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Einreisende aus Risikogebieten müssen in Quarantäne und einen Corona-Test vorlegen

Deutschland hat eine obligatorische 14-Tage-Quarantäne für Personen eingeführt, die aus Risikogebieten kommen und die Verpflichtung, die Ergebnisse eines SARS-CoV-2-Coronavirus-Tests vorzulegen. Die europäischen Risikogebiete werden regelmäßig vom Deutschen Robert-Koch-Institut aktualisiert und auf der Website veröffentlicht. Eine Übersicht finden Sie hier.

Schriftzug mit Wichtige Info und rotes Ausrufezeichen

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland kommen, müssen eine Aussteigekarte für Reisende ausfüllen und die genaue Adresse ihres Aufenthaltes während der 14-tägigen Quarantäne angeben.
Reisende, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach Ihrer Einreise verpflichtet, auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle einen Nachweis über eine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Anderenfalls haben sie auf Anforderung eine solche Testung zu dulden.
Die Informationen entsprechen den Informationenstand vom 16. Oktober 2020. Es können sich jeden Tag Änderungen ergeben. Die neuesten Reiseinformationen finden Sie auf den Websites des Auswärtigen Amtes.
Nach wie vor sind bestimmte Berufsgruppen von der Quarantänepflicht ausgenommen. 
Die überarbeitete Musterquarantäneverordnung der Bundesregierung vom 14.10.2020 sieht vor, dass Betreuungskräfte aus Risikogebieten von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, da sie zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens unabdingbar sind. Allerdings soll dies nur gelten, wenn sie bei Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen können oder sie sich in häusliche Quarantäne bei der zu betreuenden Familie begeben. Zusammenfassende Informationen zur neuen Musterverordnung finden Sie hier auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.Wie die einzelnen Bundesländer die Empfehlungen aus der Musterverordnung umsetzen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich geregelt. Bis zum sie haben bis 8. November haben die Länder Zeit ein Vorgehen verbindlich zu beschließen. Eine einheitliche Umsetzung gilt als relativ wahrscheinlich. Im Moment gilt, dass Betreuungskräfte ohne Quarantäne- und Testpflicht einreisen dürfen, weil sie zu einer systemrelevanten Berufsgruppe gehören. Bei Einreisenden aus Risikogebieten müssen sich die Familien, die Betreuungskräfte und das jeweilig zuständige Gesundheitsamt untereinander abstimmen.
Wir unterstützen und beraten alle Beteiligten bei diesem Prozess.

Weitere Informationen für nach Deutschland Einreisende finden Sie hier auf unserer Website.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie hierzu Ihren persönlichen Berater oder melden Sie sich telefonisch unter: 06424/928370

 

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