Mehr Entlastung, weniger Bürokratie: Das neue Pflegebudget ab 01.07.2025
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause? Dann gibt es gute Neuigkeiten: Ab 1.Juli 2025 tritt ein weiterer Teil des Pflege- und Entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. Die bislang getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst. Das Ziel: weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und endlich mehr Unterstützung genau dort, wo sie am meisten gebraucht wird.
Was ändert sich?
Erstmals steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Ersatzpflege zur Verfügung. Dieses kann flexibel für Pflegevertretung in Anspruch genommen werden – auch vollständig für Betreuung zu Hause, zum Beispiel durch eine qualifizierte Betreuungskraft von Hausengel.
Wichtig: Bisher konnten maximal 2.418 Euro für Betreuung zu Hause genutzt werden – nämlich 1.612 Euro reguläre Verhinderungspflege plus die Hälfte des nicht genutzten Kurzzeitpflege-Budgets. Die restlichen 1.774 Euro aus der Kurzzeitpflege durften nur für stationäre Aufenthalte verwendet werden. Mit dem neuen Entlastungsbudget entfällt diese Einschränkung. Das gesamte Budget kann nun auch vollständig für häusliche Ersatzpflege verwendet werden.
Ein Beispiel:
Frau Berger pflegt ihren Mann (Pflegegrad 3) zu Hause. Sie möchte für zwei Wochen im Oktober verreisen. Zusätzlich plant sie, eine Woche vor und eine Woche nach dem Urlaub eine Hausengel-Betreuungskraft zu engagieren, um sich auf die Reise vorzubereiten und danach wieder anzukommen.
Die Kosten für 4 Wochen Betreuung betragen zum Beispiel 2.200 Euro.
Davon kann sie bis zu 2.200 Euro über das Entlastungsbudget bei der Pflegekasse erstatten lassen, wenn die Verhinderung für den gesamten Zeitraum nachvollziehbar begründet ist.
Wofür können Sie das Entlastungsbudget nutzen?
- Für eine professionelle Betreuungskraft von Hausengel
- Für Pflegeunterstützung bei Krankheit, Urlaub oder anderen Abwesenheiten
Für Aufenthalte in stationären Einrichtungen wie Reha oder Übergangspflege
Wie beantragt man das?
- Betreuung organisieren, zum Beispiel mit Hausengel
- Antrag auf Ersatzpflege stellen – formlos oder mit dem entsprechenden Formular der Pflegekasse
- Rechnungen und Nachweise einreichen (z. B. Pflegegrad, Zeitraum, Begründung der Verhinderung)
- Nach Prüfung durch die Pflegekasse erfolgt die Erstattung
Wichtig: Es reicht nicht, nur die Rechnung zu schicken. Ohne Antrag und Nachweise wird in der Regel nicht gezahlt. Hausengel unterstützt Sie gern bei der vollständigen Antragstellung.
Das Entlastungsbudget kann auch rückwirkend genutzt werden, sofern zum Leistungszeitpunkt mindestens Pflegegrad 2 vorlag und alle Nachweise vollständig sind. Unser Tipp: Auch wenn die rückwirkende Beantragung möglich ist: je früher Sie sich um den Antrag kümmern, desto sicherer können Sie planen.
Wen fragen? Wer hilft?
Zuständig ist immer die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse.
Wenn Sie Ihre Betreuung über Hausengel organisieren, unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Antragstellung und Abrechnung und der gesamten Finanzierung einschließlich weiterer Einsparmöglichkeiten.
Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange. Lassen Sie sich beraten, bevor der Pflegealltag Sie wieder völlig in Anspruch nimmt.
Hintergrund
Das neue Entlastungsbudget ist Teil der Pflegereform 2023/2024, die vom Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach auf den Weg gebracht wurde. Ziel ist es, pflegende Angehörige stärker zu unterstützen, Bürokratie abzubauen und die Pflege zu Hause langfristig zu sichern.
Pflegende Angehörige leisten den Großteil der Pflege in Deutschland oft unter hoher Belastung. Viele Leistungen wurden bisher nicht oder nur teilweise genutzt, weil die Regelungen zu komplex oder unübersichtlich waren. Durch die Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein einziges, flexibles Budget soll genau das vereinfacht werden.