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Unsere 10 Schutzmaßnahmen gegen Corona

Für ein sorgenfreies Miteinander von Betreuungskräften & Familien

  1. An- und Abreise finden unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Hygiene- und Verhaltensempfehlungen statt.
  2. Wir unterstützen unsere Betreuungs- und Pflegekräfte bei der Organisation von Impfterminen, um größtmögliche Sicherheit zu ermöglichen.
  3. Hausengel setzt alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen nach strengen gesetzlichen Vorgaben um, welche über unser Franchisesystem sowie unser geschultes Pflegefachpersonal abgewickelt werden.
  4. Alle Betreuungskräfte von Hausengel werden regelmäßig und in ihrer jeweiligen Muttersprache zu folgenden Themen informiert und geschult: 
    • Einreisebestimmungen nach Deutschland und etwaige Quarantäne-Pflichten
    • Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen
    • Verwendung von Schutzmasken
    • Verhalten im Betreuungsalltag
    • Verhalten im Verdachtsfall
    • Allgemeine gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen
    • Tagesaktuelle Informationen des RKI, des BMG, des Auswärtigen Amtes, unserer Verbände sowie der WHO
  1. Alle Betreuungskräfte werden von Hausengel bereits vor ihrer Anreise mit Mund-Nase-Masken ausgestattet. An- und Abreise erfolgen unter strenger Einhaltung der gesetzlichen Verhaltens- und Hygiene-Vorschriften.
  2. Weitere zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise ein Corona-Test bereits vor Abreise, können proaktiv mit den Betreuungskräften vereinbart werden.
  3. Im Notfall stehen wir unseren Familien 24/7 telefonisch zur Verfügung. Unsere Betreuungskräfte können zusätzlich unseren eigens eingerichteten WhatsApp-Service nutzen.
  4. Auf Wunsch unterstützt Hausengel seine Familien und Betreuungskräfte bei der Kommunikation mit Gesundheitsämtern, Behörden und anderen Einrichtungen.
  5. Alle Betreuungskräfte von Hausengel verfügen über eine Krankenversicherung, die auch eine Corona-Infektion abdeckt.
  6. Möchte ein Auftraggeber zusätzlich weitere Maßnahmen und Konzepte in seinem Haushalt erfüllt sehen, leistet Hausengel gerne Unterstützung bei der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Coronavirus aktuell
Informationen für Familien & Betreuungskräfte
Alle weiteren Informationen
Spritze und Maske

Hausengel begrüßt die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zum Jahreswechsel ist die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitssektor ausgelaufen. Personal in medizinischen Einrichtungen muss seit Anfang des Jahres somit keinen Immunitätsnachweis…

Isolationspflicht in 4 Bundesländer aufgehoben: Eigenverantwortung ist gefragt

In Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein soll die Isolationspflicht nach einem positiven Coronatest entfallen. Begründet wird dieser Schritt in einer Mitteilung der Länder mit…

Corona Lockerungen

Ab 1. Juni: Neue Corona-Regelungen für die Einreise nach Deutschland

Schon seit längerem ist die Berichterstattung um das Corona-Virus deutlich deutlich zurückgegangen. Entsprechend der sinkenden Inzidenzen und Gefahren, wurden nun wieder neue Regelungen beschlossen.…

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19

Stand: 30.05.2022

  • Vom 1. Juni 2022 an müssen nach Deutschland Einreisende keinen Nachweis mehr erbringen, dass sie gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ getestet sind.
  • Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bisher bestehenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Die aktuellen Virusvariantengebiete können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nachlesen.
  • Als Impfnachweis gelten nun alle von der WHO anerkannten Impfstoffe. Darunter zählen zum Beispiel auch Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.

