Demnach sind finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vorgesehen, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Ab dem 01.01.2022 werden die Beträge für die Kurzzeitpflege und für die Pflegesachleistungen angehoben. Für die Pflegesachleistungen gilt ab diesem Zeitpunkt eine Erhöhung von 5%:
- Pflegegrad 2: 724,- € (bisher 689,- €)
- Pflegegrad 3: 1363,- € (bisher 1298,- €)
- Pflegegrad 4: 1693,- € (bisher 1612,- €)
- Pflegegrad 5: 2095,- € (bisher 1995,- €)
Auch der jährliche Kurzzeitpflegebetrag wird angehoben und zwar um 10%. Um steigende Kosten abzufangen stehen Pflegebedürftigen zum Jahreswechsel dann anstatt wie bisher 1.612,- €, mehr Geld zur Verfügung. Sie können dann 1.774,- € dafür nutzen. Um den höheren Betrag zu bekommen, ist es nicht notwendig, einen neuen Antrag zu stellen.
Eine weitere Änderung betrifft die Umwandlung von Pflegesachleistungen zum Entlastungsbetrag. Dies wird ab dem 01.01.2022 einfacher werden und ist dann ohne eine Antragstellung möglich. Bisher konnten 40% des Pflegesachleistungsbetrages für Entlastungsleistungen genutzt werden, das bleibt auch im neuen Jahr so. Was anders ist, ist, dass dafür kein Antrag mehr bei der Pflegekasse eingereicht werden muss.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln wird im neuen Jahr auch unkomplizierter gestaltet sein. Pflegefachkräfte können dann eine Empfehlung zur Hilfsmittelversorgung abgeben – eine ärztliche Verordnung, wie sie bisher benötigt wurde, ist dann keine Voraussetzung mehr für die Beantragung. So sollen die Pflegehilfsmittel schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Ab Januar 2022 wird Pflegebedürftigen außerdem ein monatliches Budget für die Nutzung von Digitalen Pflegeanwendungen (DiPa’s) zur Verfügung gestellt, bzw. können sie sich die Kosten dafür teilweise erstatten lassen. Digitale Pflegeanwendungen sind Apps, die dabei helfen können den Pflegealltag besser zu bewältigen (z.B. Sturzpräventionsapps, Gedächtnistraining oder kommunikationsverbessernde Apps).
Im stationären Bereich werden die Zuschüsse für die Kosten einer Heimunterbringung erhöht.
Mit den aufgeführten Änderungen wird ein Teil der geplanten Pflegereform umgesetzt. Weitere Informationen und eine Übersicht zu dem zu Grunde liegenden Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung finden Sie hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Unsere Hausengel-Berater informieren Sie ebenfalls gern darüber, was die Änderungen in Ihrem individuellen Fall bedeuten und wie Sie die Ihnen zustehenden Leistungen bestmöglich nutzen können. Hier können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.