Am 17. Dezember 2020 kündigte die polnische Regierung die Einführung einer "nationalen Quarantäne" vom 28. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 an.
Während dieser Zeit werden viele neue Beschränkungen eingeführt, aber das wichtigste für die Pflegebranche ist die Einführung einer 10-tägigen Quarantäne für Personen, die mit Sammeltransporten aus dem Ausland nach Polen einreisen (Busse, Kleinbusse, Flugzeuge, Züge, Schiffe). Detaillierte Informationen zu zusätzlichen Sicherheitsregeln, die zu diesem Zeitpunkt in Polen eingeführt werden, finden Sie unter gov.pl.
Die am 21. Dezember veröffentlichte Verordnung des Ministerrates besagt, dass aus der Quarantänepflicht diejenigen Reisenden ausgeschlossen sind, die polnische Grenze mit einem Nachbarstaat im Rahmen von beruflichen, geschäftlichen oder Erwerbstätigkeiten überschreiten. Das bedeutet, dass die Hausengel-Franchisenehmer der Quarantäne nicht unterliegen werden. Die Reisenden sollen bei sich entsprechende Dokumente haben, die ihre Erwerbstätigkeiten bescheinigen. Im Fall von unseren Franchisenehmern ist das die Pendlerbescheinigung. Nichtsdestotrotz empfehlen wir, dass die nach Polen rückkehrenden Betreuungskräfte innerhalb von 10 Tagen nach der Reise vernünftig vorgehen, unnötige soziale Kontakte vermeiden, sich streng an Hygieneregeln halten. Sicherheit zuerst.
Sollte sich hierzu etwas noch kurzfristig ändern, werden wir das unverzüglich mitteilen. Bleiben Sie gesund!