Schliessen
Schliessen

Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Legalität des Hausengel-Franchisesystems in der 24-Stunden-Betreuung

Es ist ein deut­li­ches Zei­chen für die Bran­che und doch nur eine Be­stä­ti­gung der ge­leb­ten Pra­xis in hun­dert­tau­sen­den deut­schen Haus­hal­ten: Die 24-​Stun­den-​Be­treu­ung in Pri­vat­haus­hal­ten durch ost­eu­ro­päi­sche Be­treu­ungs­kräfte ist in der Selb­stän­dig­keit legal mög­lich.

Hausengel Pflegekraft stützt ältere Dame

Es ist ein deut­li­ches Zei­chen für die Bran­che und doch nur eine Be­stä­ti­gung der ge­leb­ten Pra­xis in hun­dert­tau­sen­den deut­schen Haus­hal­ten: Die 24-​​Stun­­den-​​Be­treu­ung in Pri­vat­haus­hal­ten durch ost­eu­ro­päi­sche Be­treu­ungs­kräfte ist in der Selb­stän­dig­keit legal mög­lich.

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt be­stä­tigt in einem Be­schluss vom März die­ses Jah­res die Recht­mä­ßig­keit des Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­sys­tems, in dem selb­stän­dige Be­treu­ungs­dienst­leis­ter als Fran­chi­se­neh­mer an Pfle­ge­be­dürf­tige oder deren Fa­mi­lien ver­mit­telt wer­den. Damit rich­tet sich das Ober­lan­des­ge­richt nach einem Ur­teil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts vom 28. Sep­tem­ber 2011 (Ak­ten­zei­chen B12 R 17/09 R), dem­nach die Selb­stän­dig­keit in der 24-​Stun­den-​Pflege grund­sätz­lich legal mög­lich ist.

Recht­li­che Ein­schät­zung zu der Ein­stel­lung des Er­mitt­lungs­ver­fah­rens

In sei­nem Be­schluss geht das OLG Frank­furt in­ten­siv auf meh­rere Merk­male und Bei­spiele ein, in denen es die Selb­stän­dig­keit der Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­neh­mer un­ter­mau­ert. Die­ser Be­schluss ist nicht nur be­deu­tend für die Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH, son­dern eben­falls für alle selb­stän­di­gen Hau­sen­gel-​Be­treu­ungs­kräf­te, die damit den Wert ihrer Ar­beit sowie ihre Ent­schei­dungs­frei­heit be­stä­tigt wis­sen. Auch für die mehr als tau­send Fa­mi­lien in Deutsch­land, die bei der Be­treu­ung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf die Dienst­leis­tung eines Hau­sen­gels zu­rück grei­fen, führt die­ser Be­schluss zu end­gül­ti­ger Si­cher­heit über die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit des Un­ter­neh­mens. Der Be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts be­zieht sich dabei nur auf das Ver­hält­nis zwi­schen der Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH und ihren je­wei­li­gen Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­neh­mern und kann nicht pau­schal auf an­dere Ver­trags­ver­hält­nisse über­tra­gen wer­den.

Dar­über hin­aus wur­den nach acht­jäh­ri­ger Er­mitt­lungs­tä­tig­keit die Ver­fah­ren gegen die Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH ohne Auf­la­gen und ohne jeg­li­chen Tat­ver­dacht end­gül­tig ein­ge­stellt. In die­sem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren wurde ge­prüft, ob es sich um eine le­gale Ver­mitt­lung von selb­stän­di­gem Be­treu­ungs­dienst­leis­tern han­delt, was durch die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens be­stä­tigt wird.

»Ich freue mich über den Be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furts und die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens. Dies war be­reits lange über­fäl­lig, denn damit wird be­stä­tigt, was wir seit Jah­ren wis­sen und wofür wir ge­kämpft ha­ben: Die Lö­sung für eine le­gale 24-​Stun­den-​Be­treu­ung exis­tiert be­reits seit über acht Jah­ren«, macht Simon Wenz, Ge­schäfts­füh­rer der Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH, seine Er­leich­te­rung und die be­stä­tig­ten Vor­teile des Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­sys­tems deut­lich.

Aktuelles rund um Pflege
Einblicke hinter die Kulissen,
Ankündigungen und Events
Alle News
Eine Hausengel-Beraterin berät ein älteres Ehepaar zuhause

Neue Serviceoffensive – Hausengel jetzt noch näher dran!

Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie herausfordernd die Pflege eines geliebten Menschen zuhause sein kann. Und auch, wie wichtig eine umfassende Begleitung und Unterstützung sind. Als…

Juliane Bohl (2.v.R.) nimmt den Gesundheitsaward entgegen.

Erneut ausgezeichnet: Hausengel erhält Deutschen Gesundheits-Award

Hausengel freut sich, zum zweiten Mal mit dem renommierten Deutschen Gesundheits-Award ausgezeichnet zu werden. Bereits im Vorjahr erhielt das Unternehmen diese prestigeträchtige Auszeichnung und…

Juliane Bohl, Mitglied des Vorstandes, und Iris Merkel, Marketingmitarbeiterin, freuen sich über die Trophäe Arbeitgeber der Zukunft

Hausengel ist „Arbeitgeber der Zukunft“

Mit der Auszeichnung „Arbeitgeber der Zukunft“ honoriert das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) Unternehmen, die eine moderne, zukunftsverträgliche und…

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

200,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding GmbH