
Pflegeheim-Kosten
Kostenstruktur, Belastungen und Entlastungen
Pflege im Alter zählt zu den großen Themen unserer Zeit. Der Gedanke, möglicherweise selbst pflegebedürftig zu werden, bringt oft Sorgen hinsichtlich der Kosten für eine angemessene Unterbringung und Pflege mit sich. Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist komplex und multifaktoriell, begleitet von einer Vielzahl an Regulierungen und individuellen Gegebenheiten.
Fakt ist: Die Pflegekosten in Deutschland steigen rasant an, was zunehmend den Mittelstand und Familien belastet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weist in einem Interview im Mai 2024 gar auf einen explosionsartigen Anstieg der Pflegebedürftigen hin. Die Zahlen sind eindeutig: Ende 2023 waren bereits 5,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, was weit über den bisherigen Prognosen liegt. Dieser drastische Anstieg führt zu einer erhöhten Nachfrage nach Pflegeplätzen und treibt die Kosten weiter in die Höhe.
Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit von Reformen und nachhaltigen Finanzierungsmodellen, um die Pflegekosten für die Betroffenen zu senken und die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, sich frühzeitig über die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten eines Pflegeheims oder alternativer Pflegemodelle wie etwa der 24h-Betreuung zu informieren. In diesem Artikel beleuchten wir die Kostenstruktur von Pflegeheimen in Deutschland, die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien sowie Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.
Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können für Betroffene und ihre Familien eine beachtliche finanzielle Belastung darstellen. Zu diesen Aufwendungen zählen nicht nur die reine Pflege, sondern auch die Unterkunft und Verpflegung. Letztere müssen von den Bewohnern selbst getragen werden und machen damit einen relevanten Teil ihres monatlichen Eigenanteils aus. Dieser Eigenanteil umfasst Leistungen wie Reinigung, Wartung, Wäscheservice sowie Müllentsorgung und beinhaltet ebenso Nebenkosten für Heizung und Strom. Darüber hinaus werden auch Freizeitaktivitäten bereitgestellt, die zu einem gelungenen Heimalltag beitragen.
Die tatsächlichen monatlichen Geldausgaben für Unterbringung und Nahrungsmittel-Versorgung in einem Pflegeheim können in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren stark variieren. Dazu gehören die Zimmergröße, die Belegung und das Spektrum der angebotenen Dienstleistungen. In den meisten Einrichtungen können die Bewohner zwischen verschiedenen Zimmerkategorien wählen, wodurch sich das Kostenniveau der Unterbringung individuell gestalten lässt. Eine Anpassung an persönliche Wünsche und finanzielle Möglichkeiten ist somit möglich. Je nach Region und Standort der Einrichtung können die monatlichen Ausgaben jedoch mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen und stellen somit eine bedeutende Investition dar.
Finanzierung der Pflegeheimkosten durch die Pflegeversicherung
Die Pflegekasse spielt eine grundlegende Rolle bei der Finanzierung der Pflegeheimkosten. Sie gewährt Geld- und Sachleistungen, um die Ausgaben für stationäre Pflege zu unterstützen. Eine 24-Stunden-Pflege zu Hause wird häufig als Alternative zum Pflegeheim präferiert, da sie es den Senioren ermöglicht, in ihrem gewohnten Umfeld zu verbleiben. Sowohl häusliche Pflege als auch Seniorenbetreuung werden durch die Versicherung gefördert, wodurch auch dem Mangel an Pflegeplätzen entgegengewirkt werden soll.
In der Vergangenheit wurden Pflegeheime stärker öffentlich gefördert, was kostenseitig zu einer geringeren Belastung der Bewohner führte. Inzwischen wurde diese Unterstützung reduziert, was die finanzielle Verantwortung der Heimbewohner wieder erhöht. Die soziale Pflegeversicherung kann auch heute noch zur Deckung der monetären Aufwendungen für Pflegeheim-Investitionen eingesetzt werden, was die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu mildern hilft.
