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Kostenerhöhung in der 24h-Pflege durch gesetzlichen Mindestlohn? Nicht bei Hausengel!

Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto). Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist. Nicht jedoch für die selbstständigen Hausengel-Franchisenehmer.

Sparschwein bekommt Herz eingeworfen

Da sich der gesetzliche Mindestlohn auch auf die Arbeitnehmer bezieht, die im Ausland angestellt sind, werden die Kosten für eine 24-Stunden Betreuung durch entsendete Betreuungskräfte daher ab dem 1. Januar 2015 legal nicht unter ca. 2.500€ monatlich möglich sein.

Wichtig: Für alle, die bei der 24-Stunden-Betreuung auf die Dienstleistung eines Hausengel-Franchisenehmers zurück greifen gilt diese Preiserhöhung nicht.

Die Hausengel-Franchisenehmer sind selbstständig tätig und legen die Preise für ihre Dienstleistung daher eigenständig fest. Dabei sind sie auch nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung im Rahmen des Hausengel-Franchisesystems werden sich daher weiterhin in dem bekannten Rahmen (ab 1.600€ monatlich) bewegen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte ist im Hausengel-Franchisesystem legal möglich.

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