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Polen wieder als Hochrisikogebiet eingestuft

Wie das Robert-Koch-Institut bekannt gegeben hat, wurde Polen aufgrund anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen wieder als Hochrisikogebiet eingestuft. Es gelten daher nun wieder verschärfte Einreisereglungen von Polen nach Deutschland. Betreuungskräfte sind allerdings von einer möglichen Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie geimpft, genesen oder ein negatives Testergebnis vorweisen können.

 

Betreuungskräfte müssen nicht in Qaurantäne, wenn sie einreisen, brauchen aber einen entsprechnden Nachweis.

Eine Betreuungskraft am Bahnhof mit Koffer, Maske und Pass.

Während es zwischenzeitlich im Spätsommer gar keine Hochrisikogebiete mehr in Europa gab, sind die Infektionszahlen in der kalten Jahreszeit an vielen Orten wieder angestiegen. Seit Sonntag zählt, laut RKI, auch Polen wieder dazu.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage (weitere Informationen und eine Übersicht über aktuelle Einstufungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und des RKI’s).

Für Personen, welche aus Polen oder einem anderen Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, gelten nun bestimmte Regelungen. Neben der Verpflichtung zu einer Digitalen Einreiseanmeldung gilt: Wer aus Polen einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in die häusliche Quarantäne (Siehe auch: Einreisequarantänepflicht). Es kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreit werden. Für bestimmte Personengruppen gelten aber Ausnahmen. Besagte Quarantänepflicht gilt z.B. nicht für Betreuungskräfte. Die Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV § 6 (2))  legt demnach fest, dass Personen, die über einen Testnachweis verfügen und deren Tätigkeit zur Aufrecherhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens (u.a. Betreuungspersonal) unabdingbar ist, nicht in Quarantäne müssen.
Ein aktueller Test-, Impf- oder Genesenennachweis muss demnach stets mitgeführt werden und zudem auf der Internetseite hochgeladen werden (über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung). Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland auch durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden.

Nach wie vor spielt das eigene Verhalten im Kampf gegen Corona und gegen eine mögliche Ansteckung die größte Rolle. Der Aufruf zu Vorsicht, Abstandhalten und einer erweiterten Hygiene gilt für alle nach wie vor, fordert unser Verständnis und unser Mitwirken. Wir empfehlen allen an der Pflege Beteiligten , wenn es möglich ist, sich impfen zu lassen. Regelmäßige Testungen können auch zu einer hohen Sicherheit im Haushalt und während der Betreuung beitragen. Nutzen Sie dazu regelmäßig Schnelltests oder den kostenlosen Bürgertest. Weitere Hinweise zum Verhalten im Betreuungsalltag finden Sie hier auf unserer Website.

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