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Themenwelt »Pflegegrade« Pflege-Ratgeber

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Pflegegrad 2 (vormals Pflegestufe 0 oder 1)

Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gelten seit 2017 andere Bezeichnungen für die einzelnen Abstufungen bei der Pflegebedürftigkeit. Die neue Einstufung in Pflegegrade ersetzt die bis dato geltenden Pflegestufen. Sie beginnt mit dem Pflegegrad 1 für Menschen mit leichter Einschränkung der Selbstständigkeit und endet beim Pflegegrad 5 mit dem höchsten Pflegebedarf. Pflegegrad 2 ersetzt die frühere Pflegestufe 0.
 
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegekasse, wenn sie vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) in einen der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft wurden. Die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt bei erheblicher Einschränkung der Selbstständigkeit. Sie setzt voraus, dass der Medizinische Dienst in seinem Gutachten einen Punktewert zwischen 27 und 47,5 ermittelt hat.

Dabei können Einschränkungen der Selbstständigkeit im Bereich von Mobilität oder Selbstversorgung vorliegen. Eventuell sind die kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten betroffen und/oder das Alltagsleben und soziale Kontakte eingeschränkt, so dass Betroffene nur noch begrenzt am Alltagsgeschehen teilnehmen können. Möglich ist auch, dass die Einnahme von angeordneten Medikamenten oder Therapien nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann.

Wenn der Medizinische Dienst in verschiedenen Bereichen eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt und die angegebene Punktzahl berechnet hat, können die betroffenen Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen, wie sie die Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 vorsieht.

Aufgepasst!

Aus Pflegstufen wurden Pflegegrade

Pflegestufen gibt es nicht mehr. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Pflegesystems wurden zum 1. Januar 2017 die bis dato geltenden Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst wurden. Mit der Pflegegrad-Einführung wurde die alte Pflegestufe 0 durch Pflegegrad 2 ersetzt. Mit anderen Worten: Wenn jemand vor der Einführung der Pflegegrade in Pflegestufe 0 eingestuft war, erfolgte nach der Umstellung automatisch die Überführung in Pflegegrad 2. Auch Personen, die zuvor in Pflegestufe 1 eingestuft waren, wurden im Regelfall in den Pflegegrad 2 übergeleitet, sofern ein leichter bis mäßiger Pflegebedarf vorlag.

Die neuen Pflegegrade 1–5 berücksichtigen nicht nur den reinen Pflegeaufwand, sondern auch den Grad der Selbstständigkeit sowie die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Personen. Damit ist eine genauere und auch gerechtere Einstufung jedes Einzelnen möglich. Mit dem kostenlosen Pflegegrad-Rechner von Hausengel können Sie anhand einiger Fragen Ihren voraussichtlichen Pfleggrad prognostizieren.

Tabelle von Pflegestufen und Pflegegraden im Vergleich
Leistungen
Pflegebedürftige wählt Nummer einer Pflege-Beraterin am Handy

Leistungen bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 im Überblick

Manche finanziellen Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich hoch, manche richten sich in der Höhe nach der Schwere der Beeinträchtigung. Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 enthalten den Entlastungsbetrag von 131,- Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro pro Monat und den Anspruch auf Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern und anpassen (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme). Die Anpassungsmaßnahmen erfordern gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
 
Ab Pflegegrad 2 tritt auch erstmals das Anrecht auf monatliches Pflegegeld in Kraft (347 Euro monatlich). Weiter werden die Tages- und Nachtpflege (721 Euro), die Kurzzeitpflege (bis zu 1.854 Euro jährlich), die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Jahr) und die vollstationäre Pflege (805 Euro) finanziell unterstützt. Außerdem beginnt mit dem Pflegegrad 2 die finanzielle Unterstützung bei den Pflegesachleistungen (bis zu 796 Euro). Alle Angaben Stand Januar 2025.

Tabellarische Darstellung der Pflegegrad-Einstufung nach Punktesystem

Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems

Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.

Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.

Claudia Hüttner-Berger

Wir sind persönlich für Sie da!

