Da sich der gesetzliche Mindestlohn auch auf die Arbeitnehmer bezieht, die im Ausland angestellt sind, werden die Kosten für eine 24-Stunden Betreuung durch entsendete Betreuungskräfte daher ab dem 1. Januar 2015 legal nicht unter ca. 2.500€ monatlich möglich sein.
Wichtig: Für alle, die bei der 24-Stunden-Betreuung auf die Dienstleistung eines Hausengel-Franchisenehmers zurück greifen gilt diese Preiserhöhung nicht.
Die Hausengel-Franchisenehmer sind selbstständig tätig und legen die Preise für ihre Dienstleistung daher eigenständig fest. Dabei sind sie auch nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung im Rahmen des Hausengel-Franchisesystems werden sich daher weiterhin in dem bekannten Rahmen (ab 1.600€ monatlich) bewegen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte ist im Hausengel-Franchisesystem legal möglich.
Kostenerhöhung in der 24h-Pflege durch gesetzlichen Mindestlohn? Nicht bei Hausengel!
Warum Sie bei uns in guten Händen sind
Weil bei Hausengel stets die Menschen im Vordergrund stehen
Bei uns erhalten Sie Beratung, Pflege und Betreuung aus einer Hand. Wir unterstützen und begleiten Familien sowie Betreuungskräfte bei der Beantwortung sämtlicher Fragen und Abwicklung aller nötigen Formalitäten.
100.000 Vermittlungen seit 2005 stehen für unsere Erfahrung. Als Familienunternehmen haben wir selbst nahestehende Angehörige zuhause versorgt und wissen um die Verantwortung und Tragweite dieser enormen Aufgabe.
Stiftung Warentest attestierte uns herausragende Leistungen rund um die Vermittlung und Vertragsgestaltung. Damit zählen wir bundesweit zu den besten Vermittlungsagenturen für Betreuungskräfte aus Osteuropa.