Impfungen von Betreuungskräften

Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen können sich impfen lassen

Ältere Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen werden bevorzugt geimpft, weil sie zur Hochrisikogruppe in Bezug auf Corona-Infektionen zählen und den Schutz am dringendsten benötigen.  Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen haben laut Coronavirus-Impfverordnung ebenfalls Anspruch auf eine Impfung. Die Kontaktpersonen müssen hierfür von der in der eigenen Häuslichkeit gepflegten Person bzw. einer gesetzlichen Vertreterin oder einem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden. Auch ausländische Betreuungskräfte, die mit pflegebedürftigen Personen gemeinsam in einem Haushalt wohnen, um diese im Alltag zu unterstützen, können als Kontaktpersonen benannt werden. Wir empfehlen, dass die Betreuungskraft die pflegebedürftige Person direkt zu deren Impftermin begleitet und sich in Zuge dessen als enge Kontaktperson mitimpfen lässt.

Die Organisation der Impfungen und die Vergabe von Terminen regeln die Bundesländer.

Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen

Wir empfehlen allen an der Pflege beteiligten Personen, wenn möglich, sich impfen zu lassen.  Eine Impfung gegen COVID-19 von Betreuungskräften, Angehörigen oder weiteren Personen, die engen Kontakt zu den besonders gefährdeten Personengruppen haben, ist von enormer Bedeutung – nicht nur, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, sondern auch, um die eigene Gesundheit zu schützen.

Schützen Sie sich und andere, indem Sie zusätzlich folgende Hygieneregeln zum Schutz vor Virusinfektionen zu beachten:

Hände waschen und vom Gesicht fernhalten

Viren werden häufig über die Hände übertragen (zum Beispiel beim Händeschütteln). Die Erreger geraten dann bei Kontakt mit Auge, Nase und Mund in die Schleimhäute, wodurch das Virus auf den Betroffenen übergehen kann. Deshalb bietet häufiges und gründliches Händewaschen einen wichtigen Schutz vor Virusinfektionen. Dabei sollten die Hände mit Seife circa 30 Sekunden sorgfältig, auch zwischen den Fingern, gesäubert werden. Es sollte außerdem vermieden werden, mit den Händen in das Gesicht zu fassen und Augen, Nase und Mund zu berühren.

Hygienisch husten und niesen

Da die Handhygiene so bedeutsam für einen guten Virenschutz ist, sollte nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge geniest oder gehustet werden. Außerdem sollte beim Husten und Niesen Abstand zu umstehenden Personen gehalten werden. Gebrauchte Papiertaschentücher sollten unmittelbar entsorgt und danach gründlich die Hände gereinigt werden.

Anzeichen beachten und bei Krankheit zu Hause bleiben

Anzeichen für eine beginnende Viruserkrankung sind plötzlich ansteigendes Fieber, schweres Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen. Treten diese Symptome auf, sollte ein Arzt konsultiert werden. Um die eigene Gesundheit zu fördern und Mitmenschen nicht mit Viren zu „belasten”, sollte eine Grippe oder auch andere Viruserkrankung immer zu Hause auskuriert werden. Dabei sollte möglichst auf engen Kontakt beziehungsweise Körperkontakt zu Familienmitgliedern und anderen Mitmenschen verzichtet werden, um diese vor einer Virusinfektion zu schützen.

Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Um die Zahl der Viren in geschlossenen Räumen zu verringern und zu verhindern, dass die Mund- und Nasenschleimhäute austrocknen und damit „anfälliger” werden, sollten diese mehrmals täglich für jeweils zehn Minuten gelüftet werden, sogenanntes Stoßlüften.

Vorsichtsmaßnahmen & Vorbeugung gegen COVID-19

In diesem Video zeigen wir Ihnen Vorsichtsmaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen gegen das Coronavirus.

 

YouTube Video Preview

Hinweise zur Verwendung von Schutzmasken

Seit dem 27. April 2020 gilt in ganz Deutschland eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr und in Geschäften. Seit dem 20. Januar 2021 wurde diese Regelung weiter verschärft. Demnach reichen die selbstgenähten Masken oder auch ein Schal oder ein Tuch, was Mund und Nase bedeckt hierfür nicht mehr aus. Das Targen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes ist Pflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske). Die konsequente Einhaltung der empfohlenen Hygieneregeln ist immer noch der effektivste Schutz vor einer möglichen Ansteckung. Schutzmasken können als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Arten von Schutzmasken.

