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Selbstständige Betreuungskräfte profitieren von der Anhebung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer

Gute Nachrichten vom Finanzamt? Gibt es auch! Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde die Kleinunternehmerregelung überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2020 wurde die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer angehoben. Die Gesetzesänderung bringt für viele Unternehmer –  auch für unsere Hausengel-Betreuungskräfte – Erleichterungen mit sich.

Frau rechnet Zahlenkolonne zusammen auf einem Blatt Papier

Wer als Selbstständiger tätig ist oder jemanden kennt, der auf selbstständiger Basis arbeitet, weiß, mit welch hohen bürokratischen Aufwand das teilweise verbunden sein kann. Unsere selbstständigen Hausengel-Betreuungskräfte müssen sich glücklicherweise nicht damit herumschlagen, da wir, als Vermittlungsagentur den kompletten Büroservice für unsere Betreuungskräfte übernehmen. Bei so vielen Gesetzen und jährlichen Änderungen behalten wir für sie den Überblick. So halten wir Ihnen den Rücken frei, damit sie sich voll und ganz der Betreuung und Pflege widmen können.

Als selbstständige Betreuungskraft gelten unsere Hausengel meistens als Kleinunternehmer.  Kleinunternehmer sind, laut Umsatzsteuergesetz (UStG),  z.B. Selbstständige, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Mit der Kleinunternehmerregelung §19 soll Kleinunternehmern der Geschäftsalltag erleichtert werden. Davon betroffen sind die Umsatzsteuer sowie die Buchführung. Das bedeutet, dass Sie für ihre Leistungen keine Umsatzsteuer abführen müssen.

Bislang konnten unsere Betreuungskräfte von der Kleinunternehmerregelung profitieren, wenn ihr Jahresumsatz aus umsatzpflichtigen Dienstleistungen einen Wert von 17.500 EUR nicht überschreitet. Die zulässige Umsatzgrenze wurde nun mit Beginn dieses Jahres auf 22.000 EUR angehoben. Die Gesetzesänderung ist demnach für alle Kleinunternehmer von Nutzen, die einen Umsatz bis 22.000 EUR jährlich erwirtschaften. Für jene Selbstständige gilt zukünftig eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach §19 UStG.

Im Klartext heißt das, dass viele unserer selbstständigen Betreuungskräfte innerhalb eines bestimmten Rahmens mehr verdienen können als in der Vergangenheit. Diese Neuerung dürfte nicht nur unsere Hausengel freuen, sondern ist auch für Familien, die einen Hausengel bei sich zuhause haben interessant. Vielleicht bietet diese Entwicklung auch einen Anreiz, die Betreuungstätigkeit entsprechend auszuweiten. Wir begrüßen diese Neuerung sehr, da sie eine Chance sowohl für Betreuungskräfte als auch Familien darstellen kann.

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Warum Sie bei uns in guten Händen sind

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Icon eines Herzens, das zwischen zwei Händen schwebt, was Fürsorge und Liebe symbolisiert. Das Design ist einfach und in blauen Farbtönen gehalten.
Rundum versorgt

Bei uns erhalten Sie Beratung, Pflege und Betreuung aus einer Hand. Wir unterstützen und begleiten Familien sowie Betreuungskräfte bei der Beantwortung sämtlicher Fragen und Abwicklung aller nötigen Formalitäten.

Grafik eines stilisierten weiblichen Avatars mit blauen Haaren, Zöpfen und einer Brille. Der Avatar hat keine erkennbaren Gesichtszüge außer der Brille und ist in einem schlichten, flachen Design gehalten.
Qualität aus Erfahrung

100.000 Vermittlungen seit 2005 stehen für unsere Erfahrung. Als Familienunternehmen haben wir selbst nahestehende Angehörige zuhause versorgt und wissen um die Verantwortung und Tragweite dieser enormen Aufgabe.

Icon einer blauen Siegel- oder Auszeichnungsgrafik mit einem zentralen runden Element, das drei horizontale Linien aufweist, und zwei hängenden Bändern unten.
Top getestet

Stiftung Warentest attestierte uns herausragende Leistungen rund um die Vermittlung und Vertragsgestaltung. Damit zählen wir bundesweit zu den besten Vermittlungsagenturen für Betreuungskräfte aus Osteuropa.

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