Pflegegrad beantragen
Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, mit denen sie ihren Mehrbedarf an Betreuung und Pflege finanziell abdecken können. Wer diese Pflegeleistungen erhalten möchte, setzt sich mit seiner Krankenkasse oder der ihr angegliederten Pflegekasse in Verbindung und teilt seine Wünsche mit.
Mit dem Antrag auf Pflege-Leistungen setzt die Pflegekasse ihr Leistungspaket in Gang. Angefangen bei der Bestellung eines Gutachters, dessen Begutachtungsbesuch beim Antragsteller und Empfehlung für den Pflegegrad bis hin zur endgültigen Entscheidung und Zahlung der Pflege-Leistungen.
Einen Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad kann man indes nicht stellen. Diese Einstufung obliegt den Pflegekassen bzw. dem bestellten Gutachter. Die Formulierung beim Stellen eines Pflegegrad-Antrags kann daher zunächst ganz allgemein gehalten werden.
Manche Menschen sind eventuell noch unsicher, ob ihnen überhaupt Leistungen zustehen. Für sie besteht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pflegegrad-Rechners die Pflegebedürftigkeit vorab selbst einzuschätzen.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Der Anspruch auf Pflege-Leistungen aus der Pflegeversicherung ergibt sich aus den Regelungen im Sozialgesetzbuch. Paragraph 14, Absatz 1 SGB XI besagt, dass eine Person, die durch bestimmte Beeinträchtigungen in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen ist, einen Anspruch auf Pflege-Leistungen hat. Dabei geht es um körperliche, kognitive oder seelische Beeinträchtigungen, die seit sechs Monaten bestehen und einen bestimmten Schweregrad aufweisen.
Jeder betroffenen Person steht es zu, bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad zur finanziellen und materiellen Unterstützung zu stellen. Wer bei verschiedenen Alltagstätigkeiten Probleme bei sich feststellt oder auf die Hilfe durch Angehörige oder Freunden angewiesen ist, der sollte sich nicht scheuen, umgehend mit seiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Pflegebedürftigkeit selbst einschätzen
Wer vorab gerne ein besseres Gefühl für die Leistungen der Pflegekasse bekommen möchte, kann sich mit Hilfe unseres kostenlosen Pflegegrad-Rechners einen guten Überblick über die eigene individuelle Situation verschaffen.
Der Pflegegrad-Rechner orientiert sich an den Fragen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) oder Medicproof. So können Betroffene bereits im Vorfeld erfahren, was überhaupt für die Einordnung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade relevant ist und auf welche Bereiche sie sich einstellen müssen. Nach Beantwortung der Fragen erhält der Nutzer ein berechnetes Ergebnis. Dieses ist zwar nicht bindend, zeigt dem betroffenen Menschen aber schon ganz gut, was annähernd bei einer Begutachtung zu erwarten ist. Auf diese Weise kann das Ergebnis des Pflegegrad-Rechners einen wertvollen Beitrag in Form von größerer Sicherheit für den späteren realen Besuch des Gutachters leisten.
Konkrete Schritte, um den Pflegegrad zu beantragen
Um Leistungen aus der Pflegekasse zur finanziellen und materiellen Unterstützung zu erhalten, ist es für Betroffene oder deren Angehörige erforderlich, einen entsprechenden Pflegegrad-Antrag zu stellen. Die Antragstellung kann schriftlich, telefonisch oder durch persönlichen Besuch bei der Krankenkasse erfolgen. Auch Pflegefachkräfte in den Pflegestützpunkten bieten ihre Unterstützung an und haben in der Regel entsprechende Formulare bereitliegen.
Beim formlosen schriftlichen Antrag gehört neben den üblichen Formalien unbedingt auch die Versicherungsnummer der Krankenkasse in das Anschreiben. »Antrag auf Pflegeleistung« wird in der Betreffzeile vermerkt. Für den Fließtext ist es ausreichend, wenn die betroffene Person formuliert, dass sie mit diesem Schreiben Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchte. Entscheidet sich ein Pflegebedürftiger für die Beantragung per Telefon, so erhält er von seiner Pflegekasse ein Formular, das bereits einige Fragen zum gesundheitlichen Zustand und zum Pflegebedarf enthält. Der Antragsteller muss diese Fragen beantworten, das Formular unterschreiben und an die Pflegekasse zurückschicken. Erst dann kündigt sich der Gutachter des MD zur Begutachtung an.
