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Wichtige Neuerungen zur Pflegehilfsmittelpauschale und Entlastungsleistungen

Ende März hat die Bundesregierung neue Beschlüsse im sogenannten EpiLage-Fortgeltungsgesetz (Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen) erlassen. Auch Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen dadurch entlastet werden. So ist die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel erhöht und noch nicht verbrauchte Entlastungsleistungen können bis zum 30. September übertragen werden.

Frau rechnet Zahlenkolonne zusammen auf einem Blatt Papier

Erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden von der Pflegekasse bezuschusst. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder andere Hygienemittel. Bisher wurden bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 40€ monatlich übernommen. Durch die neue Regelungen wird diese Pauschale nun gem. § 40 Abs. 2 SGB XI auf 60€ erhöht. Dies gilt zunächst bis Ende Dezember diesen Jahres. Durch die Erhöhung soll dem gestiegenen Verbrauch an Desinfektionsmitteln, Masken usw. Rechnung getragen werden. Infos zur Beantragung, Voraussetzungen uvm. finden Sie hier.
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Budgetübertragungen der Entlastungsleistungen
Zudem werden Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zuhause versorgt werden, durch den sogenannten Entlastungsbetrag unterstützt. Dieser beträgt 125€ im Monat und wird für zweckgebundene und anerkannte Leistungen gezahlt. Laut der aktuellen Regelung wird der Betrag zwar nicht erhöht, jedoch darf aufgespartes Budget, das in den Jahren 2019 und 2020 nicht verbraucht wurde, in den Zeitraum bis zum 30. September 2021 übertragen werden.

Mehr Informationen zum Entlastungsbetrag finden sie hier.

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Icon einer blauen Siegel- oder Auszeichnungsgrafik mit einem zentralen runden Element, das drei horizontale Linien aufweist, und zwei hängenden Bändern unten.
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