Pareiza sejas masku lietošana

Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MMN), sogenannte Operations (OP)-Masken:  Diese werden vor allem im medizinischen Bereich wie Arztpraxen, Kliniken oder in der Pflege eingesetzt. Sie können die Verbreitung von Speichel- oder Atemtröpfchen der Trägerin oder des Trägers verhindern und dienen primär dem Schutz des Gegenübers (Fremdschutz).

Partikel-filtrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP-Masken): Diese werden in erster Linie in Arbeitsbereichen verwendet, in denen sich gesundheitsschädliche Stoffe in der Luft befinden. Die Masken halten Viren ab und können den Träger oder die Trägerin vor einer Ansteckung schützten (Eigenschutz). Bei den FFP-Masken gibt es drei Schutzstufen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Robert-Koch-Institut (RKI) empfehlen für den medizinischen Bereich mindestens Schutzstufe 2.

Mund-Nasen-Bedeckungen (Community-Masken): Hierbei handelt es sich z.B. um selbstgenähte Masken aus Stoff. Sie stellen zwar keine nachgewiesene Schutzfunktion für die Trägerin oder den Träger selbst dar, können jedoch, ähnlich wie OP-Masken, dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch die Zurückhaltung von Tröpfchen zu verringern (Schutz der Mitmenschen).

Weitere Informationen zur Schutzfunktion verschiedener Masken sowie eine Übersicht finden Sie z.B. auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte: bfarm.de 

Das richtige Tragen von Schutzmasken:

Eine Schutzmaske ist nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt ist. Die Maske muss gemäß der ihr beiliegenden Anleitung aufgesetzt werden. Folgendes sollten Sie zusätzlich beachten:

  • Nur eine Person sollte dieselbe Maske nutzen.
  • Waschen Sie sich vor dem Anlegen einer Schutzmaske gründlich die Hände (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife. Tipp:  Zweimal „Happy Birthday to you“ singen entspricht dieser Zeit – so lange die Hände unter das Wasser halten.)
  • Achten Sie beim Aufsetzen darauf, dass Nase und Mund bis zum Kinn abgedeckt sind und die Maske an den Rändern möglichst eng anliegt.
  • Vermeiden Sie, während des Tragens, die Schutzmaske anzufassen und zu verschieben.
  • Berühren Sie beim Abnehmen der Schutzmaske möglichst nicht die Außenseiten, da sich hier Erreger befinden können. Greifen Sie die seitlichen Laschen oder Schnüre und legen Sie sie vorsichtig ab.
  • Waschen Sie sich nach dem Abnehmen gründlich die Hände.

Hinweise zum beispielhaften An- und Ablegen von Schutzausrüstung (RKI) finden Sie hier.


Hinweise zum Verhalten im Betreuungsalltag

Pflege- und betreuungsbedürftige Personen gehören zu der Gruppe von Menschen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist. Bei Alten, Immunschwachen und Menschen mit Vorerkrankungen können Infektionen mit dem Corona-Virus zu einem schweren Verlauf führen. Daher hat der Schutz von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen oberste Priorität. Pflegebedürfte und die mit ihnen zusammenlebenden Betreuungskräfte haben notwendigerweise besonders engen Kontakt zueinander. Darum ist es wichtig, nun im Alltag, beim Zusammenleben und bei Betreuungssituationen auf die jeweiligen Verhaltensregeln zu achten.