»Wenn sich mit Pflegegrad 2 der Alltag im eigenen Zuhause spürbar verändert, wirft das viele Fragen auf. Wir nehmen uns Zeit für Sie und klären mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung jetzt sinnvoll für Sie ist.«
 

Claudia Hüttner-Berger
Pflegeberaterin

Zur kostenlosen Pflegeberatung

Entlastungsbetrag

Den Entlastungsbetrag von 131,- Euro flexibel einsetzen

Wer in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde, kann seinen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- Euro monatlich flexibel einsetzen. Er kann an Betreuungsgruppen für leicht Hilfebedürftige teilnehmen und sich im Kontakt mit Gleichgesinnten austauschen. Hier hat er Gesellschaft und findet sicher auch Tipps, die für seine Situation maßgeblich und hilfreich sind.
 
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können ihre 131,- Euro Entlastungsbetrag auch dazu nutzen, sich eine Haushaltshilfe fürs Kochen, Einkaufen und/oder Reinigungsarbeiten zu organisieren. Diese Unterstützung ist gerade bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstversorgung besonders wertvoll. So können pflegebedürftige Menschen auch weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben. Eine Alltagsbegleitung kann ebenfalls in vielen Situationen Hilfe und Unterstützung anbieten. Sie leistet Gesellschaft und Unterhaltung, begleitet beim Einkaufen und Spazierengehen und kann Funktionen übernehmen, wie sie in der Regel auch Freunde oder gute Bekannte erfüllen.

Der Entlastungsbetrag kann ebenso für eine Tages- und Nachtpflege sowie die stationäre Pflege verwendet werden.

Pflegebedürftige Seniorin bekommt mit Blick auf den Pflegegrad-Antrag Fragen zu ihrer Gesundheit und Pflegebedürftigkeit erläutert
Pflegehilfsmittel
Ambulante Pflege-Fachkraft hält die Hand eines pflegebedürftigen alten Mannes

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und medizinisch-technische Hilfsmittel bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 stehen verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Die Produkte stammen aus den Bereichen Infektion, Hygiene sowie Inkontinenz und Schutz. Pflegebedürftige wählen die Produkte aus, die sie oder ihre Pflegehelfer für das Wohlbefinden, für Sicherheit und Gesundheit brauchen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz, Schutzkleidung und Bettschutzeinlagen sein. Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro im Monat dazu.
Für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufs als technisches Hilfsmittel sowie für sonstige medizinische Hilfsmittel für Senioren zahlt die Pflegekasse Zuschüsse, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgelistet sind.

Pflegegrad-Kriterien

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:

Kreisdiagramm mit der Gewichtung der Pflegegrad-Kriterien und Bepunktung bei Pflegegrad 2

Modul 1: Mobilität

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Modul 4: Selbstversorgung

Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.

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Pflegegrad­rechner

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Ermitteln Sie jetzt mit einigen wenigen Eingaben in unseren praktischen Pflegegradrechner umgehend Ihren voraussichtlichen Pflegegrad.

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1

1.1Positionswechsel im Bett
Info
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
Info
1.3Umsetzen
Info
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
Info
1.5Treppensteigen
Info

2

2.1Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
Info
2.2Örtliche Orientierung
Info
2.3Zeitliche Orientierung
Info
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
Info
2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
Info
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
Info
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
Info
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
Info
2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen
Info
2.10Verstehen von Aufforderungen
Info
2.11Beteiligen an einem Gespräch
Info

3

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
Info
3.2Nächtliche Unruhe
Info
3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Info
3.4Beschädigen von Gegenständen
Info
3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
Info
3.6Verbale Aggression
Info
3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
Info
3.8Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen
Info
3.9Wahnvorstellungen
Info
3.10Ängste
Info
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Info
3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen
Info
3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Info

4

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
Info
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
Info
4.3Waschen des Intimbereichs
Info
4.4Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
Info
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
Info
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
Info
4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
Info
4.8Essen
Info
4.9Trinken
Info
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
Info
4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Info
4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma
Info
4.13Ernährung parenteral oder über Sonde
Info

5

5.1Medikation
Info
5.2Injektionen
Info
5.3Versorgung intravenöser Zugänge (Port)
Info
5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
Info
5.5Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen
Info
5.6Messung und Deutung von Körperzuständen
Info
5.7Körpernahe Hilfsmittel
Info
5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
Info
5.9Versorgung mit Stoma
Info
5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
Info
5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.12Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Info
5.13Arztbesuche
Info
5.14Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.)
Info
5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.)
Info
5.16Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Info

6

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
Info
6.2Ruhen und Schlafen
Info
6.3Sich beschäftigen
Info
6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
Info
6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Info
6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
Info

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Wussten Sie?

Versicherte mit körperlichen Einschränkungen werden in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet.

