlaub oder Elternzeit befindliche Angestellte haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegegeld
Sollten sich pflegebedürftige Personen für eine Pflege im eigenen Zuhause entscheiden und von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, so besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe bemisst sich dabei nach dem konkreten Pflegegrad. Das Pflegegeld wird direkt an die versicherte Person ausgezahlt. Diese kann selbst entscheiden, was damit geschehen soll. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Minijobber zu beschäftigen, die bestimmte Dienstleistungen wie Einkauf oder Wohnungsreinigung übernehmen, und so die Angehörigen entlasten.
Pflegesachleistungen
Bei Pflegesachleistungen handelt es sich um die professionelle Arbeit eines Pflegedienstes, der die Pflege komplett oder teilweise übernimmt. Auch hier berechnet sich die Höhe der ausgezahlten Leistungen nach dem Pflegegrad. Das Geld wird direkt an den Dienstleister ausgezahlt.
Kombinationsleistungen und Umwandlungsanspruch
Es besteht auch die Möglichkeit, Pflege durch Angehörige mit der Pflege durch einen Dienstleister zu kombinieren. Dabei wird das Pflegegeld um den entsprechenden Satz der Pflegesachleistungen prozentual gemindert. Auch umgekehrt können nicht genutzte Pflegesachleistungen in Pflegegeld umgewandelt werden.
Pflegehilfsmittel
Wenn Pflegebedürftige auf bestimmte Sachmittel oder Geräte angewiesen sind, besteht die Möglichkeit, dass diese durch die Pflegeversicherung finanziert werden.
Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
Um jemanden zu Hause zu pflegen, sind oft Umbaumaßnahmen erforderlich – sei es im Flur, im Bad oder in der Küche. Dabei kann es sich um eine Verbreiterung der Durchgänge für Rollstühle, Rampen oder spezielle Einbauten handeln. Die Pflegekasse bezuschusst derartige Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbeitrag wird an alle Pflegebedürftigen – egal welchen Pflegegrades – ausgezahlt. Die Pauschale ab Pflegegrad 1 beträgt maximal 125 Euro monatlich. Das Geld muss zweckgebunden eingesetzt werden, also für die Pflege oder die Erleichterung des Alltags von Pflegebedürftigen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Solche Angebote sollen dazu beitragen, die Pflegenden zu entlasten und pflegebedürftige Personen zu unterstützen. Sie müssen von der jeweils zuständigen Behörde anerkannt sein. Es handelt sich zum Beispiel um personelle Unterstützung bei der Betreuung und Beaufsichtigung im Haushalt und bei der Organisation der Pflege. Welche Angebote hierunter genau zu verstehen sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Unterstützung durch Freunde und Gemeinden
In vielen Gemeinden besteht die Möglichkeit, sich ehrenamtlich bei der Pflege unterstützen zu lassen, beispielsweise durch Nachbarschaftshilfen, Vereine oder Kirchen. Es ist daher immer sinnvoll, sich vorab über derartige Angebote zu informieren und Gespräche zu führen. Möglicherweise können kleinere Aufgaben wie Einkäufe oder Spaziergänge auch von Freunden übernommen werden. Um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten, ist es gut und richtig, alle Ressourcen zu nutzen.
Auszeit für pflegende Angehörige
Pflegen zählt gewiss zu den eher kraftraubenden Tätigkeiten. Körperlich wie emotional. Benötigen pflegende Angehörige für einen kurzen Zeitraum eine Pause, so können sie sich auch hier Unterstützung sichern. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten solcher Pflege zur zeitlichen Überbrückung.
Zum einen Kurzzeitpflege, bei der Pflegebedürftige vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung ziehen und dort betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt die Finanzierung solcher Aufenthalte bis maximal acht Wochen und einer Summe von 1.774 Euro pro Jahr.
Zum anderen die Verhinderungspflege, bei der Freunde, weitere Verwandte, Ehrenamtliche oder ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung der zu pflegenden Person im eigenen Zuhause übernehmen. Hier übernimmt die Pflegekasse Kosten von bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen pro Jahr.
Pflegekurse für Angehörige
Der Stress, den die Pflege von Angehörigen mit sich bringt, ist nicht zu unterschätzen. Gerade am Anfang, wenn noch keine Routine besteht, müssen Ängste abgebaut, Fragen beantwortet und bestimmte Pflegetätigkeiten erlernt werden. Hilfe bieten hierbei unentgeltliche Pflegekurse für Angehörige, in denen geschultes Fachpersonal die Angehörigen unterstützt und auf den ersten Schritten ihres Weges begleitet.
Hierbei besteht die Möglichkeit, Menschen kennenzulernen, die sich in ähnlichen Situationen befinden und mit denen man sich austauschen kann. Träger der Kurse sind oft Volkshochschulen, Pflegedienste und -einrichtungen oder Bildungsvereine. Es ist aber auch möglich, solche Kurse online zu absolvieren. Für die Suche nach Kursangeboten ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.
Unterstützung durch professionelle Pflegedienste
Sollten pflegende Angehörige an den Punkt kommen, an dem sie die Pflege nicht mehr leisten können, sollten sie niemals zögern, professionelles Fachpersonal hinzuzuziehen. Manchmal ist es schwer, sich das einzugestehen, möchte man doch für eine geliebte Person alles Mögliche tun, um ihr den Alltag nach ihren Wünschen zu gestalten. Viele Pflegebedürftige möchten außerdem schlicht keine fremden Personen um sich haben und bestehen geradezu auf eine Pflege durch die Familie. Doch im Zweifel muss man auch bereit sein, der Realität und den wirklich umsetzbaren Möglichkeiten ins Auge zu blicken.
