Beratungstermin buchen 06424 928370 WhatsApp Chat
Web Chat

Zustimmung erforderlich

Um den UserLike-Chat zu nutzen, bitten wir Sie um Ihre Zustimmung zu Marketing-Cookies. Diese Cookies sind notwendig, damit UserLike den Chat-Dienst optimieren und personalisieren kann. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Cookie-Einstellungen

pflegeberatung(at)hausengel.de
<
Schliessen
Schliessen
headerImages.0.alternative Terminkalender Terminkalender
Themenwelt »Pflegehilfsmittel« Pflege-Ratgeber

  • Kompaktes Wissen aus der Pflegewelt
  • Einfach und kompetent erklärt
  • In wenigen Minuten up to date sein

Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel sind nicht selten die unsichtbaren Helden im Alltag von pflegebedürftigen Menschen. Als essenzielle Begleiter helfen sie, die Würde und Selbstständigkeit aufrecht zu erhalten. Grundsätzlich sind Pflegehilfsmittel frei verkäuflich, doch nicht in jedem Fall werden die Kosten von der Kranken- oder Pflegekasse auch erstattet. Mit einem entsprechendem Rezept vom Arzt kann ein Anspruch auf finanzielle Untersützung bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln bestehen, insofern auch ein Pflegegrad vorliegt. Viele Versicherte wissen aber nicht, für welche Hilfsmittel Ihnen eine Kostenerstattung zusteht und wie Sie diese beantragen.

Von technischen Geräten bis zu Verbrauchsgütern reicht das Angebotsspektrum der kleinen und großen Alltagshelfer: von Gehhilfen über Hygienematerialien bis hin zu speziellen Pflegebetten. 

Erfahren Sie in unserem Pflege-Ratgeber, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wie der Ablauf bei einer Kostenübernahme ist und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, um Unterstützung von Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung erhalten zu können.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind spezielle Verbrauchsmaterialien (z. B. Einmalhandschuh, Bettschutzeinlagen etc.) oder technische Geräte (z. B. Pflegebetten, Notruf-Systeme u. a.), die im Rahmen der häuslichen oder stationären Pflege eingesetzt werden. Ihr Hauptziel ist es, die Pflege von bedürftigen Personen effizienter und angenehmer zu gestalten und ihre Selbstständigkeit im Alltag zu stärken. Sie tragen somit entscheidend dazu bei, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhöhen.

Sie erleichtern das tägliche Leben, indem sie die Mobilität verbessern, für Körperpflege und Hygiene eingesetzt werden oder die Beschwerden von Pflegebedürftigen lindern können. 

Pflegebedürftiger Mann kann dank eines Rollstuhls als Pflegehilfsmittel mobiler bleiben
Arten von Pflegehilfsmitteln

Arten von Pflegehilfsmitteln

Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen listet mögliche erstattungsfähige Pflegehilfsmittel nach verschiedenen Produktgruppen auf – für privat Versicherte ist dies im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen gelistet.

Wichtig: das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht verbindlich. Im Einzelfall können auch Pflegehilfsmittel erstattet werden, die im Verzeichnis nicht gelistet sind.

Pflegehilfsmittel können grob in die Kategorien Technische Pflegehilfsmittel und für den Verbrauch vorgesehene Pflegehilfsmittel unterschieden werden.

In der Produktgruppe PG 54 des Hilfsmittelverzeichnisses finden sich zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Hierbei handelt es sich um alle Pflegehilfsmittel, die für die einmalige Benutzung vorgesehen sind. Dies sind in der Regel Hygieneprodukte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr.

In den Produktgruppen PG 50 bis 53 sind die technischen Hilfsmittel zu finden.

Die Palette der technischen Pflegehilfsmittel ist breit und vielseitig. Sie reicht von Mobilitätshilfen wie Gehhilfen und Rollstühlen über Körperpflegehilfsmittel wie Badewannenlifter bis hin zu Pflegebetten mit speziellen Matratzen, die darauf ausgelegt sind, Druckstellen zu vermeiden (Stichwort: Dekubitus). Auch Ess- und Trinkhilfen, etwa Besteck mit besonders geformten Griffen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen, fallen in diese Kategorie.

