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Hausengel begrüßt Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen in 2024

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20. Februar 2023 den Entwurf für das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Erhöhung des Pflegegeldes sowie der Sachleistungen um jeweils 5% zum 1. Januar 2024 und 1. Januar 2025. Hausengel begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Bundesregierung, Pflegegeld und die Pflegesachleistungen zu erhöhen, auch wenn dies zunächst ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ ist.

 

Bild: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden ab 01.01.2024 um je 5% erhöht.  Dies ist eine unverbindliche Darstellung. Eine genaue Berechnung und Auszahlung des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistungen erfolgt durch die Pflegeversicherung.

Tabellarische Darstellung der Änderung der Pflegesachleistungen 2024

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen, die in ihrer eigenen häuslichen Umgebung gepflegt werden. Es hilft bei der Deckung der Kosten für Pflegehilfsmittel, Pflegeleistungen und Hilfsmittel. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und kann zwischen 316€ und 901€ im Monat betragen. Pflegesachleistungen wiederum sind Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden und ebenfalls eine finanzielle Unterstützung darstellen. Hierzu zählen zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Hauswirtschaft oder auch eine individuelle Betreuung.

Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen um 5% gilt für alle Pflegebedürftigen ab dem 01.01.2024 und wird automatisch von der Pflegekasse ausgezahlt. Falls Sie noch keine Leistungen beantragt haben, sollten Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Auch Familien, die eine 24h-Pflege von Hausengel in Anspruch nehmen, können von der Erhöhung profitieren. Pflegebedürftige, die einem Pflegegrad angehören können sich in vielen Fällen die Kosten für die Vermittlungsleistungen des ambulanten Pflegedienstes der Hausengel anteilig rückerstatten lassen. Hierzu können Sie monatlich auf Ihre zweckgebundenen 125 € Entlastungsleistungen zurückgreifen und/oder sogar noch bis zu 40 % Ihrer Pflege-Sachleistungen nach Antragstellung umwandeln (Umwidmung der Pflegesachleistungen), um diese ebenso zu verwenden. Mehr dazu erfahren Sie auch hier auf unserer Webseite.

Oder kontaktieren Sie uns persönlich. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege und Betreuung und Finanzierung.

„Die geplante Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie reichen aber nicht aus, um die Preisentwicklung und die Inflation der letzten Jahre auszugleichen.“, sagt Juliane Bohl, Vorstandsmitglied der Hausengel. Problematisch sieht sie außerdem, dass es keine bundeseinheitliche Linie bei der Erstattung von Entlastungsleistungen gibt. „Wir tun unser Möglichstes, um Hausengel-Familien in Sachen Pflege-Finanzierung bestmöglich zu beraten, so dass sie die Ihnen zustehenden Leistungen auch optimal ausschöpfen können.“, betont Bohl.

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

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