Eigenanteil pflegebedürftiger Personen
Die Höhe des Eigenanteils, den eine pflegebedürftige Person zu tragen hat, wird teilweise durch Zuschüsse der Pflegekasse abgefedert. Die Kosten für Unterbringung, Essen, Trinken und Investitionen sind von den Heimbewohnern selbstständig zu leisten. Abhängig vom jeweiligen Pflegegrad kann der Eigenanteil an den Pflegekosten variieren. Der Beitrag zur pflegerischen Versorgung im Heim ist jedoch für alle Bewohner gleich.
Die Pflegekasse gewährt gestaffelte Zuschüsse zum Eigenanteil, die von der Aufenthaltsdauer in der Einrichtung abhängen können. Diese Regelung soll für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den geleisteten Zahlungen und der unterstützten Pflege sorgen. Die genaue Berechnung des Eigenanteils kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen und sollte mit der jeweiligen Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse abgestimmt werden.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) stellt in der Pflegefinanzierung eine wichtige Größe dar. Mit einer Erhöhung zum 1. Januar 2024 trägt er der steigenden Kostenentwicklung Rechnung. In den ersten vier Jahren der Unterbringung in einem Pflegeheim erhöht sich der Eigenanteil schrittweise von 15 Prozent im ersten Jahr über 30 Prozent im zweiten Jahr bis hin zu 50 Prozent im dritten und schließlich 75 Prozent im vierten Jahr.
Betroffene der Pflegegrade 2 bis 5 sind zur Zahlung des EEE verpflichtet, der für alle Bewohner einer Pflegeeinrichtung identisch ist und sich nach dem jeweiligen Pflegesatz der Einrichtung richtet. Neben diesem Eigenanteil müssen die Pflegebedürftigen zudem für die Unterbringungs- und Verpflegungskosten aufkommen. Der EEE selbst ist ein Pauschalbetrag, der nicht durch die Pflegekassen übernommen wird und somit direkt von den Bewohnern zu entrichten ist.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Pflegeheimen umfassen eine Vielfalt an Dienstleistungen, die für die Lebensqualität der Heimbewohner von großer Bedeutung sind. Neben der Bereitstellung eines privaten Raumes beinhalten diese Kostenpunkte auch Essen und Trinken, die Reinigung der Wohnbereiche sowie die Versorgung mit Wäsche. Zusätzlich fallen unter diese Kategorie Ausgaben für Heizung, Strom und Abfallentsorgung. Auch Freizeitaktivitäten, die zur sozialen Teilhabe und zum Wohlbefinden der Bewohner signifikant beitragen, sind in diesen Kosten mit eingeschlossen.
Einordnung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind ein wesentlicher Teil des Eigenanteils, den Pflegebedürftige oder ihre Versicherung übernehmen müssen. In der Regel entsprechen diese Ausgaben einem monatlichen Zahlungsbetrag, der je nach Ausstattung und Service-Level der Einrichtung sowie Region und Bundesland variieren kann. Im Jahr 2024 lag der bundesweite Durchschnitt dieser Ausgaben bei circa 921 Euro im Monat. Dabei ist jedoch zu beachten, dass zusätzliche Kosten für spezielle Komfortangebote und individuelle Dienstleistungen hinzukommen können.
Wie werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung berechnet?
Die einzelnen Posten beziehen sich auf notwendige Dienste, die die Grundversorgung und den Komfort der Heimbewohner sichern. Dazu gehören die Zimmerreinigung, die Nahrungsmittel-Versorgung mit drei Mahlzeiten am Tag und die Bereitstellung von Getränken. Weiterhin sind Nebenkosten für Energieverbrauch und Entsorgung sowie die Instandhaltung des Zimmers eingebunden. Die genaue Aufschlüsselung der monatlichen Kosten wird von der jeweiligen Einrichtung bereitgestellt und sollte im Rahmen der Heimauswahl abgeklärt werden.
Einfluss auf den Eigenanteil der pflegebedürftigen Person
Die Kosten, die von den Pflegebedürftigen – neben den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – selbst zu tragen sind, beziehen sich u. a. auf die Unterbringung und Verpflegung. Durch Zuschüsse der Pflegekasse kann zwar ein Teil des Eigenanteils abgefedert werden, doch die Höhe der zu zahlenden Beträge kann je nach Pflegegrad und Dauer des Heimaufenthalts individuell variieren. Mit steigender Aufenthaltsdauer können sich diese Zuschüsse erhöhen.

