Da sich der gesetzliche Mindestlohn auch auf die Arbeitnehmer bezieht, die im Ausland angestellt sind, werden die Kosten für eine 24-Stunden Betreuung durch entsendete Betreuungskräfte daher ab dem 1. Januar 2015 legal nicht unter ca. 2.500€ monatlich möglich sein.
Wichtig: Für alle, die bei der 24-Stunden-Betreuung auf die Dienstleistung eines Hausengel-Franchisenehmers zurück greifen gilt diese Preiserhöhung nicht.
Die Hausengel-Franchisenehmer sind selbstständig tätig und legen die Preise für ihre Dienstleistung daher eigenständig fest. Dabei sind sie auch nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung im Rahmen des Hausengel-Franchisesystems werden sich daher weiterhin in dem bekannten Rahmen (ab 1.600€ monatlich) bewegen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte ist im Hausengel-Franchisesystem legal möglich.
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