Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist ein unverzichtbarer Baustein im modernen Pflege- und Betreuungsmix und bildet die dritte Säule der Versorgung betreuungs- und pflegebedürftiger, vor allem alter und demenziell veränderter Menschen. Die Zahl der Haushalte, die eine solche Versorgungsform in Anspruch nehmen, wird auf mindestens 200.000 geschätzt. Weiteren Schätzungen zufolge sind diese zumeist aus Osteuropa stammenden Betreuungskräfte zu 90 % illegal tätig. Nur etwa 10 % werden durch seriöse Agenturen in Haushalte vermittelt. Das zweite Pflegestärkungsgesetz bietet die große Chance, auch bislang illegale Formen von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch finanzielle Förderung und Qualitätsanforderungen in die Legalität zu überführen.
Beachtung der Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft essentiell
Die Versorgung in häuslicher Gemeinschaft findet in dem Gesetzentwurf zum Pflegestärkungsgesetz II zwar Beachtung, doch diese geht Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und Branchenexperte, nicht weit genug: „Wir begrüßen sehr, dass die Betreuung in Privathaushalten in dem Entwurf beachtet wird. Mir persönlich geht das jedoch nicht weit genug. Wir müssen umdenken und die Betreuungspersonen in den Fokus nehmen, ihnen eine Stimme geben und sie mit einbinden. Ich würde mir von der Regierung wünschen, dass die Betreuungskräfte aus Osteuropa noch stärker erkannt und anerkannt werden. Nur wenn wir ihnen die verdiente Fairness entgegen bringen, wird Deutschland weiterhin mit ihrer Hilfe die Versorgung in Deutschland sicherstellen können.“
Dies impliziert auch, dass im Rahmen regelmäßiger Qualitätssicherungsmaßnahmen die Betreuungskräfte, die vermittelnden Agenturen und die Pflegekassen gemeinschaftlich zusammen arbeiten sollten. Insbesondere bei Schulungsangeboten, die derzeit bereits für Angehörige und Ehrenamtliche geplant sind, sollten Betreuungskräfte einbezogen werden.