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Themenwelt »Pflegegrade« Pflege-Ratgeber

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Voraussetzungen

Pflegegrad 4 (vormals Pflegestufe 3 oder 2)

Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen

Definition

Wie ist Pflegegrad 4 definiert?

Leistungen aus der Pflegekasse zum Pflegegrad 4 erhalten Personen, bei denen der Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) eine »schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« festgestellt hat. 
 
Um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, stellen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad. Ein Gutachter vom Medizinischen Dienst – bei privat Versicherten ist es der MEDICPROOF – sucht anschließend den Antragsteller in seiner Wohnung auf und macht sich ein Bild über das Ausmaß der Beeinträchtigung. Dabei geht er nach einem Punktesystem vor. Im Falle der Vergabe von 70 bis unter 90 Punkten erhält der Versicherte den Pflegegrad 4 und kann mit den entsprechenden Leistungen rechnen.

Bei der Pflege-Begutachtung geht es um die Mobilität von Pflegebedürftigen, um ihre kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten, um ihre psychische Situation und um ihre Fähigkeiten, sich noch selbst versorgen zu können. Ferner steht auf dem Prüfstand, wie der Versicherte mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen umgehen und wie er sein Alltagsleben und seine sozialen Kontakte gestalten kann.
 
Der Punktekatalog umfasst bis zu 16 Kategorien. Der Bereich der Selbstversorgung erhält dabei die höchstmögliche Bewertung von 40 %. Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen wird mit 20 %, die Gestaltung des Alltagslebens mit 15 % und die Mobilität mit 10 % bewertet. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie die psychische Situation fallen mit 15 % ins Gewicht. Pflegegrad 4 ersetzt die früheren Pflegestufen 3 sowie 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz).

Wichtige Information!

Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade

Immer noch gibt es Menschen, die im Fall einer Pflegebedürftigkeit nach Informationen zu Pflegestufen suchen. Pflegstufen gibt es jedoch nicht mehr. Im Zuge der Pflegereform wurden zum 01.01.2017 die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt. Personen, die vor der Reform in Pflegestufe 3 eingestuft waren, wurden automatisch in den neuen Pflegegrad 4 überführt. Bei Vorliegen einer zusätzlich eingeschränkten Alltagskompetenz oder in Härtefällen sogar in Pflegegrad 5.

 

Im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen berücksichtigen die Pflegegrade 1 bis 5 nicht mehr nur den Pflegeaufwand, sondern auch den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen. Dies ermöglicht eine wesentlich genauere und gerechtere Bewertung jeder einzelnen Person.

Tabelle von Pflegestufen und Pflegegraden im Vergleich
Leistungen
Pflegekraft unterstützt pflegebedürftigen Mann

Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 4

Die starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen, die mit dem Pflegegrad 4 eingestuft wurden, hat eine hohe Anzahl von Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad können viele Dinge nicht mehr allein bewältigen und sind auf Unterstützung angewiesen. Deshalb unterscheiden sich auch die Sachleistungen und Geldleistungen in ihrer Höhe von den darunter liegenden Pflegegraden 1 bis 3. Die monatlichen Leistungen bestehen beim Pflegegeld aus 800 Euro und bei den Pflegesachleistungen aus 1.859 Euro. Die Tages- und Nachtpflege wird mit 1.685 Euro und die vollstationäre Pflege mit 1.855 Euro im Monat bezuschusst. Auch bei diesem Pflegegrad besteht ein Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 131 Euro monatlich, ebenso auf monatliche Unterstützung für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro und auf einen Unterstützungsbeitrag für den Hausnotruf von 25,50 Euro pro Monat.

Der Wohngruppenzuschuss von 224 Euro für Pflegebedürftige in Wohngruppen wird ebenfalls monatlich ausgezahlt. Kurzzeitpflege mit 1.854 Euro und Verhinderungspflege mit 1.612 Euro (ab 01.07.2025 - 1.685 Euro) werden von den Pflegekassen pro Jahr unterstützt. Für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 – wie auch bei jedem anderen Pflegegrad – bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme in Anspruch nehmen.

Tabellarische Darstellung der Pflegegrad-Einstufung nach Punktesystem

Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems

Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.

Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.

Sabrina Wisinger

Wir sind persönlich für Sie da!

»Pflegegrad 4 bedeutet, dass eine intensive und individuelle Unterstützung im Alltag nötig ist. Wir begleiten Sie bei allen Fragen und helfen Ihnen, die beste Pflege für eine sichere und sorgenfreie Betreuung zu Hause zu finden.«
 

Sabrina Wisinger
Pflegeberaterin

Zur kostenlosen Beratung

Pflegegeld

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten für die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde und Bekannte ein Pflegegeld von 800 Euro im Monat. Der Betrag wird monatlich direkt an den Pflegeversicherten mit dem entsprechenden Pflegegrad überwiesen. Mit dieser Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können Pflegebedürftige ihre selbst beschafften Hilfen zur Pflege, die sie täglich im häuslichen Umfeld betreuen und unterstützen, finanzieren.
 
Die Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, an zwei Beratungsgesprächen pro Jahr teilzunehmen, die von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden. Die Beratung findet in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen statt und ist für sie kostenlos.
Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, die häusliche Pflege zu optimieren und eventuell Verbesserungsvorschläge zu machen. Bei Nichteinhalten der Termine kann die Geldleistung gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Zwei ältere Damen füllen einen Antrag aus
Pflegesachleistungen
Ältere Dame liegt in einem Pflegebett

Pflegesachleistungen

Haben Pflegebedürftige für Pflege und Betreuung in ihrer häuslichen Umgebung einen professionellen Pflegedienst beauftragt, stehen ihnen als Pflegesachleistung monatlich 1.859 Euro zur Verfügung. Mit Sachleistungen sind Dienstleistungen gemeint, die die Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbringen. Dazu zählen Ganzkörperwaschungen, die Unterstützung beim Duschen, Baden, Umsetzen, Ankleiden und bei der Nahrungsaufnahme. Der Betrag gilt auch für Hilfen im Haushalt wie etwa Nahrungszubereitung, Einkaufen und Haushaltspflege.

Der Betrag wird von der Pflegeversicherung direkt an die entsprechenden Pflegedienste überwiesen. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Haben sie zum Beispiel ihre Sachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, können sie bis zu 40 % davon für andere Betreuungsleistungen nutzen. Diese Möglichkeiten ergeben sich aus dem sogenannten Umwandlungsanspruch.

Pflegegrad-Kriterien

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:

Kreisdiagramm mit der Gewichtung der Pflegegrad-Kriterien und Bepunktung bei Pflegegrad 4

Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.

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Pflegegrad­rechner

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Ermitteln Sie jetzt mit einigen wenigen Eingaben in unseren praktischen Pflegegradrechner umgehend Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

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1

1.1Positionswechsel im Bett
Info
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
Info
1.3Umsetzen
Info
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Info
1.5Treppensteigen
Info

2

2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Info
2.2Örtliche Orientierung
Info
2.3Zeitliche Orientierung
Info
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Info
2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Info
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Info
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Info
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
Info
2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Info
2.10Verstehen von Aufforderungen
Info
2.11Beteiligen an einem Gespräch
Info

3

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Info
3.2Nächtliche Unruhe
Info
3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Info
3.4Beschädigen von Gegenständen
Info
3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Info
3.6Verbale Aggression
Info
3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Info
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Info
3.9Wahnvorstellungen
Info
3.10Ängste
Info
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Info
3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Info
3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Info

4

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
Info
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
Info
4.3Waschen des Intimbereichs
Info
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
Info
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
Info
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
Info
4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Info
4.8Essen
Info
4.9Trinken
Info
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Info
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Info
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Info
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Info

5

5.1Medikation
Info
5.2Injektionen
Info
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Info
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
Info
5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Info
5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
Info
5.7Körpernahe Hilfsmittel
Info
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
Info
5.9Versorgung mit Stoma
Info
5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Info
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.13Arztbesuche
Info
5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
Info
5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Info
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Info

6

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Info
6.2Ruhen und Schlafen
Info
6.3Sich beschäftigen
Info
6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Info
6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Info
6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
Info

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Wussten Sie?

Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.