  • Wenn möglich, lassen Sie sich impfen! Pflegebedürftige und Personen über 70 Jahre haben oberste Priorität in der Impfreihenfolge. Außerdem können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person benannt und geimpft werden. Auch ausländische Betreuungskräfte können als Kontaktperson bestimmt und geimpft werden.
  • Testen Sie sich und die Betreuungskraft in regelmäßigen Abständen. Vor allem dann, wenn bei Ihrer Betreuungssituation viel persönlicher Kontakt mit außenstehenden Personen, also jenen, die nicht im Haushalt leben, besteht (Pflegedienst, Nachbarn, Verwandte).
  • Beschränken Sie wenn möglich als Angehöriger Besuche bei einer pflegebedürftigen Person. Führen Sie vorab einen Corona-Test durch, unabhängig davon, ob Sie selbst geimpft sind oder nicht. 
  • Achten Sie darauf, dass alle, die die Wohnung betreten die gängigen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen einhalten und im Idealfall einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können.
  • Lassen Sie notwendige Einkäufe durch einen Lieferdienst durchführen und vermeiden Sie generell unnötige Kontakte. Verabreden Sie beispielsweise einen festen Ort, wo Sie Besorgungen abstellen lassen.
  • Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte sollten von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel absehen. Falls Sie sich doch im öffentlichen Raum aufhalten müssen, denken Sie daran, dass das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP-Maske) beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmittteln Pflicht ist.
  • Hilfreich können für die spezielle Situation der häuslichen Betreuung die Hinweise für den Bereich der stationären und ambulanten Pflege sein, welche das Robert-Koch-Institut veröffentlicht hat. Sie gelten zwar nicht 1:1 für die »24-Stunden-Betreuung« zuhause, aber die dort empfohlenen Präventionsmaßnahmen könnten sinngemäß auf Ihre indidviduelle Betreuungssituation übertragen werden. 

So verhalten Sie sich im Verdachtsfall richtig

Sie selbst haben Symptome:

  • Rufen Sie Ihren Hausarzt an. Sollten Sie diesen nicht erreichen, wenden Sie sich an spezielle Corona-Hotlines. Es gibt hierzu einen bundesweiten ärztlichen Notruf: 116 117, oft gibt es auch örtliche Corona-Hotlines. 
  • Sobald Sie Symptome bei sich selbst wahrnehmen, sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben und alle engen Kontakte vermeiden. Die Einhaltung einer guten Händehygiene und der gängigen Husten- und Niesregeln sind jetzt besonders wichtig.
  • Bei einem Notfall – wie zum Beispiel akuter Atemnot – wählen Sie die Rufnummer 112.

Ihre Betreuungskraft hat Symptome:

  • Die Betreuungskraft sollte in diesem Fall ärztlichen Rat suchen. Führen Sie die oben aufgeführten Schritte aus.
  • Die Betreuungskraft sollte sich am besten räumlich getrennt von Ihnen aufhalten. Beachten Sie die Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Virusinfektionen besonders streng.

Alle Hausengel-Betreuungskräfte  sind  mit uns in dieser Lage bestens abgesichert. Unsere deutsche Krankenversicherung für Betreuungskräfte deckt auch eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus bzw. eine akute Erkrankung mit dem Coronavirus in jedem Fall ab.

Wenn eine Ansteckung festgestellt wird:

Sind Sie oder die Betreuungskraft positiv getestet worden, befolgen Sie unbedingt die Anordnungen Ihres Gesundheitsamtes. Sie werden über die Maßnahmen individuell informiert. Das Gesundheitsamt entscheidet auch über das weitere Vorgehen mit der Betreuungskraft, z.B. was ihren Aufenthalt bei Ihnen zuhause angeht.

Informationen für Betreuungskräfte – Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona

Ausländische Betreuungskräfte, die sich um Pflegebedürftige in Deutschland kümmern, müssen derzeit besondere Vorsicht walten lassen, denn ihre Betreuten gehören häufig zu einer Risikogruppe, bei denen eine Infektion zu einem schweren Verlauf führen kann. Gleichzeitig sorgen sie sich um die eigene Gesundheit. Diese Situation wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie verlässliche Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus.

Was ist die 2G / 3G - Regelung?

Was ist die 3G- bzw. 2G-Regelung?

Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in bestimmen Fällen entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

In einigen Bundesländern und Regionen wurde die 2G-Regel als Verschärfung zum Schutz des Gesundheitssystems und vor Infektionen eingeführt: Die Regel steht für “geimpft oder genesen”. Bei der 2G-Regel haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.

Wann und wie kann ich mich impfen lassen?

Wann und wie kann ich mich impfen lassen?