Neben den bereits erwähnten technischen Hilfsmitteln sind z. B. auch Hausnotrufsysteme eine wichtige Unterstützung im Alltag. Kommunikationshilfsmittel, die eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall ermöglichen, sind essenziell für die Sicherheit und Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen im häuslichen Umfeld.

Diese Hilfsmittel erleichtern nicht nur die Pflege selbst, es werden auch Beschwerden gelindert und die Selbstständigkeit gefördert – eine signifikante Entlastung für alle Beteiligten.

Das Sortiment an Pflegehilfsmitteln umfasst nicht nur die Erstausstattungen, sondern ebenso technische Weiterentwicklungen, Reparaturen, Zubehör, Vergünstigungsprogramme und Schulungen.

Betroffene und Angehörige stellen gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme am PC

Anspruch auf Kostenerstattung

Unter bestimmten Bedingungen haben hilfebedürftige Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung beim Kauf von Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekassen übernehmen die anfallenden Kosten für technische Geräte und Verbrauchsmittel, die für eine effiziente und würdevolle Pflege zu Hause nötig sind. Die Kostenübernahme erfolgt nach erfolgreicher Antragstellung und Prüfung durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige über 18 Jahren tragen dabei einen Eigenanteil von maximal zehn Prozent des Pflegehilfsmittel-Preises, jedoch nicht mehr als 25 Euro. Große Hilfsmittel wie etwa Pflegebetten können von dieser Regelung abweichen. Die Beantragung der Kostenübernahme setzt einen formellen Antrag bei der Pflegekasse voraus, in dem die Notwendigkeit der Anschaffung dokumentiert ist. Dieser wird in der Regel direkt vom Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke, Online-Fachhandel …) übernommen und an die Pflegeversicherung gestellt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen müssen konkrete Voraussetzungen erfüllt sein. Die pflegebedürftige Person muss nicht nur einen festgestellten Pflegegrad aufweisen, sondern auch in einem häuslichen Umfeld leben, etwa in einer Familie, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Zudem ist es erforderlich, dass sie mindestens teilweise privat von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird. Personen in den Pflegegraden 1 bis 5 haben grundsätzlich immer Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Um Verbrauchsmaterialien monatlich kostenlos erhalten zu können, müssen ebenfalls festgelegte Voraussetzungen erfüllt und der Bedarf dokumentiert sein.

Pflegebedürftige Seniorin wird im häuslichen Umfeld von ihrer Familie gepflegt
Seniorin füllt den Antrag auf Kostenerstattung gemeinsam mit einer Angehörigen aus

Schon gewusst?

Doppelfunktionale Hilfsmittel

Normalerweise übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel, während die Krankenkasse nicht zuständig ist. Bei den sog. doppelfunktionalen Hilfsmitteln ist das anders. Da sie nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch zur Erhaltung der Gesundheit beitragen (Beispiel Pflegebett.), teilen sich Kranken- und Pflegekasse bei diesen speziellen Hilfsmitteln die Kosten. 

Ein weiterer Vorteil: Für doppelfunktionale Hilfsmittel ist nicht zwingend ein Rezept vom Arzt erforderlich. Sie können auch von einer examinierten Pflegefachkraft im Rahmen eines Beratungseinsatzes empfohlen werden. Mit dieser Empfehlung kann der Pflegebedürftige direkt zum Sanitätshaus oder einem anderen Anbieter gehen.

Beantragung der Kostenübernahme

Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel durch die Pflegeversicherung erfolgt nicht automatisch. Man muss über einen Pflegegrad verfügen und einen Antrag stellen, was man aber nicht selbst erledigen muss. In der Regel erhält man von seinem Arzt ein Rezept über ein bestimmtes Pflegehilfsmittel und wendet sich damit an ein Sanitätshaus seiner Wahl. Das Sanitätshaus überprüft, ob es einen Vertrag mit der Pflegekasse hat und ob das gewünschte Pflegehilfsmittel mit abgedeckt ist. Anschließend stellt der Leistungserbringer – in diesem Fall das Sanitätshaus – den Antrag auf Kostenübernahme. 

