Bisher mussten sich Corona-Infizierte mit einem positiven Testergebnis allgemein für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben, bis sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren – maximal bis zu einer Gesamtdauer von 10 Tagen. Die generelle fünftägige Isolationspflicht soll nun in den vier oben genannten Bundesländern entfallen. Empfehlung für Infizierte wäre dennoch das Tragen einer Maske außerhalb der Wohnung.
Die Ankündigung dieser Maßnahme hat für Kritik gesorgt, da befürchtet wird, dass von Bundesland zu Bundesland wieder unterschiedliche Regelungen gelten und damit Unklarheiten entstehen. So oder so ist nun wieder verstärkt die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Übrigens: Auch viele andere EU-Länder verzichten auf die Isolationspflicht. Trotzdem sollte unbedingt der Grundsatz gelten: „Wer krank ist, bleibt zu Hause“.
Die Aufhebung der Isolationspflicht bedeutet nicht, dass eine Corona-Erkrankung harmlos ist. Ganz besonders im Umgang mit älteren, pflegebedürftigen und betreuungsbedürftigen Menschen empfiehlt Hausengel weiterhin äußerste Vorsicht.
Gerade bei alten, immunschwachen und vorerkrankten Menschen können Infektionen mit dem Corona-Virus nach wie vor schwere Verläufe nehmen. Daher hat der Schutz von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen oberste Priorität. Wir legen allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten ans Herz: Testen Sie sich regelmäßig und begeben Sie sich in eine freiwillige Isolation, wenn ein positives Ergebnis vorliegt oder Sie sich krank fühlen. Sobald Sie Symptome bei sich selbst wahrnehmen, bleiben Sie besser zuhause und vermeiden alle engen Kontakte. Die Einhaltung guter Händehygiene und der gängigen Husten- und Niesregeln sind jetzt besonders wichtig.
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Isolation, Masken und Tests gibt es auf der Webseite der Tagesschau.
Wir raten unseren Betreuungskräften und Angehörigen außerdem: Achten Sie darauf, dass alle, die die Wohnung einer pflegebedürftigen Person betreten, die gängigen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen einhalten und im Idealfall einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können.
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