Pflegehilfsmittel
Ihr umfassender Ratgeber und hilfreiche Informationsquelle zum Thema Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer, um den Alltag pflegebedürftiger Menschen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern. Ob sich Angehörige um eine pflegebedürftige Person kümmern, eine 24-Stunden-Betreuung oder ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird – der individuelle Bedarf bestimmt die notwendigen Hilfsmittel. Im Rahmen unseres Konzepts „Rundum versorgt“ bietet Hausengel Ihnen umfassende Informationen zu dem Thema Pflegehilfsmittel, deren Kostenerstattung und unterstützt Sie mit zuverlässigen Kooperationspartnern bei der Beschaffung.
In unserem Pflege-Ratgeber erfahren Sie daher alles Wissenswerte.
Schon gewusst?
Doppelfunktionale Hilfsmittel
Normalerweise übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel, während die Krankenkasse nicht zuständig ist. Bei den sog. doppelfunktionalen Hilfsmitteln ist das anders. Da sie nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch zur Erhaltung der Gesundheit beitragen (Beispiel Pflegebett), teilen sich Kranken- und Pflegekasse bei speziellen Hilfsmitteln die Kosten.
Ein weiterer Vorteil: Für doppelfunktionale Hilfsmittel ist nicht zwingend ein Rezept vom Arzt erforderlich. Sie können auch von einer examinierten Pflegefachkraft im Rahmen eines Beratungseinsatzes empfohlen werden. Mit dieser Empfehlung kann der Pflegebedürftige direkt zum Sanitätshaus oder einem anderen Anbieter gehen.
Übersicht der Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind vielfältig und auf die individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten. Sie erhöhen zum einen die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und optimieren deren Versorgung. Dazu gehören unter anderem:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen.
- Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen.
- Notrufsysteme: Notrufknopf für Senioren, um in Notfällen schnell Hilfe zu gewährleisten.
Jedes Hilfsmittel hat spezielle Anwendungsbereiche und Vorteile, die den Pflegealltag erleichtern.
Pflegehilfsmittel beantragen
Pflegehilfsmittel beantragen heißt eigentlich, einen Antrag auf eine Kostenerstattung für die notwendigen Hilfsmittel zu stellen. Denn in der Regel sind Pflegehilfsmittel frei verkäuflich und können von jedem erworben werden, aber unter bestimmten Umständen ist eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse möglich. Anspruchsberechtigt sind Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Der Antrag wird üblicherweise von dem Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke, Online-Fachhandel …) als Service direkt bei der Pflegekasse gestellt und erfordert bestimmte Unterlagen wie eine ärztliche Verordnung. Hausengel unterstützt Sie in unserem Pflege-Ratgeber mit ausführlichen Informationen und starken Kooperationspartnern, um Ihnen die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zu erleichtern.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt werden und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz. Diese Hilfsmittel sind unerlässlich für die Hygiene und Sicherheit in der Pflege zu Hause. Die Kosten für diese Verbrauchsmaterialien werden in der Regel für bis zu 40 € monatlich von der Pflegekasse erstattet.
Notfallknopf für Senioren
Im Alter nimmt die Gefahr eines Unfalls zu Hause zu. Ein Notfallknopf oder auch Hausnotrufsystem genannt, bietet hilfsbedürftigen Menschen und ihren Angehörigen Sicherheit im Alltag. Mit einem einfachen Knopfdruck kann im Notfall schnell Hilfe gerufen werden. Diese Geräte sind besonders für Menschen mit Pflegebedarf wichtig und können Leben retten.