Wir bieten Ihnen bundesweit eine persönliche und individuelle Pflegeberatung zu allen Themen der häuslichen Kranken- und Altenpfege an.

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Unterstützung zur Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Die Tages- oder Nachtpflege dient Pflegebedürftigen als teilstationäres Pflegeangebot dazu, entweder am Tag in einer Einrichtung Betreuung zu finden oder die Nacht über betreut zu verbringen. Nachtpflege bietet sich besonders bei Schlafstörungen und/oder medikamentöser Behandlung an. Für Angehörige bedeutet dieses Angebot eine große Entlastung.
Die Kosten für eine teilstationäre Unterbringung variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und die Fahrtkosten. Bei Pflegegrad 4 sind das maximal 1.685 Euro im Monat. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt die pflegebedürftige Person selbst.

Pflegegeld
800 €
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)
1.859 €
Tages- und Nachtpflege
1.685 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Entlastungsbetrag
131 €
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Eine Abbildung von Münzen

Leistungen für Pflegegrad 4

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
4.180 €
Pflegehilfsmittel
42 €
Eine Abbildung von einem Paket
Ambulante Betreuungsdienste
Individueller Betreuungsmix
Eine Hand
Pflegekurs für Angehörige
Vereinbarkeit Pflege und Beruf
Pflege-/Wohnberatung
Eine Abbildung von einem Abschlusshut

Unterstützung in der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Kurzzeitpflege bedeutet, dass sich eine hilfebedürftige Person mit Pflegegrad für einen begrenzten Zeitraum in die Obhut einer Pflegeeinrichtung begibt, weil entweder ein erhöhter Pflegeaufwand besteht oder ihre Betreuungsperson durch Urlaub oder Erkrankung gerade nicht einsatzbereit ist. Ein möglicher Grund kann auch darin bestehen, dass die kurzfristige Unterbringung notwendig ist, bis die langfristige oder ständige stationäre Unterbringung abgesichert ist.
 
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus den Pflegekosten und den Kosten für Unterbringung und Verpflegung zusätzlich der sogenannten Investitionskosten. Die Pflegekosten übernimmt die Pflegeversicherung mit einem maximalen Beitrag von 1.854 Euro, begrenzt auf 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie zahlt ihre Zuschüsse aber nur dann, wenn die Einrichtungen auch zur Kurzzeitpflege zugelassen sind. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können mit ihrem ungenutzten Budget aus der Verhinderungspflege den Betrag aufstocken.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Der Bedarf an Verhinderungspflege tritt ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder durch Krankheit verhindert sind. Dann übernehmen professionelle Pflegekräfte die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekassen bezuschussen die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4 mit 1.612 Euro für insgesamt vier Wochen im Jahr.
Wurden keine Leistungen zur Kurzzeitpflege beansprucht, können Pflegebedürftige bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege und maximal bis zu 2.418 Euro Unterstützung erwarten. Außerdem können sie in diesem Fall über die Hälfte des Pflegegelds verfügen.

Entlastungsbeitrag und medizinische Hilfsmittel bei Pflegegrad 4

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 erhalten – wie alle Pflegegrade – den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Sie können darüber nach eigenem Gutdünken verfügen.
Sie erhalten ebenso Zuschüsse für Hilfsmittel zum Verbrauch, z. B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, wie sie im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelistet sind. Diese betragen monatlich 42 Euro. Auch für technische Hilfsmittel gibt es Unterstützungsbeiträge. So wird der Hausnotruf – neben der Beihilfe zur Installation – mit monatlich 25,50 Euro bezuschusst.

Finanzielle Unterstützung bei der Wohnraumanpassung

Für Menschen mit Pflegegrad 4 können bestimmte Umbauten im Wohnbereich nötig werden, damit sie sich sicher und weitgehend selbstständig in ihrer Wohnung aufhalten und fortbewegen können. Dabei kann es u. a. um das Anbringen von Haltegriffen, das Befestigen von losem Bodenbelag und/oder um den Einbau eines Treppenlifts gehen. Auch das Umgestalten des Badezimmers in einen barrierefreien Raum gehört zu den förderungswürdigen Umbaumaßnahmen. Der Zuschuss der Pflegekassen für die Wohnraumanpassung beläuft sich einmalig auf maximal 4.180 Euro. Sollten im Laufe der Zeit weitere dringende Umbauten nötig werden, so können Pflegebedürftige gegebenenfalls erneut Leistungen in Form eines Zuschusses beantragen.