Es empfiehlt sich, das ausgefüllte Formular per Einschreiben zurückzusenden, damit der Antragsteller einen Beleg in der Hand hat, dass er den Antrag auch tatsächlich gestellt hat. Außerdem kann er auf diese Weise das Datum der Antragstellung nachweisen, sollte dies später erforderlich sein.
Hintergrund: Antragsteller haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen von dem Tag an, an dem sie den Kontakt zu ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse aufgenommen haben. Deshalb sollten Pflegebedürftige so rasch wie möglich ihre Anträge stellen, auch wenn sie selbst noch unsicher sind, ob sie damit überhaupt Aussicht auf Erfolg haben. Schnelligkeit lohnt sich in jedem Fall. Selbst wenn auf den Pflegegrad-Antrag später ein negativer Bescheid folgt und der Antragsteller nicht in den Genuss von Leistungen aus der Pflegeversicherung kommt, hat er den Prozess des Antragsverfahrens zumindest schon einmal komplett durchlaufen. Sollte sich die Situation zu einem späteren Zeitpunkt ändern, der Pflegebedarf steigen und ein neuer Antrag erforderlich werden, wissen Betroffene bereits, welche Schritte sie konkret unternehmen müssen.
Schritt 1: Antragstellung
Eine Antragstellung kann schriftlich, digital, telefonisch oder persönlich durch die pflegebedürftige Person selbst oder einen Angehörigen bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen.
Schritt 2: Gutachten medizinischer Dienst
Nach einer schriftlichen Terminvereinbarung ermittelt ein Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit nach einem Punktesystem und reicht seine Empfehlung an die Krankenkasse weiter.
Schritt 3: Entscheidung über Pflegegrad-Einstufung
Die Krankenkasse entscheidet auf Basis der Ergebnisse über den konkreten Pflegegrad und muss die pflegebedürftige Person innerhalb von 5 Wochen über die Einstufung in Kenntnis setzen.
Bei Widerspruch
Im Falle eines Widerspruchs gegen die Pflegegrad-Einstufung überprüft die Pflegekasse ihre Entscheidung in aller Regel auf Basis eines erneuten Termins mit Begutachtung oder nach Aktenlage.
Schritt 4: Leistungserhalt
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor und sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Pflegeleistungen grundsätzlich mit Beginn der Antragstellung gewährt und im Folgemonat ausbezahlt.
Wie geht es nach der Beantragung weiter?
Hat die Pflegekasse den Antrag erhalten, beauftragt sie einen Gutachter. Für die gesetzlich Versicherten kommt dabei der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) infrage, für privat Versicherte Medicproof. Vom Gutachter erhält der Antragsteller – in der Regel schriftlich – einen Termin für die Begutachtung. Bei diesem Termin geht es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dazu werden verschiedene Lebensbereiche überprüft und je nach vorgefundener Einschränkung mit Punkten bewertet. Die Einstufung ergibt sich aus der Berechnung der Punkte: je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.
Der Gutachter reicht seine Ergebnisse als Empfehlung an die Krankenkasse weiter. Diese entscheidet über den konkreten Pflegegrad.
Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung muss die Krankenkasse mitteilen, ob ein Pflegegrad vorliegt und welche Einstufung vorgenommen wurde. Hält die Kasse diese Frist – aus eigenem Verschulden – nicht ein, hat der Antragsteller einen Regressanspruch von 70 Euro pro Woche. So hat es das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.
