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Hausengel GmbH begrüßt die Arbeitnehmerfreizügigkeit – Nur marginale Auswirkungen auf die 24 Stunden Betreuung

Ab dem 1. Mai 2011 ist sie da – die von einigen lang ersehnte Arbeitnehmerfreizügigkeit der acht EU-Beitrittsländer. Doch welche Auswirkungen hat sie wirklich auf den Pflegesektor? Deutschland benötigt in den kommenden zehn Jahren geschätzte 400.000 Fachkräfte in der Altenpflege. Doch die Hoffnungen, dass die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit Pfleger/-innen aus Osteuropa anziehen wird, ersticken im Keim.

Ab dem 1. Mai 2011 ist sie da – die von einigen lang ersehnte Arbeitnehmerfreizügigkeit der acht EU-Beitrittsländer. Doch welche Auswirkungen hat sie wirklich auf den Pflegesektor? Deutschland benötigt in den kommenden zehn Jahren geschätzte 400.000 Fachkräfte in der Altenpflege. Doch die Hoffnungen, dass die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit Pfleger/-innen aus Osteuropa anziehen wird, ersticken im Keim.

Ein Grund hierfür ist, dass es der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen ist, zu Hause betreut und gepflegt zu werden. Dieser Wunsch lässt sich jedoch nicht in der abhängigen Beschäftigung – und damit auch nicht durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit – erfüllen. In den letzten Jahren hat sich bereits ein Markt mit selbständigen Betreuungskräften entwickelt, welcher die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen optimal erfüllen kann. Für diese selbständigen Betreuungskräfte wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die sich nur auf die abhängige Beschäftigung bezieht, keine Auswirkungen haben.
Diesen Ansatz teilt auch Simon Wenz, Geschäftsführer der Hausengel GmbH, die mit ihrem Franchisesystem insbesondere die häusliche Versorgung und Rund-um-die-Uhr-Betreuung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland unterstützt: „Wir begrüßen die Arbeitnehmerfreizügigkeit, da sie das Zusammenwachsen des europäischen Wirtschaftsraumes fördert und Unternehmen und Arbeitnehmern zahlreiche Entwicklungschancen bietet. Für den Pflege- und Betreuungssektor sehen wir jedoch nur marginale Auswirkungen.“

Pflegebedürftige als Arbeitgeber? Das ist nicht umsetzbar!

Der Gründe hierfür liegen auf der Hand: Die Betreuungskräfte selbst können und wollen ihre Dienstleistungen nicht in einem festen Arbeitsverhältnis erbringen, da sie ihren persönlichen Lebensmittelpunkt weiterhin in ihren Herkunftsländern haben und flexibel bleiben möchten. Die Pflegebedürftigen hingegen können die Dienstleistungen nach Bedarf abrufen und müssen nicht als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten wie der Gewährung von bezahltem Urlaub, einer 38,5-Stunden Woche und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fungieren.

„Diejenigen Pflege- und Betreuungskräfte, die dazu bereit sind, ihren privaten Lebensmittelpunkt zu verlegen, haben dies bereits getan und sind ausgewandert. Nach Großbritannien, Irland oder Schweden. Denn anders als Deutschland haben diese Länder den Kräften aus den EU-Beitrittsstaaten bereits die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeräumt“, macht Wenz deutlich. Nun muss es erklärtes Ziel sein, die selbständige Arbeit der Betreuungskräfte zu fördern. Dieses Ziel hat sich auch die Hausengel GmbH gesetzt und unterstützt ihre Franchisenehmer durch kosteneffiziente Schulungen, Vermittlung von Know-how und die Förderung beim Markteintritt.


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