Bereits Ende Dezember 2020 hat der Impfprozess gegen COVID-19 in vielen EU-Ländern begonnen. Die nationalen Impfprogramme haben das Ziel, eine sichere und wirksame Impfungen für die am meisten gefährdeten Gesellschaftsmitglieder zu gewährleisten. Inzwischen können sich aber in der Regel alle Personen, die möchten, impfen lassen. Wann und wo Sie eine Impfung erhalten können, erfahren Sie auf der Seite Ihres jeweiligen Gesundheitsministeriums

Derzeit ist eine Impfung keine Voraussetzung für die Arbeit als Betreuungskraft im häuslichen Umfeld, sondern eine dringende Empfehlung.

Betreuungskräfte können sich auch unter bestimmten Umständen in Deutschland impfen lassen. Voraussetzung dafür ist aktuell, dass die Betreuungskraft einzige enge Kontaktperson einer pflegebedürftigen Personen ist, die über 70 Jahre alt ist, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung (bzw. Demenz) hat oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko hat. Darüber hinaus muss sie über eine deutsche Krankenversicherung verfügen (was bei Hausengel selbstverständlich gewährleistet ist). Wir empfehlen, dass die Betreuungskraft die pflegebedürftige Person direkt zu deren Impftermin begleitet und sich in Zuge dessen direkt als enge Kontaktperson mitimpfen lässt.

Wie kann ich mich schützen?

Wie kann ich mich schützen?

  • Ähnlich wie bei der Grippe und anderen „einfachen“ Erkältungen sind es einfache Maßnahmen, mit denen man sich schützen kann: in die Armbeuge niesen oder husten, regelmäßiges Händewaschen, Händeschütteln vermeiden sowie mindestens 1-2 Meter Abstand zu anderen. Hier geht es zur Infografik "Infektionen vorbeugen: Die 10 wichtigsten Hygienetipps" der BZGA .
  • Bitte schränken Sie Sozialkontakte außerhalb Ihrer beruflichen Aufgabe in der Betreuung und Pflege maximal ein. Beschränken Sie die Kontakte möglichst auf Personen in Ihrem familiären Umfeld.
Was mache ich, wenn ich mich krank fühle?

Was mache ich, wenn ich mich krank fühle?

Aktuell gilt besondere Vorsicht. Bleiben Sie zuhause, wenn Sie akute Atemwegserkrankungen haben und informieren Sie umgehend die Familie der Person, die Sie betreuen und pflegen. Das gilt auch bei „einfachen“ Erkältungen. Sofern Ihre Arbeit über eine Agentur vermittelt wurde, informieren Sie bitte auch umgehend die Agentur.

Was mache ich, wenn ich Symptome wie Husten, Halskratzen, Fieber, Schnupfen, evtl. auch Durchfall habe?

Was mache ich, wenn ich Symptome wie Husten, Halskratzen, Fieber, Schnupfen, evtl. auch Durchfall habe?

  • Melden Sie sich telefonisch in einer Arztpraxis. Sollte Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin nicht erreichbar sein, rufen Sie die bundesweite Hotline des Patientenservices unter Telefon 116 117 an. In vielen Regionen sind auch spezielle Corona-Hotlines geschaltet.
  • Informieren Sie bitte auch die Agentur, die Ihre Arbeit vermittelt hat bzw. die Familie des von Ihnen Gepflegten/Betreuten über ihre Symptome. Die Agentur/Familie kann Sie bei Sprachproblemen unterstützen.
  • Wichtig: Bei einem Notfall – wie zum Beispiel akuter Atemnot –, wählen Sie die Rufnummer 112. Die Betreuung und Pflege muss sofort eingestellt werden. Informieren Sie ihre Agentur bzw. die Familie des von Ihnen Gepflegten/Betreuten, die für Ersatz bei Betreuung bzw. Pflege sorgen werden.
Was mache ich, wenn ich Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte, aber keine Symptome habe?

Was mache ich, wenn ich Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte, aber keine Symptome habe?