Fallbeispiel

Fallbeispiel: Pflegegrad 4

Eine pflegebedürftige Seniorin, den Kopf und die Hände auf eine Gehhilfe gestützt, sitzt auf einem Sofa und schaut zuversichtlich nach oben..

Elfriede Winterstein, 84 Jahre alt

Situation

Frau Winterstein lebt seit dem Tod ihres Mannes vor drei Jahren allein in ihrer Wohnung. Sie leidet an einer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung mit starkem Tremor und erheblicher Bewegungsstarre sowie an einer vaskulären Demenz im mittleren Stadium. Die Parkinson-Symptomatik macht ihr das Gehen nahezu unmöglich – selbst mit Rollator schafft sie nur wenige Schritte. Die Demenz führt dazu, dass sie zunehmend die Orientierung verliert, ihre Tochter manchmal nicht mehr erkennt und alltägliche Handlungsabläufe nicht mehr selbstständig steuern kann. Diese massiven körperlichen und kognitiven Einschränkungen prägen ihren gesamten Alltag.

Gefühlslage

Früher war Elfriede Verwaltungsangestellte und pflegte einen großen Freundeskreis. Heute schwankt sie zwischen Phasen der Resignation und Momenten innerer Unruhe. Sie erlebt die Abhängigkeit von anderen Menschen als sehr belastend und reagiert manchmal mit Rückzug oder Abwehr auf pflegerische Hilfe. Besonders schwer fällt ihr der Kontrollverlust über ihren eigenen Körper. An manchen Tagen ist sie orientiert und emotional berührt von ihrer Situation, an anderen Tagen wirkt sie apathisch oder verwirrt. In den helleren Phasen begleitet sie die Angst vor einer weiteren Verschlechterung ständig.

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung  (MD)  zu Elfriede nach Hause. Er bewertet ihre Pflegebedürftigkeit anhand der sechs Module des Begutachtungsinstruments.

Eine Seniorin steht mit einem Rollator vor den Fenstern eines Wohnraums mit Grünpflanzen, Bücherregal sowie einem Sofa und schaut hinaus, während sie dem Betrachter den Rücken zugewandt hat.

Mobilität

Aufgrund ihrer fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung kann sich Elfriede kaum noch selbstständig fortbewegen. Das Umdrehen im Bett gelingt ihr nur mit fremder Hilfe, eine stabile Sitzposition kann sie nicht ohne Unterstützung halten. Das Aufstehen vom Stuhl oder Bett ist ohne personelle Hilfe nicht möglich. Auch mit Rollator schafft sie innerhalb der Wohnung nur kurze Strecken von wenigen Metern und benötigt dabei ständige Beaufsichtigung wegen akuter Sturzgefahr. Treppensteigen ist vollständig unmöglich geworden. Anhand von fünf Kriterien wird eine schwere Beeinträchtigung festgestellt, für die Elfriede 8 Einzelpunkte erhält. Da Modul 1 mit 10 % gewichtet wird, ergeben sich daraus 7,5 Punkte.

Eine ältere Frau sitzt an einem Küchentisch und hält eine weiße Tasse in ihren Händen, während sie zu einer jüngeren Frau aufschaut, die ihr die Hand auf die Schulter gelegt hat.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Die vaskuläre Demenz zeigt sich bei Elfriede deutlich in vielen kognitiven Bereichen. Sie erkennt ihre Tochter nur noch an guten Tagen, verirrt sich in der eigenen Wohnung und weiß oft nicht, welche Tageszeit oder welches Jahr gerade ist. Wichtige Ereignisse kann sie kaum noch erinnern, und mehrschrittige Alltagshandlungen wie das Zubereiten einer Tasse Tee überfordern sie meist. Entscheidungen im Alltagsleben fallen ihr sehr schwer, komplexe Sachverhalte versteht sie nur eingeschränkt. Gefahren wie heiße Herdplatten oder Stolperfallen erkennt sie oft nicht. Ihre Bedürfnisse kann sie nur noch eingeschränkt mitteilen, und an Gesprächen beteiligt sie sich meist nur noch passiv. Die schwere Beeinträchtigung führt zu einer Punktzahl von 11 Einzelpunkten. Gewichtet (15 %) ergeben sich 11,25 Punkte.