Für die Antragstellung werden spezielle Formulare benötigt, darunter etwa Anlage 4 zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Obwohl nicht immer eine ärztliche Verordnung für Pflegehilfsmittel erforderlich ist, ist der Antrag bei der Pflegekasse ein entscheidender Schritt, um überhaupt eine Kostenübernahme zu erhalten. Der Antrag kann sowohl online als auch in gedruckter Form eingereicht werden. Zu den Anlagen des Antrags zählen unter anderem die Höchstpreisvereinbarung zu den Pflegehilfsmitteln sowie die Erklärung des Leistungserbringers.

Sobald der Leistungserbringer den Antrag bei der Pflegekasse eingereicht hat, ist die Kasse verpflichtet, innerhalb von drei Wochen darüber zu entscheiden. Sollte ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich dieser Zeitraum auf fünf Wochen. Wird er von der Pflegekasse genehmigt, werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

Sie benötigen Pflegehilfsmittel?

Nach dem Grundsatz »rundum versorgt« möchten wir Sie auch bei der Beschaffung Ihrer Pflegehilfsmittel unterstützen. Bei unseren fachkundigen Kooperationspartnern sind Sie in besten Händen.

Unter rehashop.de finden Sie bewährte, freiverkäufliche Hilfsmittel für alle Lebensbereiche. Das Sortiment umfasst Mobilitätshilfen, Pflegemöbel, aber auch Hilfsmittel für die tägliche Körperpflege, Hygiene uvm.

Kaphingst.de als führender Sanitätsfachhandel in Hessen bietet Ihnen sowohl freiverkäufliche Pflegehilfsmittel als auch Produkte auf Rezept. Bitte beachten Sie, dass Kaphingst große Reha-Artikel, welche mit einem 5-jährigen Reparatur- und Wartungsservice verbunden sind, nur im Vertriebsgebiet Hessen anbieten kann. Alle weiteren Produkte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an das Kaphingst-Service-Team.

Mit der Seniobox von Kaphingst erhalten Sie Ihre zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich bequem nach Hause geliefert. Bestellen Sie eine Standard-Hilfsmittelbox oder stellen Sie sich Ihre individuelle Pflegebox zusammen.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel

Ihr Einsatz und ihre Funktionsweise zielen in erster Linie darauf ab, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern und die pflegerische Versorgung effektiver und angenehmer zu gestalten. Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel als Leihgabe von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt und können sowohl praktische Geräte als auch innovative technologische Lösungen umfassen.

Arten technischer Hilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel decken ein breites Spektrum an Geräten ab und sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis in den Produktgruppen 50 bis 53 definiert. Zu den wichtigsten Produkten gehören:

  • Pflegebetten: Speziell konstruierte Betten, die verschiedene Liegepositionen ermöglichen und die Pflege im Liegen erleichtern.
  • Pflege-Liegestühle: Stühle, die eine Entlastung für Patienten bieten und ihnen erlauben, verschiedene Sitz- und Liegepositionen einzunehmen.
  • Waschsysteme: Hilfsmittel für eine erleichterte Körperpflege, die das Waschen bettlägeriger Patienten vereinfachen.
  • Hausnotrufsysteme: Systeme, die es hilfebedürftigen Personen ermöglichen, im Notfall schnell und eigenständig Hilfe zu rufen.

Alle Geräte sind darauf ausgelegt, den Alltag zu vereinfachen und Pflegende zu entlasten. Die Auswahl und Bereitstellung erfolgt nach Abstimmung der individuellen Bedürfnisse und in Abhängigkeit vom Pflegegrad.

Ein Hausnotruf-Knopf, der um den Hals getragen werden kann
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Hierbei handelt es sich um Produkte, die im Rahmen der Pflege zu Hause regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Solche Verbrauchsmittel sind ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Hygiene und spielen eine zentrale Rolle bei der Minimierung von Infektionsrisiken. 