  • Informieren Sie unverzüglich telefonisch das Gesundheitsamt. Dort wird man das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen.
  • Das Gesundheitsamt, das für Sie zuständig ist, ist auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) verzeichnet.
  • Wenn Sie sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet bzw. einem in Deutschland besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, sollten Sie – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Welche Regionen als Risikogebiet ausgewiesen sind, erfahren Sie auf der Website des RKI.
  • Informieren Sie bitte auch die Agentur, die Ihre Arbeit vermittelt hat bzw. die Familie des von Ihnen Gepflegten/Betreuten. Die Agentur/Familie kann Sie bei Sprachproblemen unterstützen.
Was mache ich, wenn ich nach Rückkehr in mein Heimatland eine Coronavirus-Infektion feststelle?

Was mache ich, wenn ich nach Rückkehr in mein Heimatland eine Coronavirus-Infektion feststelle?

  • Folgen Sie den Anweisungen, die in Ihrem Heimatland für diese Fälle gelten.
  • Informieren Sie die Agentur, die Sie nach Deutschland vermittelt hat bzw. die Familie des von Ihnen in Deutschland Gepflegten/Betreuten über Ihre Erkrankung.
Kann ich mich bei Menschen anstecken, die ich pflege?

Kann ich mich bei Menschen anstecken, die ich pflege?

Bei der Pflege von Menschen den empfohlenen Abstand von mindestens 1-2 Metern einzuhalten, ist in der Regel nicht möglich. Eine Ansteckungsgefahr besteht immer bei engem Kontakt mit Personen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln: In die Armbeuge niesen oder husten, regelmäßiges Händewaschen und Händeschütteln vermeiden. Beachten Sie die 10 wichtigsten Hygienetipps.

Muss ich in Quarantäne, wenn ich nach Deutschland einreise?

Muss ich in Quarantäne, wenn ich nach Deutschland einreise?

Nein. Betreuungskräfte, die nach Deutschland einreisen um einen Betreuungsauftrag anzunehmen, müssen nicht in Quarantäne. Laut der Corona-Einreiseverordnung zählen Betreuungskräfte zu einer systemrelevanten Berufsgruppe in Deutschland und sind damit von einer möglichen Quarantänepflicht ausgenommen, wenn sie vor Einreise einen negativen Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorweisen können (siehe auch Corona-Einreiseverordnung § 6 (2))

Bei Ausreise in ihr jeweiliges Heimatland gelten unterschiedliche Regelungen.

Sind die Grenzen für ausländische Betreuungs- und Pflegekräfte geschlossen?

Sind die Grenzen für ausländische Betreuungs- und Pflegekräfte geschlossen?

Es können sich tagesaktuell Änderungen ergeben. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder bei Ihrem jeweiligen Heimatland zu den aktuellen Reisehinweisen.

Weiterführende Links

Informieren Sie sich regelmäßig über die offiziellen Seiten, diese werden stetig aktualisiert und bilden den aktuellen Stand der Entwicklungen ab.

Aktuelle Informationen zur Impfstrategie in Deutschland:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus:
https://www.infektionsschutz.de/­coronavirus-sars-cov-2.html

 

Aktuelle Entwicklungen und Hintergrund-Informationen zum Virus:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/­coronavirus

 

Wichtige Hintergründe, Einschätzungen und genaue Verhaltens- und Hygienemaßnahmen:
https://www.rki.de/DE/Home/­homepage_node.html

 

Informationen für Reisende und zu Rückholungen von Deutschen:
https://www.auswaertiges-amt.de/­de/­ReiseUndSicherheit/-/2296762

 

Informationen zu Einreisebestimmungen von Betreuungskräften nach Deutschland:
Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
Systemrelevanz osteuropäischer Betreuungskräfte

 

Aktuelle Informationen und Entwicklungen auf Englisch:
https://www.who.int/emergencies/­diseases/­novel-coronavirus-2019

 

 

 

Hier finden Sie eine Übersicht zu den 10 wichtigsten Hygienetipps zum Download.
Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Quelle: https://www.infektionsschutz.de/­mediathek/­infografiken.html

 

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