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Pflegeberatung von Hausengel Terminkalender Terminkalender

Pflegehilfsmittel

Profitieren Sie von den Hausengel-Kooperationen!

Nach dem Grundsatz »rundum versorgt« bieten wir Ihnen ambulante Pflege, Pflegeberatung und Betreuung im häuslichen Umfeld (sogenannte »24-Stunden-Betreuung«). Damit Sie sich zu Hause noch sicherer und unbeschwerter fühlen können, empfehlen wir zur weiteren Erleichterung der Versorgung den Einsatz von sogenannten Pflegehilfsmitteln.

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die die Beschwerden von Pflegebedürftigen lindern können und dazu beitragen, eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Damit Sie sich auch weiterhin rundum versorgt fühlen, haben wir verschiedene Kooperationen geschlossen, die Ihnen viele Vorteile bieten. Fragen Sie die benötigten Hilfsmittel einfach über unser Kontakt­­formular an.
 

Arten von Hilfsmitteln und Kostenübernahme

Informationen für pflegende Angehörige

Wenn Sie zu Hause einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad pflegen, dann haben Sie bzw. der Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Je nach Art der Hilfsmittel werden die Kosten dafür ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen. Folgende Unterscheidungen gibt es:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Hierunter fallen langlebige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebetten, Rollatoren, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige belaufen sich auf einen Eigenanteil von 10 %, jedoch maximal auf 25,- € pro Hilfsmittel. Es ist aber auch gängige Praxis, dass größere Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden, so dass eine Zuzahlung für Pflegebedürftige komplett entfällt.
     
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Das sind kurzlebige Pflegehilfsmittel, die zum direkten Verbrauch verwendet werden wie z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder andere Hygienemittel. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse mit bis zu 40,- € im Monat übernommen
  • Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes: Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass eine pflegebedürftige Person weiterhin in ihrem bisherigen Wohnumfeld bleiben kann und eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt oder erhalten wird. Solche Maßnahmen sind z. B. der Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche oder der Einbau eines Treppenliftes. Je nach Umfang und Aufwand wird eine solche Maßnahme mit bis zu 4.000,- € von der Pflegekasse bezuschusst – pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Wenn mehrere anspruchsberechtige Pflegebedürftige, z. B. ein pflegebedürftiges Ehepaar, in einer Wohnung leben, in der eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich ist, kann jeder der Pflegebedürftigen jeweils bis zu 4.000,- € bei seiner zuständigen Pflegekasse geltend machen. Ändert sich die Pflegesituation und sind weitere Maßnahmen nötig, kann der Zuschuss für die neuen Maßnahmen jeweils immer wieder neu beantragt werden.

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Badezimmer-Umbau

Ein Pflegefall erfordert häufig Renovierungsmaßnahmen am Wohneigentum, damit eine altersgerechte und barrierefreie, selbstständige Lebensführung im eigenen Zuhause erleichtert wird. Lösungen für kurzfristige Teilsanierungen sind gefragt. Der Austausch einer alten Badewanne gegen eine komfortable, bodentiefe Dusche ist ein entscheidender Schritt in Richtung Barrierefreiheit.

Aktuelle Programme der Pflegekassen oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bezuschussen ein solches Projekt und bieten eine attraktive Teilkompensierung der Kosten für einen Badumbau. Bis zu 4.000,- € pro pflegebedürftiger Person, die von einem solchen Badumbau profitiert, können Ihnen erstattet werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines anerkannten Pflegegrades (1 bis 5). Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, helfen Ihnen bei der Umsetzung und garantieren, gemeinsam mit unserem kompetenten Kooperationspartner, für ein qualitativ hochwertiges Renovierungskonzept.

Barrierefreies Bad

Treppenlift

Für die Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes in Richtung Barrierefreiheit ist der Einbau eines Treppenliftes oft eine echte Hilfe. Er erleichtert die Mobilität und fördert die Selbstbestimmtheit in den eigenen vier Wänden. Mit einem Treppenlift gelingt es, die täglichen Wege komfortabel, sicher und ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Die Pflegeversicherung fördert den Einbau eines Treppenlifts mit einem Pflegekostenzuschuss von 4.000,- € pro pflegebedürftiger Person. Eine Bedingung für diese Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Sollten Sie Interesse am Einbau eines Treppenliftes in Ihrem Zuhause haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Realisierung. Gemeinsam mit unserem versierten und erfahrenen Kooperationspartner nehmen wir uns Zeit für Sie, Ihre persönlichen und baulichen Voraussetzungen sowie Ihre individuellen Wünsche.

Hausnotruf

Im Alter nimmt die Gefahr eines Unfalls zu Hause zu. Ein Hausnotrufsystem ist für Menschen geeignet, die sich z. B. bei Stürzen absichern wollen. Ein Hausnotrufsystem ist ein Notfallknopf, den eine pflegebedürftige Person bei sich trägt und den sie im Fall der Fälle betätigen kann, damit ihr schnell geholfen wird. Mit einem einfachen Druck auf einen Funksender, der am Arm oder Hals getragen wird, wird ein Alarm ausgelöst. Die rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale informiert dann umgehend den hinterlegten Ansprechpartner oder im dringenden gesundheitlichen Notfall direkt den Rettungsdienst. Als technisches Pflegehilfsmittel wird ein Hausnotruf bei anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) von der Pflegekasse mit monatlich 23,- € bezuschusst. Auch hier arbeiten wir mit kompetenten Partnern zusammen, so dass wir Ihnen diesen Service ebenfalls anbieten können.

Alte Dame drückt Hausnotruf

Pflegehilfsmittelbox

Wir helfen Ihnen gerne dabei, dass Ihnen Ihre zustehenden Pflegehilfsmittel kostenfrei und ganz bequem nach Hause geschickt werden. Unsere Pflegehilfsmittelbox enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Sie – ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt – gemeinsam mit unserem Kooperationspartner auswählen können. Dieser übernimmt die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel sowie den gesamten Aufwand zur Kostenübernahme durch die Pflegekassen und die Abrechnung mit diesen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und erhalten jeden Monat Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die kostenfreie Inanspruchnahme ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).

Weitere Reha- und Hilfsmittel

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, weitere Reha- und Hilfsmittel zu erhalten, wenn das Ihre individuelle Pflegesituation zu Hause erfordert. Diese erfüllen je nach vorliegendem Unterstützungsbedarf ganz unterschiedliche Zwecke und Bedürfnisse. Hierunter fallen z. B. Rollstühle, Gehhilfen aber auch sogenannte medizinische Hilfsmittel wie z. B. Prothesen oder Blutzuckermessgeräte. Die große Vielfalt und die unterschiedlichen Anwendungsgebiete von weiteren Reha- und Hilfsmitteln machen eine pauschale Aussage zu Kosten und Kostenübernahme schwierig. Welche Hilfsmittel ganz oder teilweise bezuschusst werden, kann dem Hilfsmittelverzeichnis entnommen werden.

Lassen Sie sich von uns beraten, wie eine bedarfsgerechte Versorgung mit weiteren Reha- und Hilfsmitteln für Ihre individuelle Pflegesituation gestaltet werden kann. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner übernehmen wir den gesamten Prozess und koordinieren alle notwendigen Schritte.

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, empfehlen Sie uns gerne weiter – denn Pflege ist Vertrauenssache.

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