Eine ältere Frau in einer roten Bluse sitzt in einem Sessel und fasst sich mit der linken Hand an die Stirn, während sie die Augen geschlossen hat und die rechte Hand auf der Lehne ruht.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Der Gutachter dokumentiert bei Elfriede mehrmals wöchentlich auftretende nächtliche Unruhe mit Umherwandern in der Wohnung. Zeitweise zeigt sie Angstreaktionen, insbesondere wenn sie ihre Umgebung nicht mehr erkennt. An mehreren Tagen pro Woche wehrt sie pflegerische Maßnahmen ab, etwa beim Waschen oder Anziehen, weil sie die Situation nicht einordnen kann. Gelegentlich ruft sie auch nach ihrer verstorbenen Mutter. Diese Verhaltensweisen führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung mit 4 Einzelpunkten. Daraus ergeben sich 7,5 gewichtete Punkte. Da jedoch nur der höhere Wert der Module 2 und 3 in die Gesamtbewertung einfließt, bleiben die hier ermittelten 7,5 Punkte unberücksichtigt. Nur die 11,25 gewichteten Punkte aus Modul 2 haben Relevanz fürs Endergebnis.

Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa und knöpft sich ein weißes Strickoberteil zu, während ihr eine zweite nicht vollständig zu sehende Person in einem blauen Jeansoberteil dabei hilft.

Selbstversorgung

In diesem Modul zeigt sich Elfriedes massiver Unterstützungsbedarf am deutlichsten. Die Körperpflege kann sie in keinem Bereich mehr selbstständig durchführen: Weder das Waschen des Oberkörpers noch die Pflege im Kopfbereich oder die Intimhygiene. Duschen und Baden sind nur mit vollständiger personeller Hilfe möglich. Aufgrund ihres starken Tremors kann sie sich weder am Ober- noch am Unterkörper allein an- oder ausziehen. 
Das mundgerechte Zubereiten von Speisen und das Eingießen von Getränken gelingen nicht mehr selbstständig. Beim Essen benötigt sie häufig angereichte Nahrung und teilweise Hilfe beim Führen der Gabel. Trinken gelingt nur mit speziellen Trinkhilfen und Aufforderung. Die Toilettenbenutzung ist ebenfalls nur mit personeller Unterstützung möglich. Sie leidet unter Harninkontinenz und benötigt Einlagen, die sie nicht selbst wechseln kann. Der Gutachter stellt eine schwerste Beeinträchtigung fest und vergibt 38 Einzelpunkte. Gewichtet (40 %) ergeben sich 40 Punkte.

Eine schemenhaft nur zum Teil erkennbare ältere Person sitzt an einem Tisch hält jeweils links und rechts zwei Tabletten-Blister in der Hand. Weitere Blister-Verpackungen liegen auf dem Tisch.

Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Elfriedes umfangreiche Medikation, zu der Parkinson-Medikamente, Blutdrucksenker und Demenz-Präparate gehören, muss mehrmals täglich bereitgestellt und verabreicht werden. Selbst kann sie das nicht mehr zuverlässig bewerkstelligen. Da sie weder den Weg findet noch die ärztlichen Anweisungen versteht und behalten kann, muss sie regelmäßig zu Arztbesuchen begleitet werden. Physiotherapie und Ergotherapie finden wöchentlich statt. Der Pflegedienst misst täglich den Blutdruck und kontrolliert den Gesundheitszustand. Für diese schwere Beeinträchtigung erhält Elfriede 5 Einzelpunkte, woraus sich mit einer Gewichtung von 20 Prozent 15 gewichtete Punkte ergeben.

Eine Seniorin und eine ihr offenbar bekannte Person sitzen in einem Wohnzimmer vertraut und einander zugewandt an einem Tisch und berühren sich an den Armen. Beide tragen weiße Strickoberteile, lachen und haben zwei weiße Keramiktassen auf Untertellern vor sich stehen.