Angehörige nutzt Einmalhandschuhe, die zu den Verbrauchshilfsmitteln zählen

Arten von Verbrauchshilfsmitteln

Verbrauchsmittel sind in der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses der Pflegekassen aufgelistet. Sie sollen ein Höchstmaß an Sauberkeit und Sicherheit in der häuslichen Pflegeumgebung gewährleisten. Dank der Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat können Pflegebedürftige diese Hilfsmittel ohne zusätzliche Zuzahlungen erhalten.

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Diverse Schutzprodukte

Beantragung und Kostenübernahme für Verbrauchshilfsmittel

Pflegebedürftige Versicherte haben einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro. Für die Nutzung dieser Hilfsmittel stellt der zuständige Leistungserbringer, etwa Sanitätshäuser oder andere Fachhändler, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Ein ärztliches Attest ist für die Kostenübernahme bei Hilfsmitteln zum Verbrauch nicht erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über spezielle Formulare, die der Leistungserbringer bei der Pflegekasse einreicht. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören das Antragsformular für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel sowie eine Erklärung zum Erhalt der Hilfsmittel. Nach Genehmigung des Antrags können die Pflegehilfsmittel bezogen werden.

Weitere Informationen über die erforderlichen Pflegehilfsmittel, die entsprechenden Formulare und detaillierte Anweisungen zum Antragsverfahren sind direkt bei der Pflegekasse erhältlich oder auf deren Webseiten zu finden.

Seniorin und Angehörige beantragen gemeinsam am PC Pflegehilfsmittel
Mobilitätshilfen

Mobilitätshilfen

Zu Mobilitätshilfen im Rahmen von Pflegehilfsmitteln zählen verschiedene Hilfsmittel-Produkte, die dazu dienen, die Selbstständigkeit und Beweglichkeit von pflegebedürftigen Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu fördern oder zu erhalten. Sie ermöglichen es Betroffenen, wieder eine größere Bewegungsfreiheit zu erlangen und damit ihre Teilhabe am sozialen Leben zu erhalten. Zu gängigen Mobilitätshilfen zählen:

  • Gehstöcke: Sie bieten Stabilität und Sicherheit beim Gehen für Personen, die leichte Unterstützung benötigen.
  • Rollatoren: Fahrbare Gehhilfen, die zusätzlichen Halt bieten und oft mit einer Sitzmöglichkeit und Stauraum ausgestattet sind.
  • Rollstühle: Sie ermöglichen Mobilität für Menschen, die nicht selbstständig gehen können (mit Optionen für manuelle oder motorisierte Modelle).
  • Treppenlifte: Sie helfen Personen, die Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben, sicher zwischen verschiedenen Etagen zu wechseln.
  • Aufstehhilfen: Sie unterstützen beim sicheren Aufstehen aus dem Bett oder einem Stuhl.
  • Rampensysteme: Sie erleichtern Rollstuhlfahrern den Zugang zu Gebäuden oder Fahrzeugen.
  • Lifter: Sie dienen dem Transfer von Personen, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl oder umgekehrt.
Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Rolle des Medizinischen Dienstes

Die Rolle des Medizinischen Dienstes (MD) bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln kann ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Personen sein. 

Der Medizinische Dienst (MD) übernimmt eine Schlüsselrolle, wenn es um die Feststellung der Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln geht. Im Zuge der Pflegebegutachtung werden die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person bewertet. Empfiehlt der MD im Gutachten bestimmte Pflegehilfsmittel und stimmt die versicherte Person diesen Empfehlungen zu, so wird dies als formeller Antrag auf Bereitstellung der Hilfsmittel verstanden. Das erleichtert den Prozess erheblich, da keine weitere fachliche Überprüfung seitens der Pflegekasse nötig ist. Auch Empfehlungen von qualifizierten Pflegefachkräften führen dazu, dass die Notwendigkeitsprüfung entfällt, was den Prozess ebenfalls beschleunigen kann.

Leistungen, die vom Medizinischen Dienst als notwendig erachtet werden wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel zur Körperpflege oder technische Hilfsmittel für eine selbstständigere Lebensführung, können im Rahmen der ambulanten Pflege in der Regel direkt über den Pflegedienst abgerechnet werden. Sollte eine notwendige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im ursprünglichen Gutachten des Medizinischen Dienstes nicht festgehalten worden sein, kann eine rückwirkende Erstattung der Kosten bei Nachweis der Notwendigkeit erfolgen.

