Pflegegrad 2 (vormals Pflegestufe 0 oder 1)
Anspruch, Voraussetzungen und Leistungen
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz gelten seit 2017 andere Bezeichnungen für die einzelnen Abstufungen bei der Pflegebedürftigkeit. Die neue Einstufung in Pflegegrade ersetzt die bis dato geltenden Pflegestufen. Sie beginnt mit dem Pflegegrad 1 für Menschen mit leichter Einschränkung der Selbstständigkeit und endet beim Pflegegrad 5 mit dem höchsten Pflegebedarf. Pflegegrad 2 ersetzt die frühere Pflegestufe 0.
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegekasse, wenn sie vom Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) in einen der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft wurden. Die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt bei erheblicher Einschränkung der Selbstständigkeit. Sie setzt voraus, dass der Medizinische Dienst in seinem Gutachten einen Punktewert zwischen 27 und 47,5 ermittelt hat.
Dabei können Einschränkungen der Selbstständigkeit im Bereich von Mobilität oder Selbstversorgung vorliegen. Eventuell sind die kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten betroffen und/oder das Alltagsleben und soziale Kontakte eingeschränkt, so dass Betroffene nur noch begrenzt am Alltagsgeschehen teilnehmen können. Möglich ist auch, dass die Einnahme von angeordneten Medikamenten oder Therapien nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann.
Wenn der Medizinische Dienst in verschiedenen Bereichen eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit festgestellt und die angegebene Punktzahl berechnet hat, können die betroffenen Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen, wie sie die Pflegeversicherung für den Pflegegrad 2 vorsieht.
Aufgepasst!
Aus Pflegstufen wurden Pflegegrade
Pflegestufen gibt es nicht mehr. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Pflegesystems wurden zum 1. Januar 2017 die bis dato geltenden Pflegestufen durch Pflegegrade abgelöst wurden. Mit der Pflegegrad-Einführung wurde die alte Pflegestufe 0 durch Pflegegrad 2 ersetzt. Mit anderen Worten: Wenn jemand vor der Einführung der Pflegegrade in Pflegestufe 0 eingestuft war, erfolgte nach der Umstellung automatisch die Überführung in Pflegegrad 2. Auch Personen, die zuvor in Pflegestufe 1 eingestuft waren, wurden im Regelfall in den Pflegegrad 2 übergeleitet, sofern ein leichter bis mäßiger Pflegebedarf vorlag.
Die neuen Pflegegrade 1–5 berücksichtigen nicht nur den reinen Pflegeaufwand, sondern auch den Grad der Selbstständigkeit sowie die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Personen. Damit ist eine genauere und auch gerechtere Einstufung jedes Einzelnen möglich. Mit dem kostenlosen Pflegegrad-Rechner von Hausengel können Sie anhand einiger Fragen Ihren voraussichtlichen Pfleggrad prognostizieren.
Leistungen bei einer Einstufung in Pflegegrad 2 im Überblick
Manche finanziellen Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich hoch, manche richten sich in der Höhe nach der Schwere der Beeinträchtigung. Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 enthalten den Entlastungsbetrag von 125,- Euro monatlich, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro pro Monat und den Anspruch auf Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern und anpassen (bis zu 4.000 € pro Maßnahme). Die Anpassungsmaßnahmen erfordern gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ab Pflegegrad 2 tritt auch erstmals das Anrecht auf monatliches Pflegegeld in Kraft (332 Euro monatlich). Weiter werden die Tages- und Nachtpflege (689 Euro), die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro jährlich), die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 Euro pro Jahr) und die vollstationäre Pflege (770 Euro) finanziell unterstützt. Außerdem beginnt mit dem Pflegegrad 2 die finanzielle Unterstützung bei den Pflegesachleistungen (bis zu 761 Euro). Alle Angaben Stand 2024.
Pflegegrad-Einstufung anhand eines Punktesystems
Gutachter des Medizinischen Dienstes bewerten den Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen und vergeben entsprechende Punktzahlen.
Anhand unserer Tabelle können Sie schnell ermitteln, welcher Pflegegrad sich aus welcher Punktzahl ergibt und wie stark die Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person ist.
Den Entlastungsbetrag von 125,- Euro flexibel einsetzen
Wer in den Pflegegrad 2 eingestuft wurde, kann seinen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich flexibel einsetzen. Er kann an Betreuungsgruppen für leicht Hilfebedürftige teilnehmen und sich im Kontakt mit Gleichgesinnten austauschen. Hier hat er Gesellschaft und findet sicher auch Tipps, die für seine Situation maßgeblich und hilfreich sind.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können ihre 125 Euro Entlastungsbetrag auch dazu nutzen, sich eine Haushaltshilfe fürs Kochen, Einkaufen und/oder Reinigungsarbeiten zu organisieren. Diese Unterstützung ist gerade bei eingeschränkter Mobilität oder Selbstversorgung besonders wertvoll. So können pflegebedürftige Menschen auch weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben. Eine Alltagsbegleitung kann ebenfalls in vielen Situationen Hilfe und Unterstützung anbieten. Sie leistet Gesellschaft und Unterhaltung, begleitet beim Einkaufen und Spazierengehen und kann Funktionen übernehmen, wie sie in der Regel auch Freunde oder gute Bekannte erfüllen.