Schutz vor übermäßiger Belastung:
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das in Deutschland am 1. Januar 2020 in Kraft trat, entlastet unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell. Konkret besagt das Gesetz, dass Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst dann zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Damit sollen pflegende Angehörige vor einer übermäßigen finanziellen Belastung geschützt werden.
Bedeutung und Finanzierung von Investitionskosten in Pflegeheimen
Was sind Investitionskosten in Pflegeheimen?
Investitionskosten in Pflegeheimen umfassen sämtliche Ausgaben für den Bau, Erwerb, die Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtungen sowie die Ausstattung und Wartung von Gemeinschaftsräumen. Diese Kosten sind vergleichbar mit einer Kaltmiete und decken die Gebäudeabnutzung sowie Ausstattungsrücklagen ab. Sie beinhalten zudem Miet- und Pachtzahlungen, Abschreibungen und Darlehenszinsen.
Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Bewohner
Zusätzlich zu den Pflege- und Unterkunftskosten stellen die Investitionskosten monatlich eine zusätzliche finanzielle Belastung für pflegebedürftige Personen dar. Deren Höhe variiert je nach Zustand und Alter der Pflegeeinrichtung. Seit Januar 2017 müssen Pflegeheime die Verwendung dieser Gelder nach dem Tatsächlichkeitsprinzip nachweisen. Verträge zwischen Selbstzahlern und Pflegeheimen können zu höheren Investitionskosten führen und sollten daher beim Abschluss eines Heimvertrags sorgfältig geprüft werden.
Wer trägt die Investitionskosten?
Da öffentliche Förderungen zurückgegangen sind, müssen Pflegeheime diese Ausgaben oft eigenständig finanzieren. Sie werden in der Regel auf die Heimbewohner umgelegt. Falls die eigenen Mittel der Bewohner nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einspringen. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bieten ein spezielles Pflegewohngeld zur Unterstützung an.
Kosten der vollstationären Pflege
Mit höherem Pflegegrad steigen die Kosten
Mit der Einstufung in einen höheren Pflegegrad steigt der Betreuungs- und Pflegeaufwand, was zu höheren Ausgaben für einen Pflegeheimplatz führt. Die Pflegekassen übernehmen je nach Pflegegrad festgelegte Pauschalbeträge für die pflegerische Versorgung. Ab Pflegegrad 2 leiten Pflegeheime eine definierte monatliche Leistung der Pflegekasse direkt an die Pflegeeinrichtung weiter, was eine finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen darstellt. Seit Januar 2022 wird dieser Beitrag durch einen zusätzlichen Leistungszuschlag ergänzt, der die Pflege- und Ausbildungskosten besser abdecken soll. Dieser Zuschlag hängt von der Verweildauer des Bewohners ab und soll ab 2024 deutlich angehoben werden.

Einheitlicher Eigenanteil und höhere Pflegegrade
Bei höheren Pflegegraden steigen die Kosten durch den erhöhten Pflegebedarf. Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil eine Regelung geschaffen, die die Eigenanteile in den Pflegegraden 2–5 gleichhält, um die finanzielle Belastung zu stabilisieren. Lediglich bei Pflegegrad 1, der hauptsächlich ambulante Pflegeleistungen vorsieht, müssen höhere Eigenanteile gezahlt werden.
Steigende Kosten und finanzielle Unterstützung
Die Kosten für vollstationäre Pflege steigen kontinuierlich, unter anderem durch höhere Lohnkosten und Inflation. In den letzten fünf Jahren stieg der durchschnittliche monatliche Eigenanteil um 769 Euro, was einem Anstieg von 51 Prozent entspricht. Um die finanzielle Belastung zu mildern, bietet die Pflegeversicherung zusätzliche Zuschüsse, die mit der Verweildauer im Heim progressiv ansteigen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) 2023 wurden diese Zuschüsse erhöht: Im ersten Jahr auf 15 Prozent, im zweiten Jahr auf 30 Prozent, im dritten Jahr auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr auf 75 Prozent.

