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pflegeberatung(at)hausengel.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hausengel Holding GmbH ist bestrebt, ihre Website www.hausengel.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hausengel.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.hausengel.de ist aufgrund der folgenden wesentlichen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Nicht barrierefrei

  • PDF-Dokumente: Unsere PDF-Dokumente erfüllen derzeit noch nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten derzeit daran, diese nach und nach zu optimieren und durch barrierefreie Versionen zu ersetzen.
  • Farbkontraste: Die Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind nicht immer optimal für Menschen mit Sehschwächen oder Farbenblindheit gestaltet. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.
  • Bilder: Es fehlen teilweise beschreibende Alt-Texte für Bilder. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.
  • Überschriften-Hierarchie: Die Gliederung der Inhalte durch Überschriften folgt nicht immer der korrekten Hierarchie. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.
  • Bedienbarkeit: Die Website-Funktionen sind weitgehend mit der Tastatur nutzbar. Nicht alle interaktiven Elemente werden durch Fokusmarkierungen hervorgehoben. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.
  • Beschriftung: Nicht alle Formularelemente und Links tragen eine eindeutige Beschriftung. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.
  • Ausfüllhilfen: Formulare unterstützen nur teilweise automatische Vorschläge durch Browser. Wir arbeiten derzeit daran, diese Kriterien besser umzusetzen.

b) unverhältnismäßiger Belastung

  • Videos auf unserer Website sind derzeit leider weder mit Untertiteln noch mit einer Audiodeskription ausgestattet. Aufgrund des damit verbundenen hohen Aufwands stellen diese Anpassungen für uns aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, unsere Angebote zugänglicher zu machen und werden diese Punkte in Zukunft weiter verbessern.
  • Das Formular zur Bedarfserfassung ist noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da ein zeitnaher Wechsel des dahinterliegenden Systems innerhalb der nächsten 12-24 Monate bevorsteht und insofern ein unverhältnismäßiger Kostenaufwand für eine lediglich kurzfristige Übergangslösung entstünde. Eine entsprechende Anpassung ist zeitnah nach dem Systemwechsel beabsichtigt.

c) nicht anwendbar

  • Im Bereich Nutzerkommunikation verwenden wir den Userlike Chat. Eine uneingeschränkte Barrierefreiheit lässt sich derzeit nicht gewährleisten.
  • Im Bereich Datenschutz und Cookies nutzen wir Cookiebot zur Verwaltung der Einwilligungen. Eine uneingeschränkte Barrierefreiheit lässt sich derzeit nicht gewährleisten.

d) Vereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsgesetz

  • Die Vereinbarkeit der Inhalte wurde am 25.07.2025 durch eine Bewertung mithilfe der Evaluationswerkzeuge WAVE, axe DevTools und IBM Equal Access durch unseren IT-Dienstleister tripuls media innovations GmbH überprüft. Auf Grundlage dieser Prüfung sind wir zu der vorstehenden Bewertung gelangt.

Maßnahme zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Webseite

Die Webseite und deren Inhalte werden kontinuierlich weiterentwickelt, weshalb insbesondere bei zukünftigen Anpassungen/Ergänzungen und Erweiterung besonderer Wert auf eine barrierefreie Gestaltung gelegt wird. Es wird insofern das Ziel angestrebt, eine vollständige oder sogar darüberhinausgehende Barrierefreiheit im Sinne der WCAG-Richtlinie herzustellen.

Barrieren melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.hausengel.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

Kontaktformular: www.hausengel.de/barriere-melden
E-Mail: info(at)hausengel.de
Telefon: 06424 / 92 83 70
Fax: 06424 / 92 83 770

Postanschrift: 
Hausengel Holding GmbH
Tulpenweg 1
35085 Ebsdorfergrund-Heskem

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de 

Durchsetzung beantragen

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2025 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die in dieser Erklärung aufgeführten Melde-Optionen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.07.2025 aktualisiert.

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