Im Rahmen der sogenannten 24h-Betreuung gilt es, immer wieder für korrekte Informationen zu sorgen, passende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, diese auch zu hinterfragen und praktikable Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Genau dafür ist Austausch und Vernetzung untereinander und über die Pflegebranche hinweg wichtig. Das Pflegenetzwerk Deutschland ist eine Plattform, die den Austausch guter Ideen in der Pflegepraxis fördert und Akteure vor Ort und bundesweit vernetzt. In regelmäßigen Praxisdialogen werden aktuelle Themen in der Pflege diskutiert. „Der Einladung zum digitalen Praxisdialog zum Thema der Betreuung im häuslichen Umfeld bin ich sehr gerne gefolgt. Wir freuen uns, unsere Erfahrungen zu teilen, über die Idee hinter dem Hausengel-Konzept zu sprechen, aber auch über die Herausforderungen mit denen wir es täglich zu tun haben.“, sagt Juliane Bohl, die als Hauptrednerin aus der Praxis berichtete. Besonders gefreut habe sie das große Interesse und die Resonanz der Veranstaltung. „Eine nachhaltige, flächendeckende und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung kann nur gemeinsam gelingen. Es geht darum, die Qualität in der gesamten Branche zu erhöhen, voneinander zu lernen und die häusliche Versorgung insgesamt zu stärken.“, so Bohl. Vertreter aus Praxis und Politik beteiligten sich rege an der Diskussion zu insbesondere folgenden Aspekten im Zusammenhang mit der Betreuung im häuslichen Umfeld:
- Es herrscht häufig Unklarheit darüber, wie die Kompetenzbereiche von Laien und Fachkräften abgesteckt sind. Richtig ist, dass bei der Betreuung im häuslichen Umfeld eine Betreuungskraft mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt. Diese Betreuungspersonen sind keine Pflegekräfte und dürfen keine Behandlungspflege oder andere medizinisch verordneten Tätigkeiten ausüben. Im Grunde genommen kümmern sie sich um Tätigkeiten, die ein pflegender Angehöriger auch vor Ort machen würde. Bevor die Betreuung beginnt, wird gemeinsam festgelegt, welche Tätigkeiten übernommen werden sollen. Das kann von Körperpflege, hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Freizeitgestaltung oder Begleitung zu Terminen, Erledigung von Besorgungen jeweils unterschiedlich sein.
- Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ weckt Erwartungen, die nicht zuletzt aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden können. 24 Stunden durchzuarbeiten verstößt z.B. gegen die vorgeschriebenen gesetzlichen Ruhezeiten sowie die maximale Höchstarbeitszeit von Angestellten. Zwar unterliegen selbständige Gewerbetreibende nicht den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes, jedoch ist eine 24-stündige Betreuung auch bei selbständig tätigen Betreuungskräften weder vorgesehen noch gesetzlich zulässig. Die genaue Stundenzahl von Arbeit, Bereitschaftszeit und Freizeit sollte daher schriftlich dokumentiert werden.
Trotz der Herausforderungen entscheiden sich immer mehr Menschen für eine sogenannte 24h-Betreung. Die Perspektiven für das Modell fasst Juliane Bohl so zusammen:
- Gerade für Familien, die solche Modelle in Erwägung ziehen, sind konkretere Informationen und neue, realistische Begrifflichkeiten wichtig, die keine falschen Erwartungen wecken. Kompetenzen und Aufgabenbereiche der Beteiligten müssen klar definiert werden.
- Die individuelle Bedarfsplanung sollte durch eine examinierte Fachkraft erfolgen, die einen abgestimmten ‚Pflege-Mix‘ im Einzelfall mit Case-Management und Aufgabendefinition ableitet.
- Große Potenziale hat eine eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Betreuungskräften und ambulanten Pflegediensten. Hier greifen haushaltsnahe Dienstleistungen und medizinisch-pflegerische Versorgung optimal ineinander.
- Es sollten Mindeststandards an Vermittler gestellt werden, die bswp. in einem Anerkennungsverfahren überprüfbar sind.