Schliessen
Schliessen
Terminkalender Terminkalender

DIN-Standard für die sog. 24-Stunden-Betreuung

Neue Richtlinien mit Vorteilen für Familien, Betreuungskräfte & Unternehmen

Die Versorgungsform der sogenannten 24-Stunden-Betreuung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig fehlte es bis dato an einem einheitlichen Qualitätsstandard. Die Folge: Eine Vielzahl von Anbietern mit unterschiedlicher Dienstleistungsqualität und unterschiedlichen Geschäftsmodellen im In- und Ausland sorgen für Undurchschaubarkeit und führen nicht selten zu einem juristischen Risiko für die Verbraucher. Wir begrüßen es daher sehr, dass wir mit unserem Know-how und über 19 Jahren Erfahrung an einem Branchenstandard mitwirken durften, der dieses Problem löst. Als Qualitätsanbieter und DIN-Gestalter ist es uns ein wichtiges Anliegen, für mehr Transparenz, mehr Schutz und eine hohe Versorgungsqualität in der Branche insgesamt zu sorgen.

Das Ziel dieses neuen Branchenstandards DIN SPEC 33454 besteht darin, Anforderungen und Mechanismen festzulegen, die allen an der Pflege Beteiligten Orientierung bieten und ihnen bei erfolgreicher Anwendung zugutekommen. In dem Dokument mit der vollen Bezeichnung »Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte« werden Anforderungen an die unterschiedlich Beteiligten und an deren Zusammenwirken festgelegt.

Hausengel ist Vorreiter

Für transparente, nachhaltige, faire und sichere Pflege & Betreuung

Verbraucher sollten stets darauf achten, einen nach DIN SPEC 33454 arbeitenden Vermittler in Anspruch zu nehmen, um eine nachhaltige, transparente und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu erhalten. Die Sicherstellung eines solchen Standards gelingt allerdings nicht im Alleingang. Nur wenn möglichst viele mitmachen, kann sich die Versorgungsqualität der gesamten Branche erhöhen. Umso mehr sind wir ein bisschen stolz darauf, in einer Vorreiterrolle den DIN-Branchenstandard mit vorangetrieben zu haben.

Nach über einem Jahr Zusammenarbeit in einem interdisziplinärem Gremium wurde die DIN SPEC am 29. Januar 2021 veröffentlicht. Mehr dazu erfahren Sie hier in unserer News. 

Interessierte können die DIN SPEC 33454 hier herunterladen.

Alle Vorteile im Überblick

Ein DIN-Standard, der neue Maßstäbe setzt

Für Betreuungskräfte

  • Faire Arbeitsbedingungen
  • Angemessene Unterbringung
  • Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben
  • Pflegefachliche Begleitung & Unterstützung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • 24/7-Erreichbarkeit eines persönlichen Beraters

     

Für Familien

  • Rechtssicherheit und Transparenz
  • Bessere Orientierung am Markt durch belastbare Vergleichbarkeit von Anbietern
  • Umfassende Beratung und Begleitung
  • Qualifizierte Betreuungskräfte
  • Hohe Versorgungsqualität
  • 24/7-Erreichbarkeit eines persönlichen Beraters
     

Für Unternehmen

  • Größerer Wettbewerb und Förderung der Innovationskraft
  • Höhere Dienstleistungsqualität in der Branche insgesamt
  • Selektion »schwarzer Schafe«
  • Förderung des Austauschs und der Vernetzung von Pflege- und Betreuungsdienstleistern
  • Erhöhung der Anerkennung & gesellschaftlichen Akzeptanz der »24h-Betreuung«

Top Bedingungen für Betreuungskräfte

In der DIN SPEC werden vielfältige Anforderungen an die Arbeitsumgebung am Einsatzort der Betreuungskraft gestellt, die mindestens erfüllt sein müssen.

Diese betreffen z. B. die Ausstattung des Wohnraumes. Demnach hat der Vermittler dafür Sorge zu tragen, dass eine Betreuungskraft an ihrem Einsatzort ein eigenes, möbliertes Zimmer als Rückzugsort zur Verfügung hat und uneingeschränkten Zugang zu Sanitärräumen und Küche erhält. Eine angemessene Unterbringung beinhaltet auch  das Vorhandensein von W-LAN für die Betreuungskraft, damit sie den Kontakt zu ihrer Familie in der Heimat halten kann. Weitere Punkte betreffen u. a. die Verfügbarkeit von Arbeits- und Transportmitteln, damit die Betreuungskraft ihrer Arbeit stets gut und sicher nachgehen kann.