Entspricht die Einschätzung nicht den Wünschen und Vorstellungen des Antragstellers, hat dieser die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
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Einen höheren Pflegegrad beantragen – der sog. »Verschlimmerungsantrag«
Im Laufe der Zeit können sich körperliche und psychische Krankheitsbilder verändern, so dass sich auch der Pflege- und Betreuungsbedarf verändert. In der Regel ist dann auch ein erhöhter Bedarf nötig, um der aktuellen Pflegesituation gerecht zu werden. Im Fall einer solchen Veränderung muss ein erneuter Antrag gestellt werden, um in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden. Auch hier kann ein formloses Schreiben mit der Bitte um Höherstufung an die Krankenkasse ausreichen, um den gewünschten Pflegegrad zu erreichen. Der Antragsteller erhält ein entsprechendes Formular von seiner Krankenkasse. Genau wie beim Erstantrag kündigt der Gutachter seinen Besuch an und überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Höherstufung vorliegen. Fällt die Entscheidung positiv aus, so kann der Pflegebedürftige ab dem Tag der Antragstellung mit den Leistungen rechnen, die für diesen Pflegegrad vorgesehen sind. Entspricht die Kasse dem Antrag nicht, so ist auch hier Widerspruch innerhalb von vier Wochen möglich.
Pflegegrad beantragen – Der Eilantrag
Es gibt Fälle, in denen besondere Eile geboten ist. Hier hat das Bundesministerium bestimmt, dass die Frist von fünf Wochen in verschiedenen Situationen verkürzt werden muss. Etwa dann, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung sichergestellt werden muss. Auch pflegende Angehörige haben ein Anrecht auf Fristverkürzung, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber bereits eine Freistellung vereinbart haben, um die Pflegezeit wahrnehmen zu können. Diese Sonderregelungen greifen auch dann, wenn der Antragsteller in einem Hospiz oder ambulant palliativ versorgt werden muss.
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
- https://www.asb.de/unsere-angebote/pflege/pflegeversicherung/antrag-zur-pflegeversicherung
- https://www.pflegewegweiser-nrw.de/erste-schritte-bei-pflegebeduerftigkeit
- https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/pflegegrad-beantragen
Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad-Antrag
Wer ist berechtigt, einen Pflegegrad zu beantragen?
Alle Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Krankheit oder Behinderung in ihrer Selbstständigkeit oder ihren Fähigkeiten im Alltagsleben eingeschränkt sind, können ihre Krankenkasse bzw. Pflegekasse kontaktieren, um einen Pflegegrad zu beantragen. Den Antrag können Pflegebedürftige selbst oder deren Angehörige stellen.
Wer trägt die Kosten für die Begutachtung?
Die Kosten für die Pflegebegutachtung werden von der Pflegekasse übernommen.
Gibt es Hilfe, wenn man einen Pflegegrad beantragen will?
Einen guten Überblick bietet Ihnen dieser umfangreiche Pflege-Ratgeber, der Schritt für Schritt erklärt, wie man einen Pflegegrad beantragt, welche Leistungen der Pflegeversicherung damit verbunden sind und wie man Widerspruch einlegt, wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Selbstverständlich können Sie uns dazu auch telefonisch kontaktieren oder einen Termin vereinbaren.
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Ein formeller Antrag auf einen Pflegegrad und der damit verbundene Anspruch auf Pflegeleistungen kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Krankenkasse oder einem Pflegestützpunkt eingereicht werden. Der Antrag sollte die Versicherungsnummer, medizinische Nachweise und eine ausführliche Beschreibung der Pflegebedürftigkeit enthalten.
Was passiert, wenn man mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden ist?
Wenn man mit dem festgestellten Pflegegrad nicht einverstanden ist, hat man das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.
Wie lange ist der Pflegegrad gültig?
Der Pflegegrad behält seine Gültigkeit, bis sich die Pflegebedürftigkeit erheblich ändert. Tritt dieser Fall ein, kann man eine erneute Bewertung beantragen.
Wer führt die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades durch?
Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) durchgeführt. Dieser besucht den Antragstellenden zu Hause und führt eine umfassende Bewertung durch.
Wer trifft die Entscheidung über den Pflegegrad?
Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung über die Pflegegrad-Einstufung vorzunehmen und die entsprechenden Leistungen zu gewähren. Dazu verwendet die Pflegekasse den Bericht zur Pflegebegutachtung des Antragstellenden.