Wir bieten Ihnen bundesweit eine persönliche und individuelle Pflegeberatung zu allen Themen der häuslichen Kranken- und Altenpfege an.

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Zuschuss

Zuschuss für eine Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Für eine seniorengerechte Wohnraumanpassung zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180,- Euro als Zuschuss. Dabei geht es hauptsächlich um Maßnahmen, die die Wohnung barrierefrei machen. Besonderer Wert wird auf die Umgestaltung des Badezimmers gelegt. Waschbecken, Dusche, bzw. Badewanne und Toilettensitz sollten in ihrer Höhe und Funktionalität seniorengerecht angepasst sein. Der Fußboden muss rutschfest ausgestattet und mögliche Stolperfallen aus dem Weg geräumt sein. Mitunter ist auch der Einbau eines Treppenlifts erforderlich, der ebenso gefördert wird. Sollte sich der Bedarf im Laufe der Jahre erhöhen, zahlt die Pflegekasse eventuell einen weiteren Zuschuss.

Pflegegeld
347 €
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)
796 €
Tages- und Nachtpflege
721 €
Kurzzeitpflege
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
Entlastungsbetrag
131 €
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Eine Abbildung von Münzen

Leistungen für Pflegegrad 2

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
4.180 €
Pflegehilfsmittel
42 €
Eine Abbildung von einem Paket
Ambulante Betreuungsdienste
Individueller Betreuungsmix
Eine Hand
Pflegekurs für Angehörige
Vereinbarkeit Pflege und Beruf
Eine Abbildung von einem Abschlusshut

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht monatlich ein Pflegegeld von 347,- Euro zu, wenn sie durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt werden. Diese Regelung gilt für diesen Personenkreis seit 2017 – mit dem Zusatz »mit und ohne Demenz«. Laut Gesetzeslage der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen gedacht und wird monatlich an Pflegebedürftige überwiesen.
 
Außerdem stehen Pflegebedürftigen in Höhe von 796,- Euro monatlich Pflegesachleistungen zu, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Jeder Pflegedienst rechnet auch direkt mit der Pflegekasse ab. Mit Pflegesachleistungen sind alle Dienstleistungen von pflegenden Fachkräften gemeint, die die Körperpflege, Bewegung und Ernährung umfassen. Dazu gehören u. a. Ganzkörperwaschungen, Unterstützung beim Duschen oder Baden, Hilfe beim Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme.

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Sie können zum Beispiel einen Teil des Pflegegelds in Pflegesachleistungen investieren. Wird andererseits die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann die Differenz als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Zuschuss bei teilstationärer Pflege und weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 2

Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen bezuschussen Pflegekassen die teilstationäre Pflege. Die maximale Leistung beträgt beim Pflegegrad 2 monatlich 721,- Euro. Das gilt für Tages- oder Nachtpflege, wenn Pflegebedürftige entweder tagsüber von einer anderen Einrichtung betreut werden müssen oder während der Nacht besondere Betreuung und Pflege benötigen.
 
Pflegebedürftigen steht kostenlose Beratung durch eine professionelle Pflegekraft zu. Sie können an Pflegekursen oder Pflegeschulungen teilnehmen. Auch die pflegenden Angehörigen haben ein Recht darauf, kostenlos Pflegekurse zu absolvieren.
Zweimal pro Jahr finden Beratungsbesuche vor Ort durch qualifizierte Pflegekräfte statt, bei denen die Qualität der Pflege überprüft wird. Hier kann die Fachkraft u. a. auch Tipps geben, wie die häusliche Situation in Bezug auf die Pflege verbessert werden kann. Diese Beratungsbesuche sind für Personen mit Leistungsbezug aus dem Pflegegrad 2 verpflichtend.

Jährliche und einmalige Leistungen bei Pflegegrad 2

Einmal pro Jahr können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 finanzielle Leistungen ihrer Pflegekasse zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Bezuschussung zur Verhinderungspflege erfolgt, wenn die bisher pflegende Person Urlaub macht oder durch Krankheit oder andere Gründe verhindert ist und ein anderer Angehöriger oder eine Pflegefachkraft die Betreuung und Pflege übernimmt. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.612,- Euro jährlich und wird bis zu acht Wochen gewährt. Ab dem 01.07.2025 erhöht sich dieser Betrag auf 1.685,- Euro.