Nur wenn es unseren Betreuungskräften gutgeht, kann das Hausengel-Konzept im Sinne von Pflegebedürftigen & Familien so funktionieren, wie wir uns das vorstellen. Aus diesem Grund hat Hausengel eine eigene Unternehmensstruktur im Ausland aufgebaut und arbeitet nicht mit externen Partnern. Nur so können wir sicherstellen, dass wir jede Betreuungskraft  persönlich kennen und diese auch einen persönlichen Ansprechpartner innerhalb unserer Struktur hat. Damit schaffen wir Vertrauen auf allen Seiten, sorgen für Sicherheit und verkürzen die Abstimmungsschritte. Über 4.000 zufriedene Betreuungskräfte, die mit uns zusammenarbeiten, bestätigen das.

Qualifizierte Betreuungskräfte für Familien

Die meisten Betreuungskräfte sind keine ausgebildeten Fachkräfte, sollten aber für ihre anspruchsvolle Aufgabe mindestens über ein spezifisches Grundlagenwissen sowie die entsprechende Praxis verfügen. Laut DIN-Standard gehört dazu etwa ein Mindestmaß an notwendigen Sprachkenntnissen, um sich angemessen verständigen zu können.

Eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung im Bereich der Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld sollte ebenfalls zum Standard gehören, um eine nachhaltige Verbesserung in der Versorgungsqualität sicherzustellen. Diese Forderung hat Hausengel maßgeblich in der DIN gefestigt, denn für uns ist die Aus- und Weiterbildung unserer Betreuungskräfte bereits seit Jahren ein zentrales Anliegen.

Die Hausengel Akademie ist der hauseigene Weiterbildungsträger an dem alle Hausengel-Betreuungskräfte ausgebildet werden. Zukünftig wird es für Betreuungskräfte auch verpflichtend sein, vor Auftragsbeginn einen gültigen und anerkannten Erste-Hilfe-Nachweis vorweisen zu können.

Qualifizierte Vermittler – Seriöse Anbieter

Die Anforderungen an Vermittler von Betreuungsdienstleistungen sind das umfangreichste Kapitel innerhalb der DIN SPEC. Sie beinhalten zahlreiche Kriterien zu den Punkten Kommunikation und Erreichbarkeit, Formalien, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen etc.

Grundlegend müssen Anbieter, die nach DIN SPEC 33454 tätig werden wollen, stärkere Aufklärungsarbeit leisten und detailliert über den Leistungsumfang und die rechtliche Grundlage ihrer Dienstleistung informieren.

Bei Hausengel ist es bereits seit vielen Jahren Standard und gelebte Praxis, dass eine begleitende Beratung vor, während und nach dem Vermittlungsprozess gewährleistet wird. Die pflegefachliche Begleitung durch examinierte Mitarbeiter ist ergänzende und qualitätssteigernde Maßnahme zugleich, wobei es sich selbstverständlich um eine jeweils bedarfsgerechte und rechtssichere Dienstleistung handeln muss. Darunter fällt z. B. auch, dass der Vermittler in Deutschland einen Vertrag direkt mit der zu betreuenden Person bzw. ihrer Familie abschließt – nicht, wie es leider häufig der Fall ist, über Dritte aus dem Ausland.

DIN-Branchenstandard
»Der neue DIN-Branchenstandard ist anbieterübergreifend anwendbar. Aus Verbrauchersicht werden zum ersten Mal Rahmenbedingungen festgelegt, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung.«
Juliane Bohl, Geschäftsführerin

Ein Schutzschirm für mehr Legailtät & Transparenz in der Branche

Rechtliche Anforderungen an Vermittler in der 24-Stunden-Betreuung

Rechtliche Anforderungen an Vermittler von nicht selbstständigen Betreuungskräften

Wenn Betreuungskräfte im Ausland beschäftigt und nach Deutschland entsendet werden, oder wenn die Betreuungskräfte in Deutschland angestellt sind (entweder beim Vermittler direkt oder bei der Familie), gelten im Wesentlichen 4 besondere Bestimmungen, an denen Sie erkennen, ob ein Anbieter nach DIN SPEC 33454 – und damit legal – arbeitet:

