Pflegegrad 4 (vormals Pflegestufe 3 oder 2)
Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen
Wie ist Pflegegrad 4 definiert?
Leistungen aus der Pflegekasse zum Pflegegrad 4 erhalten Personen, bei denen der Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) eine »schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« festgestellt hat.
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, stellen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad. Ein Gutachter vom Medizinischen Dienst – bei privat Versicherten ist es der MEDICPROOF – sucht anschließend den Antragsteller in seiner Wohnung auf und macht sich ein Bild über das Ausmaß der Beeinträchtigung. Dabei geht er nach einem Punktesystem vor. Im Falle der Vergabe von 70 bis unter 90 Punkten erhält der Versicherte den Pflegegrad 4 und kann mit den entsprechenden Leistungen rechnen.
Bei der Pflege-Begutachtung geht es um die Mobilität von Pflegebedürftigen, um ihre kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten, um ihre psychische Situation und um ihre Fähigkeiten, sich noch selbst versorgen zu können. Ferner steht auf dem Prüfstand, wie der Versicherte mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen umgehen und wie er sein Alltagsleben und seine sozialen Kontakte gestalten kann.
Der Punktekatalog umfasst bis zu 16 Kategorien. Der Bereich der Selbstversorgung erhält dabei die höchstmögliche Bewertung von 40 %. Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen wird mit 20 %, die Gestaltung des Alltagslebens mit 15 % und die Mobilität mit 10 % bewertet. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die psychische Situation fallen mit 15 % ins Gewicht. Pflegegrad 4 ersetzt die früheren Pflegestufen 3 sowie 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz).
Wichtige Information!
Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade
Immer noch gibt es Menschen, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit nach Informationen zu Pflegestufen suchen. Pflegstufen gibt es jedoch nicht mehr. Im Zuge der Pflegereform wurden zum 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Personen, die vor der Reform in Pflegestufe 3 eingestuft waren, wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 4 überführt. Bei Vorliegen einer zusätzlich eingeschränkten Alltagskompetenz oder in Härtefällen sogar in Pflegegrad 5.
Im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen berücksichtigen die Pflegegrade 1 bis 5 nicht mehr nur den Pflegeaufwand, sondern auch den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen. Dies ermöglicht eine wesentlich genauere und gerechtere Bewertung jeder einzelnen Person.
Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 4
Die starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen, die mit dem Pflegegrad 4 eingestuft wurden, hat eine hohe Anzahl von Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad können viele Dinge nicht mehr allein bewältigen und sind auf Unterstützung angewiesen. Deshalb unterscheiden sich auch die Sachleistungen und Geldleistungen in ihrer Höhe von den darunter liegenden Pflegegraden 1 bis 3. Die monatlichen Leistungen bestehen beim Pflegegeld aus 765 Euro und bei den Pflegesachleistungen aus 1.778 Euro. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 1.612 Euro und die vollstationäre Pflege mit 1.775 Euro im Monat bezuschusst. Auch bei diesem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich, ebenso auf monatliche Unterstützung für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro und auf einen Unterstützungsbeitrag für den Hausnotruf von 25,50 Euro pro Monat.
Der Wohngruppenzuschuss von 214 Euro für Pflegebedürftige in Wohngruppen wird ebenfalls monatlich ausgezahlt. Kurzzeitpflege mit 1.774 Euro und Verhinderungspflege mit 1.612 Euro werden von den Pflegekassen pro Jahr unterstützt. Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 – wie auch bei jedem anderen Pflegegrad – bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme in Anspruch nehmen.
Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems
Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.
Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten für die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde und Bekannte ein Pflegegeld von 765 Euro im Monat. Der Betrag wird monatlich direkt an den Pflegeversicherten mit dem entsprechenden Pflegegrad überwiesen. Mit dieser Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können Pflegebedürftige ihre selbst beschafften Hilfen zur Pflege, die sie täglich im häuslichen Umfeld betreuen und unterstützen, finanzieren.
