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Höherer Grundfreibetrag 2022: Vorteil für Hausengel-Betreuungskräfte

Der Bundesrat hat Ende Mai dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt und damit Maßnahmen verabschiedet, die auch unseren Hausengel-Betreuungskräften zu Gute kommen. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages bei der Einkommenssteuer bleibt unterm Strich mehr Geld bei den Betreuungskräften.

Ein Paragraphenzeichen

Unsere Hausengel sind selbständige Gewerbetreibende und haben ihren gewerblichen Sitz in Deutschland, wo das Gewerbe auch ordnungsgemäß gemeldet ist. Um alle steuerrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten kümmern wir uns für unsere Hausengel, damit sie den Kopf frei haben für die Pflege und Betreuung der ihnen anvertrauten Menschen. Bei so vielen Gesetzen und jährlichen Änderungen behalten wir für sie dabei den Überblick. Die aktuelle Änderung zum Steuerentlastungsgesetz 2022 kann auch unseren Betreuungskräften zu Gute kommen. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird nämlich rückwirkend zum 1.1.2022 angehoben: Von 9.984 EUR um 363 EUR auf 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 EStG).
Die Idee hinter dem Grundfreibetrag ist: Wer Geld verdient, soll einen Teil seines Gehaltes im Jahr behalten dürfen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Dieser Teil des Gehaltes ist der Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro. Damit soll das Existenzminimum in jedem Fall abgesichert sein.
Übrigens: Für das Jahr 2022 betrug der Grundfreibetrag ursprünglich 9.984 Euro. Weil die Lebenshaltungskosten u.a. wegen des Kriegs in der Ukraine aber stark gestiegen sind, hat die Regierung eine Erhöhung beschlossen. Damit bleibt unterm Strich auch für Hausengel-Betreuungskräfte mehr Geld übrig. Diese Neuerung dürfte also alle Hausengel freuen und bietet vielleicht auch einen Anreiz, ihre Betreuungstätigkeit weiter auszubauen. Dies wäre tatsächlich eine positive Entwicklung, da Betreuungskräfte mehr denn je gebraucht werden.

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