Als Hochinzidenzgebiet werden die Länder und Regionen eingestuft, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 200 liegt. Was bedeutet das für unsere Betreuungskräfte?
Ab Sonntag ist die Einreise aus dem Nachbarland, welches an Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg grenzt, nur unter strengen Auflagen möglich. Die Grenze darf nur noch von Personen passiert werden, welche ein negatives Corona-Testergebnis mit sich führen, welches nicht älter als 48 Stunden alt ist. Mobile Testzentren an der polnischen Grenze sind zusätzlich eingerichtet worden. Eine Übersicht und weitere Informationen zu den mobilen Testzenztren hat das polnische Gesundheitsministerium hier bereitgestellt.
Neben der Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses besteht weiterhin die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung sowie, abhängig von der Regelung des Bundeslandes, eine Quarantänepflicht.
Bei Unsicherheiten oder Fragen, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihren persönlichen Hausengel-Berater oder informieren Sie sich auf unserer Website: https://www.hausengel.de/corona/