Die Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, an zwei Beratungsgesprächen pro Jahr teilzunehmen, die von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden. Die Beratung findet in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen statt und ist für sie kostenlos.
Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, die häusliche Pflege zu optimieren und eventuell Verbesserungsvorschläge zu machen. Bei Nichteinhalten der Termine kann die Geldleistung gekürzt oder sogar gestrichen werden.
Pflegesachleistungen
Haben Pflegebedürftige für Pflege und Betreuung in ihrer häuslichen Umgebung einen professionellen Pflegedienst beauftragt, stehen ihnen als Pflegesachleistung monatlich 1.778 Euro zur Verfügung. Mit Sachleistungen sind Dienstleistungen gemeint, die die Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbringen. Dazu zählen Ganzkörperwaschungen, die Unterstützung beim Duschen, Baden, Umsetzen, Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme. Der Betrag gilt auch für Hilfen im Haushalt wie etwa Nahrungszubereitung, Einkaufen und Haushaltspflege.
Der Betrag wird von der Pflegeversicherung direkt an die entsprechenden Pflegedienste überwiesen. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Haben sie zum Beispiel ihre Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, können sie bis zu 40 % davon für andere Betreuungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeiten ergeben sich aus dem sogenannten Umwandlungsanspruch.
Pflegegrad-Kriterien
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.
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Unterstützung zur Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4
Die Tages- oder Nachtpflege dient Pflegebedürftigen als teilstationäres Pflegeangebot dazu, entweder am Tag in einer Einrichtung Betreuung zu finden oder die Nacht über betreut zu verbringen. Nachtpflege bietet sich besonders bei Schlafstörungen und/oder medikamentöser Behandlung an. Für Angehörige bedeutet dieses Angebot eine große Entlastung.
Die Kosten für eine teilstationäre Unterbringung variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und die Fahrtkosten. Bei Pflegegrad 4 sind das maximal 1.612 Euro im Monat. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt die pflegebedürftige Person selbst.
Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 4
Unterstützung in der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
Kurzzeitpflege bedeutet, dass sich eine hilfebedürftige Person mit Pflegegrad für einen begrenzten Zeitraum in die Obhut einer Pflegeeinrichtung begibt, weil entweder ein erhöhter Pflegeaufwand besteht oder ihre Betreuungsperson durch Urlaub oder Erkrankung gerade nicht einsatzbereit ist. Ein möglicher Grund kann auch darin bestehen, dass die kurzfristige Unterbringung notwendig ist, bis die langfristige oder ständige stationäre Unterbringung abgesichert ist.
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus den Pflegekosten und den Kosten für Unterbringung und Verpflegung zusätzlich der sogenannten Investitionskosten. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegeversicherung mit einem maximalen Beitrag von 1.774 Euro, begrenzt auf 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie zahlt ihre Zuschüsse aber nur dann, wenn die Einrichtungen auch zur Kurzzeitpflege zugelassen sind. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können mit ihrem ungenutzten Budget aus der Verhinderungspflege den Betrag aufstocken.
Verhinderungspflege
Der Bedarf an Verhinderungspflege tritt ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder durch Krankheit verhindert sind. Dann übernehmen professionelle Pflegekräfte die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekassen bezuschussen die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4 mit 1.612 Euro für insgesamt vier Wochen im Jahr.
Wurden keine Leistungen zur Kurzzeitpflege beansprucht, können Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege und maximal bis zu 2.418 Euro Unterstützung erwarten. Außerdem können sie in diesem Fall über die Hälfte des Pflegegelds verfügen.
Entlastungsbeitrag und medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 4
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten – wie alle Pflegegrade – den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Sie können darüber nach eigenem Gutdünken verfügen.
Sie erhalten ebenso Zuschüsse für Hilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, wie sie im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelistet sind. Diese betragen monatlich 40 Euro. Auch für technische Hilfsmittel gibt es Unterstützungsbeiträge. So wird der Hausnotruf – neben der Beihilfe zur Installation – mit monatlich 25,50 Euro bezuschusst.