Die Kurzzeitpflege bezieht sich auf die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird mit 1.854,- Euro im Jahr gefördert . Auch hier besteht die Möglichkeit, beide finanziellen Leistungen miteinander zu kombinieren. Die nicht genutzte Verhinderungspflege kann auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden und umgekehrt.

Beim Umzug in eine ambulant betreute Pflege- und Wohngemeinschaft erhalten Pflegebedürftige einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro pro Monat. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeldverbesserung werden von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.180 Eure je Maßnahme bezuschusst (Stand: Januar 2025).

Fallbeispiel

Fallbeispiel: Pflegegrad 2

Ein älteres Paar hält sich in den Armen und schaut den Betrachter mit glücklichem Gesichtsausdruck an.

Karl-Heinz Brandauer, 79 Jahre

Situation

Herr Brandauer lebt mit seiner Frau in einer Eigentumswohnung. In den letzten Jahren haben sich bei ihm eine schmerzende Kniegelenksarthrose (beidseits) sowie leichte Gedächtniseinbußen entwickelt. Beim Treppensteigen und bei längeren Gehstrecken benötigt er zunehmend Unterstützung. Die tägliche Körperpflege gelingt ihm meist noch weitgehend selbstständig, beim Duschen und Ankleiden benötigt er inzwischen jedoch häufig Hilfe. Hin und wieder vergisst er die Einnahme seiner Medikamente, weshalb es sich seine Tochter und seine Enkelin zur Routine gemacht haben, ihn mehrmals pro Woche daran zu erinnern.

Gefühlslage

Karl-Heinz ist froh, mit seiner Frau weiterhin in seiner vertrauten Wohnung leben zu können. Er fühlt sich jedoch oft unsicher, wenn er Termine allein planen oder seine Medikamente eigenständig einnehmen muss. Er ist von Natur aus ein geselliger Mensch, meidet aber seit einigen Monaten größere Veranstaltungen. Der ehemalige Werkzeugmacher ist gerne in der Natur unterwegs und hält sich mit Schachspielen, Sudoku und Bewegungsübungen fit, soweit es seine Einschränkungen zulassen. Diese lösen mitunter leichte Stimmungsschwankungen aus.

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Nach Antragstellung besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) Karl-Heinz zu Hause und bewertet die sechs Module des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Ein älterer Herr mit Gehstock und eine junge Frau laufen, die Arme untergehakt, über einen Steg. Beide haben dem Betrachter den Rücken zugewandt.

Mobilität

Karl-Heinz kann sich mit seiner Gehhilfe in der Wohnung weitgehend selbstständig bewegen. Auch kurze Strecken kann er gehen. Beim Treppensteigen oder längeren Gehstrecken ist er jedoch auf Hilfe angewiesen. Zudem fällt ihm das Aufstehen vom Stuhl zunehmend schwerer und gelingt oft nur unter Zuhilfenahme von Haltegriffen oder mit Unterstützung durch eine andere Person. In der Begutachtung werden in diesem Modul insgesamt 4 Punkte festgestellt. Da Modul 1 mit 10 % gewichtet wird, ergeben sich daraus 5 Punkte.

Ein älterer Herr mit weißem Haar und eine junge Frau spielen Schach an einem Tisch. Sie sitzen über Eck. Die junge Frau hält eine Schachfigur in der Hand und lächelt, während der Senior aufs Schachbrett schaut.

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Karl-Heinz zeigt deutliche Gedächtniseinbußen. Er vergisst wiederholt die Einnahme seiner Medikamente und hat Schwierigkeiten, sich an vereinbarte Termine zu erinnern. Auch seine zeitliche Orientierung ist nicht mehr immer zuverlässig, er verwechselt gelegentlich Wochentage. In der Kommunikation ist er hingegen weitgehend verständlich und kann seinen Willen ausdrücken. Für diese Einschränkungen erhält er 6 Punkte. Modul 2 wird mit 15 % gewichtet, was zu einem Ergebnis von 7,5 Punkten führt.

Ein älterer in einem rot-weißen Winterpullover hat gedankenverloren und still seinen Blick auf einen Punkt gerichtet, während seine rechte Hand in einer Geste des Nachdenkens an seinem Kinn verweilt.

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Auffällige Verhaltensweisen wie nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten oder depressive Episoden treten bei Karl-Heinz nicht auf. Das Modul bleibt daher unauffällig und wird mit 0 Punkten bewertet. Gewichtet ergibt dies ebenfalls 0 Punkte. Da in der Gesamtbewertung jeweils der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 berücksichtigt wird, fließen hier die 7,5 Punkte aus Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) ein.