Individuelle Lösungen
Dabei muss es sich nicht um 24h-Pflege handeln, auch Kompromisse sind möglich. Angebote wie eine ambulante Teilzeit- oder Nachtpflege können die familiäre Pflege ergänzen und pflegende Angehörige entlasten. Bei Pflegediensten erhalten Pflegebedürftige Hilfe im Alltag, medizinische Versorgung und Betreuung. Es kann also sinnvoll sein, private Pflege durch professionelle Hilfe zu ergänzen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Einzelpflege
- Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit
- Tages- oder Nachtpflege
Nie vergessen: Reserveplan!
Man darf sich selbst nicht unverzichtbar machen. Denn jeder Mensch benötigt Auszeiten und Regenerationsphasen, vor allem, wenn er oder sie täglich 100 % gibt. Zudem können unvorhergesehen Krankheiten oder anderweitige Notfälle auftreten, sodass ein Reserveplan für die Pflege frühzeitig entworfen werden muss. Auch sollten Angebote wie Selbsthilfegruppen, Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige und Unterstützungsangebote recherchiert werden.
Quellen
- www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-der-pflegeperson.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegekurse.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/pflegehilfsmittel.html
- www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/entlastung-und-hilfe-fuer-pflegende-angehoerige-13922
- www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/pflegende-angehoerige-unterstuetzung-durch-beratung-und-anleitung-43190
- www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html
- www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegekurse.html
Häufig gestellte Fragen zur Pflege durch Angehörige
Bekommt man als pflegender Angehöriger finanzielle Unterstützung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung wie beispielsweise Pflegegeld, Pflegeunterstützungsgeld oder auch den Entlastungsbetrag.
Wie viel kostet ein Pflegekurs?
Für Teilnehmende ist der Pflegekurs kostenlos, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die in Anspruch genommen werden kann, sofern eine akute Pflegesituation besteht. Diese Leistung ist auf bis zu zehn Tage begrenzt und kann nur einmal pro Pflegefall bezogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen pflegenden Angehörigen und einer Pflegeperson?
Ein pflegender Angehöriger kümmert sich innerhalb der familiären oder häuslichen Umgebung um die grundlegenden Bedürfnisse und Pflegeaufgaben für einen nahestehenden Menschen.
Eine Pflegeperson pflegt eine hilfsbedürftige Person (mindestens ab Pflegegrad 1) regelmäßig in ihrer häuslichen Umgebung. Erhält sie dafür maximal das Pflegegeld, gilt die Tätigkeit als nicht erwerbsmäßig.
In gewissem Sinne könnten also alle pflegenden Angehörigen als Pflegepersonen betrachtet werden, wenn sie regelmäßig Pflegeleistungen erbringen und dabei das Pflegegeld als maximale Vergütung erhalten. Allerdings ist nicht jede Pflegeperson notwendigerweise ein pflegender Angehöriger, da auch Freunde oder Nachbarn, die Pflegetätigkeiten ausführen, als Pflegepersonen gelten können.
Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für einen pflegenden Angehörigen?
Sollte ein pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen, kann diese Zeit mithilfe von Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege überbrückt werden.
Eine weitere Form der Entlastung ist die Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern. Unterstützung, die in gewisser Weise auch entlastend sein kann, findet man im Austausch mit anderen Betroffenen, etwa in Selbsthilfegruppen.
Muss man Pflegeunterstützungsgeld versteuern?
Nein, Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei.
Gibt es Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die aufgrund einer Pflegesituation notwendig werden?
Pflegebedürftige können bei ihrer Pflegekasse bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, die die Selbstständigkeit oder Pflege der hilfsbedürftigen Person fördern.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld ist eine kurzfristige Lohnersatzleistung und kann in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Tage in Anspruch genommen werden.
Im Gegensatz dazu ist Pflegegeld eine dauerhaft beziehbare Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird und an die pflegende Person weitergegeben werden kann.
Was ist ein Pflegekurs und ist er sinnvoll?
Es kann sehr sinnvoll sein, einen Pflegekurs zu absolvieren, wenn man sich als pflegender Angehöriger um einen nahestehenden Menschen kümmert. Pflegekurse helfen Angehörigen, bestimmte Pflegetätigkeiten zu erlernen, beantworten Fragen und können Stress und Ängste rund um die Pflege eines Angehörigen abbauen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich während eines solchen Kurses mit anderen Personen auszutauschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung aus der Pflegeversicherung, die ausgezahlt wird, wenn die pflegebedürftige Person unentgeltlich im eigenen Zuhause gepflegt wird (z. B. von Freunden, Verwandten oder Ehrenamtlichen). Pflegegeld wird nur bei Pflegegrad 2 oder einem höheren Pflegegrad ausgezahlt.
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche, zweckgebundene Leistung in Höhe von bis zu 125 Euro und muss für die Pflege oder die Vereinfachung des Alltags der hilfsbedürftigen Person eingesetzt werden.
Können Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Ja, Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Sollte der Anspruch auf Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt werden, kann der restliche Anspruch als anteiliges Pflegegeld erhalten werden.