Finanzielle Unterstützung bei der Wohnraumanpassung
Für Menschen mit Pflegegrad 4 können bestimmte Umbauten im Wohnbereich nötig werden, damit sie sich sicher und weitgehend selbstständig in ihrer Wohnung aufhalten und fortbewegen können. Dabei kann es u. a. um das Anbringen von Haltegriffen, das Befestigen von losem Bodenbelag und/oder um den Einbau eines Treppenlifts gehen. Auch das Umgestalten des Badezimmers in einen barrierefreien Raum gehört zu den förderungswürdigen Umbaumaßnahmen. Der Zuschuss der Pflegekassen für die Wohnraumanpassung beläuft sich einmalig auf maximal 4.000 Euro. Sollten im Laufe der Zeit weitere dringende Umbauten nötig werden, so können Pflegebedürftige gegebenenfalls erneut Leistungen in Form eines Zuschusses beantragen.
Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 4
Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 können kostenfrei Pflegekurse in Anspruch nehmen und sich nicht nur allgemein über Pflege informieren, sondern auch über die für ihren besonderen Fall infrage kommenden Pflege-Maßnahmen.
Ferner gilt auch für Pflegegrad 4, dass Personen, die sich zu einer betreuten Wohngruppe zusammengefunden haben, jeweils 214 Euro monatlich zur Finanzierung einer Betreuung zur Verfügung stehen. Jedem der Bewohner – maximale Anzahl vier – steht ein Gründungszuschuss für das Initiieren einer Wohngemeinschaft von 2.500 Euro zu.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Für eine Einstufung in Pflegegrad 4 muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in vielen Bereichen des täglichen Lebens nachgewiesen werden. Der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 4 ist deutlich höher als bei den niedrigeren Pflegegraden und umfasst beispielsweise eine intensive Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der medizinischen Versorgung. Laut Definition kennzeichnet Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit Pflegegrad 4 können Betroffene nicht mehr rund um die Uhr allein in einer Wohnung oder in einem Haus leben.
Wer übernimmt die Kosten für Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4?
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Beratung von Menschen mit Pflegegrad 4, um eine verbesserte pflegerische Versorgung oder einen altersgerechten Wohnraum-Umbau zu unterstützen. Zudem werden die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI von der Pflegeversicherung bezahlt. Diese Beratungsleistungen dienen dazu, die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen bestmöglich zu informieren, zu beraten und bei Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pflege zu unterstützen.
Was versteht man unter Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 versteht man darunter eine Form der finanziellen Unterstützung, die Pflegebedürftigen gewährt wird, um ihre häusliche Pflege zu organisieren. Dabei übernimmt ein professioneller Pflegedienst bestimmte pflegerische Aufgaben direkt beim Pflegebedürftigen vor Ort. Diese Leistungen umfassen unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität, Medikamentenverabreichung, Verbandswechsel sowie weitere pflegerische Tätigkeiten.
Was ist eine Pflegekasse?
Eine Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung, die die finanzielle Unterstützung und Organisation von Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherstellt.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?
Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben Menschen, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind. Dazu zählen Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Bei Pflegegrad 4 z. B. sind die Leistungen der Pflegekasse darauf ausgerichtet, Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit in ihrer täglichen Versorgung und Betreuung zu unterstützen.
Sind bei Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen oder Pflegegeld sinnvoller?
Die Wahl zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld steht jedem Pflegebedürftigen frei. Pflegegeld wird anstelle von Sachleistungen ausgezahlt und ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbstständig Pflegekräfte oder Angehörige zu beauftragen und zu vergüten. Die Entscheidung für Sachleistungen oder Pflegegeld sollte auf den individuellen Bedarf und die Präferenzen abgestimmt sein.
Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung in Pflegegrad 4 erfüllt sein?