  1. Der Vermittler von entsendeten Betreuungskräften muss einen direkten Vertag mit der zu betreuenden Familie abschließen. Es reicht nicht aus, wenn die Familie nur mit dem Entsender aus dem Ausland einen Vertrag eingeht.
  1. Der Vermittler muss seinen Entsende-Partner aus dem Ausland regelmäßig auditieren und sich u. a. auch über den Sozialversicherungsstatus der Betreuungskräfte informieren lassen. Darüber hinaus muss eine Erklärung vorliegen, dass alle relevanten Gesetze wie etwa das Arbeitnehmer-Entsenderecht und das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Ganz konkret bedeutet das Folgendes:

a) Eine entsendete oder in Deutschland angestellte Betreuungskraft darf täglich max. 10 Stunden arbeiten. Zu diesen 10 Stunden gehören auch die Bereitschaftszeiten, in denen sich die Betreuungskraft z. B. in ihrem Zimmer aufhält, aber zur Stelle ist, falls die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt. Die gelebte Praxis ist hier leider schwer bis gar nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar, denn es bedeutet, dass auch die Zeit, in der die Betreuungskraft schläft oder Fernsehen schaut, aber »bereit ist«, mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Unabhängig davon, welcher Stundenumfang im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, mindestlohnpflichtig sind die tatsächlich geleisteten Arbeits- und Bereitschaftszeiten.

b) Außerdem müssen zwischen dem letzten Handschlag am Arbeitstag und dem ersten Handschlag am nächsten Arbeitstag 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Ist die Betreuungskraft auch nachts im Notfall zur Stelle, und damit in Bereitschaft, kann die ununterbrochene Mindest-Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen nicht eingehalten werden und es liegt tatsächlich eine 24 Stunden umfassende Arbeitszeit vor.

c) Die erbrachten Arbeits-, Ruhe- & Bereitschaftszeiten müssen dokumentiert werden. Die DIN SPEC 33454 verlangt ferner, dass die Betreuungskraft mind. einen freien Tag (24 Stunden am Stück) pro Woche frei hat.
 

  1. Der Vermittler muss die Arbeits- bzw. Auftragsverträge der Betreuungskräfte stichpunktartig prüfen und sich von einer vorliegenden Sozialversicherung sowie einem ausreichenden Versicherungsschutz für die Betreuungskräfte überzeugen.
  2. Der Vermittler von nicht selbstständigen Betreuungskräften muss die Verbraucher darüber aufklären, ob die durch ihn vermittelten Betreuungskräfte im In- oder Ausland beschäftigt sind und dass weder der Vermittler noch der Verbraucher der Betreuungskraft gegenüber weisungsbefugt sind. Hinweise zur Gefahr einer möglichen Arbeitnehmerüberlassung gehören dazu. Alle o. g. gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Bedeutung von Rufbereitschaft sowie die einzuhaltenden Ruhe- und Freizeiten sind ebenso beratungsrelevant wie die möglichen Rechtsfolgen bei Missachtung der Vorgaben und müssen dem Verbraucher gegenüber klar kommuniziert werden. Mit diesen Vorgaben kann verhindert werden, dass sich ein Vermittler der Verantwortung gegenüber der eigentlichen Betreuungsleistung entzieht und vorgibtt, mit dieser nichts mehr zu tun zu haben.
     

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

Welche Zeiten müssen in der 24-Stunden-Pflege durch nicht selbstständige Betreuungskräfte vergütet werden?

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin wurde einer entsendeten bulgarischen Betreuungskraft rückwirkend ein Lohnanspruch über die gesamte Arbeits- und Bereitschaftszeit  zugesprochen. Das Gericht legte eine vergütungspflichtige Zeit von 21 Stunden pro Tag zugrunde, wonach ihr der Arbeitgeber deutlich mehr Stunden auf Mindestlohnbasis bezahlen muss.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2020, Az: 21 Sa 1900/19

Rechtliche Anforderungen an Vermittler von selbstständigen Betreuungskräften

Vermittler von selbstständigen Betreuungskräften müssen sicherstellen, dass die durch sie vermittelten Betreuungskräfte über eine gültige Gewerbeanmeldung sowie eine Steuernummer (zur Rechnungsstellung) verfügen. Im Fall von selbstständigen Betreuungskräften muss die Rechnungsstellung monatlich erfolgen. Die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes und des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind einzuhalten.