Der Entlastungsbetrag kann ebenso für eine Tages- und Nachtpflege sowie die stationäre Pflege verwendet werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und medizinisch-technische Hilfsmittel bei Pflegegrad 2
Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2 stehen verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Die Produkte stammen aus den Bereichen Infektion, Hygiene sowie Inkontinenz und Schutz. Pflegebedürftige wählen die Produkte aus, die sie oder ihre Pflegehelfer für das Wohlbefinden, für Sicherheit und Gesundheit brauchen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz, Schutzkleidung und Bettschutzeinlagen sein. Die Pflegekasse zahlt bis zu 40 Euro im Monat dazu.
Für den Anschluss und Betrieb eines Hausnotrufs als technisches Hilfsmittel sowie für sonstige medizinische Hilfsmittel für Senioren zahlt die Pflegekasse Zuschüsse, sofern diese im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgelistet sind.
Pflegegrad-Kriterien
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der betroffenen Person eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Diese Beeinträchtigungen können sowohl körperlicher als auch kognitiver Natur sein.
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder andere beauftragte Gutachter erfolgen. Dabei werden sechs Lebensbereiche (in diesem Kontext Module genannt) unterschiedlich gewichtet und bewertet:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Weitere Informationen über die einzelnen Module finden Sie auf unserer Pflegegrad-Übersichtsseite. Dort werden die Module im Detail beschrieben.
- In 5 Minuten zum Ergebnis
- 6 einfache Schritte
- Ergebnis direkt im Anschluss
Wir sind für Sie da!
Pflegegradrechner
Schnelle & unkomplizierte Berechnung
Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns!
Zuschuss für eine Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
Für eine seniorengerechte Wohnraumanpassung zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000,- Euro als Zuschuss. Dabei geht es hauptsächlich um Maßnahmen, die die Wohnung barrierefrei machen. Besonderer Wert wird auf die Umgestaltung des Badezimmers gelegt. Waschbecken, Dusche, bzw. Badewanne und Toilettensitz sollten in ihrer Höhe und Funktionalität seniorengerecht angepasst sein. Der Fußboden muss rutschfest ausgestattet und mögliche Stolperfallen aus dem Weg geräumt sein. Mitunter ist auch der Einbau eines Treppenlifts erforderlich, der ebenso gefördert wird. Sollte sich der Bedarf im Laufe der Jahre erhöhen, zahlt die Pflegekasse eventuell einen weiteren Zuschuss.
Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 2
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht monatlich ein Pflegegeld von 332,- Euro zu, wenn sie durch Angehörige, Freunde oder Bekannte gepflegt werden. Diese Regelung gilt für diesen Personenkreis seit 2017 – mit dem Zusatz »mit und ohne Demenz«. Laut Gesetzeslage der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen gedacht und wird monatlich an Pflegebedürftige überwiesen.
Außerdem stehen Pflegebedürftigen in Höhe von 761,- Euro monatlich Pflegesachleistungen zu, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Jeder Pflegedienst rechnet auch direkt mit der Pflegekasse ab. Mit Pflegesachleistungen sind alle Dienstleistungen von pflegenden Fachkräften gemeint, die die Körperpflege, Bewegung und Ernährung umfassen. Dazu gehören u. a. Ganzkörperwaschungen, Unterstützung beim Duschen oder Baden, Hilfe beim Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme.
Darüber hinaus haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Sie können zum Beispiel einen Teil des Pflegegelds in Pflegesachleistungen investieren. Wird andererseits die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann die Differenz als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Zuschuss bei teilstationärer Pflege und weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 2
Zusätzlich zum Pflegegeld und den Pflegesachleistungen bezuschussen Pflegekassen die teilstationäre Pflege. Die maximale Leistung beträgt beim Pflegegrad 2 monatlich 689,- Euro. Das gilt für Tages- oder Nachtpflege, wenn Pflegebedürftige entweder tagsüber von einer anderen Einrichtung betreut werden müssen oder während der Nacht besondere Betreuung und Pflege benötigen.
Pflegebedürftigen steht kostenlose Beratung durch eine professionelle Pflegekraft zu. Sie können an Pflegekursen oder Pflegeschulungen teilnehmen. Auch die pflegenden Angehörigen haben ein Recht darauf, kostenlos Pflegekurse zu absolvieren.