Mit einem einfachen Druck auf den Knopf, der am Arm oder Hals getragen werden kann, wird ein Alarm ausgelöst. Die rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale informiert dann umgehend den hinterlegten Ansprechpartner oder im dringenden gesundheitlichen Notfall direkt den Rettungsdienst. Als technisches Pflegehilfsmittel wird ein Hausnotruf bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) von der Pflegekasse bezuschusst.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel spielen eine entscheidende Rolle dabei, den Alltag pflegebedürftiger Menschen zu erleichtern und die Pflege effizienter zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, die durch ihre Verstellbarkeit sowohl den Komfort der Pflegebedürftigen erhöhen als auch die Arbeit der Pflegekräfte erleichtern. Rollstühle und Rollatoren fördern die Mobilität und Selbstständigkeit, während Hebelifte den sicheren Transfer ermöglichen. Diese Hilfsmittel tragen maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die körperliche Belastung für pflegende Angehörige und Pflegekräfte zu reduzieren.
Wohnraumanpassung für pflegebedürftige Personen
Unter Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse versteht man einen Zuschuss für bauliche Maßnahmen oder Installationen, die dazu dienen, die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse und Anforderungen einer pflegebedürftigen Person anzupassen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Mobilität des Pflegebedürftigen zu fördern und den (Pflege-)Alltag zu erleichtern.
Konkret kann es sich bei der Anpassung des Wohnraums beispielsweise um grundsätzliche Barrierefreiheit, Höhenanpassungen im Badezimmer und der Küche, Verbreiterung von Türen, Änderung der Bodenbeläge und Beleuchtung sowie die Installation technischer Hilfsmittel handeln. Besonders Personen, die im Rollstuhl sitzen, benötigen oft bauliche Anpassungen in ihren vier Wänden.
Die Kosten für solche Maßnahmen können von der Pflegeversicherung übernommen werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Wohnraumanpassung enthält. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person. Es ist ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Bedingungen für eine mögliche Bewilligung sind:
- Durch die Maßnahme ist eine Pflege im häuslichen Umfeld möglich
- Die Pflege zu Hause wird erheblich optimiert und verringert die Belastung für die pflegebedürftige und die pflegende Person
- Eine selbstständigere Lebensführung wird ermöglicht
Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die speziell dazu dienen, die Pflege zu Hause zu erleichtern und die Lebensqualität pflegebedürftiger Personen zu verbessern. Es gibt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, technische Pflegehilfsmittel und Notrufsysteme.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für anerkannte Pflegehilfsmittel, meist bis zu einem bestimmten Betrag. Der Betrag variiert je nach Art der Pflegehilfsmittel. Es gibt Pflegehilfsmittel, welche einmalig oder monatlich bezuschusst werden.
Was versteht man unter Wohnraumanpassung?
Wohnraumanpassung umfasst bauliche Maßnahmen wie den Einbau von Treppenliften, barrierefreie Badezimmer und die Installation von Haltegriffen, um die Wohnung an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen anzupassen.
Wie wird die Qualität der Pflegehilfsmittel sichergestellt?
Die Qualität der Pflegehilfsmittel wird durch regelmäßige Kontrollen und Zertifizierungen der Hersteller sowie durch die Pflegekassen sichergestellt.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?
Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus oder unterstützen die medizinische Behandlung, während Pflegehilfsmittel speziell für die Pflege konzipiert sind und die Pflegebedürftigkeit mindern oder deren Folgen mildern sollen.
Wer trägt die Kosten für Wohnraumanpassungen?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme übernehmen. Dazu muss ein Antrag mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit gestellt werden.
Kann ich Pflegehilfsmittel auch gebraucht kaufen oder leihen?
Ja, einige Pflegehilfsmittel können auch gebraucht gekauft oder geliehen werden. Dies ist oft eine kostengünstigere Alternative und kann vor allem bei teureren technischen Hilfsmitteln sinnvoll sein.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und erfordert in der Regel eine ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung über den Pflegegrad. Die Antragstellung übernimmt in der Regel der Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke, Online-Fachhändler) als Service für Sie.
Welche Beispiele gibt es für technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel umfassen unter anderem Pflegebetten, Rollstühle, Hebelifte und Notrufsysteme. Neben der Erhöhung der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person, verbessern technische Hilfsmittel die Versorgung durch Pflegende.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einwegprodukte, die regelmäßig benötigt werden, wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel und Mundschutz.