Qualitäts- und Standort-Unterschiede zwischen Pflegeheimen
Die Qualitätsunterschiede zwischen Pflegeheimen können ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben. Einrichtungen mit einem höheren Standard bei der Zimmerausstattung oder einem umfassenderen Angebot an Betreuungsleistungen können höhere Preisforderungen stellen. Erhebliche Differenzen bei den Pflegeheimkosten offenbaren sich auch, wenn man die Preise verschiedener Bundesländer miteinander vergleicht. Im Jahr 2023 etwa waren die durchschnittlichen Ausgaben für einen Heimplatz in Sachsen-Anhalt mit 2.016,85 Euro pro Monat deutlich geringer als im Saarland, wo die Kosten durchschnittlich 2.980,80 Euro betrugen. Solche regionalen Unterschiede spiegeln unterschiedliche Lohnniveaus, Lebenshaltungskosten und auch die Investitionskosten in den jeweiligen Bundesländern wider. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet dies, dass neben dem Pflegegrad auch der Standort des Pflegeheims eine wesentliche Rolle bei der Höhe der zu tragenden Kosten spielt.
Entlastungsmöglichkeiten bei Pflegeheimkosten
Die Ausgaben für den Aufenthalt in einem Pflegeheim können schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Es gibt jedoch verschiedene Entlastungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige. Insbesondere sieht das Pflege-Weiterentwicklungs- und -Entlastungsgesetz ab 2024 einen erhöhten Zuschuss zu den pflegebedingten Eigenanteilen vor, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer weiter ansteigt. Für Personen ohne Pflegestufe müssen die Aufwendungen in der Regel ohne Zuschüsse selbst oder durch Angehörige getragen werden, wobei diese Kosten stark variieren können und in der Regel besonders hoch sind.
Unterstützung durch die Soziale Pflegeversicherung und andere Leistungen
Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die nicht alle durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, wobei die Höhe des Zuschusses von der jeweiligen Pflegestufe abhängt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und persönliche Aufwendungen sind jedoch vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Wer diese nicht selbst tragen kann, hat die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen. Auch die Miethöhe des Pflegeheims spielt eine Rolle, da Pflegeheimbewohner seit der Wohnrechtsreform 2023 Anspruch auf Wohngeld haben, dessen Höhe sich nach eben jener Miethöhe des Pflegeheims richtet.

Pflegeberatung: Hilfe bei der Kostenplanung
Eine professionelle Pflegeberatung kann Betroffenen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung bei der Planung der Heimkosten bieten. Die Berater klären wichtige Fragen zu Eigenanteilen, möglichen Zuschüssen und Unterhaltspflichten, um bestmögliche Lösungen zu erarbeiten. Darüber hinaus helfen Pflegeberater bei der Ermittlung individueller Kostenstrukturen und können auf zusätzliche Fördermöglichkeiten – zum Beispiel für Beihilfeberechtigte – hinweisen. Sie klären auch darüber auf, dass die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Regel selbst getragen werden müssen.
Lohnt sich eine private Pflegeversicherung?
Eine private Pflegeversicherung kann finanzielle Lücken schließen, denn nicht alle Kosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt. Dazu gibt es mit der Pflegetagegeldversicherung, der Pflegekostenversicherung oder der Pflegerentenversicherung verschiedene Varianten. Am beliebtesten ist die private Pflegetagegeldversicherung. Stiftung Warentest erläutert deren Funktionsweisen und vergleicht die Vor- und Nachteile.
Eine private Pflegetagegeldversicherung kann zwar helfen, zusätzliche Pflegekosten zu decken, ist aber nicht generell jedem zu empfehlen. Sie erfordert mitunter hohe Monatsbeiträge, die auch später im Ruhestand weitergezahlt werden müssen. Daher eignet sie sich eher für Menschen mit absehbar ausreichenden Ruhestandsbezügen.
