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Änderungen in der Pflege 2024: Ein Überblick

 

Mit dem Jahreswechsel stehen einige Veränderungen im Pflegebereich an, die im Rahmen der Pflegereform 2023 und des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) umgesetzt werden.

Wir möchten Sie in diesem Beitrag über einige Neuerungen informieren, die vor allem die häusliche Pflege betreffen.

Update in der Pflege ab 2024

Ab Januar 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung erfolgt automatisch und stellt die erste Anpassung seit 2017 dar. Das Pflegegeld ist eine finanzielle Hilfe für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es dient z.B. zur Abdeckung von Kosten für Pflegehilfsmittel und Pflegeleistungen. Die monatliche Höhe variiert je nach Pflegegrad und liegt zwischen aktuell 332€ und 946€. Ebenfalls zum Jahresbeginn steigen die Pflegesachleistungen um 5 Prozent. Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden und ebenfalls eine finanzielle Unterstützung darstellen. Hierzu zählen zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Hauswirtschaft oder die Vermittlung und Beratung zu einer 24-Stunden-Betreuung, wie sie durch unsere Hausengel-Berater und-Beraterinnen unseres ambulanten Pflegedienstes erfolgt. Die Pflegekassen passen die Budgets automatisch an, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Es wurde außerdem ein vorgezogenes Entlastungsbudget für junge Pflegebedürftige festgelegt: Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren ab 2024 von einem vorgezogenen Entlastungsbudget. Dies erleichtert den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Hintergrund: Zukünftig sollen beide Leistungen aus dem gleichen Entlastungsbudget finanziert werden, was ab dem 01.01.2025 für die meisten Pflegebedürftigen gilt. Beachten Sie bitte, dass der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro davon unberührt bleibt und sich auch nach dem Jahreswechsel 2024 nicht ändert.

Das Pflegeunterstützungsgeld wird ab 2024 flexibler gestaltet, um berufstätigen pflegenden Angehörigen eine verbesserte Abstimmung zwischen Erwerbsarbeit und der Verantwortung für die Pflege zu ermöglichen. Eine Neuerung besteht darin, dass Sie diese Leistung nicht mehr nur einmalig pro Pflegefall beanspruchen können, sondern nun jedes Jahr aufs Neue in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie weitere Fragen zur Pflegeversicherung, den verschiedenen Leistungen oder den Auswirkungen der Pflegereform auf Ihre Ansprüche haben, steht Ihnen unsere telefonische Pflegeberatung gerne zur Verfügung. Falls Sie speziell an einer 24-Stunden-Betreuung interessiert sind oder allgemeine Fragen zu diesem Thema haben, können Sie direkt hier einen Termin vereinbaren.

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