Blick aus der Vogelperspektive auf einen älteren Mann, der an einem runden braunen Tisch sitzt und sich einen Marmeladen-Toast schmiert. Vor ihm steht ein dunkles Tablett mit einem weißen Teller drauf sowie einer Banane, einem Apfel, einer Kaffee- oder Tee-Tasse sowie einem geöffneten Marmeladenglas.

Selbstversorgung

Karl-Heinz kann die Körperpflege größtenteils selbstständig übernehmen. Beim Duschen benötigt er jedoch regelmäßig Unterstützung und ist auch beim An- und Auskleiden auf Hilfe angewiesen. Die Nahrungsaufnahme gelingt ihm hingegen noch ohne fremde Hilfe. In der Begutachtung wird hier eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, die mit 5 von 10 möglichen Punkten bewertet wird. Aufgrund der Gewichtung des Moduls mit 40 % ergibt sich somit ein Gesamtwert von 10 Punkten.

Ein älterer Herr im Trägerunterhemd wird von einem Arzt mit einem Stethoskop abgehört. Im Bildausschnitt sieht man nur den älteren Herrn unterhalb der Augenpartie bis zur Brust. Der Abhörvorgang steht im Bildvordergrund.

Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Da Karl-Heinz regelmäßig Medikamente einnehmen muss und immer häufiger daran erinnert werden muss, ergibt sich in diesem Modul ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf. Auch für Arztbesuche benötigt er gelegentlich Begleitung. Insgesamt erhält er in diesem Modul 2 bis 3 Punkte, was einem gewichteten Ergebnis von 10 Punkten entspricht.

Ein älterer Herr mit braunem Wintermantel, Kappe, Schal und Gehstock geht auf einem belaubten Weg spazieren. Den Weg säumt links eine niedrige grüne Hecke, rechts eine Reihe mit Bäumen. Der Mann hat dem Betrachter den Rücken gekehrt, auf dem seine linke Hand ruht.

Gestaltung des Alltagsleben und sozialer Kontakte

Karl-Heinz gelingt es nicht mehr so wie früher, seinen Tagesablauf zuverlässig zu strukturieren. Er benötigt Unterstützung bei der Planung von Aktivitäten und zieht sich zunehmend aus dem sozialen Leben zurück, da er sich unsicher fühlt. Für diese Einschränkungen werden 4 Punkte vergeben. Mit der Gewichtung von 15 % ergibt das 7,5 Punkte.

Ergebnis

Aufgrund der Bewertungen in den einzelnen Modulen erreicht Karl-Heinz Brandauer eine Gesamtpunktzahl von 40 Punkten. Dies entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Damit wird ihm der Pflegegrad 2 zugesprochen. Die Kombination aus körperlichen Einschränkungen durch die Arthrose und kognitiven Beeinträchtigungen in Form von Gedächtnis- und Orientierungsproblemen führt dazu, dass er im Alltag regelmäßig auf Unterstützung angewiesen ist, insbesondere bei der Körperpflege, bei der Medikamenteneinnahme und bei der Alltagsorganisation.

Mit Pflegegrad 2 hat Karl-Heinz nun Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die ihn und seine Angehörigen entlasten. Dazu gehören insbesondere das monatliche Pflegegeld, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst sowie der Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfen im Alltag. Ergänzend kann er Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen und die Übernahme von Pflegehilfsmitteln beantragen, um seine Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und die Pflege zu Hause zu erleichtern.

Grafische Darstellung eines glücklichen älteren Herrn zusammen mit einer Pflegekraft, die ihn unterstützend begleitet.

So ging es weiter ...

Zunächst konnte Karl-Heinz mit der Unterstützung seiner Tochter und seiner Frau den Alltag noch recht gut bewältigen. Doch mit der Zeit stellten sich die regelmäßigen Fahrten zum Arzt, die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme und die Hilfe beim Duschen für beide als zunehmende Belastung heraus. Um die Situation zu entspannen, entschied sich die Familie, den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe und gelegentliche Betreuungsleistungen zu nutzen.

