Alle sechs Jahre wählen gesetzlich Versicherte ihre Vertreter in die Parlamente der Sozialversicherung. Diese sind selbstverwaltet. Selbstverwaltung heißt, dass die Versicherten selbst Einfluss auf Themen nehmen können: Entscheidungen werden durch diese Parlamente getroffen, unabhängig vom Staat.
Die gewählten Vertreter der Parlamente arbeiten ehrenamtlich und sind selbst Versicherte der Sozialversicherung – und damit quasi Experten in eigener Sache. Sie werden nicht einzeln gewählt, sondern treten gemeinsam in Listen an, die in der Regel einer Organisation mit sozial- und berufspolitischen Zielen angehört (z.B. Gewerkschaften).
Diese gewählten Vertreter sind allein den Versicherten verpflichtet und sehr nah den Menschen.
Im Rahmen dieser Interessenvertretung sind sie maßgeblich an der Mitbestimmung zu sämtlichen Themen rund um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung beteiligt. Und die gewählten Vertreter können vieles bewegen, wenn es um Themen wie eine gute Krankenversicherung und Pflege, guten Arbeitsschutz, sinnvolle Rehabilitationsmaßnehmen wie auch rentenrelevante Themen geht.
Die Themen Gesundheit, Pflege und Rente sind wichtige Zukunftsthemen und jeder kann durch seine Wahlteilnahme Einfluss darauf nehmen, dass die für einen selbst relevanten Themen durch die gewählten Vertreter vorangetrieben werden. Nicht zuletzt überwachen diese gewählten Vertreter auch die Finanzlage der Sozialversicherungsträger.
Die Wahlunterlagen erhält jeder per Post, charakteristisch ist der rote Umschlag für die Rückantwort. Gewählt werden kann bis zum 31. Mai 2017 – nur Versicherte der Barmer Ersatzkasse wählen zu einem späteren Zeitpunkt.
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