Alternative zum Pflegeheim: 24-Stunden-Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine beliebte Alternative zur klassischen Unterbringung in einem Pflegeheim. Vor allem für pflegebedürftige Menschen, die ihre gewohnte häusliche Umgebung nicht verlassen möchten, bietet diese Betreuungsform eine optimale Lösung. Eine Pflegekraft kümmert sich individuell und kontinuierlich um die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen - und das rund um die Uhr.
Die Vorteile dieser Pflegeform liegen nicht nur in der persönlichen und individuellen Betreuung, sondern auch in der Sicherheit rund um die Uhr, ohne in ein Pflegeheim umziehen zu müssen. Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrer gewohnten Umgebung, was nicht nur emotionale, sondern auch gesundheitliche Vorteile haben kann.
Kurzgefasst bietet die 24-Stunden-Betreuung:
- Kontinuierliche, individuelle Betreuung
- Sicherheit rund um die Uhr
- Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld
Die 24-Stunden-Betreuung ist daher eine wertvolle Option für Menschen, die umfassende Pflege benötigen, aber ihr Zuhause nicht verlassen möchten.

Ein Rechenbeispiel
Ein Vergleich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kann sich in jedem Fall lohnen. So ist nach unserer Erfahrung eine 24h-Betreuung in vielen Fällen günstiger als eine Heim-Unterbringung. Hier ist ein einfaches Rechenbeispiel, basierend auf Erfahrungs- und Durchschnittswerten:
Kostenart | Pflegeheim (Monat) | 24h-Betreuung (Monat) |
---|---|---|
Pflegekosten | 700–2.500 € | – |
Unterkunft und Verpflegung | 800–1.500 € | 300–600 € |
Vergütung der Betreuungskraft | – | 1.600–2.400 € |
Vermittlungsgebühren | – | 200–400 € |
Investitionskosten | 300–600 € | - |
Gesamtkosten | 1.800–4.600 € | 2.100–3.400 € |
Der Kostenvergleich lohnt sich!
In unserem Vergleich sind die Aufwendungen für eine 24h-Betreuung zu Hause tatsächlich günstiger als die Kosten für ein Pflegeheim. Insbesondere die umgelegten Investitionskosten fallen bei einer 24-Stunden-Betreuung komplett weg. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier nur um eine vereinfachte Beispielrechnung handelt. Die aufgeführten Kosten sind von Fall zu Fall verschieden und variieren auch nach Region, Pflegedienst und individuellen Bedürfnissen.
Mögliche Zuschüsse
Pflegekasse: Je nach Pflegegrad können in beiden Fällen monatlich Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden sowie der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro für alle Pflegegrade.
Sozialhilfe: Bei Bedürftigkeit können Leistungen zur Deckung der Pflegeheimkosten oder der 24-Stunden-Betreuungskraft beantragt werden.
Weitere Unterstützungen: Verschiedene staatliche und private Programme können zusätzliche finanzielle Entlastung bieten.
Fazit
Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim können in Deutschland eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Im Jahr 2022 erhielten rund 377.000 Menschen in Deutschland Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, was einen leichten Rückgang der Leistungsempfänger in Pflegeheimen um knapp 6 Prozent bedeutet. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Heimbewohner wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie z. B. den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und den Investitionsbetrag.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim, die Teil dieses Eigenanteils sind, können variieren. Für die Versicherten bedeutet dies, dass sie einen erheblichen Teil dieser Kosten selbst tragen müssen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, je nach Dauer des Heimaufenthaltes einen Leistungszuschlag zu erhalten, mit dem bis zu 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten übernommen werden können.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Einzelzimmer in Pflegeheimen, wobei die Umsetzung dieses Anspruchs in privaten Einrichtungen oft nur bei 60 % liegt. Dies kann für potenzielle Heimbewohner relevant sein und sollte bei der Pflegeplanung berücksichtigt werden.
Alternativen zur Heimunterbringung in Erwägung zu ziehen, und diese einem Kostenvergleich zu unterziehen, lohnt sich in jedem Fall. Konzepte wie die 24-Stunden-Betreuung erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und bringen viele Vorteile mit sich.