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Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Legalität des Hausengel-Franchisesystems in der 24-Stunden-Betreuung

Es ist ein deut­li­ches Zei­chen für die Bran­che und doch nur eine Be­stä­ti­gung der ge­leb­ten Pra­xis in hun­dert­tau­sen­den deut­schen Haus­hal­ten: Die 24-​Stun­den-​Be­treu­ung in Pri­vat­haus­hal­ten durch ost­eu­ro­päi­sche Be­treu­ungs­kräfte ist in der Selb­stän­dig­keit legal mög­lich.

Hausengel Pflegekraft stützt ältere Dame

Es ist ein deut­li­ches Zei­chen für die Bran­che und doch nur eine Be­stä­ti­gung der ge­leb­ten Pra­xis in hun­dert­tau­sen­den deut­schen Haus­hal­ten: Die 24-​​Stun­­den-​​Be­treu­ung in Pri­vat­haus­hal­ten durch ost­eu­ro­päi­sche Be­treu­ungs­kräfte ist in der Selb­stän­dig­keit legal mög­lich.

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt be­stä­tigt in einem Be­schluss vom März die­ses Jah­res die Recht­mä­ßig­keit des Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­sys­tems, in dem selb­stän­dige Be­treu­ungs­dienst­leis­ter als Fran­chi­se­neh­mer an Pfle­ge­be­dürf­tige oder deren Fa­mi­lien ver­mit­telt wer­den. Damit rich­tet sich das Ober­lan­des­ge­richt nach einem Ur­teil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts vom 28. Sep­tem­ber 2011 (Ak­ten­zei­chen B12 R 17/09 R), dem­nach die Selb­stän­dig­keit in der 24-​Stun­den-​Pflege grund­sätz­lich legal mög­lich ist.

Recht­li­che Ein­schät­zung zu der Ein­stel­lung des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens

In sei­nem Be­schluss geht das OLG Frank­furt in­ten­siv auf meh­rere Merk­male und Bei­spiele ein, in denen es die Selb­stän­dig­keit der Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­neh­mer un­ter­mau­ert. Die­ser Be­schluss ist nicht nur be­deu­tend für die Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH, son­dern eben­falls für alle selb­stän­di­gen Hau­sen­gel-​Be­treu­ungs­kräf­te, die damit den Wert ihrer Ar­beit sowie ihre Ent­schei­dungs­frei­heit be­stä­tigt wis­sen. Auch für die mehr als tau­send Fa­mi­lien in Deutsch­land, die bei der Be­treu­ung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf die Dienst­leis­tung eines Hau­sen­gels zu­rück grei­fen, führt die­ser Be­schluss zu end­gül­ti­ger Si­cher­heit über die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit des Un­ter­neh­mens. Der Be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts be­zieht sich dabei nur auf das Ver­hält­nis zwi­schen der Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH und ihren je­wei­li­gen Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­neh­mern und kann nicht pau­schal auf an­dere Ver­trags­ver­hält­nisse über­tra­gen wer­den.

Dar­über hin­aus wur­den nach acht­jäh­ri­ger Er­mitt­lungs­tä­tig­keit die Ver­fah­ren gegen die Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH ohne Auf­la­gen und ohne jeg­li­chen Tat­ver­dacht end­gül­tig ein­ge­stellt. In die­sem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren wurde ge­prüft, ob es sich um eine le­gale Ver­mitt­lung von selb­stän­di­gem Be­treu­ungs­dienst­leis­tern han­delt, was durch die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens be­stä­tigt wird.

»Ich freue mich über den Be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furts und die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens. Dies war be­reits lange über­fäl­lig, denn damit wird be­stä­tigt, was wir seit Jah­ren wis­sen und wofür wir ge­kämpft ha­ben: Die Lö­sung für eine le­gale 24-​Stun­den-​Be­treu­ung exis­tiert be­reits seit über acht Jah­ren«, macht Simon Wenz, Ge­schäfts­füh­rer der Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH, seine Er­leich­te­rung und die be­stä­tig­ten Vor­teile des Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­sys­tems deut­lich.

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