Auf Empfehlung des Pflegedienstes schaute sich Karl-Heinz außerdem eine nahegelegene Tagespflege-Einrichtung an. Dort fand er schnell Gefallen an den gemeinschaftlichen Aktivitäten und den festen Tagesstrukturen, die ihm Sicherheit gaben. Seine Tochter spürte sofort eine deutliche Entlastung, da sie nun mehr Zeit für Beruf und Familie hatte, während ihr Vater tagsüber gut versorgt und in Gesellschaft war.

Bei Gesprächen mit Bekannten wurde die Tochter erstmals auch auf das Konzept der 24-Stunden-Betreuung aufmerksam. Zunächst war sie unsicher, ob dies schon notwendig sei, doch die Vorstellung, bei weiter zunehmendem Unterstützungsbedarf eine feste Betreuungsperson im vertrauten Zuhause ihres Vaters zu haben, erschien ihr sehr attraktiv. Überzeugende Argumente waren die transparenten Kosten, die Möglichkeit, individuell auf die Bedürfnisse von Karl-Heinz einzugehen, und der Verbleib in seiner gewohnten Umgebung. Auch wenn sich die Familie vorerst für die Kombination aus ambulanter Pflege und Tagespflege entschieden hat, betrachtet sie die 24-Stunden-Betreuung inzwischen als wertvolle Option für die Zukunft.

Dank dieser sorgfältig abgewogenen Mischung aus verschiedenen Hilfsangeboten konnte Karl-Heinz sein selbstbestimmtes Leben in seiner Wohnung fortsetzen. Und die Familie gewann Sicherheit, für die kommenden Jahre gut vorbereitet zu sein.

Mehr erfahren

Quellen

Ein Beispiel für die Einstufung in den Pflegegrad 2

Ein Versicherter mit Pflegegrad 2 ist in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn sich bei pflegebedürftigen Menschen leichte Anzeichen von Demenz zeigen. Der Betroffene vergisst wesentlichen Dinge, kann Abmachungen nicht einhalten und bei manchen Gesprächen nicht mehr folgen. Ein Gutachten würde daraufhin seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und seine Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen als eingeschränkt bezeichnen und entsprechend bewerten. Zudem kann der Betroffene aufgrund seiner »Vergesslichkeit« die Selbstversorgung nicht mehr zu 100 % selbstständig organisieren. Möglicherweise sind auch die Gestaltung seines Alltagslebens und das Pflegen sozialer Kontakte nur noch eingeschränkt möglich, so dass auch hier eine entsprechende Punktezahl festgestellt wird. Am Ende kann die Begutachtung dazu führen, dass eine Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad 2 und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Im Vergleich zu Pflegegrad 1 besteht bei Pflegegrad 2 ein höherer Pflegebedarf. Die pflegebedürftige Person benötigt bereits mehr Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege oder der Mobilität. Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die im Alltag vermehrt auf externe Hilfe angewiesen sind. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, ist eine »erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« erforderlich.


Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Versicherte eine Geldleistung, die sich aus Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie Zuschüssen für Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages-, Nacht- oder vollstationäre Pflege zusammensetzt. Die genaue Höhe der Geldleistung variiert je nach Art der Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2. Zusätzlich erhalten alle Versicherten den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat.


Worin liegt der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 grundsätzlich zustehen. Die Verhinderungspflege ermöglicht, dass eine Ersatz-Pflegekraft für eine begrenzte Zeit einspringt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Bei der Kurzzeitpflege hingegen wird die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum stationär in einer Einrichtung gepflegt.


Wie oft kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Kurzzeitpflege von bis zu 56 Tagen pro Kalenderjahr (= 8 Wochen). Diese Tage können flexibel genutzt werden und beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.


Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegestufe2?

Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegegraden und Pflegestufen liegt in der Art und Weise, wie der Pflegebedarf bewertet wird und die anschließende Einstufung erfolgt. Die Pflegestufe 2 war Teil des alten Pflegestufen-Systems, das bis zum 31. Dezember 2016 verwendet wurde, bevor es durch die Pflegegrade ab dem 1. Januar 2017 abgelöst wurde. Pflegestufe 2 wurde durch den geltenden Pflegegrad 3 ersetzt. Bei wem zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachgewiesen wird, erhält sogar Pflegegrad 4. Pflegegrad 2 wiederum erhielt automatisch, wer früher der Pflegestufe 0 zugeordnet war.


Wie beantragt man Pflegegrad 2?