Auch im Fall von selbstständigen Betreuungskräften muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegen. Eine einfache Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Selbstständige Betreuungskräfte mit einer deutschen Gewerbeanmeldung sind außerdem zur Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet – der Vermittler muss das Vorhandensein dieses Versicherungsschutzes überprüfen.

Der Vermittler selbstständiger Betreuungskräfte muss die Verbraucher klar darüber informieren, dass es sich um selbstständige Betreuungskräfte handelt und ob ihre Gewerbeanmeldung in Deutschland oder im EU-Ausland vorliegt. Ferner hat er sie darüber aufklären, dass weder der Vermittler noch der Verbraucher der Betreuungskraft gegenüber weisungsbefugt ist.
Die Merkmale der Selbstständigkeit und die damit verbundene Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung müssen dem Verbraucher eindeutig vermittelt werden. Auch über die möglichen Rechtsfolgen bei Bestehen einer Scheinselbstständigkeit ist Aufklärung zu leisten. Dem Verbraucher muss deutlich kommuniziert werden, dass er jederzeit ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen lassen kann.

Allgemeine Anforderungen an ...

... Vermittler

Unabhängig vom rechtlichen Modell muss jeder Vermittler folgende allgemein verbindliche Anforderungen erfüllen:

  • Unter Einsatz von Beratungsprotokollen muss eine umfangreiche Beratung der Verbraucher stattfinden.
  • Der Betreuungs- und Pflegebedarf muss standardisiert erfasst und gelenkt dokumentiert werden.
  • Die gesamte Pflege- und Betreuungssituation muss von einer examinierten Pflegefachkraft beurteilt werden.
  • Die Prüfung und Entscheidung, ob eine Betreuung im häuslichen Umfeld unter den angegebenen Bedingungen oder nur unter erweiterten Bedingungen (z. B. der Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes) realisierbar ist, obliegt der examinierten Pflegefachkraft.
  • Dem Verbraucher müssen alle entstehenden Kosten detailliert dargelegt werden.
  • Es muss ersichtlich sein, welche Vergütung die Betreuungskraft und welche der Vermittler erhält.

Dass der Vermittler auch nach einer erfolgreichen Vermittlung und im Notfall rund um die Uhr für den Verbraucher erreichbar ist, sollte nicht nur grundsätzlich selbstverständlich sein sondern ist auch eine elementare Anforderung der DIN SPEC 33454.

Der Vermittler muss den Verbraucher während des gesamten Betreuungszeitraums pflegefachlich begleiten. Dafür muss er ihm die Möglichkeit bieten, mindestens einmal im Quartal mit einer examinierten Pflegefachkraft zu sprechen und durch diese beraten zu werden. Für jeweils 250 aktive Bestandsverträge muss eine beim Vermittler oder einem verbundenen Unternehmen beschäftigte examinierte Pflegefachkraft für die Kundenberatung zur Verfügung gestellt werden.

... die Betreuungskraft

Die Betreuungskraft ist und bleibt im Setting der sogenannten 24-Stunden-Betreuung der Dreh- und Angelpunkt. Daher werden in der DIN SPEC 33454 auch Anforderungen an sie selbst formuliert:

  • Es dürfen nur volljährige Betreuungskräfte vermittelt werden.
  • Die Deutschkenntnisse müssen mindestens die Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen.
  • Neben personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen sollte die Betreuungskraft auch über betreuungsbezogenes Grundlagenwissen verfügen, dass sie im Rahmen einer anerkannten Aus- und Weiterbildung im Bereich der Betreuung erworben hat.

... den Einsatz und den Einsatzort

Eine qualitätsgesicherte Betreuung im häuslichen Umfeld kann nur gelingen, wenn auch die Bedingungen am Einsatzort gewisse Anforderungen erfüllen. Die in der DIN SPEC 33454 genannten Anforderungen an den Einsatz und den Einsatzort müssen bereits vor Dienstleistungsbeginn durch den Vermittler überprüft werden. Sollten die Kriterien nicht erfüllt sein, darf keine Vermittlung stattfinden.

Folgende Anforderungen an den Einsatz und den Einsatzort der Betreuungskraft müssen gewährleistet sein:

  • Möbliertes Zimmer als Rückzugsort
  • Uneingeschränkten Zugang zu bzw. Mitbenutzung von Sanitärräumen und Küche
  • Funktionierende W-LAN-Verbindung
  • Verfügbarkeit von Arbeits- und Transportmitteln

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

200,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding GmbH