Wer als Selbstständiger tätig ist oder jemanden kennt, der auf selbstständiger Basis arbeitet, weiß, mit welch hohen bürokratischen Aufwand das teilweise verbunden sein kann. Unsere selbstständigen Hausengel-Betreuungskräfte müssen sich glücklicherweise nicht damit herumschlagen, da wir, als Vermittlungsagentur den kompletten Büroservice für unsere Betreuungskräfte übernehmen. Bei so vielen Gesetzen und jährlichen Änderungen behalten wir für sie den Überblick. So halten wir Ihnen den Rücken frei, damit sie sich voll und ganz der Betreuung und Pflege widmen können.
Als selbstständige Betreuungskraft gelten unsere Hausengel meistens als Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind, laut Umsatzsteuergesetz (UStG), z.B. Selbstständige, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Mit der Kleinunternehmerregelung §19 soll Kleinunternehmern der Geschäftsalltag erleichtert werden. Davon betroffen sind die Umsatzsteuer sowie die Buchführung. Das bedeutet, dass Sie für ihre Leistungen keine Umsatzsteuer abführen müssen.
Bislang konnten unsere Betreuungskräfte von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn ihr Jahresumsatz aus umsatzpflichtigen Dienstleistungen einen Wert von 17.500 EUR nicht überschreitet. Die zulässige Umsatzgrenze wurde nun mit Beginn dieses Jahres auf 22.000 EUR angehoben. Die Gesetzesänderung ist demnach für alle Kleinunternehmer von Nutzen, die einen Umsatz bis 22.000 EUR jährlich erwirtschaften. Für jene Selbstständige gilt zukünftig eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach §19 UStG.
Im Klartext heißt das, dass viele unserer selbstständigen Betreuungskräfte innerhalb eines bestimmten Rahmens mehr verdienen können als in der Vergangenheit. Diese Neuerung dürfte nicht nur unsere Hausengel freuen, sondern ist auch für Familien, die einen Hausengel bei sich zuhause haben interessant. Vielleicht bietet diese Entwicklung auch einen Anreiz, die Betreuungstätigkeit entsprechend auszuweiten. Wir begrüßen diese Neuerung sehr, da sie eine Chance sowohl für Betreuungskräfte als auch Familien darstellen kann.