Um Pflegegrad 2 zu beantragen, muss ein Antragsformular bei der zuständigen Pflegekasse angefordert oder online heruntergeladen werden. Anschließend ist der Antrag vollständig auszufüllen und bei der Pflegekasse einzureichen. Diese organisiert dann eine ärztliche Begutachtung. Der Pflegegrad wird auf Basis dieser Bewertung festgelegt. Eine direkte Beantragung von Pflegegrad 2 ist möglich, jedoch nur über den beschriebenen Prozess der Begutachtung.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zu?

Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören das Pflegegeld, das sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde monatlich erhalten können, sowie Pflegesachleistungen, d. h. die professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und zur stationären Pflege. Personen mit Pflegegrad 2 haben zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von ihrer Pflegekasse für Maßnahmen der altersgerechten Wohnraumanpassung zu erhalten. Ebenso besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Angehörige, die sich um Versicherte mit Pflegegrad 2 kümmern, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI.


Wie erhält man Pflegegrad 2?

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD; ehemals MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten durchgeführt. Bei dieser Begutachtung werden Punkte vergeben, und bei einer Punktzahl zwischen 27 bis unter 47,5 wird der Pflegegrad 2 zuerkannt. Pflegegrad 2 bestätigt eine »erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit«. Während des Begutachtungsprozesses werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und weitere bewertet, um den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Für eine eigenen Einschätzung können Sie hier Ihren voraussichtlichen Pflegegrad selbst berechnen.


Wie kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro verwendet werden?

Um den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zu nutzen, kann man direkt mit einem Anbieter für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zusammenarbeiten. Die Kosten muss man zunächst selbst tragen, kann diese aber anschließend bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Nach Prüfung und Genehmigung werden die Ausgaben erstattet. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden wie z. B. eine Haushaltshilfe, Begleitung zu Arztterminen, Einkaufshilfen oder Freizeitaktivitäten.


Ist man mit Pflegegrad 2 bessergestellt als mit der früheren Pflegestufe 0?

Es ist davon auszugehen, dass eine Einstufung in Pflegegrad 2 gegenüber einer Einstufung in die frühere Pflegestufe 0 zu einer Besserstellung führt. Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 erfolgte, um eine exaktere und vor allem gerechtere Bewertung des Pflegebedarfs sicherzustellen, wodurch viele Pflegebedürftige von dieser Reform profitierten.

In Pflegegrad 2 werden die Bedürfnisse und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen umfassender berücksichtigt als in der früheren Pflegestufe 0. Das bedeutet, dass sie mit Pflegegrad 2 in der Regel Zugang zu mehr Leistungen und Unterstützung haben, um ihren Pflegebedarf zu decken. Die tatsächlichen Leistungen und finanziellen Unterstützungen bei Pflegegrad 2 hängen aber immer von der individuellen Situation sowie dem Ergebnis der Begutachtung ab.

Wie oft wird Pflegegrad 2 überprüft?

Die Überprüfung des Pflegegrades erfolgt in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass die zugewiesene Einstufung noch angemessen und aktuell ist. Die Häufigkeit der Überprüfung variiert je nach Pflegegrad. Für Personen mit Pflegegrad 2 und 3 erfolgt die Überprüfung einmal pro Kalenderjahr. Dabei wird erneut eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof (bei privat Versicherten) durchgeführt, um den aktuellen Pflegebedarf zu bewerten. Bei Pflegegrad 4 und 5 findet die Begutachtung einmal pro Quartal statt.


Gibt es eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 2?

Ja, pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 2 haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterstützung. Neben dem Pflegegeld können sie z. B. auch Pflegeunterstützungsgeld erhalten, wenn sie ihren Job zeitweise reduzieren oder ganz aufgeben müssen, um die Pflege zu übernehmen.


Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst bei der Betreuung und Pflege von Personen mit Pflegegrad 2?

Der ambulante Pflegedienst spielt eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Personen mit Pflegegrad 2. Neben seiner beratenden Funktion übernimmt er verschiedene pflegerische Aufgaben wie die Körperpflege, Medikamentengabe und Unterstützung im Alltag. Der genaue Umfang der Leistungen kann individuell mit dem Pflegedienst abgestimmt werden.


Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 zu?

Aktuell (Stand 2025) stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zu, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu unterstützen:

  • Pflegegeld: 347 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
  • Pflegesachleistungen: Bis zu 796 Euro (für professionelle Pflegedienste)
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 721 Euro
  • Vollstationäre Pflege: 805 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
  • Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr (ab 01.07.2025 - 1.685 Euro)
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1854 Euro pro Jahr
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

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