Zweimal pro Jahr finden Beratungsbesuche vor Ort durch qualifizierte Pflegekräfte statt, bei denen die Qualität der Pflege überprüft wird. Hier kann die Fachkraft u. a. auch Tipps geben, wie die häusliche Situation in Bezug auf die Pflege verbessert werden kann. Diese Beratungsbesuche sind für Personen mit Leistungsbezug aus dem Pflegegrad 2 verpflichtend.
Jährliche und einmalige Leistungen bei Pflegegrad 2
Einmal pro Jahr können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 finanzielle Leistungen ihrer Pflegekasse zur Kurzzeitpflege und zur Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Bezuschussung zur Verhinderungspflege erfolgt, wenn die bisher pflegende Person Urlaub macht oder durch Krankheit oder andere Gründe verhindert ist und ein anderer Angehöriger oder eine Pflegefachkraft die Betreuung und Pflege übernimmt. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.612,- Euro jährlich und wird bis zu acht Wochen gewährt.
Die Kurzzeitpflege bezieht sich auf die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Sie wird mit 1.774,- Euro im Jahr gefördert. Auch hier besteht die Möglichkeit, beide finanziellen Leistungen miteinander zu kombinieren. Die nicht genutzte Verhinderungspflege kann auf die Kurzzeitpflege angerechnet werden und umgekehrt.
Beim Umzug in eine ambulant betreute Pflege- und Wohngemeinschaft erhalten Pflegebedürftige einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung bzw. Wohnumfeldverbesserung werden von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Eure je Maßnahme bezuschusst (Stand 2024).
Ein Beispiel für die Einstufung in den Pflegegrad 2
Ein Versicherter mit Pflegegrad 2 ist in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn sich bei pflegebedürftigen Menschen leichte Anzeichen von Demenz zeigen. Der Betroffene vergisst wesentlichen Dinge, kann Abmachungen nicht einhalten und bei manchen Gesprächen nicht mehr folgen. Ein Gutachten würde daraufhin seine kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und seine Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen als eingeschränkt bezeichnen und entsprechend bewerten. Zudem kann der Betroffene aufgrund seiner »Vergesslichkeit« die Selbstversorgung nicht mehr zu 100 % selbstständig organisieren. Möglicherweise sind auch die Gestaltung seines Alltagslebens und das Pflegen sozialer Kontakte nur noch eingeschränkt möglich, so dass auch hier eine entsprechende Punktezahl festgestellt wird. Am Ende kann die Begutachtung dazu führen, dass eine Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 2
Was bedeutet Pflegegrad 2 und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im Vergleich zu Pflegegrad 1 besteht bei Pflegegrad 2 ein höherer Pflegebedarf. Die pflegebedürftige Person benötigt bereits mehr Unterstützung im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege oder der Mobilität. Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die im Alltag vermehrt auf externe Hilfe angewiesen sind. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, ist eine »erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit« erforderlich.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Versicherte eine Geldleistung, die sich aus Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie Zuschüssen für Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages-, Nacht- oder vollstationäre Pflege zusammensetzt. Die genaue Höhe der Geldleistung variiert je nach Art der Versorgung des Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2. Zusätzlich erhalten alle Versicherten den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat.
Worin liegt der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 grundsätzlich zustehen. Die Verhinderungspflege ermöglicht, dass eine Ersatz-Pflegekraft für eine begrenzte Zeit einspringt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Bei der Kurzzeitpflege hingegen wird die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum stationär in einer Einrichtung gepflegt.
Wie oft kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Kurzzeitpflege von bis zu 56 Tagen pro Kalenderjahr (= 8 Wochen). Diese Tage können flexibel genutzt werden und beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und Pflegestufe2?
Der wesentliche Unterschied zwischen Pflegegraden und Pflegestufen liegt in der Art und Weise, wie der Pflegebedarf bewertet wird und die anschließende Einstufung erfolgt. Die Pflegestufe 2 war Teil des alten Pflegestufen-Systems, das bis zum 31. Dezember 2016 verwendet wurde, bevor es durch die Pflegegrade ab dem 1. Januar 2017 abgelöst wurde. Pflegestufe 2 wurde durch den geltenden Pflegegrad 3 ersetzt. Bei wem zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz nachgewiesen wird, erhält sogar Pflegegrad 4. Pflegegrad 2 wiederum erhielt automatisch, wer früher der Pflegestufe 0 zugeordnet war.
Wie beantragt man Pflegegrad 2?
Um Pflegegrad 2 zu beantragen, muss ein Antragsformular bei der zuständigen Pflegekasse angefordert oder online heruntergeladen werden. Anschließend ist der Antrag vollständig auszufüllen und bei der Pflegekasse einzureichen. Diese organisiert dann eine ärztliche Begutachtung. Der Pflegegrad wird auf Basis dieser Bewertung festgelegt. Eine direkte Beantragung von Pflegegrad 2 ist möglich, jedoch nur über den beschriebenen Prozess der Begutachtung.
Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zu?
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören das Pflegegeld, das sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Freunde monatlich erhalten können, sowie Pflegesachleistungen, d. h. die professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und zur stationären Pflege. Personen mit Pflegegrad 2 haben zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von ihrer Pflegekasse für Maßnahmen der altersgerechten Wohnraumanpassung zu erhalten. Ebenso besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Angehörige, die sich um Versicherte mit Pflegegrad 2 kümmern, haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI.
Wie erhält man Pflegegrad 2?
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD; ehemals MDK) bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten durchgeführt. Bei dieser Begutachtung werden Punkte vergeben, und bei einer Punktzahl zwischen 27 bis unter 47,5 wird der Pflegegrad 2 zuerkannt. Pflegegrad 2 bestätigt eine »erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit«. Während des Begutachtungsprozesses werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und weitere bewertet, um den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Für eine eigenen Einschätzung können Sie hier Ihren voraussichtlichen Pflegegrad selbst berechnen.
Wie kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro verwendet werden?
Um den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu nutzen, kann man direkt mit einem Anbieter für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zusammenarbeiten. Die Kosten muss man zunächst selbst tragen, kann diese aber anschließend bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Nach Prüfung und Genehmigung werden die Ausgaben erstattet. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen genutzt werden wie z. B. eine Haushaltshilfe, Begleitung zu Arztterminen, Einkaufshilfen oder Freizeitaktivitäten.
Ist man mit Pflegegrad 2 bessergestellt als mit der früheren Pflegestufe 0?
Es ist davon auszugehen, dass eine Einstufung in Pflegegrad 2 gegenüber einer Einstufung in die frühere Pflegestufe 0 zu einer Besserstellung führt. Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 erfolgte, um eine exaktere und vor allem gerechtere Bewertung des Pflegebedarfs sicherzustellen, wodurch viele Pflegebedürftige von dieser Reform profitierten.
In Pflegegrad 2 werden die Bedürfnisse und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen umfassender berücksichtigt als in der früheren Pflegestufe 0. Das bedeutet, dass sie mit Pflegegrad 2 in der Regel Zugang zu mehr Leistungen und Unterstützung haben, um ihren Pflegebedarf zu decken. Die tatsächlichen Leistungen und finanziellen Unterstützungen bei Pflegegrad 2 hängen aber immer von der individuellen Situation sowie dem Ergebnis der Begutachtung ab.
Wie oft wird Pflegegrad 2 überprüft?
Die Überprüfung des Pflegegrades erfolgt in regelmäßigen Abständen, um sicherzustellen, dass die zugewiesene Einstufung noch angemessen und aktuell ist. Die Häufigkeit der Überprüfung variiert je nach Pflegegrad. Für Personen mit Pflegegrad 2 und 3 erfolgt die Überprüfung einmal pro Kalenderjahr. Dabei wird erneut eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof (bei privat Versicherten) durchgeführt, um den aktuellen Pflegebedarf zu bewerten. Bei Pflegegrad 4 und 5 findet die Begutachtung einmal pro Quartal statt.
Gibt es eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 2?
Ja, pflegende Angehörige von Personen mit Pflegegrad 2 haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterstützung. Neben dem Pflegegeld können sie z. B. auch Pflegeunterstützungsgeld erhalten, wenn sie ihren Job zeitweise reduzieren oder ganz aufgeben müssen, um die Pflege zu übernehmen.
Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst bei der Betreuung und Pflege von Personen mit Pflegegrad 2?
Der ambulante Pflegedienst spielt eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Personen mit Pflegegrad 2. Neben seiner beratenden Funktion übernimmt er verschiedene pflegerische Aufgaben wie die Körperpflege, Medikamentengabe und Unterstützung im Alltag. Der genaue Umfang der Leistungen kann individuell mit dem Pflegedienst abgestimmt werden.
Welche Geldleistungen stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 zu?
Aktuell (Stand 2024) stehen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 folgende monatliche, jährliche oder maßnahmenbezogene Geldleistungen zu, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu unterstützen:
- Pflegegeld: 332 Euro (für häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 761 Euro (für professionelle Pflegedienste)
- Entlastungsbetrag: 125 Euro (für Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Bis zu 689 Euro
- Vollstationäre Pflege: 770 Euro (Kostenpauschale für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege)
- Wohngruppenzuschlag: 214 Euro (für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften)
- Hausnotruf: Monatliche Kostenübernahme bis zu 25,50 Euro
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 50 Euro monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro pro Jahr
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro pro Jahr
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die zuständige Pflegekasse kontaktiert werden, da bestimmte Leistungen je nach individueller Situation und Bedarf kombiniert und angepasst werden können. Auch Hausengel hilft Ihnen selbstverständlich gerne weiter.