Gestaltung des Alltagsleben und sozialer Kontakte

Elfriede ist nicht mehr in der Lage, ihren Tagesablauf selbstständig zu strukturieren oder an Veränderungen anzupassen. Sie benötigt ständige Anleitung und Impulse von außen. Einen geregelten Schlaf-Wach-Rhythmus kann sie nicht mehr aufrechterhalten. Sich selbst zu beschäftigen oder Aktivitäten zu planen, gelingt ihr nicht mehr. Zukunftsgerichtete Planungen sind für sie vollständig unmöglich. Die Interaktion mit anderen Personen ist stark eingeschränkt – sie reagiert manchmal, initiiert aber keine Gespräche mehr. Kontakte außerhalb des direkten Pflegepersonals und ihrer Tochter bestehen nicht mehr, da sie weder Telefonate führen noch Besuche koordinieren kann. Für diese schwere Beeinträchtigung kommt der Gutachter auf 9 Einzelpunkte, was bei einer 15-prozentigen Gewichtung 11,25 Punkten entspricht.

Ergebnis

Aufgrund der Bewertungen in den einzelnen Modulen erreicht Elfriede Winterstein eine Gesamtpunktzahl von 85,0 gewichteten Punkten (7,5 + 11,25 + 40 + 15 + 11,25). Diese liegt im Bereich von 70 bis unter 90 Punkten und entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Ihr wird daher Pflegegrad 4 zugesprochen.

Die Kombination aus fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung mit massiven motorischen Einschränkungen und vaskulärer Demenz mit erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen führt dazu, dass Frau Winterstein in nahezu allen Lebensbereichen umfassende und intensive Hilfe benötigt.

Mit Pflegegrad 4 hat sie nun Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung. Diese helfen ihr und ihrer pflegenden Tochter, den außerordentlich anspruchsvollen Pflegealltag zu bewältigen. Dazu gehören unter anderem erhöhtes Pflegegeld, umfassende Pflegesachleistungen, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen.

Glückliche ältere Dame zusammen mit einer Pflegekraft, die sie unterstützend begleitet – Symbolbild für eine gelungene Pflege und positive Lebensqualität trotz Pflegegrad 3.

So ging es weiter ...

Die Pflege von Elfriede stellte ihre Tochter Marina vor enorme Herausforderungen. Trotz der dreimal täglichen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst war die Belastung schon vor der Neubewertung durch den MD kaum noch zu bewältigen. Die nächtliche Unruhe ihrer Mutter ließ Marina kaum noch schlafen, und die ständige Sorge um die Sicherheit ihrer Mutter bei deren Versuchen, umherzulaufen, zehrte an ihren Kräften. Zudem wurde die Vereinbarkeit mit ihrem eigenen Beruf und ihrer Familie immer schwieriger.

Nach einem Beratungsgespräch mit der Pflegekasse und anschließender Recherche beschäftigte sich Marina näher mit dem Konzept der 24-Stunden-Betreuung. Zunächst war sie skeptisch, ob ihre Mutter eine fremde Person akzeptieren würde. Doch nach einem ausführlichen Erstgespräch mit einer seriösen Vermittlungsagentur und dem Kennenlernen der ersten Betreuungskraft änderte sie ihre Meinung.

Die polnische Betreuungskraft Jadwiga zog bei Elfriede ein und übernahm ihre kontinuierliche Versorgung. Überraschenderweise entwickelte Elfriede eine gute Beziehung zu Jadwiga. Die ruhige, geduldige Art der Betreuerin und ihre ständige Präsenz gaben Elfriede Sicherheit. Jadwiga sorgte für eine strukturierte Tagesgestaltung mit festen Mahlzeiten, half bei der Körperpflege, begleitete Elfriede bei ihren wenigen Gehversuchen und war nachts für sie da.

