Die Versorgungsform der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Corona-Krise hat es noch einmal verdeutlicht: Die Betreuung und Pflege durch im Haushalt lebende, ausländische Hilfskräfte ist schon längst nicht mehr weg zu denken und hat sich zur unverzichtbaren „Dritten Säule“ des deutschen Pflegesystems entwickelt. Eine Vielzahl von Anbietern aus dem In- und Ausland arbeiten in einem beachtlich großen Markt, der jedoch durch erhebliche Qualitätsunterschiede und mangelnde Transparenz für den Verbraucher gekennzeichnet ist. Unter dem Titel „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland - Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“ wurden entsprechende Maßstäbe an die unterschiedlichen Beteiligten und an deren Zusammenwirken festgelegt.
Qualifikation und Transparenz als Schlüssel
Die DIN SPEC 33454 wurde im Zuge des PAS-Verfahrens durch mehrere Workshops eines temporären Gremiums erarbeitet. Das Gremium zur Bearbeitung der DIN SPEC war breitgefächert besetzt: Vertreter von Verbrauchern, pflegenden Angehörigen sowie pflegebetroffener Menschen trafen auf Anbieter, Juristen und Wissenschaftler. Auch Hausengel konnte das Gremium mit Expertise aus über 15 Jahren Erfahrung am Markt bereichern. Die Anforderungen an das Gremium waren hoch, denn die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ ist immer wieder intensiver Kritik ausgesetzt. Juliane Bohl, Mitglied des Vorstandes der Hausengel-Unternehmensgruppe, hat intensiv an dem neuen Branchenstandard mitgewirkt. „Bei der neuen DIN SPEC werden Anforderungen zur Auswahl häuslicher Betreuungskräfte festgelegt und Kriterien zur Sicherung der Qualität aufgestellt. Genau an diesen Themen arbeiten wir seit Jahren und grenzen uns damit ganz bewusst vom sogenannten Grauen Pflegemarkt ab. Seit jeher stellen wir die Qualifikation der Betreuungskräfte und allgemeine Transparenz in den Fokus unserer Bemühungen: Als einziger Anbieter der Branche qualifizieren wir die Betreuungskräfte an unserer eigenen staatlich anerkannten Akademie mit IHK-Abschluss. Wir sind auch die einzigen, die über mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste verfügen, über deren Strukturen wir eine professionelle Qualitätssicherung garantieren können.“, bekräftigt Bohl.
Zukunft der Pflegebranche gemeinsam gestalten
Bohl betont, wie wichtig es ist, dass alle an einem Strang ziehen: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Gelegenheit bekommen haben, aktiv an dem Branchenstandard mitzuarbeiten und auch, dass wir noch weitere Mitbewerber dazu bewegen konnten, sich ebenfalls im Gremium zu engagieren. Nur so konnte eine DIN mit sehr hohem Qualitätsstandard entwickelt werden. Eine nachhaltige, flächendeckende und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung kann nur gemeinsam gelingen. Daher hoffen wir auch, dass der Standard auch von denjenigen übernommen wird, die aus Kapazitätsgründen nicht im Gremium mitwirken konnten. Es geht darum, die Qualität in der gesamten Branche zu erhöhen, voneinander zu lernen und die häusliche Versorgung insgesamt zu stärken.“
Dies kommt nicht nur der gesamten Pflegebranche zu Gute, sondern auch Verbrauchern. Brigitte Bührlen von der WIR! Stiftung pflegender Angehöriger und ebenfalls Mitwirkende im Experten-Gremium: „Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sehen sich oft einem Informationsdschungel gegenüber, wenn es um die Organisation häuslicher Pflege und Betreuung geht. Aus Verbrauchersicht werden zum ersten Mal Rahmenbedingungen festgelegt, die betreuungsbedürftigen Menschen, ihren Angehörigen und den Betreuungskräften Orientierung bieten. Der Standard setzt einen wichtigen Impuls für rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung.“
Die DIN SPEC 33454 wird am 29. Januar 2021 bereitgestellt. Sie ist bereits ab dem Donnerstag zuvor (22.01.2021) per Download abrufbar. Interessierte können das Dokument dann hier einsehen. Alle Gremiumsmitglieder haben geschlossen der Veröffentlichung des Dokuments zugestimmt. Dennoch sind sich alle Beteiligten einig, dass diese DIN SPEC nur der Anfang sein kann. Es ist der erste offizielle Versuch, verbindliche und allgemeinverbindliche Anforderungen und Qualitätsstandards in der Branche der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu etablieren. In der Umsetzung der DIN SPEC 33454 werden sicherlich viele weitere Ansatzpunkte identifiziert werden können.