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Gibt es eine Impfpflicht für Betreuungskräfte in der 24h-Betreuung?

Die sogenannte »einrichtungsbezogene Impfpflicht« ist bereits beschlossene Sache und gilt für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs ab dem 16. März 2022. Sie müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Teil des »Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie«. Betreuungskräfte für die 24-Betreuung in der Häuslichkeit gehören per Definition allerdings nicht zu der betroffenen Personengruppe und unterliegen keiner Impfpflicht.

 

Beschlossene Impfpflicht gilt nicht für Betreuungskräfte in der häuslichen 24h-Betreuung

 

Impfpass und Spritze

Nach wie vor spielt das eigene Verhalten im Kampf gegen weitere Corona-Infektionen die größte Rolle. Der Aufruf zu Vorsicht, Abstand, regelmäßigen Testungen und einer erweiterten Hygiene gilt für alle nach wie vor, fordert unser Verständnis und unser Mitwirken.

Wir empfehlen allen an der Pflege Beteiligten, wenn es möglich ist, sich impfen zu lassen. Für Betreuungskräfte bleibt es bei einer Empfehlung. Sie können nicht dazu verpflichtet werden, sich impfen zu lassen. Eine Impfung wäre zwar ratsam, da Betreuungskräfte während der Ausübung ihrer Tätigkeit engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, allerdings fallen sie per Gesetzestext nicht unter »Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs«. Da Betreuungskräfte nur in einem Haushalt tätig sind, wird davon ausgegangen, dass das Infektionsrisiko geringer ist, als bei ambulanten Diensten oder Pflegepersonal in Einrichtungen. Die Haushalte der Betreuten sind keine »Einrichtung« im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.

Wir informieren alle Betreuungskräfte über die Wichtigkeit und Dringlichkeit einer Impfung. Allerdings können wir nicht dafür garantieren, dass alle Hausengel geimpft sind oder sich impfen lassen. Eine sinnvolle Teststrategie ist in jedem Fall angebracht.

Zusätzlich werden alle Hausengel-Betreuungskräfte vor jedem Auftrag nochmals über Hygienemaßnahmen, korrektes Verhalten in der pandemischen Situation und Impfmöglichkeiten in ihrer jeweiligen Muttersprache informiert. Derzeit bleibt es aber dabei, dass eine Impfung keine Voraussetzung dafür ist, als Betreuungskraft in Deutschland tätig zu werden.

Hinweis: Eine Betreuungskraft, welche aktuell in Deutschland im Einsatz ist, kann sich auch hier impfen lassen. Sie kann als enge Kontaktperson eines Pflegebedürftigen benannt werden und somit den Anspruch auf eine Impfung wahrnehmen. Häufig empfiehlt sich auch hier der Weg über Ihren Hausarzt, der Sie und Ihre Pflegesituation zuhause kennt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wir bitten alle Auftraggeber und Betreuungskräfte gemeinsam zu besprechen, welche Vorkehrungen für den jeweiligen Haushalt getroffen werden sollten und unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation und bei allen weiteren Fragen, die auftauchen. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf unserer Website: https://www.hausengel.de/corona/

 

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