Für Marina bedeutete dies eine enorme Entlastung. Sie konnte wieder durchschlafen, hatte Zeit für ihre eigene Familie und besuchte ihre Mutter nun als Tochter, nicht mehr als erschöpfte Pflegeperson. Die transparenten Kosten und die Möglichkeit, dass ihre Mutter in der vertrauten Umgebung bleiben konnte, überzeugten sie vollständig. Die Lebensqualität von Elfriede verbesserte sich spürbar. Sie wirkte ausgeglichener, die nächtliche Unruhe nahm ab, und sie hatte eine konstante Bezugsperson.

Diese Entscheidung hat die Familie nie bereut. Sie entspricht ihren Werten und ermöglichte Elfriede ein würdevolles Leben in ihrem Zuhause, trotz schwerer Pflegebedürftigkeit.

Mehr erfahren

Quellen

Sonstige Leistungen bei Pflegegrad 4

Angehörige von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 können kostenfrei Pflegekurse in Anspruch nehmen und sich nicht nur allgemein über Pflege informieren, sondern auch über die für ihren besonderen Fall infrage kommenden Pflege-Maßnahmen.
Ferner gilt auch für Pflegegrad 4, dass Personen, die sich zu einer betreuten Wohngruppe zusammengefunden haben, jeweils 224 Euro monatlich zur Finanzierung einer Betreuung zur Verfügung stehen. Jedem der Bewohner – maximale Anzahl vier – steht ein Gründungszuschuss für das Initiieren einer Wohngemeinschaft von 2.500 Euro zu.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 4

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Für eine Einstufung in Pflegegrad 4 muss eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in vielen Bereichen des täglichen Lebens nachgewiesen werden. Der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 4 ist deutlich höher als bei den niedrigeren Pflegegraden und umfasst beispielsweise eine intensive Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie der medizinischen Versorgung. Laut Definition kennzeichnet Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit Pflegegrad 4 können Betroffene nicht mehr rund um die Uhr allein in einer Wohnung oder in einem Haus leben.


Wer übernimmt die Kosten für Beratung und Beratungsbesuche bei Pflegegrad 4?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Beratung von Menschen mit Pflegegrad 4, um eine verbesserte pflegerische Versorgung oder einen altersgerechten Wohnraum-Umbau zu unterstützen. Zudem werden die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI von der Pflegeversicherung bezahlt. Diese Beratungsleistungen dienen dazu, die pflegebedürftigen Personen und ihre Angehörigen bestmöglich zu informieren, zu beraten und bei Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pflege zu unterstützen.


Was versteht man unter Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 versteht man darunter eine Form der finanziellen Unterstützung, die Pflegebedürftigen gewährt wird, um ihre häusliche Pflege zu organisieren. Dabei übernimmt ein professioneller Pflegedienst bestimmte pflegerische Aufgaben direkt beim Pflegebedürftigen vor Ort. Diese Leistungen umfassen unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei der Mobilität, Medikamentenverabreichung, Verbandswechsel sowie weitere pflegerische Tätigkeiten.


Was ist eine Pflegekasse?

Eine Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung, die die finanzielle Unterstützung und Organisation von Pflegeleistungen für pflegebedürftige Menschen in Deutschland sicherstellt.


Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?

Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben Menschen, die pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind. Dazu zählen Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind. Bei Pflegegrad 4 z. B. sind die Leistungen der Pflegekasse darauf ausgerichtet, Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Pflegebedürftigkeit in ihrer täglichen Versorgung und Betreuung zu unterstützen.


Sind bei Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen oder Pflegegeld sinnvoller?

Die Wahl zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld steht jedem Pflegebedürftigen frei. Pflegegeld wird anstelle von Sachleistungen ausgezahlt und ermöglicht es den Pflegebedürftigen, selbstständig Pflegekräfte oder Angehörige zu beauftragen und zu vergüten. Die Entscheidung für Sachleistungen oder Pflegegeld sollte auf den individuellen Bedarf und die Präferenzen abgestimmt sein.

Welche Voraussetzungen müssen für die Einstufung in Pflegegrad 4 erfüllt sein?

Um Pflegegrad 4 zu erhalten, stellen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MD (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) untersucht im Anschluss die noch vorhandene Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems. Je geringer die Selbstständigkeit, desto mehr Punkte werden vergeben und infolgedessen ein höherer Pflegegrad. Pflegegrad 4 erfordert zwischen 70 und unter 90 Punkten bei der Begutachtung.


