Am 25. Mai beschloss das Bundeskabinett die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die nun zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet einige Lockerungen, die die Einreise der Hausengel-Betreuungskräfte betrifft.
Was ändert sich konkret?
- Nach Deutschland Einreisende müssen keinen Nachweis mehr erbringen, dass sie gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen stellen Einreisende aus Virusvariantengebieten dar. Hier gelten nach wie vor die bisher bestehenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Die aktuellen Virusvariantengebiete können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nachlesen.
- Als Impfnachweis gelten nun alle von der WHO anerkannten Impfstoffe. Darunter zählen zum Beispiel auch Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.
Je nach Land gelten unterscheidliche Regelungen, was das Verhalten in Bussen und Bahnen betrifft. Darum sollten die jeweiligen Bestimmungen kurz vor Reiseantritt überprüft und die Richtlinien des Reiseanbieters beachtet werden. In den öffentlichen Verkehrsmitteln Deutschlands gilt aktuell noch eine Maskenpflicht!
Weiterhin empfielt Hausengel das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (FFP2 oder OP-Maske), die Nutzung von Handdesinfektionsmitteln sowie hygienisches husten und niesen. Besonders in öffentlichen Räumen, wie bei Einkaufen, ist das Tragen einer Maske empfehlenswert.
Aktuelle Informationen rund um die Corona-Pandemie finden Sie hier auf unserer Webseite. Unsere Übersicht zum Download gibt es hier. Bei Fragen stehen unsere Berater:innen immer gerne zur Verfügung.