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Nicht mit uns! Betroffene wehren sich gegen Referentenentwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) von Bundesgesundheitsminister Spahn

Beatmungspatientinnen und –patienten sollen besser betreut werden. Das ist das erklärte Ziel eines Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im August in die Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden gegeben hat. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit sollen demnach die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden. So weit so gut. Viele betroffene Patienten kritisieren das geplante Gesetz jedoch scharf. 

Foto: Mahnwache gegen den Referentenentwurf vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin. #LuftpumpenProtest

Eine Gruppe von Demonstranten steht vor dem Kanzleramt in Berlin

Ihr Protest bezieht sich auf Artikel 37c, einem bestimmten Abschnitt in dem 30-seitigen Papier. Dort heißt es: „Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in einer Wohneinheit“. Damit würde festgeschrieben, Intensivpflegepatienten zukünftig generell in stationären Einrichtungen unterzubringen. Konkret bedeutet das, dass all jene Beatmungspatienten, die rund um die Uhr eine Betreuung brauchen und diese bisher zuhause in Anspruch nahmen, in Pflegeheime verlegt werden sollen. Betroffene sehen sich in ihrer Selbstbestimmtheit bedroht und sehen in dem Gesetzesentwurf keine Verbesserung des Pflegestandards sondern eine geplante Maßnahme zur Kostensenkung in der ambulanten Pflege. Mit einer Petition „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause!“ wehren sich Betroffenenverbände gegen den Referentenentwurf und verlangen, dass Betroffene die Wahlmöglichkeit haben sollten, wo sie leben und gepflegt werden wollen. Auch wir bei Hausengel sehen den Referentenentwurf kritisch! Die Umsetzung unseres Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ist Teil unserer Philosophie und unseres Handelns. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich viele Pflegebedürftige eine Versorgung zuhause wünschen und ein Weiterleben in ihrem gewohnten Umfeld. Der Gesetzentwurf widerspricht unserem Verständnis von Selbstbestimmung und Teilhabe und könnte für Betroffene drastische Folgen haben, falls die Änderung wirksam wird. Auch ambulanten Pflegediensten würde dadurch ein Großteil ihrer Pflegegrundlage entzogen werden. Auf der Seite der Online-Petition, die bereits über 100.000 Unterstützer verzeichnet, heißt es dazu: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Skandal. Er missachtet die Würde von Menschen, dringt in ihren Alltag ein und diskriminiert sie.“  
In bestimmten Fällen sieht der Entwurf Ausnahmen vor. Sie sollen gelten, wenn eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung „nicht möglich oder zumutbar“ ist. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Kinder und Jugendliche zuhause gepflegt werden. Für Patienten die derzeit in den eigenen vier Wänden versorgt werden, soll ein dreijähriger Bestandsschutz greifen.  Alle anderen Fälle sollen einer Zumutbarkeitsprüfung unterzogen werden, was die Befürchtung Vieler schürt, zukünftig Sacharbeitern ausgeliefert zu sein und einer gewissen Willkür nicht entgehen zu können.
Der Referentenentwurf wird jetzt mit Ländern, den Verbänden und koalitionsintern mit den Ressorts abgestimmt und diskutiert.
Informieren Sie sich! Hier geht es zur Online-Petition „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause!“: https://www.change.org/p/lasst-pflegebed%C3%BCrftigen-ihr-zuhause-stoppt-das-intensivpflegest%C3%A4rkungsgesetz-jensspahn-bmg-bund?fbclid=IwAR08E1FPtHr91HXVazp8hA5uoiI3qW2zSwZo-_xpgKp9HSWNmz8WK8RBBXk

 

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