Wenn der Betrag pro Monat nicht voll ausgeschöpft wurde, kann er einfach auf den nächsten Monat übertragen werden. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch einige Zeit in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Eine Ausnahme gilt für noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus dem Jahr 2019: Diese können, aufgrund der Corona-Pandemie, jetzt noch bis zum 31.03.2020 genutzt werden.
Normalerweise wäre das jeweilige monatliche Budget aus dem Jahr 2019 bereits zum 30.06.2020 verfallen. Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation hat der deutsche Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit eröffnet, die Leistungen nach § 45b SGB XI für einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen zu können.
Sofern Sie zudem aus dem Jahr 2020 noch nicht alle zur Verfügung stehenden Entlastungsbeträge ausgeschöpft haben sollten, können Sie diese, wie in den Vorjahren auch, noch bis zum 30.06.2021 einsetzen.
Übrigens: Haben Sie gewusst, dass Sie Ihre zweckgebundenen 125,- Euro Entlastungsleistungen auch für die Vermittlungstätigkeit im Rahmen einer „24-Stunden-Betreuung“ von Hausengel einsetzen können? Sie können sogar noch bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen nach Antragstellung umwandeln, um diese ebenso zu verwenden. Für Sie entstehen so zusätzliche Kosteneinsparpotenziale. Sie haben Fragen dazu? Im Rahmen unserer Pflegeberatung klären wir Sie gerne über finanzielle Unterstützung auf und wie Sie z.B. Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen können.