Fazit

Fazit

Pflegehilfsmittel spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, die häusliche Pflege zu vereinfachen, pflegebedürftige Menschen bei der Aufrechterhaltung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung bereitgestellt und sind für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad gedacht, die entweder zu Hause oder im familiären Umfeld gepflegt werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei der Anschaffung technischer Pflegehilfsmittel eine Eigenbeteiligung anfallen kann. Diese beträgt maximal 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 25 Euro je Artikel. Pflegebedürftige haben aber die Möglichkeit, monatlich bis zu 40 Euro für verbrauchbare Pflegehilfsmittel zu beantragen, ohne dafür zahlen zu müssen.

Um eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies folgt in der Regel direkt über den Anbieter der Pflegehilfsmittel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Wie kann ich Pflegehilfsmittel beantragen?

Theoretisch können Sie selbst einen schriftlichen Antrag für die benötigten Pflegehilfsmittel bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. In der Regel übernehmen aber die Händler für Pflegehilfsmittel (Sanitätshäuser, Apotheke, Online-Fachhändler …) den Antrag für Sie. Fragen Sie dafür bei Ihrem Sanitätshaus oder Onlinehändler nach. Bei bestimmten Hilfsmitteln kann eine ärztliche Verordnung notwendig sein.

Für Bewohner in einer stationären Einrichtung oder Pflegehilfsmittel-Produkte, die der ambulante Pflegedienst benötigt, kümmern sich diese eigenständig.


Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Wenn Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse abgelehnt wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierfür sollten Sie sich schriftlich an Ihre Versicherung wenden und die Ablehnung begründet anfechten. Bei Bedarf können Sie auch eine Patientenberatungsstelle kontaktieren.


Wie funktioniert die Antragstellung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40-Euro-Pflegehilfsmittel)?

Die Rückerstattung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist rückwirkend durch eine Einreichung der Rechnung bei Ihrer Pflegekasse möglich. Zugelassene Leistungserbringer können die Kosten aber auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Der Erstattungsbetrag liegt bei maximal 40 Euro pro Monat. Wenn Sie Pflegehilfsmittel-Produkte lediglich in Höhe von 30 Euro benötigen, werden Ihnen diese erstattet. Es handelt sich nicht um eine Pauschale in Höhe von 40 Euro.


Wo kann ich Pflegehilfsmittel erhalten?

Pflegehilfsmittel können Sie beispielsweise in Apotheken oder Sanitätshäusern erhalten. 

Zudem gibt es mittlerweile komfortable Online-Dienstleister, welche Sie ebenfalls bei der Abwicklung mit der Pflegekasse unterstützen. Außerdem können Sie dort Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich nach Hause geliefert bekommen.

Anbieter wie Rehashop oder Kaphingst unterstützen Sie professionell bei der Beschaffung Ihrer Pflegehilfsmittel und bieten einen umfangreichen Service.


Können Pflegehilfsmittel auch gemietet werden?

Ja, bestimmte Pflegehilfsmittel wie z. B. Pflegebetten oder spezielle medizinische Geräte können gemietet statt gekauft werden. Die Kosten hierfür übernimmt oft die Pflegeversicherung, besonders wenn es sich um Produkte für temporäre Bedürfnisse handelt.


Welche Rolle spielt der Pflegegrad bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln?

Der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung des Anspruchs auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher ist in der Regel der Bedarf an unterstützenden Hilfsmitteln, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese von der Pflegekasse genehmigt werden.

Weiterführende Informationen zu Pflegehilfsmitteln

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

200,- € Prämie für Ihre Empfehlung!

Jetzt Prämie sichern!
Erfahrungen & Bewertungen zu Hausengel Holding GmbH
Direkt per WhatsApp schreiben
Persönlichen Beratungstermin vereinbaren
Anrufen 06424 928370 08:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail an pflegeberatung(at)hausengel.de schreiben