Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist für fast acht Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu den größten gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Zu den beitragspflichtigen Unternehmen zählen bei der BGW unter anderem die von kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägerinnen und Trägern geführten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Alle Hausengel Betreuungskräfte zählen nun ebenfalls dazu, da diese ihre Dienstleistungen im Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) als selbständige Unternehmer anbieten.
Umfangreiche Absicherung
Durch die Versicherung in der BGW erhalten die Hausengel-Betreuungskräfte einen umfangreichen Versicherungsschutz, von dem sie selbst profitieren, aber letzten Endes auch Familien, die eine Hausengel-Betreuungskraft beauftragen. Der Versicherungsschutz der BGW umfasst unter anderem Arbeits- oder Wegeunfälle, Verletztengeld, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Heilbehandlungen und eine Versichertenrente. Darüber hinaus ist für selbständige Betreuungskräfte auch die finanzielle Absicherung des Alters von großer Bedeutung, denn die gesetzliche Rente erbringt für Selbständige in der Regel keine Leistungen. Die Vorsorge und Absicherung des Alters wird im Rahmen des Hausengel-Franchisesystems jeder Betreuungsperson in der 24-Stunden-Betreuung angeboten und ans Herz gelegt. Dabei kann jeder Franchisenehmer selbst entscheiden, ob er freiwillig in die gesetzliche Sozialversicherung in seinem Heimatland einzahlen möchte oder sich für eine freiwillige private Vorsorge entscheidet.