Verhinderungspflege: Rückwirkend bis zu vier Jahre möglich
Die Verhinderungspflege unterstützt Pflegepersonen, wenn sie ihre Pflege zeitweise nicht selbst übernehmen können – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder eigener Belastung.
Wichtig: Nur noch bis zum 31. Dezember 2025 kann die Verhinderungspflege rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden, sofern in diesem Zeitraum ein Anspruch bestand.
Wer bislang noch keine oder nicht alle mutmaßlich zustehenden Gelder beantragt hat, sollte dies unbedingt bis Jahresende nachholen. Danach verfällt der Anspruch auf die rückwirkenden Leistungen. Ab dem Jahr 2026 wird die Verhinderungspflege dann nur noch für das jeweils laufende Kalenderjahr beantragt werden können. Diese Regelung eröffnet kurzfristig die Chance, bislang ungenutzte finanzielle Leistungen nachträglich zu erhalten, in vielen Fällen können das mehrere Tausend Euro sein.
Beratungseinsätze: Entlastung bei Pflegegrad 4 und 5
Auch bei den verpflichtenden Beratungseinsätzen gibt es eine Neuerung.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen künftig nur noch halbjährlich einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abrufen – statt wie bisher vierteljährlich. Wer möchte, kann die Beratung aber weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen. Damit werden die Besuche stärker am individuellen Bedarf ausgerichtet und Angehörige organisatorisch entlastet.
Sie haben Fragen zur häuslichen Pflege? Dann sprechen Sie uns gerne an. Unsere Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen Sie mit Erfahrung, Herz und einem offenen Ohr für Ihre Situation. Hier Beratungstermin buchen.