Kann ich mit Pflegegrad 4 eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen?

Ja, mit Pflegegrad 4 haben Sie sowohl Anspruch auf Verhinderungspflege als auch auf Kurzzeitpflege. Wenn Ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind, können Sie eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, um weiterhin eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Leistungen aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können auch miteinander kombiniert werden.


Wer trägt die Kosten für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?

Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Die Pflegekasse zahlt dabei eine vereinbarte Pauschale an den Pflegedienst, um die erbrachten Pflegeleistungen abzudecken. Die Höhe der Sachleistungen hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.


Kann man mit Pflegegrad 4 noch allein leben?

Laut Definition markiert Pflegegrad 4 eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und deutet auf einen erheblichen Pflegebedarf hin. Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen umfassende Hilfe bei nahezu allen alltäglichen Aktivitäten. Dazu zählen die Körperpflege, das An- und Auskleiden oder auch die Mobilität. Ob und inwieweit die Möglichkeit realistisch ist, allein zu leben, hängt von den verbliebenen Fähigkeiten ab, dem aktuellen Gesundheitszustand, dem persönlichen sozialen Netzwerk sowie der Verfügbarkeit von Hilfe. In vielen Fällen kann eine Kombination aus professionellen Pflegediensten, ambulanten Betreuungsdiensten, häuslichen Hilfen und ggf. Kurzzeitpflege eine alleinige Lebensführung bei Pflegegrad 4 ermöglichen. Für die Beurteilung und Entscheidung für das bestmögliche Pflege-Arrangement ist eine umfassende Bedarfsanalyse sinnvoll.


Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 4?

Die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 ist oft umfangreich und kann sowohl körperliche Unterstützung als auch Hilfe bei täglichen Aktivitäten umfassen. Daher ist es wichtig, dass diese Personen angemessen betreut werden, damit sie ihren Alltag bestmöglich bewältigen können.

Pflegehilfsmittel spielen hier eine entscheidende Rolle. Sie können Pflegebedürftigen helfen, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und den Pflegenden gleichzeitig die Arbeit erleichtern. Pflegehilfsmittel können z. B. Toilettensitze, Bettgalgen, Patientenlifter oder auch spezielle Pflegebetten sein. Solche Pflegehilfsmittel werden in den meisten Fällen von der Pflegekasse übernommen. Es lohnt sich daher, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die zur Verfügung stehenden Pflegehilfsmittel zu informieren.

Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 4 zu?

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, um Ihre besondere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abzumildern. Das beinhaltet finanzielle Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die Ihnen bei der Bewältigung Ihres Pflegebedarfs helfen. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen, Zugang zu teilstationären Pflegeangeboten und die Möglichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds umzusetzen. Ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung, um Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Ergänzend dazu erhalten Sie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel.


Haben Personen mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Ja, pflegebedürftige Versicherte mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung kann genutzt werden, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Beispiele hierfür sind Besuchs- und Begleitdienste, Alltagsbegleiter oder eine Haushaltshilfe. Die Entlastungsleistungen dienen dazu, die pflegebedürftige Person zu entlasten und ihr mehr Unterstützung im Alltag zu bieten. Es handelt sich um eine sog. Kostenerstattungsleistung.


Welche früheren Pflegestufen entsprechen heute Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 entspricht im neuen System, das 2017 eingeführt wurde, in der Regel der ehemaligen Pflegestufe 3. Personen, die vor der Umstellung auf Pflegegrade als schwerst pflegebedürftig eingestuft wurden (Pflegestufe 3), wurden im Allgemeinen in Pflegegrad 4 übergeleitet. Grundsätzlich ermöglichen die Pflegegrade eine gerechtere Einstufung, da das neue System neben dem Pflegeaufwand auch den Grad der Selbstständigkeit und die Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen berücksichtigt.


Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 zu?

Aktuell (Stand Januar 2025) stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 4 folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zu, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu unterstützen:

  • Pflegegeld: 800 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 Euro (für professionelle Pflegedienste)
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 1.685 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
  • Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (ab dem 01.07.2025 - 1.685 Euro)
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Weiterführende Informationen zu Pflegegraden

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