Pflegegrade bekommen Menschen, welche in der eigenen Alltagskompetenz und in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind – zum Beispiel an Demenz erkrankte Personen oder Personen mit psychischen, kognitiven, physischen Einschränkungen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1 bis 5.
Wenn auf Dauer der Alltag nicht mehr oder nur teilweise selbstständig bewältigt werden kann, dann ist das ein tiefer Einschnitt für Betroffene und ihre Angehörigen. Ganz unabhängig davon, wie die Pflegebedürftigkeit zustande gekommen ist: Sie können Hilfe in Form von finanzieller Unterstützung oder sogenannter Sachleistungen über Ihre Pflegekasse beantragen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Der festgestellte Pflegegrad entscheidet dann darüber, welche Zuschüsse Versicherte erhalten. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt dann auch die Höhe der Geld- und Sachleistungen.
Eine Pflegebegutachtung wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes durchgeführt und dient als Grundlage für die Einstufung des Pflegegrades. Dabei werden alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund von körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen erfasst. Ausschlaggebend für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit in den Modulen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Mit unserem praktischen Pflegegradrechner können Sie sich bereits vor einer möglichen Pflegebegutachtung ein Bild machen. Sie können sofort loslegen, erhalten in fünf Minuten ein Ergebnis in sechs einfachen Schritten und erhalten das Ergebnis direkt im Anschluss. Bei Fragen sind wir auch gerne für Sie da!