Um Pflegegrad 4 zu erhalten, stellen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) untersucht im Anschluss die noch vorhandene Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je geringer die Selbstständigkeit, desto mehr Punkte werden vergeben und infolgedessen ein höherer Pflegegrad. Pflegegrad 4 erfordert zwischen 70 und unter 90 Punkten bei der Begutachtung.
Kann ich mit Pflegegrad 4 eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen?
Ja, mit Pflegegrad 4 haben Sie sowohl Anspruch auf Verhinderungspflege als auch auf Kurzzeitpflege. Wenn Ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind, können Sie eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, um weiterhin eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können auch miteinander kombiniert werden.
Wer trägt die Kosten für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?
Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Die Pflegekasse zahlt dabei eine vereinbarte Pauschale an den Pflegedienst, um die erbrachten Pflegeleistungen abzudecken. Die Höhe der Sachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Kann man mit Pflegegrad 4 noch allein leben?
Laut Definition markiert Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und deutet auf einen erheblichen Pflegebedarf hin. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen umfassende Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Aktivitäten. Dazu zählen die Körperpflege, das An- und Auskleiden oder auch die Mobilität. Ob und inwieweit die Möglichkeit realistisch ist, allein zu leben, hängt von den verbliebenen Fähigkeiten ab, dem aktuellen Gesundheitszustand, dem persönlichen sozialen Netzwerk sowie der Verfügbarkeit von Hilfe. In vielen Fällen kann eine Kombination aus professionellen Pflegediensten, ambulanten Betreuungsdiensten, häuslichen Hilfen und ggf. Kurzzeitpflege eine alleinige Lebensführung bei Pflegegrad 4 ermöglichen. Für die Beurteilung und Entscheidung für das bestmögliche Pflege-Arrangement ist eine umfassende Bedarfsanalyse sinnvoll.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4?
Die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 ist oft umfangreich und kann sowohl körperliche Unterstützung als auch Hilfe bei täglichen Aktivitäten umfassen. Daher ist es wichtig, dass diese Personen angemessen betreut werden, damit sie ihren Alltag bestmöglich bewältigen können.
Pflegehilfsmittel spielen hier eine entscheidende Rolle. Sie können Pflegebedürftigen helfen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und den Pflegenden gleichzeitig die Arbeit erleichtern. Pflegehilfsmittel können z. B. Toilettensitze, Bettgalgen, Patientenlifter oder auch spezielle Pflegebetten sein. Solche Pflegehilfsmittel werden in den meisten Fällen von der Pflegekasse übernommen. Es lohnt sich daher, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel zu informieren.
Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 4 zu?
Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um Ihre besondere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abzumildern. Das beinhaltet finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die Ihnen bei der Bewältigung Ihres Pflegebedarfs helfen. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen, Zugang zu teilstationären Pflegeangeboten und die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds umzusetzen. Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Ergänzend dazu erhalten Sie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.
Haben Personen mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Ja, pflegebedürftige Versicherte mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung kann genutzt werden, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Beispiele hierfür sind Besuchs- und Begleitdienste, Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe. Die Entlastungsleistungen dienen dazu, die pflegebedürftige Person zu entlasten und ihr mehr Unterstützung im Alltag zu bieten. Es handelt sich um eine sog. Kostenerstattungsleistung.
Welche früheren Pflegestufen entsprechen heute Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 entspricht im neuen System, das 2017 eingeführt wurde, in der Regel der ehemaligen Pflegestufe 3. Personen, die vor der Umstellung auf Pflegegrade als schwerst pflegebedürftig eingestuft wurden (Pflegestufe 3), wurden im Allgemeinen in Pflegegrad 4 übergeleitet. Grundsätzlich ermöglichen die Pflegegrade eine gerechtere Einstufung, da das neue System neben dem Pflegeaufwand auch den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen berücksichtigt.
Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 zu?
Aktuell (Stand 2024) stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zu, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu unterstützen:
- Pflegegeld: 765 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.778 Euro (für professionelle Pflegedienste)
- Entlastungsbetrag: 125 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 1.612 Euro
- Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
- Wohngruppenzuschlag: 214 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
- Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.