Wegweisend und richtungsgebend ist das neue Konzept der Hausengel GmbH, womit das Unternehmen nach dem Motto „rundum versorgt“ sowohl ambulante Pflege als auch 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause der Betroffenen bietet.
Die Hausengel GmbH vermittelt bereits seit 2005 Familien, die auf der Suche nach einer 24-Stunden-Betreuung sind, an qualifizierte Betreuungsdienstleister. Darüber hinaus kann in den Regionen München und Marburg, sowie im Nordrheinwestfälischen Velbert und im Baden-Württembergischen Calw die Fachpflege eines ambulanten, zugelassenen Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.
Ziel des Unternehmens ist, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lang und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Diesem Anspruch soll durch die weitere Verschmelzung der beiden unerlässlichen Säulen in der Versorgung von Pflegebedürftigen (ambulante Fachpflege und 24-Stunden-Betreuung) weiter Rechnung getragen werden.
Dieses Konzept unterstreicht auch der neue Internetauftritt des Unternehmens, der mit angepasster Struktur im Juni dieses Jahres online ging. Mit der Verschmelzung beider Unternehmensschwerpunkte stehen alle relevanten Daten an einer zentralen Anlaufstelle zur Verfügung. Informationen über das Unternehmen, Hinweise zur häuslichen Krankenpflege sowie Erklärungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer „24-Stunden-Betreuung“ sind komplett unter www.hausengel.de abrufbar. Die neue Website wurde optisch, technisch, funktional und inhaltlich neu strukturiert und noch stärker auf die Wünsche der Nutzer ausgerichtet. Die schnelle Orientierung ist für Besucher durch die Vernetzung von Unternehmensinformationen und fachlicher Hintergrundinformationen jetzt noch leichter, zügiger und umfassender möglich.
Das neue Konzept und der neue Internetauftritt sollen den Familien die Suche nach der passenden Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern. Nur so, davon ist Geschäftsführer Simon Wenz überzeugt, kann eine abgestimmte und individuelle Rundum-Versorgung funktionieren. Und genau das ist der Anspruch: „Schließlich ist mit der Vermittlung einer Betreuungskraft unser Service nicht zu Ende, er fängt im Gegenteil erst an.“