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Änderung der Einreisebestimmungen bei Hochrisikogebieten

Um die Verbreitung des Coronavirus und Mutationen zu verhindern, werden Regelungen bezüglich der Einreise nach Deutschland immer wieder angepasst. Für die Einreise aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gelten aktuell keine pandemiebedingten Einschränkungen. Das bedeutet, dass unsere Hausengel-Betreuungskräfte aus Osteuropa weiterhin einreisen dürfen. Reisende müssen aber die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test, abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaates und die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.

COVID-Schnelltest mit Angabe negativ

Ab Sonntag dem 24. Januar 2020 gelten neue Regelungen für die Reisenden, die aus Gebieten mit  besonders hohen Risiko kommen und nach Deutschland einreisen. Gebiete mit besonders hohem Risiko sind solche, in denen aufgrund der Verbreitung von Mutationen des Virus oder wegen besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Diese Gebiete werden auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht und der aktuellen Entwicklung angepasst. Betreuungskräfte, die aus solchen Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich bereits vor der Abreise auf das Coronavirus testen lassen. Ein Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss während der Reise mitgeführt werden. Dieser Nachweis muss auf Aufforderung der zuständigen Behörde oder den Beamt*innen der Grenzkontrolle vorgelegt werden. Auch der Beförderer, beispielsweise ein Transportunternehmen für Bus oder Bahn, kann die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

Die Regelung zur Quarantänepflicht wird von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Bundeslandes, welches Ziel der Reise ist und wo die Betreuungskraft untergebracht sein wird.
 

Zusammengefasste Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auch auf unserer Website.

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