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Hausengel begrüßt die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zum Jahreswechsel ist die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitssektor ausgelaufen. Personal in medizinischen Einrichtungen muss seit Anfang des Jahres somit keinen Immunitätsnachweis mehr gegen Covid-19 erbringen. Das gilt sowohl für bereits Angestellte als auch für neue Bewerber. Der Großteil des Pflegepersonals der Hausengel-Pflegedienste war seit Inkrafttreten der Regelung ohnehin vollständig immunisiert oder ließ sich nachträglich impfen. Angesichts des Fachkräftemangels begrüßen die Hausengel daher die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wenn ein fundiertes Hygiene- und Testkonzept vorliegt. Die bürokratischen Hürden für neue Bewerber sollten so gering wie möglich gehalten werden um den Notstand in der Pflege nicht weiter zu verschärfen.

Spritze und Maske

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich, worunter auch die Mitarbeitenden der ambulanten Hausengel-Pflegedienste gehören, trat Mitte März letzten Jahres in Kraft. Als Teil des »Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie«, wurde damit das Ziel verfolgt, besonders vulnerable Personengruppen, pflegebedürftige, vorerkrankte und generell immungeschwächte Menschen in medizinischen Einrichtungen zu schützen. Die Regelung wurde ambivalent aufgenommen, es gab Befürworter und Gegner. Kritisiert wurde zum Beispiel eine mögliche Verschärfung des Pflegenotstandes, da möglicherweise nicht-geimpfte Beschäftigte dann ausfallen oder noch mehr Stellen als ohnehin schon unbesetzt bleiben. Auch unter den Beschäftigten selbst gab es zum Teil heftige Diskussion über wahrgenommene Diskriminierung und den Sinn dieser Regelung. Dem gegenüber stand der Schutz von Gefährdeten, ganz besonders in stationären Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen um Masseninfektionen vorzubeugen.

»Als ambulant arbeitender Pflegedienst gehen unsere Mitarbeitenden ja zu den Pflegebedürftigen nachhause und versorgen sie in der eigenen Häuslichkeit. Die Anzahl an Kontakten ist in der Regel hier geringer als zum Beispiel in einer großen Pflegeeinrichtung mit mehreren hundert Bewohnern. Das Risiko einer Ansteckung besteht aber immer, wo Menschen aufeinandertreffen – ob geimpft oder nicht. Seit Beginn der Pandemie setzen wir ein striktes Hygienekonzept um: Regelmäßige Testungen, das Tragen von Masken und andere Hygienemaßnahmen sind selbstverständlich. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht galt natürlich auch für uns, hat uns aber glücklicherweise nicht besonders eingeschränkt, da der aller größte Teil unserer Beschäftigten zu dem Zeitpunkt bereits vollständig immunisiert war«, sagt Sarah Kessler, Prokuristin der Hausengel-Pflegedienste.

Der Aufwand zur Abfrage des Impfstatus‘ von Mitarbeitenden und die Kommunikation mit den Behörden sei aber dennoch aufwändig gewesen, berichtet Kessler weiter. Unterschiedliche Fristen und Konsequenzen verwirrten zum Teil. Auch habe die Regelung im Team für Gesprächsstoff und Unruhe gesorgt, eine weitere Belastung im ohnehin manchmal stressigen Pflegealltag. »Wie viele potenzielle Bewerber uns durch diese Regelung womöglich verloren gegangen sind, können wir nicht feststellen. Ich bin erleichtert, dass die gesetzliche Impfpflicht entfällt. Angesichts des Fachkräftemangels sollten die Hürden in der Pflege so gering wie möglich gehalten werden. Die Umsetzung eines strikten Hygienekonzepts und einer sinnvollen Teststrategie ist nach wie vor Pflicht.«, so Kessler.

Ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht einen positiven Effekt auf den Verlauf der Pandemie hatte, ist bis jetzt noch nicht klar abzusehen.
Für Betreuungskräfte, wie sie Hausengel auch in der 24h-Betreuung vermittelt, galt die Regelung im Übrigen nicht, da diese laut Definition keiner Einrichtung angehören. Die Haushalte der Betreuten sind keine »Einrichtung« im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Hier blieb es bei Aufklärung und der dringlichen Empfehlung, sich impfen zu lassen. 

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